Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Der Schutz kritischer Infrastruktur wird gerade einmal als Unterpunkt eines Unterpunktes berücksichtigt, ebenso die regionale Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung. Auch die bessere Vernetzung zwischen ÖPNV und der Schienennetze kommt viel zu kurz. Insgesamt ist Ihr Antrag sehr überschaubar. Daher haben wir einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag eingereicht, um vielleicht zu retten, was zu retten ist. In Abhängigkeit von Ihrer Abstimmung zu unserem Änderungsantrag werden wir Ihrem Antrag entweder zustimmen oder ihn ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kollege Thumm von der AfD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Kollegin Feiks, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Landesentwicklung ist nicht oft auf der Tagesordnung des Plenums. In Anbetracht der gravierenden Unterschiede, die wir im Hinblick auf die Landesentwicklung bzw. in direkter Folge auf die Lebensbedingungen in Sachsen haben und eingerechnet, wie direkt sich die Vorgaben der Landesentwicklung auf Entscheidungen in den Regionen und Kommunen auswirken, ist der Landesentwicklungsplan viel zu selten Thema.

Aus Oppositionsperspektive gibt es nicht allzu viele Hebel, um das zu ändern. So lange die Planung nicht angefasst wird, an dieser Planung Menschen beteiligt werden, bleibt nicht viel mehr als vielleicht Anträge zu stellen, die abgelehnt werden. Das bringt wenig bis nichts. Die notwendige Debatte um die Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes könnte vielen etwas bringen.

Wir als Linksfraktion haben uns gefreut, dass wir zumindest beim Landesentwicklungsbericht im Landtag eine ausführliche Diskussion hatten und im Rahmen dessen eine Anhörung durchgeführt haben. Die Anhörung hat an vielen

Stellen gezeigt, dass es drängt, den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten. Rahmenbedingungen – das haben wir hier schon mehrfach gehört – haben sich seit 2013 geändert, ändern sich fortwährend und vermutlich ist eines der größten Probleme, dass die Zielformulierungen im derzeitig gültigen Landesentwicklungsplan nicht messbar sind. Sie sind sehr vage und an vielen Stellen unbestimmt.

Wir können dem vorliegenden Antrag folgen, das ist keine Frage; denn ein Gutachten in Vorbereitung einer Debatte und damit die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ist tausendmal besser als nichts. Trotzdem ist jetzt zu beginnen viel zu spät. Wir werden das Gutachten im April 2024 kennen. In der nächsten Legislatur sollen dann die Diskussion zum Landesentwicklungsplan und dessen Überarbeitung erfolgen. Wir erwarten, dass dies in einem wiederum beteiligungsorientierten Prozess passiert. Das bedeutet, dass – wenn wir das ausnahmsweise schnell hinbekommen – frühestens im Jahr 2027 mit einer Überarbeitung des Landesentwicklungsplans zu rechnen ist.

In der Zwischenzeit fallen unzählige Entscheidungen und Rahmenbedingungen ändern sich meist nicht zum Besseren. Ein Beispiel dazu: Im derzeit gültigen Landesentwicklungsplan steht im Grundsatz zum Gesundheits- und Sozialwesen, dass medizinische Versorgung in „zumutbarer Entfernung“ sichergestellt werden soll. In der Zielformulierung zur Sicherstellung der medizinischen

Versorgung im ländlichen Raum findet sich die folgende Formulierung: „Die Kassenärztliche Vereinigung, die den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung innehat, weitere verantwortliche Stellen im Gesundheitswesen, wie die Krankenkassen sowie staatliche und kommunale Stellen, sollten gemeinsam darauf hinwirken, Anreize zu schaffen, damit im ländlichen Raum eine flächendeckende Versorgung mit Haus- und Fachärzten gewährleistet ist.“ – In Summe also nichts Konkretes.

Es ist aber für die Menschen sehr konkret, wie lang der Weg zum Arzt ist, ob wir über 30 oder 60 Minuten reden. Wir reden bei der Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen über Grundversorgung, über das Essenzielle, über das, was Menschen vom Staat erwarten können. Wie ist diese medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen? Was heißt das konkret? Diese Frage ist am Ende für Menschen, die nicht in der Großstadt leben, entscheidend: Worauf kann ich mich im medizinischen Bereich verlassen? – Derzeit auf eine „zumutbare Entfernung“.

Ein weiteres Beispiel sind die Schulwegebeziehungen. Sie stimmen schon jetzt an vielen Orten nicht mehr. Kinder sind ewig unterwegs, um ihre Schulen zu erreichen. Warum ist im geltenden Landesentwicklungsplan nicht festgelegt, dass kein Kind länger als beispielsweise 60 Minuten zur Schule unterwegs sein darf? Von mir aus auch gern 45 Minuten. Während dazu nichts Konkretes im Landesentwicklungsplan steht, der Planungsgrundlage ist, werden Schulen geplant, stillgelegt, Tatsachen geschaffen.

Die fehlenden Zielzahlen und Messbarkeiten sind im Übrigen nicht nur linke Kritik, sondern in der Anhörung haben

Sachverständige in die gleiche Kerbe gehauen, weil in der Regionalplanung die gleichen Fragezeichen auftauchen und man am Ende in einem Bericht nur schwer sagen kann, ob Ziele erreicht wurden oder nicht, wenn sie unkonkret sind. Die Diskussion, die wir jetzt mit dem Gutachten wieder ein wenig in die Zukunft schieben, betrifft aber so viele Menschen und alle Lebensbereiche direkt, auch wenn „Landesentwicklungsplanung“ erst einmal abstrakt klingt.

Jetzt zu dem Gutachten, das vorgeschlagen wird. Wir hoffen, dass der Punkt IV.2 so gemeint ist, dass es tatsächlich Empfehlungen für den neuen Landesentwicklungsplan geben kann, die beispielsweise zur Konkretisierung der Zielstellungen führen, aber auch zu einer größeren Dynamisierung bei schnelllebigen und drängenden Problemen. Wir erwarten, dass der Impuls der zu setzenden Mindeststandards, welche von Sachverständigen in der Anhörung vor allem für den Bereich der Daseinsvorsorge starkgemacht wurden, auch darüber hinaus näher beleuchtet wird. Die Vor- und Nachteile solcher Mindeststandards in einem Landesentwicklungsplan sollten mit dem Gutachten geklärt werden, um sie dann zum Beispiel in den Bereichen Daseinsvorsorge etc. zur Anwendung zu bringen. Das kann ein Gutachten unserer Meinung nach leisten; zumal messbare Standards die Evaluation vereinfachen und sich entsprechend anheben ließen – dort, wo es in Prozessen notwendig erscheint.

Da Landesentwicklungspläne meist mindestens zehn Jahre Bestand haben, muss das Gutachten unserer Auffassung nach auch Aufschluss darüber geben, was mit den Bereichen passiert, die sich rasant verändern. Können diese herausgelöst, als Teilbereiche regelmäßiger bearbeitet und diskutiert werden? Kann man den Plan an sich dynamischer gestalten, an Kenngrößen koppeln? Die Energieversorgung, aber wieder auch die Gesundheitsvorsorge sind solch dynamische Bereiche – und das sind nur zwei Beispiele.

Wir setzen Hoffnung in das Gutachten; zumindest verstehen wir die Formulierungen im Antrag so, dass es auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Landesentwicklungsplan von 2013 sein soll und dass eine generelle Offenheit besteht, wie man Landesentwicklung neu gestalten könnte und sollte.

In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag heute zu. Trotzdem bleibt: Der Prozess läuft zu spät an und unsere Befürchtungen, dass auf Grundlage des noch gültigen Entwicklungsplans Entscheidungen getroffen werden, die am Ende nicht mehr zurückgedreht werden können, sind groß.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Mit Frau Kollegin Feiks sind wir am Ende der Rederunde angekommen. Wir könnten, so denn weiterer Redebedarf bestünde, eine weitere Rederunde eröffnen. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommt

jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch in diesem Punkt meinen Kollegen Thomas Schmidt vertreten und die Rede entsprechend hier zu Gehör bringen.

Raumordnung ist eine fachübergreifende Aufgabe, querschnittsorientiert und interdisziplinär. Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, fachübergreifende, mittelfristig angelegte Raumordnungspläne aufzustellen. Diese sind für das Gebiet des Freistaates Sachsen der Landesentwicklungsplan und für dessen Teilräume – die Planungsregionen Chemnitz, Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien – die sogenannten Regionalpläne.

Der Landesentwicklungsplan, kurz LEP, enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine zusammenfassende und überörtliche landesplanerische Gesamtkonzeption dar. Der LEP weist insbesondere die ober- und mittelzentralen Orte und Verbünde, die Verdichtungsräume, den ländlichen Raum mit seinen Verdichtungsbereichen und die Räume mit besonderem Handlungsbedarf aus und bestimmt die Merkmale zentraler Orte und Verbünde der unteren Stufe, der sogenannten Grundzentren.

Das Zentrale-Orte-System als grundlegendes und prägendes Gerüst der Raumstruktur mit einem ausgewogenen Netz von Ober-, Mittel- und Grundzentren in den Verdichtungsräumen und im ländlichen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Städte und ihr Umland sind dabei keine Gegensätze, sondern werden als gemeinsame Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsräume betrachtet. Nur in diesem Verständnis räumlicher Arbeitsteilung und Kooperation sind die bevorstehenden

Entwicklungsaufgaben in Zusammenarbeit zu bewältigen.

Als räumlich integrierte Gesamtplanung ist der Landesentwicklungsplan allerdings klar von den Fachplanungen – wie der Verkehrs- oder der Schulnetzplanung – abzugrenzen. Diese fallen stets in die Zuständigkeit der jeweiligen Träger dieser Fachplanungen. Fachplanerische Inhalte erlangen im Rahmen des LEP nur dann Relevanz, wenn sie raumbedeutsam sind, das heißt, wenn durch sie Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.

Der Landesentwicklungsplan 2013 wurde am 12. Juli 2013 nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit rund 2 000 Stellungnahmen und rund 10 000 Einzelhinweisen von der Sächsischen Staatsregierung als Rechtsverordnung beschlossen. Die Rahmensetzung des LEP wird in den Regionalplänen für die vier Planungsregionen ausgestaltet und räumlich konkretisiert. In drei der vier Planungsregio

nen ist die Fortschreibung der Regionalpläne abgeschlossen. Der letzte Regionalplan liegt dem SMR aktuell zur Genehmigung vor. Die flächendeckende Anpassung der Regionalpläne an die Ziele und Grundsätze des LEP 2013 steht somit kurz vor dem Abschluss.

Es ist also keineswegs so, dass das räumliche Planungssystem in Sachsen überholt ist, da aktuelle Entwicklungen stets in den Regionalplänen berücksichtigt werden. Das Bekenntnis der regierungstragenden Fraktionen im Koalitionsvertrag, dass der geltende Landesentwicklungsplan in dieser Legislaturperiode die Grundlage für die strategische Landesentwicklung bleibt, ist auch unter diesem Gesichtspunkt grundsätzlich richtig.

Gleichwohl sieht sich der Freistaat Sachsen mit einer Reihe von komplexen Herausforderungen und einer Vielzahl von bundesrechtlichen Neuregelungen konfrontiert, die es umzusetzen gilt. Zu nennen wären hier beispielsweise das Bundesnaturschutzgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz. Zwar konnte dem Wind-an-Land-Gesetz durch eine umgehende Anpassung des Landesplanungsrechts angemessen Rechnung getragen werden, aber andere Themen, wie der Schutz kritischer Infrastruktur oder die Weiterentwicklung der Wasserversorgung im Freistaat Sachsen, die aus bekannten Gründen enorm an Bedeutung gewonnen haben, erfordern zunächst eine ausführliche Befassung durch die zuständigen Ressorts und eine Neuaufstellung oder Anpassung der Fachkonzepte.

Die Liste der Themen ist lang und die im Zuge der Zeitenwende noch nicht vollends absehbaren Anforderungen an die Raumordnung lassen bereits heute einen Fortschreibungsbedarf des LEP 2013 erkennen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob eine Anpassung und Flexibilisierung der vorhandenen Planungsinstrumente tatsächlich erforderlich ist, um zukünftigen Entwicklungen angemessen Rechnung tragen zu können.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, im Rahmen eines Gutachtens erste Grundlagen für die Evaluierung und die Fortschreibung des LEP 2013 in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten zu lassen. Basierend auf der Analyse und Bewertung der Festlegungen und Inhalte des LEP 2013 und einem Vergleich des Plans mit aktuellen Landesentwicklungsplänen und Programmen anderer Bundesländer sollen im Ergebnis des Gutachtens Empfehlungen formuliert und Lösungsansätze aufgezeigt werden, wie der LEP bei seiner Fortschreibung angepasst werden kann.

Dazu zählen neben inhaltlichen Anpassungen auch solche an Umfang und Gestaltung, auch im Hinblick auf eine mögliche Flexibilisierung der Festlegungen. Darüber hinaus soll sich der Gutachter mit dem Zentrale-Orte-Konzept in Sachsen auseinandersetzen und auch hier Empfehlungen zu dessen zukünftiger Ausrichtung formulieren. Als siedlungsstrukturelles Grundgerüst bei der Infrastrukturplanung und der räumlichen Organisation der Daseinsvorsorge leistet das Zentrale-Orte-Konzept, wie bereits

erwähnt, einen wichtigen Beitrag für die Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Freistaates.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Inhalte des vorliegenden Antragsentwurfes der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD entsprechen in wesentlichen Teilen einem Gutachten, das vom SMR ausgeschrieben wurde und noch in diesem Jahr vergeben werden soll. Darüber hinaus sind die weiteren Antragsinhalte sehr ambitioniert. Dies betrifft zum einen den zeitlichen Rahmen, der vorsieht, Endergebnisse des Gutachtens bis zum 30. April 2024, also in weniger als sechs Monaten, vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gutachten unter den geforderten zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erfolgreich vergeben werden kann.

Zum anderen gilt es zu beachten, dass die an das Gutachten gestellten Erwartungen eine Vielzahl anderer Fachplanungen berühren. Wie ich bereits ausgeführt hatte, gibt es für Themen wie die Weiterentwicklung der Wasserversorgung, den Schutz kritischer Infrastruktur, die Entwicklung des Schulnetzes der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Weiterentwicklung des Netzes von Einrichtungen der medizinischen Versorgung klar geregelte Zuständigkeiten in den Ressorts bzw. bei den jeweiligen Trägern der Fachplanung. Für eine nachhaltige sowie fach- und sachgerechte Entwicklung des Freistaates auf allen Gebieten und in allen Regionen ist es daher richtig, dass die Raumordnung fachplanerische Inhalte nicht durch eigene Vorstellungen ersetzt.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Das Wort für die Staatsregierung hatte soeben Herr Staatsminister Piwarz. Wir kommen zum Schlusswort; das haben die einbringenden Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Frau Kollegin Pfeil, Sie sprechen für alle gemeinsam.

Ja, ich spreche für alle gemeinsam. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die ausführlichen Worte der Minister Piwarz und Schmidt in Kombination. Dies und auch die Redebeiträge der anderen Fraktionen haben noch einmal deutlich gemacht, welch komplexe Sache solch ein Landesentwicklungsplan ist und über wie viele Dinge er letztendlich befinden wird. Wir reden von Schulen, Wasserversorgung, kritischer Infrastruktur, ländlichen Räumen, großen Städten und Ansiedlungen. Das ist ein ganz zentrales Planungselement.

Ich wünsche mir – und sicher auch die Kollegen, die jetzt vorgetragen haben –, dass dieses Thema raumpolitisch etwas mehr Platz einnimmt; denn es hat eine sehr hohe Bedeutung für die Entwicklung des Freistaates Sachsen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag dazu beitragen konnten,

dass dieses Gutachten einige wichtige Impulse für die Landesentwicklung mit sich bringt, über die wir dann gemeinsam diskutieren können.

Ich freue mich an dieser Stelle, vonseiten der LINKEN zu hören, dass eine Zustimmung zu erwarten ist. Das ist gut, und wir sehen auch, dass mindestens vier Fraktionen hier im Hohen Haus konstruktiv darüber sprechen wollen. Das ist dem Thema absolut angemessen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE)

Das war das Schlusswort, vorgetragen von Frau Kollegin Pfeil. Uns liegt in der Drucksache 7/14858 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Den bitte ich jetzt einzubringen. Bitte, Herr Kollege Thumm.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zu unserem Änderungsantrag: Wesentlicher Bestandteil ist, dass Ihr Gutachten, welches Sie in Auftrag geben wollen, dann zur 8. Legislatur berichtet, also im September oder Oktober 2024. Wir wollen, dass das zum 30. April 2024 geschieht. Am Ende ist es so – Frau Pfeil, Sie haben es soeben gesagt –: Der Landesentwicklungsplan ist exekutive Gewalt der Staatsregierung. Das wäre ja dann die neue Staatsregierung.