Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Meine Damen und Herren! Wie wollen wir diese Ziele konkret erreichen? Ganz einfach: indem wir gesetzlich sicherstellen, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter

Aufgabe der zulässigen Nutzung vollständig zurückzubauen sind. § 80 Satz 3 Sächsische Bauordnung, neue Fassung in unserem Gesetzentwurf, soll das regeln. Und indem wir einen neuen § 83 a in die Bauordnung einfügen, dass die Windkraftanlagenbetreiber verpflichtet werden, Rückbauerklärungen abzugeben, und – was wesentlich und neu ist – finanzielle Sicherheitsleistungen für den Rückbau nachzuweisen und während des Anlagenbetriebs zu hinterlegen. Der Verstoß dagegen soll durch unseren Gesetzentwurf nunmehr als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis hin zur Zwangsvollstreckung geahndet werden, § 87 Sächsische Bauordnung, neue Fassung in unserem Gesetzentwurf.

Werte Kollegen! Die letzten Jahre haben doch gezeigt, dass trotz Regelungen im Baugesetzbuch immer wieder Fundamente im Boden zurückgeblieben sind, entweder ganz oder teilweise, aber immer zum Schaden der Natur, zum Beispiel im erzgebirgischen Jöhstadt. Dort wurden die Fundamente der abgerissenen Windindustrieanlagen im Boden belassen, da die Betreiberfirma nach 20 Jahren kräftiger Einnahmen plötzlich kein Geld für den Abriss hatte. Die hinterlegte Sicherheitsleistung war nach 20 Jahren einfach zu niedrig. Sie wurde durch Inflation und Kostensteigerungen aufgefressen. Letztlich werden wohl die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Fundamente aufwendig aus dem Boden herausreißen müssen – wohlgemerkt auf Kosten der Bürger. Das darf so nicht weitergehen. Eine Regierung, die so etwas zulässt, handelt unverantwortlich.

Wir als Gesetzgeber sind verpflichtet, solchen Auswüchsen und Skandalen vorzubeugen. Genau das machen wir hier und heute mit unserem Gesetzentwurf; denn in Sachsen existiert bisher zum Abriss von Windindustrieanlagen lediglich ein gemeinsamer Hinweis von zwei Ministerien aus dem Jahr 2016. Das ist eine völlig veraltete, wachsweiche sowie weit unterhalb eines Gesetzes angesiedelte Regelung, die dazu noch per Federstrich, also jederzeit und ohne parlamentarisches Dazutun, abgeschafft werden kann – ohne dass es hier im Hohen Hause irgendjemand mitbekäme. Das ist schlicht nicht unser Demokratieverständnis. Das ist schlicht nicht mehr zeitgemäß und somit auch untragbar.

Während die Regierung Kretschmer bisher im Sinne der Windkraftlobby agiert, wollen wir jetzt Klarheit für den Bürger schaffen. Mit unserem Gesetzentwurf werden Skandale wie in Jöhstadt zukünftig verhindert; denn wie bereits gesagt: Mit unserem Gesetzentwurf müssen die Fundamente von Windkraftanlagen immer und vollständig beseitigt werden. Es muss immer eine ausreichende Sicherheitsleistung für den Rückbau hinterlegt sein, deren Höhe in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und nachzuweisen ist.

Unser Gesetzentwurf schafft eine rechtssichere, wirkungsvolle und transparente Rechtslage – so auch die Expertenmeinung in der Anhörung im zuständigen Ausschuss für

Regionalentwicklung. Diese kann anders als bisher auch nicht einfach in einem Hinterzimmer eines Ministeriums aufgehoben werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sehr gern.

Bitte schön.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ist Ihnen die Regelung in § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch bekannt, wonach bereits eine Verpflichtung besteht, bauliche Anlagen im Außenbereich, wo die Nutzung aufgegeben wurde, gänzlich zurückzubauen, einschließlich der Bodenversiegelung? – Vielen Dank.

Kollege Teichmann, vielen Dank für die Frage. Ja, die Regelung ist mir bekannt; sie steht ja im Baugesetzbuch des Bundes. Aber mit dieser Verpflichtung zum Rückbau ist nicht verbunden, geldwerte Leistungen während der Dauer des Anlagenbetriebs zu hinterlegen. Das soll jetzt unser Gesetzentwurf sicherstellen. Weiterhin soll die Rückbaupreisentwicklung für Windkraftanlagen durch die untere Immissionsschutzbehörde alle fünf Jahre überprüft werden. Die Anlagenbetreiber haben ihre Höhen für den Rückbau so anzupassen, wie die Baupreiskostenentwicklungen sind, damit am Ende sichergestellt ist, dass nach Anlagenbetrieb die Windkraftanlagen vollständig aus dem sächsischen Boden entfernt werden und der Steuerzahler nicht dafür haftet, sondern am Ende derjenige, der hier zwanzig Jahre lang durch planwirtschaftliche Politik, verursacht durch unsere sächsische Koalition und die Bundesregierung, die Erträge eingestrichen hat. Dieser soll auch für den Rückbau dieser Anlagen zahlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Flemming.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzänderung der AfD soll eine abschließende landesgesetzliche Regelung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach deren dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung im Freistaat Sachsen schaffen. Es soll dafür – ich fasse es noch einmal zusammen – eine entsprechende landesrechtliche Verpflichtungserklärung eingeführt werden, welche durch die Betreiber abzugeben ist. Die Betreiber werden weiterhin verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.

Thematisch wird hier durch Herrn Thumm wieder einmal die gleiche Sau durchs Dorf getrieben, die bereits fünfmal durchgetrieben wurde, nur das Stöckchen, mit dem das vollzogen wird, wird mal wieder anders angemalt. Ganz

klar: Diese Dinge sind geregelt, und zwar weitestgehend so, dass sie funktionieren. Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Regionalausschuss hat aus unserer Sicht eindeutig ergeben, dass die Gesetzesänderungen nicht notwendig und nicht möglich sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat Recht gesprochen und davon geht eindeutig aus, dass der Bundesgesetzgeber für diese Fragen zuständig ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Herr Thumm, bitte.

Vielen Dank. Sie verweisen gerade auf den Bundesgesetzgeber. Herr Teichmann hat die Frage schon gestellt, also § 35, die Rückbauverpflichtung.

Ich komme gleich noch einmal darauf.

Ja, Moment, ganz kurz. Meine Zwischenfrage ist: Wo genau und unter welchem Artikel steht in der Sächsischen Bauordnung – Sie haben ja gesagt, dass es geregelt sei – die Rückbauverpflichtung, also dass es Gesetzesgrundlage hat? Wo wird die dingliche Sicherheit von geldwerten Leistungen für den Rückbau in der Sächsischen Bauordnung geregelt? – Vielen Dank.

Ich habe darauf verwiesen, dass es eine bundesgesetzliche Regelung gibt, und die bundesgesetzlichen Regelungen stehen immer noch über den landesgesetzlichen Regelungen. Wir halten die Hinterlegung einer solchen Sicherheitsleistung für nicht notwendig, weil vollkommen überzogen. Ihnen geht es doch nur darum, Windkraftanlagen generell zu verhindern. Es geht Ihnen doch überhaupt nicht darum, irgendetwas zuzulassen, sondern es geht um das Totalverbot der Windenergie.

(Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Nein, ich würde erst gern in meinen Ausführungen fortfahren, vielleicht erledigen sich dann manche Fragen.

Hinausgehend über die bundesgesetzlichen Regelungen kann man natürlich auch noch Argumente anbringen. Es gab vor fünf bis zehn Jahren und länger Fälle, bei denen durch Insolvenzen der Rückbau nicht hinreichend abgesichert werden konnte. All diese Fälle haben aber keine EEG-Förderung erhalten und wurden vor 20 bis 25 Jahren genehmigt, als die Windkraft noch in den Kinderschuhen steckte. Entsprechend waren die Verträge fehlerhaft und unvollständig. So ist das auch mit diesem Beispiel in Jöhstadt, was von Ihnen immer wieder herangezogen worden ist. Wahrscheinlich gibt es auch gar kein anderes. Nach

meiner Kenntnis ist das inzwischen erledigt. Soviel ich weiß, sind die Fundamente aus dem Boden.

Die Verträge waren unvollständig, es bestanden rechtliche Probleme in den Anfangsjahren. Seitdem hat sich in der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung einiges getan. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht 2012 und das Landesverwaltungsgericht Schleswig-Holstein 2020 abschließend geregelt, wie Rückbauverpflichtungen ausgestaltet sein müssen. Die Rücklagen haben sich deutlich erhöht. Damit ist eine größtmögliche Sicherheit gegeben, wobei man nie zu 100 % sicher sein kann, wie in nahezu all diesen Fragen.

Die Rechtsprechung findet auch in Sachsen Anwendung. Es sind Bankbürgschaften zu hinterlegen, die bei einem Betreiberwechsel übergeben werden müssen. Da die Altstandorte für die Windkraftbetreiber und deren heutigem Repowering-Interesse, also die Revitalisierung bestehender Windkraftanlagen nach bestimmten Nutzungsjahren, von größter Bedeutung sind, wird in der Praxis in vielen Fällen der Rückbau dieser Windkraftanlagen vom Nachfolger übernommen – auch wenn er dazu gar nicht verpflichtet gewesen ist, weil Neuausweisungen sehr viel teurer und schwieriger wären. Deshalb besteht in der Windenergiebranche in hohem Maße Eigeninteresse, diese Standorte in der Form langfristig zu sichern.

Die Rückbauverpflichtungen für Windenergieanlagen finden ihre Rechtsgrundlage, wie auch schon angedeutet wurde, im Baugesetzbuch § 35 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3. Das ist eine bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage dafür, dass eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Gewährleistung des Rückbaus nach dauerhafter Nutzung der Anlage verbunden werden muss. Für Windenergieanlagen sieht § 35 Abs. 5 Satz 2 die Abnahme einer Verpflichtungserklärung zum Rückbau und zur Beseitigung der Bodenversiegelung als Genehmigungsvoraussetzung vor.

Die Dinge sind also geregelt. Es bedarf dieses Gesetzentwurfs nicht. Er dient nur dazu, das Thema immer und immer wieder aufzuwärmen und hochzupeitschen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE nun Herr Böhme.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann gleich weiter ausführen zu dem, was Herr Flemming gerade gesagt hat. Ich möchte auf das Protokoll des Ausschusses zu sprechen kommen, in dem gleich der erste Satz darlegt, worum es der AfD-Fraktion hauptsächlich geht, nämlich, dass sie den Beschluss des Ausbaus der Windenergie in Sachsen als einen großen Fehler bezeichnet hat. Zunächst möchte ich dazu festhalten, dass ich mir einen eindeutigen Beschluss des Sächsischen Landtags wünsche, die Windenergie auszubauen.

Das ist längst überfällig, aber so noch nicht geschehen, denn Sachsen ist weiterhin Schlusslicht beim Ausbau von erneuerbaren Energien und speziell bei der Windenergie. Die AfD-Fraktion zeigt mit diesem ersten Satz in der Beschlussempfehlung klar, wofür sie steht und wie realitätsfern Sie Energiepolitik machten, oder besser, wie rechtspopulistisch Sie mit der Energiepolitik in diesem Parlament umgeht. Sie verkennen nämlich dabei völlig die Fakten. Der eine Fakt ist: Deutschland ist zu Recht aus der Atomenergie ausgestiegen. Das ist vollzogen und beschlossen.

(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ändern wir wieder!)

Das ist auch richtig, um Geld zu sparen und die Sicherheit zu erhöhen. Wir brauchen nicht darüber zu streiten, ob es richtig war oder nicht, denn es ist beschlossen.

Der zweite Fakt ist: Wir wollen auch in Zukunft unsere Region nicht mehr weiter verkohlen. Das heißt also – auch das ist beschlossen – Kohleausstieg, und auch das ist notwendig und gut so. Das heißt, unseren gesamten Energieverbrauch müssen wir so umstellen, dass wir mehr verstromen, anstatt fossile Energieträger wie Öl und Gas zu nutzen. Unsere Mobilität, unsere Wärme, aber auch die Industrie muss verstromt bzw. synthetisiert werden. Dafür brauchen wir Strom, erneuerbaren Strom, grünen Strom. Wenn Sachsen Energieland bleiben möchte, muss es in neue Technologien investieren und dabei offen sein. Doch leider ist Sachsen bei dieser Frage wie auch bei vielen anderen Fragen sehr rückschrittlich oder sogar Schlusslicht, zum Beispiel bei der Energiepolitik.

Wenn wir diesen Antrag der AfD-Fraktion annehmen, würden noch mehr Hindernisse bei der Energiewende im Weg stehen. Das hat aus meiner Sicht in der Vergangenheit schon die CDU-Fraktion zu viel gemacht. Insofern müssen diese Hindernisse weg. Wir müssen endlich zu mehr erneuerbarer Energie kommen. Ich nenne Solarenergie und Windkraftausbau: Für beide wurde die Bauordnung schon einmal von der Koalition geändert und aus meiner Sicht weitere Hindernisse aufgebaut, sodass es schwieriger ist, mehr Anlagen für erneuerbare Energie zu schaffen.

Es ist auch nicht so, Herr Hein von der AfD-Fraktion, dass keine Rücklagen für den Rückbau geschaffen werden. Es ist gesetzlich geregelt. Davon hat auch Kollege Flemming gesprochen. Ich kann es Ihnen auch noch einmal sagen: Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass bei Windenergieanlagen eine Rücklage gebildet werden muss. Das ist gerichtlich festgeschrieben worden. Es gibt auch in der Bauordnung entsprechende Gesetzgebungsverfahren, dass neue Windräder so gebaut werden, dass eine Rücklage gebildet wird, um sie später wieder abzubauen. Das ist völlig logisch, und es war überfällig, dass das im Gesetz aufgenommen wurde. Das heißt, der vorliegende Antrag ist schon aufgrund dieser Tatsache überflüssig.

Es ist auch eine Fehleinschätzung, die Sie im Ausschuss getroffen haben, dass Ihnen in der Anhörung recht gegeben wurde und das Anliegen richtig und machbar sei. Das Gegenteil ist der Fall.

(Thomas Thumm, AfD: Das kommt aus der Landesgesetzgebung!)

Ihr Dauergast, der immer zu Anhörungen von sonst wo herkommt und ein Pseudoexperte ist, hat Ihnen etwas erzählt – okay.

Was wirklich in der Bauordnung geändert werden muss, sind Dinge im Sozialbereich, Thema Inklusion. Dazu haben wir Ihnen in der Vergangenheit entsprechende Anträge vorgelegt. Im Bereich Mobilität, wo es zum Beispiel um Elektroautos geht, muss einiges in der Bauordnung geändert werden. Im Wohnbereich muss einiges geändert werden, damit wir schneller und kostengünstiger bauen können. All das sind wichtige Themen, um das Gesetz der Bauordnung zu ändern. Und womit kommen Sie? Es sollen keine Windräder gebaut werden bzw. ihnen noch mehr Hürden in den Weg gelegt werden, obwohl das alles schon geregelt ist, was Sie hier ansprechen.

Wir werden den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, denn er ist viel Wind um nichts.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Löser, bitte.