Protokoll der Sitzung vom 21.09.2023

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Scholz spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in der Plenarsitzung am 01.06.2023 haben wir uns mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema Pflegeversicherung und der steigenden finanziellen Belastung von pflegebedürftigen Menschen beschäftigt. Die Forderungen des aktuellen Antrags gleichen den Forderungen aus dem vorherigen Antrag sehr.

Punkt 1 des aktuellen Antrags kann nur auf Bundesebene entschieden werden, und dort ist erst im Mai 2023 eine Pflegereform beschlossen worden, die aufgrund der Haushaltslage und der Vehemenz der FDP – das darf und muss man dazu sagen – keine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes an der sozialen Pflegeversicherung vorsieht. Wir hätten uns da durchaus mehr vorstellen können.

Dennoch sind Leistungssteigerungen geregelt worden. Erstens: die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % ab 2024.

Zweitens: Das Pflegeunterstützungsgeld kann ab 2024 kalenderjährlich beansprucht werden und beträgt 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Das ist eine Entgelt-Ersatzleistung, ähnlich wie das Kinderkrankengeld.

Drittens: die Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege. Diese wurden jeweils um fünf Prozentpunkte erhöht.

Viertens: weitere Dynamisierungen der Geld- und Sachleistungen. Diese wurden bereits für 2025 und 2028 festgelegt.

(Zuruf von der AfD)

Fünftens: zudem das Entlastungsbudget ab Juli 2025, welches Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfasst.

Hier ist also zunächst abzuwarten, wie sich diese Leistungssteigerungen auswirken werden.

In Sachsen werden 84,5 % der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt; das sind über 262 000 Menschen. Daher begrüßen wir als BÜNDNISGRÜNE das Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz.

Der Großteil der pflegerischen Versorgung findet in der häuslichen Pflege statt. Diese wird zum Beispiel durch die Erhöhung des Pflegegeldes und des Entlastungsbudgets gestärkt. Die Pflege sollte für jeden Betroffenen finanzierbar sein und nicht automatisch dazu führen, dass beim Sozialamt Hilfe für Pflege beantragt werden muss. Damit Leistungssteigerungen in der Pflegeversicherung nicht zugleich bedeuten, dass der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung steigt, müssen wir über die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung weiter diskutieren. Wir BÜNDNISGRÜNEN fordern daher eine Bürgerversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung, in die alle Bürger(innen) mit allen Einkünften einzahlen. Dies würde einen solidarischen Ausgleich zwischen den sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft und den Bürger(innen) mit sehr gutem Einkommen schaffen. Die Bundesregierung will bis zum Mai 2024 Vorschläge für eine langfristige, stabile Finanzierung der Pflegeversicherung ausarbeiten.

Punkt 2 Ihres Antrages betrifft jedoch Landesregelungen. Hier werden Forderungen unter anderem nach der Förderung der Investitionskosten der stationären Pflegeeinrichtungen dargelegt. In Sachsen gibt es über 900 Pflegeeinrichtungen. Wie eine Finanzierung dieser 900 Pflegeeinrichtungen aus dem Landeshaushalt, den wir ja schon beschlossen haben, erfolgen soll, wird jedoch nicht erläutert.

Im Sächsischen Koalitionsvertrag haben wir die Erhöhung der Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze vereinbart. Hier erarbeitet das Sozialministerium aktuell eine Förderrichtlinie, da im Haushalt Fördermittel zur Verfügung stehen. Das begrüßen wir sehr. Bei dem steigenden Bedarf an Pflegeleistungen – bedingt durch den demografischen Wandel – müssen wir auch andere Versorgungsformen fördern. Das heißt für uns BÜNDNISGRÜNE unter anderem: die Förderung der Nachbarschaftshilfe und des ehrenamtlichen Engagements. Wir können nicht nur die Leistungen ausweiten bei steigender Zahl von pflegebedürftigen Menschen und zugleich sinkender Zahl von jungen Menschen, die durch ihre Sozialversicherungsbeiträge diese Leistungen schultern. Das wäre nicht generationengerecht.

Eine weitere Herausforderung ist auch hier der bereits angesprochene Fachkräftemangel. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste können bereits heute teilweise keine Neuverträge abschließen, da ihnen das Pflegepersonal fehlt. Daher müssen wir ebenso die ambulante Pflege unterstützen, damit die Pflegefachkräfte hier mehr eine koordinierende Funktion übernehmen. Somit sollen die Nachbarschaftspflege, Angehörigenpflege und die eigenen Leistungen im guten Einklang und an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientiert und miteinander verzahnt werden.

Wir BÜNDNISGRÜNE können Ihrem Antrag nicht zustimmen, da dieser Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Ebenen vermischt, keine realistische Finanzierbarkeit aufzeigt und nicht auf die soziale Gerechtigkeit zwischen jüngerer und älterer Generation schaut.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von den LINKEN: Ui!)

Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mal in Richtung der antragstellenden Fraktion vorausschicken: Wir teilen vieles von dem, was Sie hier schreiben. Auch für uns ist es ein ganz wichtiger Anspruch, dass alle Menschen – völlig unabhängig von ihrer Herkunft, vom sozialen Status, vom Einkommen – ein würdevolles Alter erleben können. Auch wir halten eine Pflegevollversicherung unter bestimmten Bedingungen – dazu sage ich zum Schluss noch was – für eine gute Lösung. Ich möchte trotzdem ganz kurz noch mal auf zwei Sätze eingehen, die hier oft gesprochen worden sind.

Momentan ist die Pflegeversicherung zwar keine Vollversicherung, aber trotz alledem ist es doch nicht so, dass, wenn man selbst nicht mehr alles zahlen kann – Frau Schaper sagte vorhin: Was tun, wenn die Rente nicht reicht? –, man dann keine Pflegeleistungen mehr in Anspruch nehmen könnte. Niemand fliegt aus dem Heim, wenn er den Platz nicht zahlen kann,

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

sondern dann hat man Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Und die Hilfe zur Pflege ist wie jede andere Sozialleistung –

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Habe ich erklärt!)

Ja, ja genau! – bedarfsdeckend. Das heißt, im Zweifel bekommt man die Kosten in voller Höhe erstattet, und sie ist wie jede andere Sozialleistung von Voraussetzungen abhängig, nämlich, ob eine Bedürftigkeit besteht oder nicht.

Das hat zur Folge, dass man – – Es gibt schon Vermögen, Freibeträge, Immobilien, Alterssicherung; selbst die unterhaltspflichtigen Angehörigen werden erst herangezogen, wenn sie mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Aber natürlich bekommt eine solche Hilfe zur Pflege als bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung nicht jeder, sondern man bekommt nur dann, wenn man das Einkommen selbst nicht hat.

Und der zweite Satz, der hier manchmal fällt, lautet: Wir müssen dafür sorgen, dass die Leute nicht Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das klingt so, als wäre es eine Schande, soziale Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist etwas, was ich überhaupt nicht verstehen kann. Das ist der Kern unseres Sozialstaates.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Es ist der Kern unseres Sozialstaates, dass hier versprochen wird: Jeder, der auf Hilfe angewiesen ist, der wird diese Hilfe auch bekommen. Man hat einen Anspruch. Deshalb heißt es auch Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Es ist keine Schande, das zu beantragen.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Das sagen Sie so!)

Genauso ist es keine Schande, Wohngeld zu beantragen, wenn man nicht die ausreichenden Mittel für die Miete hat. Das ist etwas, was sehr oft, gerade von der AfD, immer wieder gegen das Bürgergeld vorgebracht wird: Es würde ja alles gar nicht gehen, und jemand der arbeitet, der ist sich zu schade, Wohngeld zu beantragen.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Nein, das sind Sozialleistungen, darauf haben Menschen einen Anspruch. Wer Wohngeld beantragt und ein kleines Einkommen hat, der hat immer mehr als die Leute, die Bürgergeld beziehen. Und so ist es eben auch hier: Hilfe zur Pflege ist ein Anspruch, den Menschen in Anspruch nehmen können und sollten, und der dazu führt, dass vernünftige Pflege nicht vom Geldbeutel abhängt. Jeder und jede bekommt vernünftige Pflege.

Und trotzdem stimmen wir überein: Der Schritt zu einer Pflegevollversicherung wäre ein viel vernünftigerer, weil wir Alter für ein genauso wichtig abzusicherndes Lebensrisiko halten wie Krankheit. Bei der Krankenversicherung haben wir ja auch eine Vollversicherung. Egal, wie teuer die Behandlung ist, egal, wie hoch das Einkommen von jemandem ist – die Krankenkasse bezahlt das. Aber man sieht das eben auch im Unterschied der Beiträge: 14, 15 % auf der einen Seite, 3, 3,5 % auf der anderen Seite.

Warum bekommen auch wir Sorgenfalten auf der Stirn, was die Kosten und den Anstieg der Beiträge angeht? Na, weil die Beiträge den Faktor Arbeit teurer machen. Das ist gerade das, was wir versuchen: dass Einkommen, was man aus Arbeit erzielt, möglichst weniger belastet wird als Einkommen, was aus Vermögen oder Ähnlichem erzeugt wird. Deshalb sind wir für eine Vermögenssteuer. Aber das ist noch mal ein anderes Thema.

(Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE)

Also: Damit man zu einer Pflegevollversicherung kommt, sagen wir: Es ist notwendig, wirklich alle Einkommensgruppen einzubeziehen. Sie kennen das alle: das Stichwort Bürgerversicherung. Wir werden zu diesem Punkt nach wie vor immer wieder Bundestagswahlkämpfe erleben. Ich denke, irgendwann wird es auch gelingen, auf Bundesebene eine wirkliche Bürgerversicherung zu erhalten, die Lebensrisiken absichert und alle solidarisch in dieses System integriert.

Was kann man auf sächsischer Ebene tun? Auch das ist ein Punkt in Ihrem Antrag. Das Land könnte anfangen, zum Beispiel die Investitionskosten in den Pflegeeinrichtungen zu tragen oder zumindest dabei helfen, diese mitzufinanzieren. Das sehen auch wir so. Dazu gibt es noch keine Einigkeit in dieser Koalition; das gelingt vielleicht beim nächsten Doppelhaushalt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich frage zunächst die Fraktion DIE LINKE, ob daran Interesse besteht. – Das ist nicht der Fall. Besteht seitens der anderen Fraktionen Interesse an weiteren Redebeiträgen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Pflege ist ein sehr komplexes Thema. Lassen Sie mich daher in meinen Ausführungen ein wenig mehr in das Komplexe ausholen; denn wir wissen, dass wir von unterschiedlichen Positionen und von unterschiedlichen Verantwortlichkeiten sprechen. Ich erinnere mich noch an das Jahr 2017, vor der vorletzten Bundestagswahl. Damals spielte die Bezahlung bzw. Vergütung von Pflegekräften eine besondere Rolle – das war eines der Hauptthemen, die damals aufgerufen worden sind –, damit wir das Fachkräftemangelproblem, das wir auch in der Pflege haben, bekämpfen können. Das ist eine Seite.

Auf der anderen Seite haben es unsere Pflegekräfte natürlich verdient, dass sie ordentlich für ihre Leistung entlohnt werden. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Summen nennen, die sich verändert haben; wir wissen, wie heutzutage Pflegekräfte finanziert werden.

Wir haben einmal die Helferberufe, diese bekommen jetzt monatlich 2 339 Euro. Wir haben die Pflegehelfer, diese bekommen jetzt 2 521 Euro. Wir haben zudem die Fachkraft, die 2 770 Euro bekommt, und wir haben die Fachkraft Pflege, die 2 335 Euro bekommt. Außerdem haben wir die Spezialisten – die Expertinnen und Experten, die es auch in diesem Bereich gibt –, die 4 227 Euro bekommen. Der Spezialist und Experte in der Pflege bekommt 4 313 Euro.

Warum sage ich das? Vielleicht, um mit diesem Redebeitrag ein wenig für die Pflegeberufe zu werben. Das sage ich nochmals ganz deutlich, weil wir zurzeit einen Fachkräftemangel haben. Ich bin beispielsweise mit Herrn Piwarz in Chemnitz bei der Pflegeausbildung gewesen. Wir haben dort über die Pflegehelfer-Ausbildung gesprochen, weil wir für diese eine zeitliche Verkürzung einführen können, um somit schneller zu den Fachkräften zu kommen. Dort sind sehr viele Leute, die aus anderen Berufen wechseln und die älter sind. Ich glaube, wenn wir dort zu einer einjährigen Ausbildung kämen, dann würden wir Gutes tun.

Bei alldem, was ich soeben gesagt habe, gilt: Diese gestiegenen Kosten haben natürlich auch Folgen. Deshalb waren wir in den vergangenen Jahren, was die Pflegekosten in den Heimen betrifft, nicht so stark wie die westdeutschen Bundesländer betroffen, weil wir in Sachsen tatsächlich sehr

niedrige Vergütungen hatten. Ich persönlich bin sehr froh, dass wir jetzt eine tarifgerechte Entlohnung für die Pflegeberufe haben. Das hat natürlich Folgen.

Hinzu kommt die Inflation, das heißt, ein deutlicher Anstieg der Pflegekosten, sowohl stationär als auch ambulant. Die Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen sagen uns, dass es hier einen Anstieg um knapp 42 % gegeben hat. Daran sieht man, dass das eine enorme Belastung für den zu Pflegenden ist – egal, ob zu Hause gepflegt wird oder in einer Pflegeeinrichtung.

Wir haben in der Vergangenheit viele Fortschritte erreicht. Auch diese möchte ich noch einmal kurz erwähnen: In der generalistischen Ausbildung, die eingeführt wurde, gab es die soeben von mir genannte tarifliche Entlohnung. Außerdem gibt es keine Ausbildungsgebühren mehr – auch das ist ein großer Fortschritt, den wir erreicht haben. Darüber bin ich echt froh.