Das Gleichstellungsgesetz beruht auf der immerwährenden rot-grünen Erzählung struktureller Benachteiligung und Ungleichbezahlung von Frauen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen, sei noch einmal gesagt: Die Frauenbeauftragten haben in den letzten Jahrzehnten eine gute Arbeit geleistet.
Leider ist aus dem Kampf für Gleichberechtigung ein ideologisches Projekt von links-grüner Seite geworden, ein Projekt der Gleichstellung. Wenn Mann und Frau aber schon gleichberechtigt sind, dann müssten Sie doch einmal
Schauen wir es uns näher an: 4 % Differenz zwischen Männer- und Frauenanteil in den obersten Leitungsfunktionen sollen eine strukturelle und systemische Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst nachweisen. Das ist doch offensichtlich eine Legende, und, liebe Kollegen von der CDU, das wissen Sie auch.
Sehr geehrte Kollegen! Politiker sind nicht angetreten, um einen Koalitionsvertrag zu erfüllen, sondern um Politik für die Bürger zu machen.
Sie sollten das wissen, Herr Voigt. – Es besteht also keine Notwendigkeit für eine vollständige Neuregelung im gesamten öffentlichen Dienst per Gesetz.
Man nennt so etwas: eine Überkompensation. Schon das postulierte Ziel – darüber müssen Sie selbst alle lachen – der Gleichstellung von Frauen und Männern kollidiert mit dem Inhalt des Gleichstellungsgesetzes; denn es gibt gar keine konkreten Regelungen für Männer, abgesehen von Abschnitt 3 zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit – na, immerhin!
Alles das ist nachzulesen in den Stellungnahmen des Landesrichterrates, der Berufsakademie Sachsen, des Sächsischen Rechnungshofs, des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichter etc. pp. Dieses Gesetz ist kein Gleichstellungsgesetz, sondern es ist schlicht ein Männerbenachteiligungsgesetz.
Ohne auf die einzelnen Paragrafen weiter einzugehen, halten wir die Regelungen zu Stellenausschreibungen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren und Entscheidungen für verfassungsrechtlich bedenklich; denn es wird immer zugunsten der Frau entschieden.
„Quotenregelungen,“ – Quoten ist doch Ihr Lieblingsthema – „welche schematisch die Ergebnisgleichheit, nicht aber die berufliche Chancengleichheit gemäß Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz anstreben, sind verfassungswidrig.“
Des Weiteren zitiere ich den Verband sächsischer Verwaltungsrichter. Wenn Sie sagen, dass die alle keine Ahnung haben, dann weiß ich auch nicht.
Ich zitiere weiter den Verband der sächsischen Verwaltungsrichter: „Da auch bei nur marginaler Ungleichheit des Verhältnisses von Männern und Frauen die vom Gesetz vorgesehenen Benachteiligungsfolgen für Männer eintreten, erscheint dies verfassungsrechtlich zweifelhalt.“
Des Weiteren folgen wir natürlich auch dem Argument aus der Stellungnahme der sächsischen Handwerkskammern, des Beamtenbundes usw., dass eine Geschlechterparität in bestimmten Bereichen schlichtweg gar nicht umsetzbar ist, zum Beispiel bei den MINT-Berufen in der Gremienbesetzung, bei Ehrenamtlern usw. Hier kollidiert die Ideologie mit der Realität.
Meine Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz ist Murks und völlig überflüssig. Es ist ein rein ideologisches Projekt.
Das Gesetz ist ein Kompromiss zwischen Koalitionspartnern, die offensichtlich vor anstehenden Wahlen ihre Klientel bedienen wollen; rot-grün ihre bezahlte Zivilgesellschaft. Und die CDU? Da hat es nicht ganz so gut geklappt, nur mit dem Titel.
Aber dadurch wird natürlich der Inhalt ad absurdum geführt. Beides – dass Sie Ihre Leute insofern befriedigen – gelingt mit diesem Gesetz nicht und schafft ein weiteres Bürokratiemonster.
Meine Damen und Herren! Ja, es ist ein Kompromiss. Ziel und Widerspruch habe ich schon erklärt, das geht schon aus dem Titel hervor. Praktisch gibt es keine Regelungen für Männer. Es ist ein Kompromiss, der Ihre Klientel nicht befriedigen kann, vor allen Dingen auf dieser Seite.
Aus der Anhörung ist hervorgegangen, dass genau diese zwei Klientelgruppen in ihrem Inhalt konträr zueinanderstehen. Auf der einen Seite sind der Landesfrauenrat und das Genderkompetenzzentrum, denen das Gesetz überhaupt nicht weit genug geht. Auf der anderen Seite sind die IHK, Handwerkskammern, Richterverbände etc., die sehr
wohl sehr deutliche Kritik an diesem Gesetzentwurf mit seinem Rundumschlag im öffentlichen Dienst üben.
Der Kompromiss wird bürokratischen Aufwand und einen eventuellen Stellenaufwuchs entstehen lassen und erhebliche Kosten für den nächsten Doppelhaushalt bedeuten. Auch hier folgen wir den schriftlichen Stellungnahmen der Spitzenverbände.
Das Gleichstellungsgesetz soll daher nicht irgendwelche realen Missstände korrigieren, sondern es soll eine gleichmacherische Ideologie umsetzen.
Meine Damen und Herren! Eine Ideologie, die nicht Leistung als wichtigstes Kriterium ansieht, sondern das Geschlecht, ist eindeutig diskriminierend gegenüber Männern.