Protokoll der Sitzung vom 20.09.2023

Um es in der neuen bellizistischen Sprache der GRÜNEN zu sagen: Es wird eine ganze Kompanie von Gleichstellungsbeauftragten im SMJusDEG aufgestellt. Da zeigt doch die Justizministerin einmal mehr, wo ihre Prioritäten liegen.

(Weitere Zurufe von der AfD)

Im Kultusministerium vervierfacht sich die Zahl von zwei auf acht. Da kann man sagen: Okay, das ist nicht viel. Das bringt aber auch 600 000 Euro an Zusatzkosten mit sich. Selbst dort, wo die numerische Zahl an Beauftragten leicht zurückgeht, steigen die Kosten, weil die Gleichstellungsbeauftragten immer mehr Zeit für diese Tätigkeit aufwenden und andere Kollegen die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden sind, erledigen müssen.

Auch wenn im Gesetzentwurf steht, dass für den Bürger und die Wirtschaft kein oder nur ein geringer Erfüllungsaufwand entsteht, dann lässt mich das etwas ratlos zurück. Wer bezahlt denn hier am Ende die ganze Chose? Natürlich der Bürger und die Wirtschaft!

(Zurufe von der AfD: Genau!)

Und was bekommen Sie dafür? Nichts!

(Starker Beifall bei der AfD-Fraktion)

Das sogenannte Gleichstellungsgesetzt wurde von 9 % GRÜNEN bestellt und von allen hier bezahlt.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das gilt auch für die AfD-Fraktion! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Hier wedelt einmal mehr der grüne Hund, Herr Lippmann, mit dem – – der grüne Schwanz mit dem schwarzen Hund!

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich habe Ihr Sprachbild nicht verstanden, könnten Sie das wiederholen?)

Wir haben heute schon gesehen, dass es schwierig ist.

(Vereinzelt Heiterkeit im Saal)

Vor allem bringt der Gesetzentwurf ein Mehr an Bürokratie. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden massiv ausgebaut. Das gilt insbesondere für Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte, die eigentlich von den Personalvertretungen – –

(Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. Lassen Sie mich ganz kurz zum Ende kommen. Das können wir gleich machen.

Die Handwerkskammer, das hat Kollegin Jost bereits zitiert,

(Daniela Kuge, CDU: Nicht verwechseln!)

hat in ihrer Stellungnahme beispielhaft darauf hingewiesen, Frau Kuge, dass

(Martina Jost, AfD: Er verwechselt das nicht!)

die Gleichstellungsbeauftragten nach den Regelungen des Abschnitts 4 gleichzeitig oder sogar vor den Personalvertretungen zu beteiligen sind. Das stellt nicht nur ein Mehr an Aufwand dar, sondern entwertet gleichzeitig die Personalvertretungen. Nach Artikel 20 Abs. 7 des Entwurfs sind die Gleichstellungsbeauftragten noch bevor das Beteiligungsverfahren des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung durchgeführt wird, zu beteiligen. Das bedeutet: Die Gleichstellungsbeauftragten blättern in den Bewerbungsunterlagen und in den Personalunterlagen. Sie können mit Beanstandung personelle, organisatorische und soziale Maßnahmen blockieren, wenn sie der Auffassung sind, dass zum Beispiel der Gleichstellungsplan nicht angepasst wurde. Dadurch wird der Betriebsablauf nachhaltig überbürokratisiert und vor allem gestört. So hat es auch die Handwerkskammer gesehen.

Was den Bürgern draußen vor allem nichts bringt, ist eine politische, ideologische Aufladung von Verwaltungsabläufen. Der Sächsische Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme kritisiert – die Sie sicherlich gelesen haben –, dass alle Ministerien und sonstigen obersten Dienstbehörden jetzt eine Arbeitsgemeinschaft bilden müssen. Eine Arbeitsgemeinschaft ist immer gut, nicht? Darin soll dann über gleichstellungspolitische Angelegenheiten beraten und diese mit einem Vorschlagsrecht flankiert werden.

Ich zitiere aus dem Bericht: Der Sächsische Rechnungshof hat zum einen erhebliche Bedenken, ob dies angesichts des bisher erreichten Stands bei der Gleichstellung von Mann und Frau noch erforderlich ist und nicht zudem zu einer unbotmäßigen Politisierung der Verwaltung beiträgt.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Nach Auffassung unserer grandiosen Koalition soll stattdessen der Atem der Gleichstellungsideologie über alle sächsischen Amtsflure wehen; und das, obwohl wir doch gerade nach dem Ende der DDR-Zeit – auch und gerade hier bei uns in Sachsen – kein echtes Problem mit der Gleichstellung hatten.

(Daniela Kuge, CDU: Können Sie ja nicht beurteilen! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Wir als AfD hätten uns gewünscht, wenn sich die maßgeblichen Akteure, wie die Handwerkskammer und die IHK, die ich beide selbst angerufen habe, auf unsere Einladung hin als Sachkundige in der mündlichen Anhörung zur Verfügung gestellt hätten.

(Daniela Kuge, CDU: Sie wollten ja nicht!)

Aber da sollte offenbar der Koalitions- – –

(Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU)

Die waren ganz auf unserer Seite.

(Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU)

Doch! Ich habe ja mit allen telefoniert.

(Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU)

Aber vielleicht liegt es daran, dass der sächsische IHK-Präsident Kirpal im Jahr 2024 versucht, auf dem Ticket der CDU in den Sächsischen Landtag zu segeln.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! – Zurufe von der CDU)

Man will sich offenbar und entgegen den Beteuerungen des Ministerpräsidenten die GRÜNEN dann doch ganz gerne ein bisschen warmhalten.

(Christian Hartmann, CDU: Es ist der Leipziger IHK-Präsident! Wir haben keinen sächsischen IHK-Präsidenten!)

Da haben Sie recht, das ist ein guter Einwand; aus Leipzig kommt er. Aber Leipzig liegt ja bekanntlich in Sachsen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Wir sehen die Anhörung zum Gesetzentwurf jedenfalls als Farce. Erschienen waren Lobbyisten vom Landesfrauenrat, vom Gender-Kompetenzzentrum und von der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsbeauftragter. Man hat sich hier gegenseitig die Richtigkeit des gesetzlichen Vorhabens bestätigt. Wenn man ganz ehrlich ist, dann hätte man sagen müssen: Am besten hätten sich die GRÜNEN selbst aufs Podium gesetzt, anstelle die Vertreter ihrer politischen Vorfeldorganisation zu bemühen, um der Sache hier dann einen Anschein von Wissenschaftlichkeit zu geben.

Um zum Fazit zu kommen: Dieser Gesetzentwurf führt zu einer Ideologisierung und Politisierung der Verwaltung, zu einem Aufwuchs an Bürokratie und zu höheren Kosten. Er benachteiligt Männer und deklariert Frauen entgegen der Realität zu Opfern eines männlichen Patriacharts, wie wir heute hören konnten; noch schlimmer: Er stuft die Frauen zu Hilfsbedürftigen herab, die der vormundschaftlichen Betreuung durch die Gleichstellungsbürokratie bedürfen. Das kann doch nicht sein. Das ist Murks und diesen Murks lehnen wir ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege

Dr. Dringenberg sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 3 Kollegin Hammecke, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag; bitte schön.

Korrekt, Herr Präsident, eine Kurzintervention. Ich möchte mit vier Punkten erwidern und ausführen, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf und mit der Anhörung, die wir gemeinsam im Plenarsaal durchgeführt habe, nicht beschäftigt haben.

Sie sprachen von Gewaltschutz und fragten, was das hiermit zu tun habe. Ich glaube, damit zeigen Sie, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf überhaupt nicht beschäftigt haben; denn sonst wüssten Sie – wir haben das in der Anhörung explizit thematisiert –, dass die Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit geregelt wird und dass wir jetzt die Einwohner(innen)grenzen für kommunale Gleichstellungsbeauftragte mit dem Gleichstellungsgesetz senken. Diese haben unter anderem die Aufgabe der Gleichstellung. Dazu zählt auch der Gewaltschutz in den Landkreisen und Kommunen. Das heißt zu Punkt 1: inkorrekte Aussage von Ihnen.

Punkt 2: Die Regelungen sind nicht neu. Gerade in den Neunzigern war es so – ich habe mir die Protokolle der damaligen Verhandlungen, in denen es übrigens eine deutlich konstruktivere Opposition in diesem Hohen Hause gab, durchgelesen –: Es gab massive Diskussionen. Es war im

Jahr 1994 notwendig, ein Frauenförderungsgesetz zu verabschieden, und es ist im Jahr 2023 immer noch notwendig, ein modernes Gleichstellunggesetz zu verabschieden. So viel dazu.