Wir wollen das – letzter Satz, Frau Präsidentin – in den Wäldern, die im Besitz des Freistaats Sachsen sind – das sind gut 40 % der sächsischen Waldfläche –, verbieten, weil wir diesen Wald für Menschen, Tiere und Pflanzen schützen wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD suggeriert, dass die AfD die Natur und den Wald schützen will.
Nun durften wir heute Früh schon den Kollegen Urban hören, als es um die GAP-Förderung ging. Hierbei waren die Naturschutzkriterien, die dort verankert werden, „grüner Lobbyismus“. Wenn man also den Versuch wagt, wieder ein wenig Biodiversität in diese endlosen Ackerwüsten in Sachsen zu bekommen, dann ist das „grüne Ideologie“. Wenn wir aber über Windkraft reden, dann ist das natürlich etwas ganz anderes. Aber der Wald, der sächsische Wald, der liegt der AfD am Herzen.
Nun will ich das Thema nicht kleinreden; ich bin auch wirklich kein Freund von Wind im Wald. Aber wir müssen uns einmal die Frage stellen, warum das in Sachsen überhaupt in Erwägung gezogen wird.
Es ist für den Fall, dass wir nicht genügend andere Flächen haben. Dann müssen wir diese Teile ausweisen, weil wir die Vorgaben erreichen müssen. Warum kommen wir denn überhaupt in die Situation, darüber reden zu müssen? Weil die AfD in Sachsen seit Jahren nichts anderes macht, als jedes Windrad erbittert zu bekämpfen
Nein. – Das ist genau die Masche, die Sie oft fahren: für ein Problem sorgen und dann die Folgen des Problems skandalisieren. Wenn die AfD den sächsischen Wald wirklich schützen möchte, dann würde sie über das Land ziehen und dafür werben,
dass Windkraftanlagen außerhalb des Waldes gebaut werden. Sie würden dafür werben, dass die Gemeinden dadurch Einnahmen haben. Aber das tun Sie nicht; denn Sie sind dagegen. Sie sitzen in jedem Dorfgasthof und schimpfen mit den Windkraftgegnern zusammen und polemisieren.
Nun noch einmal zu den von Ihnen, Herr Kollege Thumm, benannten Kategorisierungen. Man kann das auf der Website des Ministeriums genau nachschauen. Dort gibt es die Karte, von der Sie gesprochen haben. Es gibt drei Kategorien: A für ausgeschlossen, B heißt, das muss geprüft werden, und C ist erlaubt. Mal ganz ehrlich: Wenn Sie genau schauen, suchen Sie das Grün ganz schön lange, bis Sie es finden. Überwiegend ist es rot – das heißt: ausgeschlossen – oder gelb, sodass es geprüft werden muss.
Grün – also dort, wo man es bauen kann – sind ganz wenige Bereiche. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen natürlich einen gesunden Wald. Wir wollen mehr Wald, nämlich 30 % der Fläche. Und wir wollen auch mehr ursprünglichen Wald. Unsere Wälder sind aber gestresst, sie sind zu 35 % zu trocken und deutlich geschädigt. Das liegt nun einmal – und das verkennen Sie völlig – am menschgemachten Klimawandel.
Heute ist bekannt gegeben worden, dass der Oktober dieses Jahres der wärmste überhaupt war, und Sie reden davon, dass Windkraftanlagen schädlich für den Wald sind. Es ist doch ganz einfach: Es wäre schön, wenn Sie bei jedem Parkplatz, der in einen Wald hinein gebaut wird, dafür sorgen, dass der Wald erhalten bleibt. Wir lehnen den Antrag natürlich ab.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann komme ich nun zur Abstimmung.
Wer dem Entschließungsantrag seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wippel, oder ein Abgeordneter das Wort? – Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 7/14821 ab. Es liegen keine Änderungsvorträge vor. Ich fasse die Artikel wieder zusammen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das erkenne ich nicht.
Ich beginne mit der Überschrift, dann Artikel 1 – Sächsisches Stiftungsgesetz, Artikel 2 – Änderungen weiterer Vorschriften, Artikel 3 – Änderungen zur Einführung des
Stiftungsregisters, Artikel 4 – Änderung weiterer Vorschriften, neu eingefügter Artikel 5 – Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 6 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten.
Wer der Überschrift und den Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe hier Einstimmigkeit. Damit ist das so beschlossen.
Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften“ als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen; damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.