Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von Kollegen Flemming schon viel zu der Frage der rechtlichen Bewertung gesagt. Ich will es ein bisschen politischer halten. Unsere Fraktion, das werden Sie sich sicherlich denken, wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir als BÜNDNISGRÜNE sind der Meinung, dass wir eine emissionsfreie Energieversorgung in Sachsen brauchen und stehen damit auch an der Seite der Mehrheit der Bevölkerung. Der Klimaschutz und die Reduzierung der weltweiten CO2-Emissionen sind wichtig, absurde und teure Ideen wie Atomkraftwerke in Sachsen oder das weitere Abbaggern von Braunkohle werden abgelehnt.
Der Gesetzentwurf hat das Ziel, das Errichten von Windkraftanlagen schlechtzureden und weiter zu behindern. Überdies bestehen fachliche Probleme, wie bereits gesagt wurde, nicht.
Um noch einmal auf das Fachliche einzugehen. Es ist selbstverständlich, dass diese Fundamente zurückgebaut werden müssen. Das ist in Sachsen bereits der Fall. Ich habe mich informiert und will es einmal für die, die es nicht tagtäglich erleben, beschreiben: Diese Fundamente haben ungefähr 20 Meter Durchmesser, sind 4 Meter breit und ragen ungefähr einen Meter oben heraus. Beim Rückbau ist der Betreiber verpflichtet, das zu entfernen und entsprechend so abzufräsen, dass Mutterboden aufgebracht und der Boden rekultiviert und dann landwirtschaftlich genutzt werden kann.
Ich habe mich gewundert, Kollege Thumm, dass Sie nicht auf diese Tiefgründungen eingehen, bei denen sich extra Senker im Boden befinden. Diese sind tatsächlich tief und
es ist mitunter ein Problem, diese Pfahlgründungen zu entfernen. Ich glaube, dort müsste man in Zukunft tatsächlich klären, wie man das löst und ob es ökologisch nicht besser ist, sie so zu lassen, wie sie sind. Wie gesagt: Auch die müssen zurückgebaut werden.
Nein, zunächst nicht. – Generell muss für Windkraftanlagen genauso gelten, wie für alles andere: Sie müssen recyclingfähig hergestellt werden und nach der Laufzeit so zurückgebaut werden, dass Landwirtschaft und Waldnutzung wieder möglich sind.
Damit möchte ich gern auf die politische Dimension des Antrags zurückkommen. Die Erzählung, die die AfD immer wieder bedient und auch mit diesem parlamentarischen Antrag beschwört, ist folgende: Windkraft ist Flatterstrom, er schädigt die Böden und schreddert die Vögel – was nachweislich Unsinn ist. Braunkohle und Kernkraftwerke dagegen sind billig und sichern nachhaltig die Energieversorgung – was für eine Einseitigkeit.
Kein Wort über die Mondkrater, die Braunkohletagebaue erzeugen. Dort ist der deutsche Mutterboden dann nicht so wichtig. Sie kennen das alle, Sie kennen diese riesigen Löcher, die entstehen, wenn man Braunkohle abbaggert. Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viele Fundamente in solch eine Grube hineinpassen? Kein Wort zum Thema Folgekosten und Risiken der Kernkraft, kein Wort zum Thema Klimaerwärmung, weswegen all die Anstrengungen, das fossile Zeitalter zu beenden, überhaupt unternommen werden.
Wenn man, wie es die AfD tut, den Klimawandel insgesamt leugnet, braucht man natürlich auch keine Lösung des Problems. Ich habe Sie bereits im letzten Plenum gefragt, was Sie Ihren Wählerinnen und Wählern oder der jungen Generation eigentlich erzählen, wenn uns weitere Hitzesommer drohen, wenn die Dürren sich nach Sachsen ausweiten und den Waldbestand gefährden oder wenn Wasserknappheit droht und die ökologischen Systeme kollabieren. Die AfD hat auf all diese Fragen keine Antwort,
(Beifall der Abg. Christine Melcher, BÜNDNISGRÜNE, Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD)
Genau deshalb sind in Sachsen alle Debatten darüber, beim Zwei-Grad-Ziel etwas locker zu lassen, schlicht und ergreifend verfehlt und rückwärtsgewandt.
Ich wünschte mir für ein Erfinderland wie Sachsen mehr die Rolle des innovativen Tüftlers, der die technischen Probleme als Herausforderung begreift, und nicht ständig das Haar in der Bedenkenträgersuppe sucht.
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte die AfD nach der Anhörung im ARE den Gesetzentwurf gut und gern zurückziehen können.
Es wurde zwar vorhin erwähnt, dass eine Expertenmeinung das bestätigt hat, der überwiegende Teil der Sachverständigen hat uns aber im Ausschuss ganz klar gesagt, dass es diesen Gesetzentwurf nicht braucht und dass man damit keine Lücke auf Landesebene schließen würde, weil – wie Herr Flemming und auch Herr Böhme schon ausgeführt haben – wir diese gesetzgeberische Lücke an der Stelle gar nicht sehen.
Wir sehen, die AfD will dem Windanlagenausbau weitere Hürden in den Weg legen, doch das überrascht uns nicht unbedingt. Wir an dieser Stelle als Koalition sagen ganz klar: Wir wollen die Planungs- und Genehmigungshemmnisse ab- und nicht aufbauen, wie es dieser Gesetzentwurf machen würde. Ausschlaggebend – das wissen wir und ich glaube, darauf hat noch niemand Bezug genommen – sind beim Rückbau vielmehr Materialpreise für Stahlschrott oder eine DIN-Norm, der in Berlin aktuell zur Normung verholfen wird. Das würde an der Stelle tatsächlich helfen.
Es hilft auch nicht, dass die AfD immer wieder Jöhstadt als Beispiel bringt. Zum einen ist mir bekannt, dass das noch im Dezember zurückgebaut werden soll,
und zum anderen muss man vielleicht wissen, dass die Gemeinde selbst mit 51 % an der GmbH beteiligt ist.
Sie ist nicht etwa Opfer einer bösen Windkraftfirma an dieser Stelle geworden, sondern sie ist selbst daran beteiligt.
Und wenn wir bei dem Thema Beteiligung sind, reden wir vielleicht auch noch einmal konstruktiv darüber, wie wir tatsächlich den Windkraftausbau voranbringen können, wie wir Kommunen tatsächlich beteiligen können. Es wäre eine gute, sinnvolle Gesetzesinitiative von uns aus der Koalition zu sagen: Wir verpflichten ganz klar die Betreiber, die Kommunen zu beteiligen.
Die AfD arbeitet nach ihrem ideologischen Weltbild und tut alles dafür, die Energiewende und die dafür notwendige
Infrastruktur zu verunglimpfen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ganz klar ablehnen und bleiben weiter dabei: Wir wollen den Ausbau der Windenergie in Sachsen stärken – mit aller Kraft in der Koalition.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Christine Melcher, BÜNDNISGRÜNE)
Ich möchte das gern zusammenfassen. Herr Kollege Löser, Sie sprachen von den Pfahlfundamenten. Jetzt weiß ich nicht, was Sie in unserem Gesetzentwurf nicht gelesen haben. Wir haben die Pfahlfundamente nicht ausdrücklich angesprochen, aber ein vollständiger Rückbau – so, wie wir das in unserem Gesetz fordern – bedenkt natürlich auch den Rückbau der Pfähle, die etwas tiefer liegen als der obere Fundamentboden für Windkraftanlagen. Sie sind also natürlich eingeschlossen.
Ich möchte Ihnen außerdem bezüglich Ihrer ganzen Klimadebatte sagen: Die AfD leugnet doch nicht den Klimawandel.
Wir sagen nur, dass wir als viertgrößte Volkswirtschaft mit einem Gesamtanteil von 2 % am weltweit emittierten CO2 als Deutschland nichts daran ändern werden,
die Flatterstrom, also volatilen Strom erzeugen, der dann da ist, wenn man ihn nicht braucht, oder nicht da ist, wenn man ihn braucht, der Netzregelungskosten für den Stromkunden und für die Firmen und Unternehmen in diesem Land von mehreren Milliarden Euro jährlich verursacht und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt.
Die Unternehmer in Deutschland sagen: Es macht keinen Sinn mehr, in Deutschland mein Unternehmen weiterzubetreiben. Wir werden auswandern, wir werden unser Unternehmen ins Ausland verlagern.
Das ist der Wahnsinn, den Sie mit Ihrer Windkraft oder volatilen Stromerzeugung hier im Land voranbringen wollen. Dieser Realität müssen wir uns stellen: Wir als Deutschland mit einem weltweiten Anteil von 2 % am emittierten CO2 werden nichts am Weltklima ändern,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben hier auch das Bundesgesetz angesprochen. Artikel 35 hat doch die Frage von Herrn Teichmann beantwortet. Was haben Sie denn alle nicht verstanden? Darin steht nur, dass im Genehmigungsverfahren eine Rückbauverpflichtung für die Windkraftanlagenbetreiber zu erbringen ist – nicht mehr und nicht weniger. Darin steht nichts davon, dass geldwerte Leistungen dinglich hinterlegt werden müssen. Was Sie hier behaupten, bezieht sich alles auf ein Gerichtsurteil. Es ist aber nicht im Gesetz verankert; und genau das sieht unser Gesetzentwurf vor, weil wir nicht wollen, dass die Sachsen in 20, in 25 Jahren auf den Altlasten dieser Windkraftanlagenbetreiber sitzenbleiben und die Steuerzahler dafür aufkommen müssen, dass die Fundamente aus dem sächsischen Boden herausgebaggert werden.