(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Damit haben die Engländer keine Probleme mehr, das merkt man ja!)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf Kollegen Richter aus der ersten Rederunde reagieren. Herr Richter, wir sind uns einig, dass wir das Thema Flucht und Asyl nicht den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen. Aber wir unterscheiden uns in dem Mittel dazu; denn die Auffassung der CDU ist, dass wir aufgefordert sind, die rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, um die Akzeptanz für das Asylverfahren in der Bevölkerung wiederherzustellen und weiter zu stärken. Dazu gehört – und das wurde auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vereinbart –, dass Ergebnisse aus Asylverfahren entsprechend umgesetzt werden. Wenn jemand kein Bleiberecht in Deutschland hat, muss er zurückgeführt werden.
Frau Friedel, das mag sein, aber es gibt eine Vielzahl von Hinderungsgründen. Die Bundesregierung mit dem Aufgabengebiet der Außenministerin und der Innenministerin muss mit den entsprechenden Herkunftsländern Verträge abschließen, damit Rückführungen möglich sind. Das ist ein ganz wesentliches Element, was dazu beiträgt, die Akzeptanz für das Verfahren hier in Deutschland zu erhalten.
Auch auf politischer Ebene ist das Thema hinterfragt worden, wo es um die finanzielle Belastung geht. Deshalb ist es gut, dass es jetzt ein Flüchtlingspauschale geben soll, wo durch die kommunale Ebene ein wenig Entlastung erfährt für die Vielzahl von Flüchtlingen, die sie aufnehmen muss. Man muss aber deutlich sagen, dass das bei Weitem nicht ausreichend ist. Das wurde auch von der kommunalen Seite deutlich gesagt.
Ebenso gilt es Solidarität in ganz Europa einzufordern; denn ganz Europa ist in der Lage, Asyl zu gewähren. Jedes Land kann dies für Schutzsuchende gewähren. Deshalb muss man hinterfragen, welche Anreize es gibt, unbedingt
nach Deutschland kommen zu wollen. Man sollte die Leistungen im europäischen Rahmen angleichen. Darüber muss man eine ehrliche Debatte miteinander führen.
Ganz klar muss man auch die Punkte herausgreifen, zu denen es in Berlin keine Einigung gab, die wir als CDU aber als sehr wichtig erachtet hätten, um eine Reduzierung des Flüchtlingszustroms zu erreichen bzw. Rückführungen sicherzustellen. Das wäre einmal die Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme – darauf konnte man sich nicht verständigen –, ebenso die Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten, zum Beispiel auf die Maghreb-Staaten. Das wurde schon oft diskutiert und im Bundestag schon ein entsprechender Beschluss gefasst, aber man konnte dem leider nicht beitreten in der Bundesregierung, was wir als CDU für sehr bedauerlich halten.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal feststellen: Die ungesteuerte Migration nach Deutschland, nach Europa muss begrenzt werden durch einen effektiven Schutz unserer Außengrenzen. Wir als Europa müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das ist nur zu erreichen, indem man konsequent die Beschlüsse der EU-Außenminister, die in diesem Zusammenhang getroffen worden sind, und die Festlegungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler entsprechend umsetzt.
Wenn in diesem Rahmen rechtliche Anpassungen notwendig sind, dann sollte man offen und ehrlich diskutieren und die Ergebnisse dessen auch umsetzen. Uns als CDU-Fraktion ist bei dieser ganzen Diskussion wichtig, dass wir die Humanität nicht aus den Augen verlieren. Die gesamte Asyl- und Flüchtlingsproblematik kann man am besten unter der Prämisse Humanität und Ordnung zusammenfassen. Das muss gewährleistet und auch umgesetzt werden.
Um Ihre Zustimmung zu signalisieren, Frau Friedel, wäre es schön, wenn auch aus Berlin in diesem Zusammenhang aktive Signale von der aktuellen Bundesregierung kämen. Dafür wäre ich sehr dankbar.
Das war Herr Wähner für die CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Ja, von der SPD-Fraktion. Ich würde trotzdem erst einmal die BÜNDNISGRÜNEN fragen. – Keine Redezeit mehr. Dann bitte schön, Frank Richter, für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Einige wenige Sekunden sind mir noch geblieben. Herr Wähner, Ihnen persönlich glaube ich sofort, dass Sie Wert darauflegen, dass dieses Thema nicht Rechtspopulisten überlassen wird. Leider gibt es aus Ihrer Fraktion, auch aus Ihrer Partei eine ganze Reihe von Wortmeldungen, die das Gegenteil insinuieren.
Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze die Gelegenheit, noch einmal auf einen Punkt der Praxis hinzuweisen, der mir die allergrößten Sorgen macht.
Manche erwarten von den Rückführungen, von den Abschiebungen jetzt eine irgendwie geartete Lösung des Problems. Ich bin einer – im Unterschied zu den LINKEN –, der sich nie grundsätzlich gegen Abschiebungen geäußert hat. Ich glaube, die müssen in bestimmten Fällen sein. Aber schauen wir auf die Praxis. Wir werden sicherlich von Ihnen, Herr Schuster, auch erfahren, wie viel mehr getan werden muss, gerade bei der zeitlichen Ausweitung des Abschiebegewahrsams oder der Abschiebehaft für die Verhinderung von Suiziden.
Ich habe mich sehr intensiv mit diesem Problem beschäftigt. Wir haben eine ganze Reihe von furchtbaren Beispielen – das wissen Sie –, und diese würden zunehmen.
Ich habe Herrn Dr. Pfeil einen Brief geschrieben; er hat mir allgemein geantwortet, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass künftig wieder in Gesundheitsämtern verhaftet werden soll. Wollen wir das? Wollen wir, dass in Gesundheitsämtern Abzuschiebende verhaftet werden und damit viele andere Menschen im Umfeld davon Kenntnis nehmen? Ist das unsere Vorstellung von Humanität im Land?
Ein letzter Gedanke: die Ausbildungsklasse in Niederbobritzsch, die ich besucht habe. Ich habe mich dort fesseln lassen, um mir erklären zu lassen, wie das im Abschiebegefängnis funktioniert. Das haben die jungen Männer dort mit Vorliebe getan. Wie viele Personen mehr werden wir in dieser Ausbildungsklasse brauchen, die ausschließlich für diese Klasse ausgebildet wurden – und für nichts anderes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Jetzt müssen wir uns einmal der Frage widmen: Was können wir denn eigentlich machen? Oder können wir wirklich nichts tun?
Zum einen: Artikel 16a Grundgesetz könnte entfernt werden; denn das Gemeinsame Europäische Asylsystem ersetzt das im Prinzip. Unsere normalen, einfachen Gesetze – wie es auch in vielen anderen Ländern üblich ist – sind ein adäquater Ersatz. Die Folge wäre allerdings, dass wir die Verfahren durchführen. Es wird ein Verwaltungsakt erlassen und dieser kann dann in einer Instanz überprüft werden. Wir können aber beispielsweise den Instanzenzug
unterbinden. Damit haben wir eine Entlastung zum Beispiel der Oberverwaltungsgerichte, die dann nicht mehr so viel damit zu tun haben. Man müsste auch die Frage stellen, unter welchen Bedingungen der Widerspruch und das Gehen vor Gericht unter Umständen eine aufschiebende Wirkung haben oder nicht.
Ein weiterer Punkt, über den man sprechen muss, ist die Abschaffung aller weitergehenden Schutzstandards und gründe, die über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen; denn wir sind über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgegangen. Sie tun immer so, als würden wir dagegenstehen. Nein, das tun wir nicht, wir haben sie sogar sehr konsequent gelesen. Wenn man sie liest, bedeutet das, dass man sie auch umsetzt. Ein Punkt darin ist: Flüchtling kann nur sein, wer zum Beispiel keinen internen Schutz genießen kann. Das bedeutet, wenn sichere Gebiete im Heimatland vorhanden sind und dort tatsächlich keine Gefahr von ernsthaftem Schaden besteht, dann ist dieser Schutz dort in Anspruch zu nehmen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für sichere Drittstaaten. Wenn ich in einem sicheren Drittstaat oder einem Nachbarstaat der Vereinten Nationen ein Flüchtlingslager einrichte, dann ist dort der Schutz gewährleistet und dann gibt es hier keinen Anspruch auf Asyl.
Im Übrigen: Wenn jemand in einem Land vielleicht sogar der Strafverfolgung für Verbrechen unterzogen wird, die nicht politischer Art sind, und die Strafen dort hart sind, dann ist das sein Problem. Das ist sein Rechtssystem, damit muss er klarkommen. Das ist nach der GFK grundsätzlich erst einmal kein Fluchtgrund. Auch Punkte wie Ausweisung und Zurückschiebung sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention möglich. Sie müssen dann erfolgen, wenn zum Beispiel die Bedingungen aus Artikel 31 bis 33 erfüllt sind.
Zum Vierten: Wir müssen konsequent prüfen, ob denn die Bedingungen nach Abschnitt 1 Punkt C der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt sind, nämlich, ob die Ursache der Flucht überhaupt noch zutrifft.
Schauen wir doch einmal, was hier in Deutschland passiert: Wir haben Leute, die fahren in den Irak oder nach Syrien und machen dort Urlaub, weil sie sich von Deutschland erst einmal erholen müssen. Sie melden sich bei unseren Ämtern ab und kommen dann hierher zurück. Aber eines ist ganz klar: Wer sich dorthin begibt, in das Gebiet, wo er angeblich verfolgt wird, der wird dort offensichtlich nicht verfolgt; denn er würde sich einer unheimlich großen Gefahr aussetzen. Wer so etwas macht, der hat hier in Deutschland nichts verloren; denn er hat keinen Fluchtgrund mehr. „Konkludentes Handeln“ heißt das im Rechtsdeutsch.
Des Weiteren muss das Auswärtige Amt wieder anfangen, Beziehungen zu anderen Staaten aufzubauen, um vernünftig prüfen zu können. Zum Beispiel Syrien: Wir stellen fest,
die amerikanische Regime-Change-Politik in Syrien ist gescheitert. Syrien hat bereits vor Jahren denen Amnestie gewährt, die im Bürgerkrieg gegen die Regierung gekämpft haben. In der Provinz Latakia war nie Krieg gewesen; das war ein sicherer Bereich. Syrien ist im Jahre 2023 außerdem wieder in die Arabische Liga aufgenommen worden. Das bedeutet, dass faktisch wieder Frieden herrscht – auch zwischen Syrien, Jordanien und Saudi-Arabien –; denn die reden miteinander. Aber als Deutschland wollen wir nicht mit ihnen reden und die Lage nicht bewerten?
Ähnliches gilt für den Irak: Im Irak finden Wahlen statt. Dort ist die Bundesregierung mit verschiedenen Projekten der GIZ und des BMZ aktiv tätig. Wir bauen das Land auf, wir schicken dort einen Haufen Geld hin, aber die Leute schieben wir nicht in dem Maße wieder in dieses Land ab. Dort ist Frieden! Das Land ist korrupt, ja, aber Korruption ist kein Fluchtgrund nach der GFK und keine Berechtigung, sich hier in Deutschland aufzuhalten.
Zum Fünften: Der Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention ist keine Einbahnstraße. Wer in dem Schutz gewährenden Land ein Verbrechen begeht oder ein erhebliches Vergehen; kann sich nicht auf den Schutz nach der GFK berufen.
Er ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und darf ausgewiesen werden. Das gilt im Übrigen auch für Afghanen und für Eritreer.
Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion mit einer dritten Runde. Wie sieht es jetzt bei den anderen Fraktionen aus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich zum Schluss bitte auf die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler eingehen. Dort sind ein paar Sachen beschlossen bzw. besprochen worden – teilweise konkret, in wichtigen Bereichen hinreichend unkonkret –, die wir in der Zeitung lesen konnten. Dazu möchte ich gern etwas sagen.