Nächstes Jahr nach der Landtagswahl stellt sich die Frage ohnehin nicht mehr für uns. Dann haben wir die Mehrheit und können derartige Entscheidungen ganz allein treffen,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Ulbrich, der Gesetzentwurf stärkt nicht die direkte Demokratie, sondern schränkt zuvorderst kommunale Freiheit ein. Denn bisher haben unsere kreisfreien Städte die freie Entscheidung, ob sie Stadtbezirksbeiräte einrichten, und wenn sie es tun, wie die entsprechenden Beiräte entstehen. Werden sie direkt gewählt wie in Dresden oder werden sie ernannt bzw. durch den Stadtrat gewählt, wie es in Leipzig ist? Das ist kommunale Freiheit, wie wir sie als CDU im Land haben wollen und wie wir sie weiter erhalten wollen.
Nur weil die Nachbesetzung in Leipzig nicht so funktioniert, wie Sie sich es vorstellen, kann es nicht angehen, dass die Gemeindeordnung nach dem Motto „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“ geändert wird. Wenn die Nachbesetzung nicht funktioniert, wenn im Stadtrat Kandidaten gewählt werden müssen – und das ist ja ein Element der Wahl –, müssen wir schauen, ob es vielleicht auch an den Kandidatenvorschlägen liegt, dass sie keine Mehrheit bekommen.
Im Übrigen funktioniert das in Dresden, auch in Leipzig hat die Erstbesetzung funktioniert. Die Mehrheiten des Stadtrates müssen berücksichtigt werden, das sieht der Gesetzentwurf vor, und dafür, dass man das jetzt ändern sollte, gibt es keinen fachlich sinnvollen Grund, außer die Einstellung der AfD, die es zu ihren Gunsten ändern will. Deswegen lehnen wir, die CDU, den Vorschlag ab.
Entschuldigung, ich bin vielleicht etwas zu spät aufgestanden. Mir geht es darum, dass wir bei den Kandidaten – das wollte ich hier noch einmal deutlich machen –, die wir aufgestellt haben, bis auf einen Fall – den hat irgendwie das Bundesverfassungsgericht kritisiert – überhaupt nicht erfahren haben, warum diese Kandidaten nicht gewählt wurden. Und noch ein interessanter Punkt für die Kollegen von der CDU, die meines Erachtens einstimmig für diese drei Kandidaten gestimmt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was wir hier vor uns liegen haben, ist ein Antrag, an dem man, wenn man ihn mal aus einer anderen Richtung betrachtet, vielleicht sehen kann, was passiert, wenn die AfD am Ende irgendwo am Ende politische Mehrheiten hat, mit denen sie zur Entscheidungsgewalt kommt. Ich mache mir die Welt, wie sie nicht ist. Ich heble die demokratisch gewählten Gremien – das ist nun mal auch ein Stadtrat in Leipzig – aus, mit dem direkt gewählten Oberbürgermeister an der Spitze, und wenn die es nicht so machen, wie wir wollen, dann gehen wir ins nächst höhere Parlament und schreiben einen neuen Gesetzesantrag, und dann wird das geändert, damit sie es am Ende so machen, wie wir es wollen.
Das, was jetzt als Vorschlag vorliegt, wäre nichts anderes als eine Lex Leipzig; den in Dresden gibt es bereits direkt gewählte Stadtbezirksbeiräte – die Sie damals übrigens nicht gewollt haben; bei der Abstimmung damals haben Sie anders entschieden. In Chemnitz haben Sie sich daran beteiligt, dass es dort erst gar keine gewählten Stadtbezirksbeiräte gibt. In Leipzig gibt es sie, und sie sind nach Ihrem Duktus nicht gewählt worden. Und was haben Sie gemacht? Sie gehen nach dem Motto „Niemand überprüft, was wir als Partei machen, Hauptsache es klingt gut für uns“ ins Parlament und sagen, liebe Abgeordnete, wir wollen das gerne ändern, wir wollen natürlich mitspielen. – Das nenne ich großes „Mimimi“ oder tatsächlich eine Missachtung der Demokratie.
Dafür braucht man zwei Dinge, eine tief in sich sitzende Verabscheuung von demokratischen Entscheidungsprozessen, kurz die Missachtung nicht nur der Gemeindeordnung, sondern auch der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie in der Verfassung steht. Vielleicht braucht man dazu auch noch etwas anderes – und dafür können Sie nun einmal nichts –, nämlich eine Grundlage, und diese Grundlage ist leider in diesem Land in den letzten 30 Jahren durch eine verfehlte politische Bildungspolitik gesät worden.
Hier kann man es nämlich offensichtlich so machen, dass es weder Journalistinnen und Journalisten noch den Zeitungen auffällt: In einem Parlament ist man dagegen, in einem anderen dafür und in einem dritten Parlament – Entschuldigung, Stadträte sind gar keine Parlamente, sondern Teil der Verwaltung, ich will an dieser Stelle wenigstens korrekt bleiben –, in dieser Vertretungskörperschaft wird man nicht gewählt, und dann geht man plötzlich in den Landtag. Darüber sollten wir einmal nachdenken.
Aber es bleibt dabei: Aus diesem Antrag spricht ein hoher Egoismus der AfD, entweder wir oder gar keiner, und wenn nicht wir, dann sind wir bockig. – Das ist weder kommunale Selbstverwaltung noch sinnvolle Politik. Das ist an dieser Stelle abzulehnen, selbst wenn man die direkte Demokratie begrüßt, selbst wenn man dafür ist, dass man Stadtteilbeiräte direkt wählen sollte.
Man könnte es übrigens auch schon deswegen nicht, weil die Frist für die Wahl am 09.06. schon abgelaufen ist. Selbst wenn man es jetzt beschließen würde, könnten die nächsten Stadtteilbeiräte gar nicht gewählt werden.
Deswegen kann ich alle Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen nur bitten, diesen Gesetzentwurf der AfD abzulehnen und darauf zu achten, dass diese Art der Politik im Sächsischen Landtag nicht Bahn greift und zu einem Erfolgsmodell wird, das heißt: Ich passe mir die Gesetze so an, wie ich sie gerade brauche. – Das ist AfDPolitik, das ist die Politik der Neuen Rechten in ganz Europa. Das haben wir in Polen gesehen, das sehen wir in Ungarn, das sehen wir in anderen Ländern. Das sollten wir gemeinsam zurückweisen, und deswegen lehnen wir den Entwurf ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD sorgt sich um die Demokratie im Freistaat. – Welche Ironie! Keine Pointe! Ginge es nach der AfD-Fraktion, sollten künftig die Stadtbezirksbeiräte zwingend gewählt werden. Eine alternative Bestellung, wie es die Gemeindeordnung bisher vorsieht, soll dann nicht mehr möglich sein.
Man kann jetzt über die Gründe für diese Vorlage spekulieren, aber die Einbringungsrede bzw. die Ausführungen von Kollegen Ulbrich in der zweiten Lesung haben deutlich gemacht, dass es hier um Probleme in Leipzig geht. Der Landtag ist aber nicht dafür zuständig, Probleme der AfD in Leipzig zu lösen.
Die Gesetzesbegründung liest sich wie ein reiner Misstrauensantrag gegenüber den kommunalen Gremien und damit übrigens gegenüber jenen Institutionen, die die AfD als besonders entscheidend für die lokale Demokratie hervorgehoben hat. Ich erspare mir jetzt die Wiedergabe im Einzelnen. Lassen Sie mich nur so viel sagen: Eine im Duktus des Handbuchs der Parlamentsverachtung von Neuen Rechten geschriebene und hervorgebrachte Argumentation im Lichte eines tatsächlichen Wähler- und Volkswillens und der Notwendigkeit, gegen – Zitat – „etablierte politische Kräfte“ zu agieren, als Grund für diese Gesetzesänderung herbeizuziehen, entbehrt nun wirklich jedweder Grundlage.
Darin zeigt sich, dass Sie wieder einmal bei jedem noch so verständlichen oder vermeintlich gut gemeinten Anliegen sich in Ihrer neuen oder altrechten Ideologie irgendwo zwischen Arthur Moeller van den Bruck und Carl Schmitt verirrt haben und das mit der Parlamentsverachtung auch nicht mehr ordentlich hinbekommen, sondern dass Sie dann doch irgendwie nicht wissen, ob Sie die kommunale Demokratie stärken wollen oder ob Sie gegen die kommunale Demokratie sind. Damit ist dann der Beweis dafür erbracht, dass die wahren Oberideologen bei diesem Thema wieder einmal bei der AfD sitzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN stehen zur kommunalen Selbstverwaltung, und dazu gehört auch, dass wir im momentanen Rechtsregime zwischen der Ortsverfassung und der Stadtbezirksverfassung differenzieren. Das sollte man hier vielleicht auch noch einmal bedenken. Wir sollten es den kreisfreien Städten überlassen, wie sie mit der deutlich rechtsärmeren Stadtbezirksverfassung umgehen. Gegen die verpflichtende Wahl sprechen nämlich nicht zuletzt demokratietheoretische Gründe. Die Stadtbezirksbeiräte bleiben im momentanen Rechtsregime beratende Gremien. Die Bestimmung von Gremien wiederum ohne derart substantiellen Einflussfaktor, also von beratenden Gremien, durch Wahlen, ist demokratietheoretisch gar nicht unumstritten. Soll man Gremien, die partiell gar nicht so viel zu sagen haben, auch noch durch Wahlen legitimieren? Das ist regelmäßig umstritten.
Deshalb sagen wir: Die Entscheidung über den Kreationsmodus dieser Stadtbezirke sollte man lieber vor Ort nach einer intensiven Diskussion fällen, statt sie hier im Hohen Hause vorzugeben. Damit sollte das Ganze Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und in jener Institution eingehegt bleiben, die ein lokales demokratisches Zusammenleben sichern soll.
Das ist übrigens getragen von der Überzeugung, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort manchmal besser wissen, was sinnvoll und gut auf der kommunalen Ebene ist. Das erzählt mir die AfD den ganzen Tag; nur wenn es um ihre
eigene Arbeit geht, wird immer gesagt, das müssten wir im Landtag regeln. Ganz konsequent ist das nicht.
Da die AfD nun ihren Vorschlag damit begründet, dass sie die kommunale Mitbestimmung stärken will, hört sich das Ganze im Lichte der jüngeren Ereignisse, die bereits angesprochen wurden, etwas kurios an. Erst im April dieses Jahres hat die AfD in Chemnitz die Änderung der Hauptsatzung, nämlich die Stadtbezirksverfassung einzuführen, abgelehnt.
Ich fasse es zusammen: Sie wollen die Demokratie angeblich stärken, wollen aber das Gremium, das Sie wählen wollen, den Wählerinnen und Wählern vorenthalten. Das ist irgendwie Demokratie auf dem Papier und in sich nicht logisch. Ich halte fest: In Dresden war die AfD gegen die Direktwahl der Stadtbezirksverfassung. In Chemnitz ist sie gegen die Stadtbezirksverfassung selbst, und in Leipzig scheint sie irgendein Problem zu haben, weswegen wir uns deshalb im Landtag damit beschäftigen müssen. Ich sehe keinen Grund, das zu ändern. Die kommunale Demokratie ist mit den momentanen Instrumenten gut ausgestattet, und es braucht in diesem Fall keine Änderung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Wahlen zu Stadtbezirksbeiräten durch die Bürgerinnen und Bürger wie bei den Ortschaftsräten als obligatorisch in das sächsische Kommunalrecht eingeführt werden.