Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Wolfram Günther)

Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt bitte Antonia Mertsching.

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die AfD möchte mit ihrem Antrag der Nilgans auf die Pelle rücken. Sie hat sich dazu die Mühe eines umfänglichen Gesetzgebungsverfahrens gemacht bzw. eigentlich eher uns alle bemüht, sich mit der Problematik zu beschäftigen. Schaut man sich die Problematik an, soll hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden oder – wie in diesem Fall – ganzjährig auf Gänse. Aber der Reihe nach.

Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Nilgans keine heimische Tierart. Ihr ursprünglicher Lebensraum sind die Feuchtgebiete Afrikas, beispielsweise die Nilregion in Ägypten. Bereits in der Antike hielten die Römer und Griechen sie als Ziervogel in großen Gruppen in Parks. Die Griechen weihten sie gar als heiligen Vogel der Liebesgöttin Aphrodite.

Freilebende Brutpopulationen sind in Europa seit dem Ende des 18. Jahrhunderts bekannt. In Deutschland ist die erste Freilandbeobachtung auf das Jahr 1866 datiert. Also ist die Nilgans ein Mitbewohner seit 150 Jahren. Seit 30 Jahren werden regelmäßige Freilandbruten erfasst. Die Nilgans ist recht anspruchslos in der Brutplatzwahl und legt vergleichsweise ziemlich viele Eier. Dadurch vermehrt sie sich recht gut. So kommt es seit den Neunzigerjahren auch zu einer deutlichen Ausbreitung in allen Bundesländern.

Kommen wir also zur Bewertung der naturschutzfachlichen Gefahrenlage im Zusammenhang mit der Nilgans. Die Nilgans wird in der Liste der EU als invasive gebietsfremde Art geführt. Um auf dieser Liste zu landen, muss eine Tierart zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Die Art muss das Potenzial für eine Ausbreitung über große Gebiete besitzen. Das kann man der Nilgans durchaus bescheinigen. Gleichzeitig und zweitens muss sie das Potenzial für die Verursachung erheblicher Schäden aufweisen. Der zweite Punkt, also die Verursachung erheblicher Schäden, gilt jedoch in Fachkreisen – unter Ornithologen und Naturschützern – als umstritten.

Die Nilgans gilt in der Brutzeit als territorial und aggressiv, was im Übrigen als Gemeinsamkeit zwischen Nilgans und Antragsteller festzustellen ist.

(Heiterkeit im Saal – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Allerdings gibt es keinen Beleg dafür, dass sie mit ihrem Verhalten andere, vor allem kleinere gefährdete Wasservogelarten verdrängt bzw. deren Brutraum potenziell verknappt, was wiederum als Unterschied festzuhalten ist.

Neuere Studien – zum Beispiel aus Hessen – sprechen eher dafür, dass sich Nilgänse ohne nachweisbare negative Effekte auf andere Arten in neuen Gebieten ansiedeln. Mit

Verweis auf diese Untersuchungen sieht die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz die Nilgans zu Unrecht am Pranger. Einflüsse auf andere Wasservogelarten sind nach Auffassung der Experten nur an naturfernen, also städtischen Parkgewässern zu erwarten, wo sie dann – von Menschen – gefüttert werden. In Naturschutzgebieten dagegen wurden bisher keine Beeinträchtigungen anderer Arten durch Nilgänse dokumentiert.

Dennoch hat Deutschland aufgrund der Listung der Nilgans in der Unionsliste einen Managementplan zum Umgang mit der Nilgans erstellt. Dieser regelt bereits hinreichend den Umgang mit lokal auftretenden Problemen. Beispielsweise wird die Nilgans vor allem in städtischen Gebieten wegen ihres Kots oder ihrer Furchtlosigkeit als störend empfunden.

Diese Probleme lassen sich jedoch mit dem bestehenden Managementplan und ein wenig Sachverstand lösen, indem man zum Beispiel ein striktes Fütterungsverbot einführt und umsetzt und auf allzu häufige Mahd der besuchten Wiesen verzichtet. Dabei müssen wir also – wir kennen es schon vom Thema Wolf – an das Verhalten der Menschen appellieren und nicht gegen die Tiere vorgehen.

Selbst in jenem Managementplan wird konstatiert, dass Beeinträchtigungen der kleineren, heimischen Arten – Enten, Vögel, Blässhühner – vorkommen können. Nistplatzkonkurrenz zu anderen größeren Arten wie dem Weißstorch oder Greifvogel kommen vorwiegend bei unerfahrenen Jungvögeln vor. Die etablierten Paare aber wissen sich zu wehren.

Es wird darauf verwiesen, dass keine populationswirksamen Belege vorhanden seien. Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die hier wieder als Gefahr gesehen werden, seien eher selten und auch nicht höher, als bei anderen Gänsearten.

Dennoch möchten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Schonzeit für Nilgänse abschaffen, also ganzjährig auf Gänse schießen. Das mag aus Sicht eines Gänsebratenliebhabers durchaus nachvollziehbar sein, ist aber zumindest naturschutzfachlich nicht geboten. Eine Bejagung hat auch immer Auswirkungen auf andere Arten, die sogenannten Nichtzielarten, und natürlich auch auf geschützte Arten. Die Arten wissen nun nicht, wann Schonzeit ist und wann nicht.

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Ach!)

Ständiges ganzjähriges Schießen kann insbesondere während der Brutzeiten stören und hochproblematisch sein. Das ist damit nicht zu rechtfertigen, unverhältnismäßig und deshalb abzulehnen. Zudem kann eine Gefährdung ziehender nordischer Gänsearten nicht ausgeschlossen werden.

Zum Abschluss möchte ich noch folgende Frage stellen: Wie kommt es eigentlich, dass Ihre einzige Antwort in Naturschutzfragen das Schießen ist? Ist das nicht etwas widersinnig? Sie entdecken den Naturschutz immer nur dann, wenn es etwas zu erlegen – den Wolf oder die Nilgans – oder zu verhindern – Binnenkraft oder Fotovoltaik – gibt.

(Thomas Thumm, AfD: Sie haben unseren Antrag nicht gelesen! Es geht um Gelegemanagement!)

Dabei wird allzu leicht von den eigentlichen Problemen abgelenkt. Weder die Nilgans noch Windräder sind ursächlich für den Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich. Vielmehr sind stetig intensivierte Landnutzungsformen – Stichwort: Flächenversiegelung; die finden Sie bei Gewerbegebieten auch nicht schlimm –, der Pestizideinsatz, Monokulturen und der Verlust der strukturreichen und artenreichen Lebensräume daran schuld. Auf alles zu schießen, was sich bewegt, verkauft sich eben besser, was?

Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Nun folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Zschocke; bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD möchte etwas gegen die Ausbreitung der Nilgänse unternehmen, weil die Nilgänse Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Ja, sie zeigen beispielsweise dominantes Verhalten gegenüber anderen Vogelarten. Durch die Ausbreitung kann zum Beispiel die Konkurrenz um Brutplätze und Territorien zunehmen. Möglicherweise ist sie ein Problem für die Biodiversität. Die landwirtschaftlichen Schäden sind übrigens nicht höher als bei anderen Gänsearten.

Es ist trotzdem wichtig, sich darum zu kümmern, die negativen Auswirkungen zu reduzieren. Ist dazu eine Änderung des Jagdgesetzes notwendig? Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen dazu ganz klar: Nein.

Wir haben seit dem Jahr 2014 das Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten. Dazu gibt es vier Seiten, die sich dem Umgang mit der Wildgans widmen. Dieses Konzept ermöglicht eine Reihe von Maßnahmen zur Populationskontrolle, die auch schon angewendet werden. Die Bejagung ist bereits möglich. Herr Kollege von Breitenbuch hatte es bereits ausgeführt. Die Nilgans unterliegt auch nicht den Verboten der Vogelschutzrichtlinie. Für die Erlegung ist auch keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Das Gesetz, welches Sie entworfen haben, würde das Verfahren nur zusätzlich verkomplizieren. Das möchten wir nicht. Artikel 1 Ihres Gesetzentwurfs geht weit über das notwendige Nilgansmanagement hinaus.

Sie möchten das auf alle Federwildarten anwenden. Das kollidiert nach unserer Auffassung mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Das lehnen wir auch ab. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther)

Nun folgt Herr Winkler für die SPD-Fraktion, bitte.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich möchte hören, was du zu den Gänsen zu sagen hast!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner der Regierungskoalition haben bereits alles zum Ausdruck gebracht – sehr schön war auch die Beschreibung des Problems durch Kollegin Mertsching –, was es zur potenziellen Bejagung von Nilgänsen zu Zwecken der Bestandsreduzierung zu sagen gibt. Dem kann ich mich vollumfänglich anschließen.

Ich werde mich – in Anbetracht der sehr ambitionierten Tagesordnung – sehr kurz fassen. Wir, die SPD-Fraktion, sehen die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieses Antrags als nicht gegeben an. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf daher ebenfalls in Gänze ab.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)

Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Abg. Hein, bitte.

Werte Präsidentin! Werte Kollegen! Wenigstens lachen wir einmal drüber und es ist nicht ganz so trocken in der Hinsicht.

(Zuruf: Das ist doch das Beste, oder?!)

Es ist doch trotzdem eine ernsthafte Sache.

Thema Jagdzeit. Es ist richtig, Jagdzeit ist sechs Monate im Jahr.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die andere Zeit ist sie nicht da!)

Herr Gebhardt, das ist nicht Ihr Thema.

Wir wissen, Jäger machen das alles ehrenamtlich. Die Zeit zwischen August und Januar ist die Höchstzeit, in der man jagen geht. Es wäre ganz sinnvoll, wenn man das das ganze Jahr über machen könnte. Von daher wäre es schon aus Liberalisierungs- und Vereinfachungsgründen eine sinnvolle Sache, die Jagdzeit auszudehnen.

Zum Zweiten. Gelegemanagement, bei dem Herr Zschocke fragte, ob dies auf alle Arten ausgeweitet werden soll. Es geht unter Bezugnahme des Naturschutzes nur um die Arten, die dadurch reduziert werden können. Es geht nicht um einen Widerspruch zu dem, was Sie konstruiert haben.

Wenn Sie unseren Gesetzentwurf zur Nilgans mit der Begründung ablehnen, eine Jagdrechtsanpassung sei 2019 in Ihrem Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, dann muss ich Sie an Folgendes erinnern, Herr von Breitenbuch: Gute Politik richtet sich immer auch an tagaktuellen und akuten Problemen aus. Sie kann sich ändern. 2019 war es noch nicht ganz so akut mit der Nilgans. Aber das wird jetzt kommen, dessen müssen wir uns bewusst sein.

Wenn die Nilgans nachweislich ein Problem geworden ist, muss man das nach vier Jahren im Jagdrecht berücksichtigen. Der falsche Weg ist es, stur und steif in Fünfjahresplänen zu denken. Das hat unserem Land schon einmal nicht gutgetan. Wir erinnern uns an die – besonders die Linkspartei wird das wissen – Fünfjahrespläne. Das wollen wir eigentlich nicht.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist so lustig!)

Lustig? Na ja.

Wenn seitens der regierungstragenden Fraktionen behauptet wird, die Gelegebehandlungen würden gegen die EUVogelschutzrichtlinie verstoßen, verwundert uns das ein wenig; denn der Passus zur Gelegebehandlung findet sich haargenau so im Bayrischen Jagdgesetz, Artikel 33 Abs. 3 Satz 5. Wollen Sie uns allen Ernstes weismachen, dass die Bayern gegen EU-Recht verstoßen? Nein. Man nennt das eher eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht. Mindestanforderung – ja. Musterschüler – nein.