Dann haben wir es auch geschafft – was heißt wir: das SMEKUL –, in einer sehr kleinteiligen Ausweisung von Förderkulissen durchzusetzen, dass innerhalb bestehender Schläge noch einmal in Größenordnungen Teilflächenkulissen ausgewiesen werden.
All das muss programmiertechnisch nachvollzogen werden. Wenn die Kapazität schon so begrenzt ist, dann hätten wir uns gewünscht, dass das anders läuft.
Ansonsten noch einmal kurz zu den Vorrednern: Frau Mertsching, natürlich haben Sie mit dem, was Sie sich von der CDU wünschen, völlig recht. Aber dieser Wunsch ist gegenstandslos, weil wir diesem Land die ganze Zeit schon mehr als gutgetan haben – bis jetzt bei einigen Dingen.
Nun zu Herrn Zschocke: Sie haben die Formulierung gebracht, sich nicht auf dem Rücken der Bauern zu profilieren. Ich freue mich über den Strategiewechsel bei den GRÜNEN.
Damit meine ich nicht Sie persönlich, sondern hoffe auch, dass wir vielleicht zu realistischen Zielen bei Pflanzenschutzmitteln oder neuen Züchtungstechnologien kommen.
Ansonsten lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen; denn Wiederholungen festigen ja bekanntlich das Lernergebnis. Wir erwarten eine pauschale Zwischenlösung, dass mindestens 50 % der zustehenden Zahlungen vor dem Jahreswechsel bei den Landwirten sind. Die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten ist eine Aufgabe, die sich für das nächste Jahr stellt.
Mit Kollegen Heinz haben wir eine zweite Rederunde eröffnet. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache.
Meine Damen und Herren! Wir fahren mit unserer Sitzung fort. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 sowie 9 bis 12 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 10 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Ein als dringlich bezeichneter Antrag der AfD-Fraktion liegt Ihnen in der Drucksache 7/14857 mit dem Titel „Klimaminister Wolfram Günther entlassen, Bauern in ihrer Existenz sichern“ vor.
Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung dafür ist eine Dringlichkeitserklärung. Im üblichen Verfahren ist eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar.
Die AfD-Fraktion hat mir kurz vor der Sitzung noch ein Schreiben übergeben: „Sehr geehrter Herr Präsident! Die AfD-Fraktion zieht den nicht dringlichen Teil des Antrages der Drucksache 7/14857, Nr. 1 Punkt 2, gemäß § 16 Abs. 7 Geschäftsordnung sowie den Teil des Antragstitels ,Klimaminister Wolfram Günther entlassen‘, zurück. Der
Vielen Dank, Herr Präsident! Natürlich möchte ich die Dringlichkeit noch begründen. Es wurde so korrekt wiedergegeben, wie das der Herr Präsident gerade gesagt hat.
Hiermit folgen wir der Empfehlung des Parlamentarischen Dienstes und wollen nicht mit einem Teil des Antrages den Rest, der die Dringlichkeit betrifft, kontaminieren.
Meine Damen und Herren! Die Dringlichkeit ist gegeben. Wir haben wohl alle verstanden, dass dieser Antrag nur dringlich sein kann. Die rasante Abfolge der Ereignisse kurz vor der Plenarsitzung macht diesen Dringlichkeitsantrag nötig. Alles, was in der Runde zuvor thematisiert wurde, haben wir schon im EKULA besprochen. Aus meiner Sicht bringt uns das nicht weiter nach vorn. Deswegen wollen wir das Ganze mit einem Antrag untermauern, der durchaus zustimmungsfähig wäre. Damit geben wir als Abgeordnete der Staatsregierung noch einmal den Auftrag zu handeln. Ein Antrag ist etwas anderes als eine Runde, wie wir sie gerade hier durchgeführt haben.
Am 27.10.2023 kam das Schreiben über die verspätete Auszahlung an sächsische Landwirte, betriebliche Direktzahlungen sowie die Ausgleichszulage würden sich von dem gewohnten Auszahlungstermin Dezember um zwei Monate verschieben. Am gleichen Tag wurde zu einer Sondersitzung des zuständigen Landwirtschaftsausschusses eingeladen; diese wurde für den 01.11.2023 terminiert. Schließlich hatten die Ausschussmitglieder unserer Fraktion am 01.11.2023 die Möglichkeit, sich über die aktuelle Lage vom Minister informieren zu lassen und Nachfragen zu stellen. Erst nach dieser Sondersitzung des Ausschusses um circa 9:30 Uhr hatten wir die nötigen Informationen, um selbst die Lage der verspäteten Auszahlung der Agrarförderung bewerten zu können. Um einen Antrag zu entwerfen, diesen ordnungsgemäß mit der Fraktion zu besprechen – geschweige denn abstimmen zu können –, dafür war im Rahmen des üblichen Plenarantrags keine Zeit mehr.
Da dieses Thema jedoch keinen Aufschub duldet, müssen wir heute darüber beraten und beschließen. Eine Behandlung zum nächsten geplanten Termin Mitte Dezember ist völlig abwegig. Das ist viel zu spät, um noch die Weichen für die gewohnte Auszahlung der Agrarförderung zu stel
len. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit, damit wir uns heute in diesem geeigneten Rahmen damit befassen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie jetzt um Abstimmung bitten, ob der Antrag – – Entschuldigung, Herr Kollege Voigt, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion sehen selbstverständlich die unbedingte Dringlichkeit des Themas, aber keine geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit dieses vorliegenden Antrags. Im Nachgang zu der nichtöffentlichen Sondersitzung des Ausschusses hat Herr Staatsminister Günther heute umfangreich zum aktuellen Sachstand berichtet. Wir haben sowohl in der Erklärung als auch in der darauffolgenden Aussprache die im Antrag formulierten Ziele zur Auszahlung der betrieblichen Direktzahlung und der Ausgleichszahlung bis Ende dieses Jahres sowie die Krisenkoordination durch Hinzuziehung von IT-Experten hinreichend erörtert.
Unabhängig von der Erklärung durch Herrn Staatsminister Günther liegt eine rein geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit zu diesem Antrag und den aufgestellten Forderungen nicht vor. Daran ändert auch die Zurücknahme der Entlassungsforderung durch die AfD-Fraktion nichts, da nach unserer Auffassung eine teilweise Rücknahme oder Erledigung eines Antrags nicht möglich ist. § 16 Abs. 7 der Geschäftsordnung spricht von „jeder Vorlage“, die zurückgenommen werden kann, nicht von Teilen hiervon. Insoweit bleibt der Antrag insgesamt nicht dringlich.
Darüber hinaus sind die übrigen Forderungen im Sinne der Geschäftsordnung nicht dringlich. So ist beispielsweise nicht hinreichend begründet, warum die Aufforderung an den Ministerpräsidenten – der hier zudem noch der falsche Adressat ist – für die Auszahlung bis Ende 2023 Sorge zu tragen, nicht noch im geschäftsmäßigen Gang erörtert werden könnte. Am 13.12.2023 haben wir noch ein Plenum.
Herr Zwerg, alles in allem lehnen wir damit die geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit des Antrags ab. Wie dringend das Thema ist, haben wir heute ausführlich diskutiert.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde schon, dass das Ganze in der letzten Stunde hier ein ziemliches Trauerspiel war. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum die CDU-Fraktion der Rechtsaußen-Fraktion so eine Bühne gegeben hat und dann noch in ihrer eigenen Fraktion selbst mit Dreck wirft. Das einzige Ziel, was die AfD-Fraktion verfolgt hat, ist die Verächtlichmachung unserer demokratischen Institutionen
wegen eines angeblich dringlichen Antrags. Dieser Antrag war nicht dringlich. Die Dringlichkeit war vorher nicht gegeben und sie war es auch nach der Aussprache des Ministers nicht; denn wir hatten letzte Woche ein Sonderausschussplenum, wo all das, was gerade besprochen wurde, auch schon Thema war. Wir haben keinen neuen Informationsstand. Auch die Presse wurde letzte Woche ausführlich darüber informiert. Es wurde dringlich beraten und dringlich informiert. Es gibt Handlungsempfehlungen, die die Ministerien jetzt umsetzen. Wir haben letzte Woche schon erfahren, dass es kein neues Problem ist.
Wenn es Ihnen um eine Aussprache geht, hätten alle Fraktionen im Hohen Haus ihre Beiträge zur Aktuellen Debatte noch ändern können. Da die Information am 27.10.2023 kam, hätten Sie bis Montag ganz regulär einen Antrag stellen können. Die Koalitionsfraktionen haben sogar noch einen Antrag übrig. Sie haben neben dem Prioritätenantrag noch zwei weitere Anträge, stellen aber nur einen. Es wäre also zeitlich alles möglich gewesen. Nur weil ein Antrag angeblich juristisch korrekt ist – und Sie haben gerade viele Punkte wieder revidiert, Herr Zwerg, die Sie jetzt nicht mehr wollen, weil es dann doch juristische Probleme gab –, heißt das nicht, dass automatisch politisch per Mehrheit entschieden werden muss, ob er dringlich ist. Es gab eine Sonderausschusssitzung, es gab Debatten, es gibt Pressestatements, sogar Lösungsvorschläge, und es hätte die Möglichkeit der Aktuellen Debatte gegeben. Deswegen sehen wir diese Dringlichkeit nicht. Wir verstehen nicht, warum ein Teil der Koalition diesen Rechtsaußen-Leuten so eine Bühne gibt.
Ich darf jetzt nach § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung um Abstimmung darüber bitten, ob die Dringlichkeit des Antrags gegeben ist.
Wir sind jetzt in der Abstimmung. Sie haben keine Rederecht mehr. Herr Teichmann, Sie müssen sich rechtzeitig melden.
Wer diesen Antrag für dringlich hält, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich