Protokoll der Sitzung vom 21.09.2023

Denn wir brauchen gesunde Böden. Sie übernehmen viele Funktionen – angefangen beim Wasserhaushalt über die Artenvielfalt bis hin zur Ernährung der Bevölkerung. Seit 2009 existiert in Sachsen das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme auf 2 Hektar pro Tag zu reduzieren. Dieser Wert ist abgeleitet vom Flächensparziel des Bundes und wurde in den vergangenen 14 Jahren regelmäßig um das Zwei- bis Dreifache überschritten. Gleichzeitig werden perspektivisch immer weniger Menschen in Sachsen leben. Die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung geht davon aus, dass 2040 zwischen 200 000 und 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner weniger im Freistaat wohnen werden als jetzt. Die Infrastruktur, die wir jetzt schon haben, und die, die wir zusätzlich bauen, muss dann von viel weniger Schultern unterhalten und weiterfinanziert werden.

Was ist also zu tun? Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für ein Netto-Null-Ziel beim Bodenverbrauch ein. Das bedeutet, dass vorrangig bereits erschlossene Flächen genutzt werden sollen. Dafür wären aus unserer Sicht zwei Dinge notwendig:

Erstens. Zugang zu Grundstücken, die sich nicht in der öffentlichen Hand befinden. Eine gezielte Ansprache der Eigentümer(innen) und eine Vermittlung von Interessen kann am besten durch speziell geschulte Fachleute in den Kommunen gelingen. Sie kennen die Liegenschaften und können passende Anfragen vermitteln. Außerdem sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, gesetzlich vorhandene Vorkaufsrechte auch nutzen zu können. Zudem kann eine Beratung sinnvoll sein, wenn es darum geht, welche Flächen als geeignet betrachtet werden. Häufig werden Grundstücke verworfen, nur, weil ihre Bebauung auf den ersten Blick mehr Kosten erzeugen würde als sich störungsfrei auf der grünen Wiese auszubreiten. Es ist deshalb auch die Aufgabe der Stadt- und Gemeinderäte – genauso wie der Behörden –, hier ganz klar und deutlich zu machen, dass eine Neuinanspruchnahme von Landschaftsfläche keine Selbstverständlichkeit ist, auf die man in irgendeiner Weise ein Anrecht hätte, sondern dass damit sehr hohe gesellschaftliche Kosten einhergehen.

Dabei geht es nicht nur um den mit Geld kaum auszugleichenden Verlust der Bodenfläche für den Hochwasserschutz, die Biodiversität für Kaltluftschneisen oder Agrarproduktion, sondern auch um die Kosten für die Erschließung sowie die Unterhaltung der Infrastruktur in den kommenden Jahrzehnten. Sie kommen nämlich noch drauf auf

die Kosten für die bereits vorhandenen, aber ungenutzten Flächen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, vielleicht ist es an dieser Stelle auch mal notwendig, für die kommunale Ebene zu reflektieren, wie viel Straßenbauvorhaben, Gewerbe- oder Neubaugebiete auch mit Zustimmung von linken Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in den letzten 30 Jahren Flächenversiegelung erzeugt haben bzw. immer noch erzeugen.

(Zuruf von den LINKEN: Sie waren immer dagegen!)

Es ist leicht, grüner als die GRÜNEN wirken zu wollen, wenn die Politik vor Ort das dann vielleicht konterkariert.

Zweitens treten wir dafür ein, dass es einen Ausgleich geben muss, sollten doch neue Fläche in Anspruch genommen werden. Eine Pflicht zur Entsieglung an geeigneter anderer Stelle ist ein dafür geeignetes Instrument. Ein Baustein ist dabei die Flächenkompensationsverordnung, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mein Kollege Fritzsche hat dazu eben Ausführungen gemacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der Linksfraktion zeigt, dass beim Thema Flächenversieglung noch viel zu tun ist, und auch, dass die regionale Verteilung recht unterschiedlich ausfällt. Besonders wichtig ist allerdings, dass die Fakten auf dem Tisch liegen und für alle Beteiligten in sinnvoller Weise zur Verfügung stehen. Hier gibt es sicherlich noch Handlungsbedarf für ein umfassendes Monitoring.

Mir fehlt allerdings ein proaktives Handeln des SMR, wo es strategisch mit dem Flächenverbrauch – besser: mit der Flächeninanspruchnahme – im Freistaat hingehen soll, wann wir die Flächenneuinanspruchnahme tatsächlich auf zwei Hektar pro Tag reduziert haben. Es klingt so banal, aber es ist lebenswichtig. Wir müssen unsere Lebensgrundlagen schützen, deshalb kämpfen wir BÜNDNISGRÜNE – nicht nur hier im Landtag, sondern viele unserer Rätinnen und Räte auch in den Kommunen – um jeden Baum und jedes Fitzelchen Acker. Deswegen wollen wir Innen- vor Außenentwicklung, deswegen stehen wir für die Entwicklungsachsen entlang eines leistungsstarken ÖPNV. Und wenn schon Ausweitung von Gewerbegebieten, dann nachhaltig und grün auf Flächen, die schon erschlossen sind oder die noch brachliegen.

Ein aktuelles Beispiel aus Zittau zeigt, wie es gehen könnte. Im Mai 2023 wurde dem Zittauer Stadtrat eine Machbarkeitsstudie für ein nachhaltiges Gewerbegebiet zur Kenntnis gegeben. In der langfristigen Stadtentwicklungsplanung ist dafür das ehemalige Neubaugebiet zum Rückbau vorgesehen, also kein Neubau auf der grünen Wiese. Weiter sind insbesondere ökologische Voraussetzungen bei der Wärme- und Energieversorgung für die Entwicklung des Gewerbegebietes einzuhalten, wie zum Beispiel der Bau einer leistungsfähigen Fotovoltaikanlage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss aber auch Lösungen geben für Kommunen, die vielleicht aus Gründen

des Natur- oder Landschaftsschutzes keine neuen Gewerbe- oder Wohngebiete ausweisen können oder wollen. Wir finden, dafür muss es einen Ausgleichsmechanismus geben. Einen solchen ökologischen Finanzausgleich hat meine Fraktion schon vor Jahren eingefordert und ganz aktuell auf unserer Klausur in der Sächsischen Schweiz bekräftigt.

Wer den Fachleuten zuhört, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Flächenverbrauch beschäftigen, sei es im Bundesumweltamt, im Institut für ökologische Raumentwicklung oder auch im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, für den klingt es mitunter wie eins zu eins mit einem grünen Wahlprogramm. Es ist aber die Stimme der Wissenschaft, die uns sagt, dass wir unseren Boden nicht verschwenden dürfen. Ich wünsche mir, dass wir dazu hier im Hause einen Konsens finden, der keine künstliche Frontstellung zwischen Wirtschaft und Umwelt aufmacht, sondern dass wir uns gemeinsam bemühen, den kommenden Generationen gesunde Böden statt betonierter Flächen zu erhalten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Da war Frau Kollegin Kummer für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Volkmar Winkler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der LINKEN ist wohlfeil, greift sie doch ein Thema auf, bei dem ein marktwirtschaftlich organisierter Staat nicht gut aussehen kann. Denn uns allen ist bewusst, dass es bislang der Quadratur des Kreises entspricht, Infrastrukturen für die Gesellschaft vorzuhalten und dabei deutlich weniger Flächen zu verbrauchen.

Verstehen Sie mich nicht falsch, werte Kolleginnen und Kollegen: Unsere Flächeninanspruchnahme, unsere Flächenversiegelung als Teil des ökologischen Fußabdrucks ist natürlich viel zu hoch. Das hat letztendlich die Große Anfrage ergeben. Kollegin Mertsching hat das mit Zahlen belegt, wir wussten es aber vorher auch schon.

Aber auch der Fraktion DIE LINKE muss klar sein, dass sie hier mit mindestens einem Finger auf sich zurückzeigt. Ganz herausnehmen können Sie sich nicht. Denn ein Blick ins EDAS beweist, dass Sie hier Anträge eingebracht haben, in denen unter anderem Folgendes gefordert wird: Ausbau von Erneuerbaren – Kollege Fritzsche ist schon darauf eingegangen –, von Speichertechnologien, Stromnetzen, Ausbau des ÖPNV, der Fahrradinfrastruktur, Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge in allen Bereichen – ohne Flächeninanspruchnahme nicht möglich –, ein kommunales Konjunkturinvestitionsprogramm, eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus, der Bau eines Schienentestrings (TETES) usw. usf. Ich verhehle nicht, dass es sicher noch

flächenfressendere Vorhaben gibt, so der Bau von Autobahnen oder großer Gewerbegebiete. Auch für umweltfreundlichere und soziale Anliegen, die wir als Sozialdemokraten selbstverständlich teilen, werden Flächen verbraucht und teils versiegelt. Das ist ein fast unausweichliches Dilemma.

Die große Frage ist jetzt: Wie kommen wir hier in einen Ausgleich, bzw. wie können wir Vorhaben flächensparender realisieren? Ich sage Ihnen: Es wird keine einfache Antwort geben. Auch das, was der Entschließungsantrag in zwei Punkten fordert, ist nicht einfach umzusetzen. Das wird nicht möglich sein, wir werden also keine Lösung finden. Wir haben uns sicherlich ein Ziel gesetzt. Aber die große Frage ist jetzt, wie wir zum Ausgleich kommen, denn es gilt, verschiedene Interessen in Ausgleich zu bringen: Der berechtigte Wunsch nach mehr Naturschutz, der Schutz von Ackerland, das Erfordernis von mehr Wohnungsbau, ein faires Miteinander von Stadt und Land und auch die Achtung der kommunalen Selbstverwaltung; ich möchte da nicht eingreifen. Eine Gängelung der Kommunen durch den starren Zentralismus können wir ebenso wenig gutheißen wie Richtgrößen, die faktisch am Ende nichts ändern.

Flächensparen kann nicht isoliert über eine Begrenzung erfolgen, vielmehr ist ein stimmiges Konzept erforderlich. Hier wird aus der Großen Anfrage offenkundig, dass wir ein solches Konzept im Freistaat bislang nicht haben. Aber es gibt durchaus Strategien seitens der Staatsregierung, die unter folgendem Dreiklang subsummiert werden könnten: Vermeiden, also aktiver Flächenschutz und flächensparendes Bauen, Mobilisieren, Aktivieren von Baulücken, Entsiegelung im Bestand, Revitalisierung bzw. Rekultivierung von Brachflächen. Gerade die Brachflächenrekultivierung ist dabei ein recht erfolgreiches Instrument; Straßensanierung statt Neubau, auch das ist eine Maxime in unserer jetzigen Vorgehensweise.

Diese Strategien müssen weiter verbessert und verzahnt werden und zu einer wirksamen Gesamtstrategie weiterentwickelt werden, auch unter Einbeziehung einer Landeskompensationsverordnung. Für alle das sind attraktive Förderprogramme notwendig, etwa um Altbauten zu sanieren, flächensparende Baukonzepte zu fördern oder Unternehmen mit geringem Flächenverbrauch in den ländlichen Raum zu locken. Leerstand muss weiter effektiv bekämpft werden. Solche Programme haben wir bereits und werden sie weiterentwickeln und an zukünftige Erfordernisse anpassen.

Als SPD-Fraktion stehen wir für ein starkes Land und für starke Kommunen. Stadt und Land können nur gemeinsam erfolgreich sein. Die Begrenzung des Flächenverbrauchs liegt im Interesser aller und entspricht unserer Verantwortung für den Erhalt unserer Lebensgrundlage, auch für kommenden Generationen.

Natürlich ist uns auch wichtig, besonders den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Mindestmaß zu reduzieren; denn wir werden diese wertvolle Ressource nicht erweitern können. Wir müssen sie ganz einfach erhalten.

Es gibt also noch viel zu tun. Ich denke, wir werden die Sache weiter nicht nur im Auge behalten, sondern auch dafür sorgen, dass der Flächenverbrauch reduziert wird.

Noch kurz etwas zum Entschließungsantrag. Im Entschließungsantrag, den Sie eingebracht haben, wird aufgelistet – ich möchte es in einem Abwasch tun –, was alles in Sachsen nicht geht. Es werden zwei Punkte hervorgehoben. Es wird ein wirksames Handlungsprogramm gefordert und die Datenlage ist zur Bewertung zu verbessern usw. usf.

(Zuruf von den LINKEN: Einfach!)

Ja, einfach. Aber in Anbetracht des anderen Antrags werden wir auch dies ablehnen müssen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Staatsminister Schmidt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich einige Minuten zu spät zu diesem Tagesordnungspunkt gekommen bin. Ich war zu Besuch bei einer Schulklasse, bin aber so schnell wie möglich hierhergekommen. Es war also keine Missachtung der Rede von Frau Mertsching. Zum großen Teil habe ich sie dann aber noch mitbekommen und möchte darauf eingehen. Kollege Fritzsche hat das schon getan.

Sie sprachen sehr oft von Versiegelung. Es geht hier nicht um Versiegelung, es geht wirklich um die Flächenneuinanspruchnahme, und das ist natürlich etwas ganz anderes. Darauf werde ich dann noch mit einigen Beispielen eingehen. Das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu verringern, hat – auch das wurde bereits schon erwähnt – 2013 Eingang in den Landesentwicklungsplan gefunden. Es basiert auf dem globalen Ziel der Vereinten Nationen, Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten, sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Dort sind die Ziele bis 2030 verankert. Die Flächeninanspruchnahme soll auf unter 30 Hektar pro Tag sinken und bis 2050 auf null Hektar pro Tag.

Um die Ziele zu erreichen, müssen wir gemeinsam Verständnis dafür haben, was denn überhaupt mit Flächenverbrauch gemeint ist; denn so einfach ist es am Ende doch nicht. Zur Erfassung dieses Flächenverbrauchs wird bundesweit der Indikator „Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ verwendet. Das ist ganz entscheidend. Dieser Flächenverbrauch darf aber nicht mit der Versiegelung gleichgesetzt werden; denn als Siedlung und Verkehr gelten auch Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Zier- und Nutzgärten.

Deshalb, liebe Frau Kollegin Kummer: Das Beispiel mit dem Großen Garten ist ein ganz tolles Beispiel. Denn wenn Sie den Großen Garten komplett bebauen würden, wäre die

Flächenneuinanspruchnahme null, denn das ist bereits Siedlungs- und Verkehrsfläche. Wenn Sie dort, wie Ihr Kollege vorgeschlagen hat, die Gläserne Manufaktur wieder wegreißen würden, wäre der Effekt ebenfalls null, weil dies in der Statistik vorher eine Siedlungs- und Verkehrsfläche ist und dies auch bleibt.

Deshalb ist es auch nicht so einfach, die Zahlen, die hier diskutiert werden, zu bewerten. Es wird viel über die Revitalisierung von Flächen gesprochen. Wenn Sie in einer Stadt eine Fabrikbrache beseitigen und einen Stadtpark dort anlegen, ist der Effekt in der Statistik null, denn auch das bleibt Siedlungs- und Verkehrsfläche.

Das muss man wirklich sehr genau herausarbeiten. Gleiches gilt für die Bergbauflächen: Auch diese zählen bei einer Renaturierung für die Statistik nicht mit; dazu werde ich später noch etwas sagen.

Bei einer baulichen Neuinanspruchnahme von Flächen werden je nach Nutzungsart – zum Beispiel für Wohnen und Gewerbe, Erholung, Verkehr – unterschiedliche Flächenanteile wirklich bebaut und damit ganz oder teilweise versiegelt. Die tatsächlich versiegelte Fläche wird dabei statistisch nicht erfasst. Nach neueren Arbeiten des Länderausschusses für Bodenschutz geht man in einer überschlägigen Abschätzung davon aus, dass die tatsächliche Bodenversiegelung in Sachsen 44 % beträgt. Der Versiegelungsgrad von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Sachsen beträgt also 44 %. Wenn man das herunterbricht auf den Flächenverbrauch, der für das Jahr 2022 auf 1632 Hektar angesetzt wird, also rund 4,5 Hektar pro Tag. Das entspricht einer realen Neuversiegelung von 2 Hektar pro Tag, die wir als Ziel bei der Versiegelung anstreben. Ich will aber nicht in Abrede stellen, dass die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme trotzdem eine Daueraufgabe bleibt. Sie lässt sich allerdings sowohl in Sachsen als auch bundesweit nicht kurzfristig umsetzen. Neue Aspekte kommen noch hinzu.

Deshalb lässt sich das nicht so einfach auf die einzelnen Ministerien herunterbrechen. Wir sind als Staatsministerium für Regionalentwicklung nicht die größten Flächenverbraucher. Es liegt an den anderen Ministerien, ein Flächenziel festzulegen. Man kann daher auch nicht den Durchschnitt der letzten fünf Jahre heranziehen und auf das Jahr 2030 herunterbrechen, welches Ziel jedes Ministerium zu erbringen hat. Das heißt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien – ich nenne nachher noch ein paar Zahlen dazu – faktisch nicht mehr möglich sein wird.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Mit Fotovoltaik allerdings schon! Wenn ein Gebäudedach mit einer PV-Anlage ausgerüstet wird, gibt es keinen Flächenverbrauch!)

Es gibt Unterschiede zwischen Flächen-Fotovoltaik und Gebäude-Fotovoltaik. Über letztere können wir uns gern ein andermal gesondert unterhalten, aber es fehlt vielleicht landwirtschaftlicher Sachverstand, wie die Nutzung dort eigentlich funktioniert.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs streben wir trotzdem an; auch darauf ist schon eingegangen worden. Dies erfolgt durch flächensparendes Bauen und Nachverdichtung, natürlich auch durch die Revitalisierung von Brachflächen, wenn sie auch nicht in jedem Fall in die Statistik einfließen, sowie durch die Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Ich habe eine Verständnisfrage: Sie haben den Landesentwicklungsplan 2013 erwähnt und gesagt, dass sie vom Versiegelungsgrad her eine Rückrechnung auf 2030 machen. Ich gehe davon aus, dass das auf die groß angelegte Bertelsmann-Studie zurückgeht, die auch die Bevölkerungsentwicklung bis 2030 prognostiziert.

Ihre Frage, bitte!

Die folgt gleich. Wenn ich es nicht zuvor ausführe, versteht man die Frage nicht.