Protokoll der Sitzung vom 20.09.2023

Doch wie geht es nun weiter mit dem Gleichstellungsgesetz? Ich werbe dafür, klug zu informieren und die Neuerungen in Leitfäden, in FAQs zielgruppengerecht aufzuarbeiten und zu verbreiten; denn Gleichstellung kann nur funktionieren, wenn alle daran mitwirken. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz vorliegen haben. Viele Menschen haben sich seit Jahren dafür eingesetzt. Die Gleichstellungsbeauftragten warten auf die Novellierung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und möchte mit einem Zitat enden, mit dem Andrea Dombois vor rund 30 Jahren in der Debatte zum Sächsischen Frauenförderungsgesetz 1994 ihre Rede beendete:

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da haben wir ja alle Zitate rausgeholt!)

„Die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die keinen Aufschub verdient. In diesem Sinne wünsche ich dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz für die Zukunft eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis und eine breite Signalwirkung auch für andere Lebens- und Arbeitsbereiche.“ Diesem Wunsch möchte ich mich sehr gern anschließen – auch für das Gleichstellungsgesetz.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Die SPD-Fraktion, bitte; Frau Abg. Kliese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist vorhin auch ein Zitat eingefallen, während ich die Rede der AfD-Fraktion hörte. Es ist, glaube ich, ein kleines bisschen älter als das, was wir gerade gehört haben. Es ist von der wunderbaren Schriftstellerin Irmtraud Morgner und mir in diesem Kontext schon einmal eingefallen. Es lautet: „Die Frauen leben nicht nur im Patriarchat, das Patriarchat lebt auch in ihnen.“ Es hätte keines weiteren Beweises dafür gedurft, aber trotzdem danke dafür an die AfD-Fraktion.

Ansonsten wäre ich sehr gern auch inhaltlich auf die AfD eingegangen, aber 27-mal das Wort „Ideologie“ zu nennen,

ist halt noch keine Argumentation. Deshalb fällt mir das an dieser Stelle etwas schwer und ich beginne einfach mit meiner Rede.

Heute ist ein guter Tag für die Frauen in Sachsen. Viel mehr noch: für alle Menschen, die täglich über ihre bezahlte Arbeit hinaus Verantwortung tragen. Das können Frauen und Männer nämlich gleichermaßen tun. Laut einem Gutachten des Sozialverbandes VDK Deutschland sind es 68 % der pflegenden Angehörigen, die Frauen sind. Der größte Anteil von ihnen ist zwischen 55 und 64 Jahre alt. Der Umfang der Pflege beläuft sich auf rund 21 Stunden in der Woche und wird demgemäß oftmals in Kombination mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit realisiert. Die Pflege selbst dauert im Durchschnitt etwa vier Jahre. Was ändert sich für die Gruppe der pflegenden Angehörigen – zu der auch Mütter und Väter gezählt werden können, in einem anderen Kontext – durch das neue Gesetz?

Zunächst wird das Beantragen von Teilzeit leichter. Es muss die Gleichstellungsbeauftragte hinzugezogen werden. Dann soll nach Abschluss der Teilzeitphase die Wiedereingliederung erleichtert werden. Dazu gehört auch die Garantie auf einen Wiedereinstieg mit 100 % und das Engagement des Arbeitgebers, eine adäquate, die Person fördernde Verwendung zu finden. Genau deswegen ist es ein Gesetz, das auch Männern nützt, weil diese – wie wir an der Nutzung der Elternzeit in Sachsen durch Väter sehen, die in Sachsen besonders stark ist – Männer sehr gern Angebote annehmen, die es ihnen erleichtern, sich familiär einzubringen.

Da der Gesetzinhalt bereits hinreichend erörtert wurde – was ich auch so erwartet habe –, kann ich mich noch ein wenig den Ängsten widmen, die mit den Neuerungen verbunden sind. Eine Angst ist: Werden in Zukunft weniger qualifizierte Frauen bevorzugt? Nein, das ist nicht der Fall. Frauen wird in Bewerbungsverfahren nur dann bei gleicher Qualifikation der Vorzug gegeben, wenn auf der entsprechenden Führungsebene weniger Frauen tätig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf vieler Männer gegen Frauen in Führungspositionen – das lässt sich tiefenpsychologisch gut ausdeuten – ist nicht mehr und nicht weniger der Kampf um die eigene Identität. Mehr Führungspositionen für Frauen bedeuten weniger Führungspositionen für Männer. Diese Angst kann ich Ihnen seriöserweise nicht nehmen. Das bedeutet einen Abschied von der herkömmlichen Definition dessen, was einen erfolgreichen Mann ausmacht – eben ausschließlich der berufliche Erfolg. Oder haben Sie schon einmal gehört, dass ein Mann dafür bewundert wurde, wie er die Betreuung seiner zwei Kinder und seine Karriere unter einen Hut bekommt? Leider viel zu selten.

(Martina Jost, AfD: Schon sehr oft!)

So ist dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag dazu, die berufliche Realität im Freistaat Sachsen dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Rollenbilder haben sich geändert; das kann man mögen oder ablehnen, aber damit arbeiten können, sollten wir alle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, im öffentlichen Dienst arbeiten bereits viele Frauen. Doch je höher – das wurde bereits ausgeführt – die Führungsebene ist, desto weniger Frauen sind zu finden. In den letzten Jahren wurde versucht, diesen Missstand durch Instrumente, wie zum Beispiel die Frauenquote, zu begradigen. Interessant finde ich bei den Diskussionen darüber immer, wie viel Aufregung und Empörung es über die Einführung von Gleichstellungsinstrumenten gibt und wie wenig Empörung es jahrzehntelang darüber gab, dass – selbstverständlich unabhängig von fachlicher Eignung – all diese Gremien von Herren dominiert wurden.

(Martina Jost, AfD: Das ist in der Vergangenheit! Das ist die Vergangenheit!)

Ich zitiere dazu einen Herrn, und zwar Heribert Prantl. Heribert Prantl sagt dazu: „Die Frauenquote ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Sie macht aber Schluss damit, dass es seit ewigen Zeiten in Spitzenpositionen der Wirtschaft Männerquoten gibt, die bei fast einhundert Prozent liegen. Die Frauenquote führt also nicht eine Quote ein; sie durchbricht eine bestehende Quote.“

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsministers Wolfram Günther)

Genauso ist es nun mit unserem Gesetz. Es macht Schluss mit einer Benachteiligung – nicht mehr und nicht weniger. Das ist nun nichts, wovor man sich fürchten braucht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Frauen in Sachsen und auch ein guter Tag für unsere Koalition. Das kam in der ersten Hälfte unserer Plenarsitzung nicht ganz so herüber, aber vielleicht wird es noch.

(Vereinzelt Heiterkeit im Saal)

Petra Köpping hat in der letzten Legislaturperiode dafür gekämpft, dass das Gesetz kommt. Und nun ist das endlich gelungen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr gebt euch Mühe! – Zuruf des Abg. Rolf Weigand, AfD)

Die Koalition besteht aus drei Parteien, deren Menschen und Rollenbilder oftmals sehr verschieden sind. Es bedarf großer Disziplin und auch großen Respekts, um sich zu einigen. Unser Grundkonsens war stets die Gerechtigkeit, welche mit dem Gesetz hergestellt werden soll.

Ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen sowie bei den Fachreferenten für die gute, respektvolle Zusammenarbeit bedanken. Es steht unserer Koalition gerade sehr gut zu Gesicht!

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsministers Wolfram Günther)

Danken möchte ich aber auch Sarah Buddeberg für ihren stets fairen und fachlich sehr versierten Beistand sowie für die kommenden – für mich sehr nachvollziehbaren – Kritik- und Reibungspunkte, die es gibt. Mein Dank gilt auch der Expertise der Verbände, die sich seit Jahren engagieren.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsministers Wolfram Günther)

Ich glaube, dass alles, was das Gleichstellungsgesetz an positiven Effekten mit sich bringen wird – es wird eine Weile dauern, bis sich diese Effekte einstellen –, die Arbeit in den Einrichtungen des Freistaates und die Lebensqualität von Familien, von Menschen, Frauen und Männern im Freistaat auf dieser Ebene verbessern wird. Ich bin mir sicher, das spricht sich am Ende noch bei den Kommunen herum.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsminister Wolfram Günther)

Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten nun in eine zweite Rederunde starten. Die CDU-Fraktion hat keinen Redebedarf angemeldet. Somit übergebe ich an die AfDFraktion, an Herrn Kollegen Dr. Dringenberg. Bitte schön, Herr Kollege!

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Zunächst einmal zwei Feststellungen an die Kollegin Kliese: Sowohl in meiner beruflichen Tätigkeit als auch hier bin ich von vielen Frauen umgeben. Ich habe weder vor meinen Kolleginnen noch vor Ihnen Angst. Das wollte ich vorwegschicken.

(Zurufe der Abg. Antje Feiks und Rico Gebhardt, DIE LINKE, sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Das Zweite nehme ich mit gewisser Freude zur Kenntnis: Ich bin offensichtlich der einzige Mann, der in dieser Runde spricht – so viel zum Thema Angst der AfD vor Gleichstellung. Wir haben mit der Gleichstellung kein Problem.

(Beifall bei der AfD – Unruhe im Saal)

Dieser Gesetzentwurf, den meine Kollegin Jost als grünes Benachteiligungsgesetz benannt hat, ist ein Musterbeispiel eines grün-ideologischen Projektes.

(Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)

Da werden – wir haben es gehört, Frau Buddeberg – Narrative bemüht, die der Realität weitgehend nicht entsprechen. Es wird häusliche Gewalt mit in den großen Topf hineingemengt und das hat mit Gleichstellung an sich gar nichts zu tun.

(Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)

Es wird, wie Kollegin Jost vorhin zutreffend ausgeführt hat, ein Bürokratieaufwuchs geschaffen, um vermeintlich bestehende Defizite zu bekämpfen. Und am Ende – das wage ich ganz keck zu prophezeien – wird nicht die heile Gleichstellungswelt stehen, sondern ein Mehr an Regelungen und Gängelungen, weil die Realität sich eben nicht beliebig verbiegen lässt.

Entscheidend ist in diesem Hohen Haus: Was bringt der Gesetzentwurf für die Bürger dort draußen? Der bringt erstens ein Mehr an Kosten und perspektivisch einen weiteren Stellenaufwuchs in Landesbehörden sowie kommunalen Behörden.

Jede Landesbehörde mit mehr als 20 Bediensteten hat künftig Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese sind in Abhängigkeit von der Größe der Behörde zwischen 10 % und 100 % von ihrer eigentlichen Tätigkeit freizustellen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich allein für die Staatsverwaltung ein zusätzlicher jährlicher Personalaufwand, welcher 63 Vollzeitstellen entspricht.

(Lachen des Abg. Thomas Thumm)

63 Vollzeitstellen! Das bringt einen finanziellen Mehraufwand von rund 6 Millionen Euro pro Jahr. Dann kommen noch die Sachkosten dazu. Die liegen bei circa 900 000 Euro. Allein im Justizministerium soll es künftig statt acht Frauenbeauftragten 62 Gleichstellungsbeauftragte geben.

(Wow- und Hey-Rufe von der AfD)

Um es in der neuen bellizistischen Sprache der GRÜNEN zu sagen: Es wird eine ganze Kompanie von Gleichstellungsbeauftragten im SMJusDEG aufgestellt. Da zeigt doch die Justizministerin einmal mehr, wo ihre Prioritäten liegen.