Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Für die einbringende Fraktion hatte Herr Kollege Schaufel das Wort. Nun spricht für die CDU Herr Kollege Ritter; bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Notruf nicht überhören – Erste Hilfe für Krankenhäuser leisten. Ich denke, hier im Hohen Haus sind sich parteiübergreifend alle einig, dass die aktuelle Lage sowohl in den sächsischen Krankenhäusern als auch in den Krankenhäusern der anderen Bundesländer besorgniserregend ist.

Der Antrag zielt darauf ab, dass die stationäre Versorgung abzusichern ist, indem ein Rettungspaket in Höhe von 40 Millionen Euro aus den noch nicht verausgabten und noch nicht gebundenen Landeskomplementärmitteln für den Krankenhausstrukturfonds bereitgestellt wird. Zudem soll der Bund aufgefordert werden, die nicht ausgereichten Mittel des Krankenhausstrukturfonds kurzfristig für die Überbrückungsfinanzierung einzusetzen. Darüber hinaus soll der Bund nicht nur eine tragfähige Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform sicherstellen, sondern auch noch die finanzielle Unterstützung der notwendigen Strukturveränderung der Krankenhäuser zur Umsetzung der Reform übernehmen.

Nach eingehender Prüfung und Diskussion sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nicht angemessen ist, diesem Antrag zuzustimmen. Unsere ablehnende Haltung gegenüber dem vorliegenden Antrag bedeutet nicht, dass wir die Bedeutung der stationären Versorgung und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitssystems nicht anerkennen. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Wir sind uns der Bedeutung der stationären Versorgung und der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitssystems vollkommen bewusst. Allerdings sind wir der Ansicht, dass der vorliegende Antrag nicht die effektivste oder gar angemessenste Lösung der aktuellen Herausforderung darstellt.

(Thomas Prantl, AfD: Machen Sie selber was! – Weitere Zurufe der AfD)

Unsere Entscheidungen basieren dabei auf verschiedenen Überlegungen. Die Abfinanzierung aus der Landeskofinanzierung des Strukturfonds dürfte sich als schwierig erweisen. Zum einen dienen die Mittel zur Umsetzung bestimmter Fördertatbestände, die nicht deckungsgleich mit einer Überbrückungsfinanzierung sind. Zum anderen hat der Freistaat Sachsen – laut aktuellem Doppelhaushalt – beim Bund bereits folgende Anträge im Kontextfonds gestellt, die voraussichtlich in 2023 bewilligt werden sollen: zusätzliche Ausbildungskapazitäten an Berufsfachschulen, Vorhaben zur Verbesserung der Informationssicherheit sowie die Konzentration der Psychiatrie des Städtischen Klinikums Dresden am Standort Weißer Hirsch. Unklar ist dabei, inwieweit der vorliegende Antrag der AfD die Umsetzung dieser Vorhaben gefährdet.

Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Oktober fordert, dass der Bund im Sinne der dualen Krankhausfinanzierung unverzüglich bei den Betriebskosten nachsteuern und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen muss.

Hierzu gehört, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, noch in diesem Jahr ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen, meine Damen und Herren. Zwischen 5 Milliarden und 40 Millionen Euro besteht schon ein großer Unterschied.

(Zuruf von der AfD: Ganz Deutschland!)

Mit dieser vorgelagerten Maßnahme soll eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden. Dessen ungeachtet sind die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser baldmöglichst dahin gehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig zeitnah berücksichtigt werden. Das Ansinnen der Antragsteller ist damit bereits umgesetzt.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Punkt der Begründung im Antrag eingehen, der mich sehr verwundert. Ich zitiere: „Ist ein Krankenhaus erst einmal insolvent, so wird es schwierig bis unmöglich, dieses Haus in neue Strukturen im Zuge der Krankenhausreform des Bundes zu überführen.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist so. Nun hat aber Ihre Partei im Mai dieses Jahres mit einem Antrag im Kreistag des Landkreises Leipzig genau diese Insolvenz für die in Not geratenen Muldentalkliniken gefordert. Auch hier ein Zitat: „Der Kreistag beauftragt den Landrat zu prüfen, welche Chancen und Risiken ein eigenverwaltetes Insolvenzverfahren für die Gesellschaft hat.“ Dankenswerterweise fand dieses Ansinnen keine Mehrheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Möge sich jeder selbst ein Urteil über diese Art von Politik machen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag ab.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Armes Deutschland!)

Das war Herr Kollege Ritter für die CDU-Fraktion. Jetzt erteile ich für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Schaper das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Antrag eine Weile gebraucht hat, um im Plenum anzukommen, ist er handwerklich und vom Herangehen eher schwierig. Der Stellungnahme der Staatsregierung ist hier eigentlich nicht viel hinzuzufügen.

Eines möchte ich am Anfang für meine Fraktion feststellen: Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken überall dort, wo sie gebraucht werden! Sichere Gesundheitsversorgung überall, auch in Ganztagspolikliniken! Dafür arbeiten wir im Landtag.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir haben dazu mehrere Anträge gestellt, die jedoch abgelehnt wurden. Wir alle wissen: Es ist ein zentrales Thema, das die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger betrifft und große Auswirkungen auf die Lebensqualität in unserem Land hat. Die aktuellen Debatten zur Krankenhausreform und zum Krankenhaustransparenzgesetz sorgen für große Unruhe und Unsicherheit.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das kein Zustand nur der letzten Wochen ist. Die Hilferufe werden aber immer lauter und kommen in immer kürzeren Abständen bei uns an. Letztes Jahr im September – am Vortag des Krankenhaustages – warnte die Krankenhausgesellschaft Sachsen – ich zitiere –: „Sächsische Krankenhäuser in bedrohlichem Dauerstress. Die wirtschaftliche und personelle Lage der sächsischen Krankenhäuser spitzt sich extrem zu.“ Am 20. Juni dieses Jahres fand in Berlin eine Protestaktion statt; auch die Krankenhausgesellschaft Sachsen beteiligte sich an dieser Aktion und äußerte sich wie folgt: „Unsere 76 Kliniken im Freistaat sind aktuell zu etwa 15 % unterfinanziert. Wir brauchen einen dreistelligen Millionenbetrag“, sagt deren Geschäftsführer Friedrich München. 70 % der Krankenhäuser in Sachsen schrieben bereits jetzt rote Zahlen. Zu ihnen gehören zum Beispiel das Städtische Klinikum Görlitz und die Oberlausitz-Kliniken mit ihren Standorten in Bautzen und Bischofswerda. „Das verkraftet man ein Jahr lang, vielleicht auch noch ein zweites. Spätestens 2025 ist ohne Unterstützung der Bestand gefährdet“, erklären die Geschäftsführer in einem offenen Brief. „Ursachen sind zum Beispiel auch die enormen Kostensteigerungen bei Verbrauchsmaterialien, Reinigung der Wäsche, Dienstleistungskosten und gestiegene Lebensmittelpreise. Mittlerweile steigt damit der Anteil der Sachkosten am Gesamtbudget von 35 % im Jahr 2000 auf nahezu 50 % bis jetzt.“

Unsere Finanzierungssysteme reichen für den normalen Betrieb nicht und sind für Krisensituationen definitiv nicht gemacht. Wir müssen auf Bundesebene und Landesebene

handeln; das ist richtig. Wir können uns nicht ständig über die Zuständigkeiten streiten: Die unzureichende Finanzierung von Investitionen durch den Freistaat muss beendet werden. Der Investitionsbedarf liegt bei circa 240 Millionen Euro; da sind die bereitgestellten 140 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichend. Im August hatte der Ministerpräsident in Reichenbach auf dem SachsenSofa gesagt, dass die gestiegenen Kosten für Energie und Personal ausgeglichen werden müssten. Die „Freie Presse“ titelt die Veranstaltung mit „Kretschmer fordert Inflationsausgleich für Krankenhäuser“. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer, wann wollen Sie die Ankündigung umsetzen, oder belassen Sie es bei einem Fingerzeig auf den Bund?

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat im September einen bundesweiten Protesttag wiederholt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken wiesen auf die schwierige finanzielle Lage hin und forderten finanzielle Hilfen von Bund und Ländern. Die Proteste wurden mit der Aktion „Finanznot: Sächsische Krankenhäuser leuchten rot“ unterstützt. Bei Kundgebungen an mehreren Kliniken in Sachsen wurde die Bundesregierung aufgefordert, den inflationsbedingten Kostenanstieg durch höhere Zuschüsse auszugleichen. In Sachsen beträgt das Defizit aller Kliniken fast 460 Millionen Euro. Also, Herr Ministerpräsident, Sie könnten durchaus auch allein handeln.

Ich verweise auf unseren Antrag in der Drucksache 7/13851. Hierin zeigen wir Wege für eine Verbesserung der Situation auf Außerdem brauchen wir eine Stimme in Berlin, im Bundestag und im Bundesrat. Nötig ist ein sofortiger Defizitausgleich aus Steuermitteln. Die DRGs gehören komplett abgeschafft, die Selbstkostendeckung gehört eingeführt. Wir brauchen ein Investitionsprogramm von Bund und Land.

Ja, wir müssen jetzt handeln, weil sonst die Krankenhauslandschaft, wie wir sie in Sachsen kennen, so nicht mehr bestehen kann. Aber der Antrag der AfD-Fraktion leistet leider keinen Anteil an der Sicherung unserer Krankenhäuser.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Auf Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE, folgt jetzt Herr Kollege Scholz für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es mit einem adaptierten Ausspruch Helmut Schmidts zu sagen: Es gibt Irrtümer, es gibt Fälschungen, und es gibt AfD-Anträge.

(Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Weil ihr dem nicht gewachsen seid! – Weitere Zurufe von der AfD)

Hören Sie doch auf, ich habe doch noch gar nicht angefangen.

Die AfD liegt falsch. Sie zeigt mit ihrem Antrag zum einen, dass sie die Krankenhausfinanzierung nicht verstanden hat, und zum anderen versucht sie, sich hier scheinheilig als Retter der Krankenhäuser darzustellen.

Die AfD irrt. Im System ist bereits sehr viel Geld. Wir müssen dafür sorgen, dass es richtig eingesetzt wird, damit es unserer sächsischen Bevölkerung und deren Gesundheit zugutekommt. Außerdem dürfen wir als Land im Bereich der Krankenhausfinanzierung nur bei den Investitionskosten der Kliniken unterstützen und nicht bei den Personal- und Betriebskosten. Auch hier helfe ich den Antragstellerinnen und Antragstellern gern: Die Krankenhausfinanzierung beruht auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht der Bund mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Hier werden über die sogenannten Fallpauschalen, Personalbetriebskosten – also diejenigen Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer stationären Behandlung entstehen – getragen. Auf der anderen Seite steht die Finanzierung durch uns als Bundesland mit der Förderung der Investitionskosten.

Nun komme ich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Krankenhäuser. Einiges ist bereits angesprochen worden. Die aktuellen Defizite der Krankenhäuser resultieren aus Tarifsteigerungen für das Personal und rasant gestiegenen Betriebskosten durch Inflations- und Energiepreise. Dies betrifft jedoch komplett die Finanzierung durch den Bund, da es Betriebskosten und keine Investitionskosten sind.

Weiterhin beruhen die Defizite der Kliniken auch auf gesunken Fallzahlen seit der Coronapandemie. Diese werden sich auch nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurückentwickeln, und dies auch, weil mehr Behandlungen und Operationen ambulant durchgeführt werden. Ebenso wird sich eine schon länger andauernde Entwicklung hin zu kürzeren Behandlungszeiten nicht zurückdrehen lassen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits Milliarden für Pandemie- und Energiehilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Über das Transparenzgesetz sollen nochmals Unterstützungen erfolgen. Dabei wurden eine schnellere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal und eine Erhöhung des Pflegeentgeltwertes festgelegt.

Wir BÜNDNISGRÜNE möchten weder vom Bund noch vom Land eine Finanzierung der Krankenhäuser nach dem Gießkannenprinzip; denn dann würden wir auch die nicht benötigten Krankenhausbetten und damit regional sehr differenziert eine Überversorgung finanzieren. Gerade aber in Sachsen haben wir schon eine gute, zukunftsfähige Krankenhauslandschaft, die wir bei der Umstrukturierung und dem Umbau für die Herausforderungen in der Zukunft fit machen müssen. Mit unserem sächsischen Krankenhausgesetz haben wir hierfür die Weichen gut gestellt, damit wir dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel lösungsorientiert entgegentreten können. So haben wir in das Gesetz Gesundheitszentren für die medizinische Basisversorgung gerade in den ländlichen Räumen aufgenommen. Digitalisierung, Telemedizin sowie Vernetzung und

Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern sind festgeschrieben. Für diese Anpassung an die künftigen Herausforderungen in der medizinischen Versorgung müssen wir unsere Bevölkerung beim Umbau mitnehmen. Transformationskosten, die es bei den baulichen und technischen Veränderungen geben wird, müssen wir bereitstellen. Dafür gilt es, Gelder im nächsten Doppelhaushalt einzuplanen.

Zum Schluss und weil Loriot nächste Woche 100 Jahre alt geworden wäre, noch folgende Anmerkungen: Es steht Ihnen, der AfD, ganz in Anlehnung an Herrn Dr. Klöbner und Herrn Müller-Lüdenscheidt selbstverständlich frei, ein Wannenbad mit oder ohne Wasser zu nehmen. Das müssen Sie sich auch von niemandem aufzwingen lassen, auch von Fakten zur Krankenhausfinanzierung nicht. Nach unserer Erfahrung ist jedoch ein parlamentarischer Antrag mit konkretem und korrektem Zusammenhang zweckdienlicher als einer ohne. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die alarmierenden Rufe zahlreicher Krankenhäuser in Sachsen waren in den vergangenen Wochen nicht zu überhören. Die finanzielle Lage vieler Kliniken ist schwierig. Umso wichtiger ist es, dass das Finanzierungssystem der Krankenhäuser geändert wird. Die Krankenhausreform im Bund sieht eine derartige Anpassung vor, und das ist gut so. Mithilfe von Vorhaltepauschalen sollen die Finanzierung von Kliniken besser abgesichert und Bereiche wie die Pädiatrie und die Geburtshilfe zusätzlich unterstützt werden.

Staatsministerin Petra Köpping drängt im Bund zudem darauf, dass die besondere Situation in Ostdeutschland berücksichtigt wird; denn wir hatten bereits nach der Wende eine Strukturreform. Sie macht sich gemeinsam mit anderen Bundesländern immer wieder für eine Zwischenfinanzierung stark, damit sich die Krankenhäuser auf den Weg machen und die Anpassungen im Zuge der dringend notwendigen Reformen endlich durchführen können.

Eines ist klar: Unser Ziel ist es, die vorhandenen Krankenhausstandorte zu erhalten und bei Bedarf so umzugestalten, dass sie eine qualitativ hochwertige Versorgung von Menschen im Freistaat gewährleisten können. Krankenhäuser sind ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung, und sie sind mit Blick auf eine künftig stärkere sektorenübergreifende Versorgung ein unverzichtbarer Akteur.

Dass auch der Freistaat bei der Finanzierung aktiv werden muss, ist uns bewusst. Mit „uns“ meine ich nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch die Staatsregierung. Davon durfte ich mich auf einer Veranstaltung im August überzeugen. Gemeinsam mit Ministerpräsident Kretschmer durfte ich auf dem SachsenSofa in Reichenbach Platz nehmen. Bei der Frage, ob wir zusätzliche Landesgelder brauchen,

herrschte sehr schnell Einigkeit. Diesen Worten müssen nun endlich Taten folgen.

Der Blick in den Antrag der AfD-Fraktion zeigt jedoch, dass die darin vorgeschlagenen Maßnahmen die Lage nicht verbessern würden. Die Krankenhäuser beklagen zu Recht die enorm gestiegenen Kosten bei Energie und Verbrauchsmaterialien. Das sind klassische Betriebskosten, die vom Bund bzw. von den Krankenkassen finanziert werden. Die vom Bund beschlossene Energie- und Strompreisbremse, die natürlich auch für die Krankenhäuser gilt, ist eine wichtige Maßnahme, um den Kostendruck zu lindern. Das gilt ebenso für die Direkterstattung von Energiemehrkosten aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilitätsfonds an zugelassene Krankenhäuser. Doch es zeigt sich, dass das bisherige System zur Erstattung der Behandlungskosten nicht mehr funktioniert. Hier würde die von Petra Köpping geforderte Zwischenfinanzierung greifen.

In ihrem Antrag möchte die AfD die noch nicht ausgereichten Mittel des Krankenhausstrukturfonds für eine Überbrückungsfinanzierung einsetzen. Damit würde man jedoch Gelder, die im Krankenhausstrukturfonds für Investitionen gedacht sind, in Gelder zur Deckung von Betriebskosten umwandeln. Das ist schlicht nicht möglich, zumal Krankenhäuser diese Mittel für Investitionen genauso dringend brauchen. Daher werden wir den Antrag ablehnen und unterstützen stattdessen die Bemühungen und harten Verhandlungen unserer Staatsministerin Petra Köpping im Sinne der sächsischen Krankenhäuser, die im Bund geführt werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Wir steigen jetzt in eine zweite Rederunde ein. Die AfD-Fraktion hat bereits kenntlich gemacht, dass sie sprechen möchte. Kollege Prantl steht schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Wir wollen unsere 77 Krankenhausstandorte in Sachsen erhalten.“ Das sind die Worte der Gesundheitsministerin Petra Köpping vom März dieses Jahres. Wie, werte Frau Ministerin, wollen Sie 77 oder 76 Krankenhäuser erhalten, wenn Sachsen weitere Krankenhäuser durch Insolvenz verliert, weil Sachsens Regierung nicht willens war, vorhandene Landesmittel zur Krankenhausrettung zu nutzen? Das werden Sie uns sicherlich in Ihrer Rede erklären. Sie sollten den Bürgern aber auch sagen, welche Mitverantwortung Sie als zuständige Gesundheitsministerin für die schlechte Finanzausstattung der Krankenhäuser haben.