Ich komme zum zentralen Inhalt: Es soll ein neuer Paragraf eingeführt werden, dessen Inhalt den Brandschutz in Windkraftanlagen betrifft. Sie führen diesen Ansatz in Ihrer eigenen Begründung ad absurdum. Ich will einmal zitieren, wie Sie Ihren eigenen Antrag begründen. Sie schreiben: „ergänzt die Sächsische Bauordnung um einen § 51 a,“ –
wie Sie es nannten – „der in erster Linie der Rechtssicherheit dienen und Fehlern der zuständigen Behörden bei Anwendung der Generalklausel des § 51 vorbeugen soll.“
Wenn wir jetzt hier Änderungen und gesetzliche Regelungen einführen bei allen Dingen, bei denen auch eine Verwaltung einmal Fehler machen könnte, dann kommen wir aus den Sitzungen gar nicht mehr heraus. Dann müssten wir Tag und Nacht sitzen.
Nächster Satz – das ist eigentlich der schönste von allen –: „In aller Regel sind die in § 51 a“ – das, was Sie jetzt machen wollen – „dargestellten Anforderungen und Einschränkungen ohnehin gemäß § 51 Sächsische Bauordnung geboten“. Sie führen Ihren eigenen Antrag ad absurdum. Sie sagen, Sie wollen es regeln, aber eigentlich ist bereits alles geregelt.
Das ist der Grund, warum das eigentlich nur abgelehnt werden kann und muss. Es wäre auch außerhalb dessen sehr hilfreich gewesen, wenn Sie solch einen Aspekt vielleicht auch in der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf eingebracht hätten; denn Sie kommen jetzt mit einer Sache, über die wir im Vorfeld noch gar nicht gesprochen haben. Wir stimmen dem nicht zu. Wenn wir nur ansatzweise überlegen würden, ob wir dem zustimmen könnten, dann müssten wir eigentlich eine neue Anhörung beantragen. Das ist der Grund, warum wir diesen Änderungsantrag ablehnen.
(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe – André Barth, AfD, steht am Mikrofon. – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt keine Aussprache zum Änderungsantrag!)
Sie haben ihn eingebracht und ich habe die Fraktion gefragt, ob sie zu Ihrem Änderungsantrag sprechen möchte. Ich lasse prüfen, ob es möglich ist, dass Sie noch einmal dazu sprechen dürfen.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion AfD in der Drucksache 7/14860 ab. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dafür, aber einer großen Mehrheit an Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzesentwurf artikelweise abzustimmen. Darf ich die Überschrift über die zwei Artikel gleich zusammenführen? Ich frage die AfD? – Herr Thumm nickt. Ich beginne mit der Überschrift, dann folgt Artikel 1, danach Artikel 2. Wer gibt diesen die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dafür, aber bei einer großen Mehrheit an Stimmen dagegen ist dies abgelehnt. Damit ist über sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgestimmt. Ich frage Sie: Wünschen Sie eine Gesamtabstimmung? Die AfD-Fraktion?
Wir haben noch einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14861. Ich bitte die Fraktion nun um Einbringung.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bevor ich zu meinem Entschließungsantrag komme, möchte ich noch kurz etwas sagen. Herr Piwarz, Sie haben das in Vertretung für Herrn Staatsminister Schmidt dargestellt, der bei der Anhörung dabei war. Die Experten haben bei dieser gesagt, dass man es doch in der Länderkompetenz, im Landesgesetzbuch, im Baugesetzbuch regeln könne.
Das würde Klarheit schaffen, weil es effizient sei und am Ende dafür sorge, dass der Steuerzahler nicht für die Altlasten der Windkraftlobbyisten aufkommen müsse.
Das können Sie alles im Protokoll nachlesen. Wissen Sie, wenn das verfassungswidrig ist, dann lassen wir es darauf ankommen.
Nächstes Jahr regieren wir, dann setzen wir diese Gesetzesentwürfe um und die CDU kann eine Verfassungsklage anstrengen. Dann entscheidet das ein Verfassungsgericht.
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das nennt sich Normenkontrollantrag, Sie Troll! – Zuruf von der AfD)
Nun zu unserem Entschließungsantrag. Sie als Koalition wollen unsere Wälder massiv mit Windkraftanlagen zupflastern.
Wir wollen, dass in unseren sächsischen Wäldern keine Windindustrieanlagen gebaut werden. Nein zur Schädigung des Ökosystems Wald. Stattdessen sagen wir als AfD: Ja zum Schutz unserer Heimat. Ja zum Schutz unserer Wälder. Ja zum Schutz der Tiere und Pflanzen in Sachsen.
Die Windenergienutzung im Wald soll grundsätzlich ausgeschlossen werden – so lautete damals das Versprechen der regierenden Afghanistan-Koalition. Wir alle wissen seit einigen Monaten, dass das eine Lüge war; denn Sie, die CDU – zusammen mit den GRÜNEN und der SPD –, haben in das Haushaltsbegleitgesetz, in das Landesplanungsgesetz eine Flexibilisierungsklausel aufgenommen und die Öffnung des sächsischen Waldes für den Bau von Windkraftanlagen geöffnet. Das haben Sie im Dezember mit dem Haushaltsbegleitgesetz gemacht. Ich glaube, es war der 21. Dezember 2022; es war kurz vor Weihnachten in diesem Haus. Sie haben die Debatte gescheut. Sie haben gescheut, darüber zu diskutieren,
ob wir in sächsischen Wäldern zukünftig Windkraftanlagen bauen. Das haben Sie beschlossen. So ist jetzt die Gesetzeslage. Natürlich hat der grüne Herr Staatsminister Günther diese Entscheidung frenetisch in der Presse gefeiert,
dafür geworben und eine Karte mit Gebieten veröffentlicht. Bei Grün ist alles erlaubt, bei Gelb ist es eine Einzelfallprüfung und bei Rot, zum Beispiel in Wasserschutzgebieten, ist es verboten. Doch Fakt ist: Fast der gesamte sächsische Wald leuchtet gelb.