Das alles sind Punkte, die wir an der Stelle debattieren sollten, anstatt hier wieder in das Populistische zu geraten.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, ich habe eher ein formales Problem, aber das ist ein großes Problem. Ich erlebe hier Minister, die am Ende solcher Debatten Erklärungen der Staatsregierung abgeben, und habe dabei den Eindruck, dass diese Erklärungen dann auch in
der Staatsregierung geeint sind. Bei Staatsminister Schuster habe ich jetzt zum zweiten Mal den Eindruck, dass er nicht als Mitglied der Staatsregierung spricht, sondern ausschließlich aus der Sicht seiner CDU-Fraktion, die er ja haben darf. Aber das ist für mich ein extremes Störgefühl und identifiziert für mich ein gewisses unsolidarisches Handeln den anderen Ministern gegenüber.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU)
Das war Frank Richter für die SPD-Fraktion. Die zweite Aktuelle Debatte ist jetzt abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.
In Ordnung. Dann wird den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Ich bitte für die AfD-Fraktion Herrn Hein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es wird jetzt ein bisschen unspektakulärer. Wir beraten über die Weiterentwicklung des sächsischen Jagdrechts.
Unser Gesetzentwurf gliedert sich in zwei Teile: Zum Ersten soll die Gelegebehandlung in Sachsen zugelassen werden. Genau genommen soll sie wieder gestattet werden, denn zu DDR-Zeiten wurde diese Form des Bestandsmanagements schon erfolgreich praktiziert.
Was ist Gelegebehandlung? – Die Antwort ist vor allem für die Kollegen, die fachlich nicht ganz so besaitet sind: Angewendet wird die Gelegebehandlung meistens bei Wildgänsearten. Durch das Anstechen und den Austausch von Eiern im Gelege wird die Anzahl schlüpfender Jungvögel
reduziert. Dabei werden zwei Eier nicht behandelt, das verhindert ungewollte Nachbruten und ermöglicht den Elterntieren ein natürliches Brut- und Aufzuchtverhalten.
Richtig ist, dass dies ein Eingriff in die natürliche Fortpflanzung einer Wildart ist. Das erfordert ein hohes Maß an Verantwortung für die Tiere und eine entsprechende Sachkunde. Das vorhergehende Durchleuchten der Eier stellt sicher, dass nur Eier in frühen Entwicklungsstadien behandelt werden. Der Embryo hat zu dieser Zeit noch kein Schmerzempfinden, also nichts mit Schießen.
Aber damit nicht jeder Herumpiksen kann wie und wo er will, haben wir eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen, die die inhaltliche Ausgestaltung dem SMEKUL überlässt. Wir haben dafür bewusst hohe Hürden gesetzt.
Einige werden sich fragen, wofür wir diese Gelegebehandlung brauchen. Sensible Bereiche wie öffentliche Parks, Naturparks, Gebiete mit Vorkommen seltener Arten sind mit der Flinte bzw. der Büchse nicht oder nur schwer zu bejagen. Aber genau dort treten die Probleme mit den verschiedenen Gänsearten, zum Beispiel Wildgänsen, auf.
Damit bin ich schon bei der zweiten Säule des Gesetzentwurfs. Wir wollen die Schonzeit der Nilgans komplett abschaffen. Die Nilgans ist gemäß EU-Verordnung als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Demzufolge sind
die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Ausbreitung einzudämmen. Das Problem mit der Nilgans lässt sich wie folgt zusammenfassen: Eine Politikerin sagte einst, dass diese Art nicht zu uns gehöre und sie aus Afrika herübergekommen sei. Ferner werde die Nilgans als ein besonders zänkischer Neubürger betrachtet, der sich jetzt hier niederlasse.
Sie haben es sicherlich erraten: Solche populistischen Äußerungen können nur von einer Partei kommen, nämlich in dem Fall von der SPD. Ihre Landtagsabgeordnete Dagmar Becker sagte genau das im Jahr 2019 im Thüringer Landtag, und bei diesem Punkt bin ich ganz bei Frau Becker aus Thüringen; denn die Nilgans verursacht zweifelsfrei Schaden. So hat beispielweise die Staatsregierung auf eine meiner Anfragen geantwortet, dass Konkurrenzsituationen um Nistplätze gegenüber dem Graureiher, dem Rotmilan, dem Mäusebussard und dem Turmfalken entstanden sind. Besonders alarmierend hierbei ist, dass außerdem die bedrohten Arten, wie die Schleiereule und der Weißstorch, betroffen sind.
Das Vordringen der Nilgans mit Schwerpunkt in Nordwestsachsen hat darüber hinaus das Potenzial, bei verstärkter Ausbreitung künftig auch zu nennenswerten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu führen. Wir müssen handeln, damit aus dem Potenzial der verstärkten Ausbreitung nicht die Realität einer fest etablierten ausgebreiteten Art geworden ist, denn die Nilgans breitet sich immer weiter aus. Das ist ein Fakt.
Im Jagdjahr 2012/2013 betrug die Strecke um die 20 Nilgänse. Zehn Jahre später, in der Saison 2022/2023, wurden schon 300 Tiere entnommen. Hier sehen wir einen Trend, wie auch schon bei anderen invasiven Arten. Wenn sie sich zu lange und weitgehend ungestört in unseren Breiten einnisten können, breiten sie sich auch exponentiell aus. Das heißt: Je länger wir mit angemessenen Lösungen warten, umso größer wird das Problem.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mal so stehen, wie andere hier so stehen.
Es geht um die Jagd. Herr Hein hat das Ansinnen der AfDFraktion vorgestellt. Wir haben uns damals in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass wir das Jagdgesetz nicht ändern wollen, und das aus gutem Grund: Wir haben seit dem Jahr 2012 ein sehr gutes und sehr ausgewogenes sowie eines die Freiheit der Jäger sehr betonendes Jagdgesetz, und daran wollen wir festhalten. Insofern kündige ich an, dass wir diesen Antrag auf jeden Fall ablehnen werden.
Das Problem der Nilgans gibt es. Ich kann es aus dem eigenen Betrieb sagen, dass sich die Nilgänse in den letzten Jahren sehr ausgebreitet haben und dass hier auch eine große Aggressivität untereinander entstanden ist; und zwar nicht nur gegen Enten und anderes Wassergeflügel in Teichen und Seen, auch die Störche werden von den Nilgänsen teilweise aus ihren Nestern vertrieben. Insofern ist das ein Thema im Land.
Wir haben eine Jagdzeit, die gilt vom 01.08. bis zum 31.01. Man kann die örtlichen Jäger nur ermuntern zu schießen. Ich habe gehört, wie teuer Weihnachtsgänse dieses Jahr sind; 20 Euro scheinen keine Seltenheit zu sein. Das heißt, man kann alle nur ermuntern, auch einmal die Nilgans zu probieren, deren Anzahl von den Jägern reduziert wird, um eine Gleichmäßigkeit im Biotop zwischen dem Wildgeflügel zu erhalten, um damit das Problem – ich sage einmal im Rahmen des Jagdgesetzes, im Rahmen der Regelungen, die wir haben – vernünftig zu lösen.
Bei der Gelegebehandlung, Herr Hein, ist mir eine Geschichte, die ich kürzlich unserem jüngsten Kind vorgelesen habe, ins Gedächtnis gekommen. Es ging um die Geschichte der kleinen Hexe, bei der die Jungs auf den Baum steigen und dort festgeklebt werden. Bei der Gelegebehandlung ist es doch so, dass man auch an die Gelege kommen muss, sprich: Es gibt dort einen großen Aufwand. Und wenn Sie dann noch eine Behörde einbeziehen müssen, wird es ganz interessant. Sind nur zwei Eier nicht behandelt worden, sondern drei Eier oder ein Ei? Wie wird das überprüft? Die Folgewirkungen und -kosten, die Sie angesetzt haben, sind sehr umständlich. Es ist ein zusätzliches Drumherum.
Das Jagdrecht bietet dem örtlichen Jäger die Möglichkeit einzugreifen, sobald das Bedürfnis aus dem Jagdbezirk heraus entsteht. Das kann meiner Meinung nach von der Landwirtschaft oder anderen gut artikuliert werden. Deshalb ist Ihr Antrag auch inhaltlich nicht nötig.
Wir möchten das Gesetz – vielen Dank für die Ergänzung – bewusst nicht anfassen. Wir haben uns darauf verständigt. Wir halten es weiterhin für ausgewogen und gut.