Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Wir wollen unsere 77 Krankenhausstandorte in Sachsen erhalten.“ Das sind die Worte der Gesundheitsministerin Petra Köpping vom März dieses Jahres. Wie, werte Frau Ministerin, wollen Sie 77 oder 76 Krankenhäuser erhalten, wenn Sachsen weitere Krankenhäuser durch Insolvenz verliert, weil Sachsens Regierung nicht willens war, vorhandene Landesmittel zur Krankenhausrettung zu nutzen? Das werden Sie uns sicherlich in Ihrer Rede erklären. Sie sollten den Bürgern aber auch sagen, welche Mitverantwortung Sie als zuständige Gesundheitsministerin für die schlechte Finanzausstattung der Krankenhäuser haben.
Dass seit Jahren zu wenige Investitionsmittel an die Krankenhäuser fließen, ist leider in allen Bundesländern der Fall, aber selbst im Bundesländervergleich gibt Sachsen ganz besonders wenig aus, nämlich etwa 5 600 Euro pro
Planbett und Jahr. Den Bayern ist die Gesundheit ihrer Bürger deutlich mehr wert. Dort gibt es mit 10 500 Euro fast doppelt so viel Geld. Auch wir, die AfD, haben in den letzten Haushaltsverhandlungen in diesem Parlament für unsere Krankenhäuser mehr Geld gefordert. Sie von der CDU, von den GRÜNEN und von der SPD wollten dagegen diese von uns beantragte Hilfe für die Krankenhäuser nicht gewähren.
Statt zu helfen, haben Sie diese Hilfe blockiert und abgelehnt. Beispiele dafür: Wir wollten für den aktuellen Haushalt die Bettenpauschale verdoppeln. Das wären immerhin 45 Millionen Euro mehr für unsere Krankenhäuser gewesen. Sie alle haben das verhindert. Wir haben beim neuen Krankenhausgesetz die Aufnahme einer Mindestinvestitionsquote in das Gesetz beantragt. Wir wollten 6 % gesetzlich verankern, weil die Investitionsquote derzeit nicht einmal 3 % beträgt. Auch das haben Sie alle gemeinsam verweigert. Sie haben Hilfe blockiert, Hilfe verhindert, Hilfe verweigert, und das stets mit der vollen Unterstützung von SPD-Ministerin Köpping – zum Schaden unserer Krankenhäuser.
Ihre unterlassene Hilfeleistung gegenüber unseren Krankenhäusern ist in meinen Augen, auch wenn nur im übertragenen Sinne, strafbar, und die Einheitsfront der Brandmauerbauer ist eine der Ursachen für den Zustand der Kliniken und für das Leid der Betroffenen. Anders als Sachsen geben andere Bundesländer Landesmittel zum Ausgleich der Kostensteigerungen bei den Betriebskosten aus. Wo ein politischer Wille ist, findet sich auch immer ein Weg. In Baden-Württemberg hilft das Land zum Beispiel mit 126 Millionen Euro pauschal. Der Freistaat Bayern hilft mit 100 Millionen Euro. Daraus folgt, dass Ihr Scheinargument, es gebe keine haushaltsrechtliche Möglichkeit, Sachsens Krankenhäuser bei den Betriebskosten zu unterstützen, einfach nicht greift.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Staatsregierung von Bayern zeigen, dass wir mit unserer Forderung recht haben und dass Sie, werte Staatsregierung, mit Ihrer Finanzblockade nicht recht haben.
Nächster Punkt, nächstes Problem. Welches Bundesland hat die dünnste Krankenhauslandschaft bundesweit? – Es ist mit 1,9 Krankhäusern je 100 000 Einwohner Sachsen. Bayern hat dagegen 2,7 Krankenhäuser je 100 000 Einwohner. Das dortige Krankenhausnetz ist damit um 42 % dichter, und dennoch will Bayern – vernünftigerweise – kein einziges Krankenhaus verlieren. Deshalb hat Bayern auch ein landesfinanziertes Rettungspaket aufgelegt. Frau Köpping will in Sachsen angeblich auch kein Krankenhaus
Werte Kollegen, ist das jetzt nur noch verantwortungslos oder ist das bereits politischer Vorsatz? Frau Köpping, Sie haben immer betont, dass die Strukturreform der Neunzigerjahre bei der anstehenden Krankenhausreform angemessen berücksichtigt werden müsse, weil die
Strukturbereinigung hier schon stattgefunden habe. Gut; aber die ausgedünnte Krankenhauslandschaft in Sachsen darf nicht noch weiter ausgedünnt werden, weil sich Sachsen keine weiteren Schließungen leisten kann. Noch weitere Wege, noch mehr Zeitverlust in Notlagen, eine noch schlechtere Versorgung dürfen Sie den Sachsen keinesfalls zumuten.
Sie kritisieren, dass wir den Krankenhausstrukturfonds als mögliche Deckungsquelle für das Rettungspaket vorschlagen. Unser Vorschlag schließt doch aber andere Deckungsquellen nicht aus. Im Gegenteil, wir wollen, dass auch andere Deckungsquellen genutzt werden können. Also, bitte, AfD-Antrag lesen und verstehen.
Aber zurück zum Strukturfonds. Es handelt sich um die Landeskomplementärmittel im Sinne eines Eigenanteils, der benötigt wird, um Bundesmittel aus dem Strukturfonds abrufen zu können. Das sind Investitionsmittel. Hier werden aber seit Jahren keine Mittel abgerufen, sodass Ausgabereste in Höhe von etwa 43 Millionen Euro vorhanden sind. Für das Jahr 2023 liegen Bewilligungen in Höhe von 22 Millionen Euro vor; ausgezahlt haben Sie derzeit 2,4 Millionen Euro.
Knapp die Hälfte dieser 43 Millionen Euro liegt also aktuell ungenutzt in der Kasse. Das Geld wurde für die Krankenhäuser in den Landeshaushalt eingestellt. Geben wir das Geld also auch für unsere Krankenhäuser aus, anstatt es in den Gesamthaushalt zurückfließen zu lassen, damit wieder SPD-Traumtänzerprojekte finanziert werden.
Wir sind uns einig, dass grundsätzlich der Bund in der Pflicht ist, unsere Krankenhäuser zu retten; das ist nicht die Frage. Aber es sind auch weitere Landesmittel vorhanden. Sollen wir mal nachhelfen? – Rotstift raus: 50 Millionen Euro für Ihre links-grüne Integrationslobby komplett streichen; stabile Krankenhäuser statt illegale Wirtschaftsmigranten.
Rotstift bleibt draußen: 10 Millionen Euro für Schein- demokratieförderung im SPD-Ministerium komplett streichen; starke Krankenhäuser statt links-grünes Herumgekasper.
Rotstift bleibt immer noch draußen: 6 Millionen Euro bei überflüssigen Personalstellen im SPD-Sozialministerium streichen; gesunde Krankenhäuser statt marode rote Selbstbedienungsläden.
Und zack: Schon haben wir 66 Millionen Euro pro Jahr mehr für unsere Krankenhäuser, wenn man eine Regierung hat, die die richtigen Prioritäten setzt – was nicht der Fall ist, wie wir alle wissen.
Ihnen kommt das jetzt bekannt vor? – Richtig! Na ja, das waren unsere Haushaltsanträge im Dezember 2022, die Sie alle abgelehnt haben; abgelehnt, weil Multikulti-Luftschlösser, Gender-Klimbim und SPD-Vetternwirtschaft für Sie vor der Gesundheit und dem Wohl des Volkes Vorrang haben.
Meine Damen und Herren! Wann haben Sie eigentlich das letzte Mal an Ihre Abgeordnetenpflichten, als Diener des Volkes das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden vom Volk abzuwenden, gedacht?
Wie wollen Sie, Frau Friedel, es eigentlich schaffen, jemals früh wieder in den Spiegel zu schauen, ohne zu erschrecken? – Kleiner Tipp: Helfen Sie Sachsens Kliniken wie in Baden-Württemberg und Bayern und stimmen Sie ganz einfach unserem Antrag zu.
Kollege Prantl sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es diesbezüglich noch Redebedarf in dieser zweiten Runde? – Das sehe ich nicht. Ich frage die AfD: Gibt es seitens der AfD, außer dem Schlusswort, noch Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, Frau Staatsministerin Köpping; bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf die letzte Rede kann und will ich nicht eingehen, weil darin Äpfel mit Birnen durcheinandergewürfelt worden sind und das einer Debatte über die Krankenhausfinanzierung nicht würdig ist.
Wir wollen alle 76 Krankenhausstandorte erhalten; dabei bleibe ich auch. Aber die Krankenhauslandschaft wird sich verändern. Deswegen haben wir uns in Sachsen auf den Weg gemacht und haben als eines der wenigen Bundesländer im letzten Jahr ein Krankenhausgesetz verabschiedet. Wir befinden uns gerade in der Krankenhausplanung. Ich kann mich nur noch einmal bei den Mitarbeitern in den Krankenhäusern und allen, die daran beteiligt waren, unseren Leitbildakteuren, herzlich bedanken, weil sie alle gemeinsam an einem Strang ziehen und für eine gute gesundheitliche Versorgung in Sachsen sorgen wollen. Das ist nicht einfach; auch das muss man dazusagen.
Es sind heute Fakten genannt worden, die einfach da sind. Die Ausgabensituation der Krankenhäuser, und zwar in ganz Deutschland, ist außerordentlich problematisch. Deswegen braucht es eine Krankenhausreform, der wir uns stellen müssen, damit die Finanzierungslage der Krankenhäuser auf sichere Füße gestellt wird.
Wir sehen, dass wir im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr bei den Betriebskosten Mehrausgaben in Höhe von circa 12 % hatten. Nur 4 % sind durch die Energiekostenzuschüsse bzw. durch andere Zuschüsse ausgeglichen worden. Das reicht bei Weitem nicht aus. Wer rechnen kann, weiß, dass 8 % der Mittel fehlen.
Genau deswegen machen wir uns im Bund für ein sogenanntes Vorschaltgesetz stark, das diese Zwischenfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform ausgleicht. Es gibt erste Vorschläge. Diese sind bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche vorgetragen worden und werden von den Gesundheitsministern gegengerechnet, um dann zu sagen, ob das schon ein Zwischenschritt ist; ein endgültiger Schritt ist es nicht. Die Gesundheitsminister aller Länder, egal, welcher politischer Zusammensetzung, sind sich darüber einig, dass wir dieses Vorschaltgesetz brauchen, und dafür sind wir sehr dankbar.
Gleichzeitig brauchen wir auch die Krankenhausreform. Sie haben angedeutet, in welcher Verfassung die Krankenhäuser sind. Das liegt nicht nur an den gestiegenen Ausgabekosten, sondern auch an der Finanzierung der Krankenhäuser insgesamt.
Es ist gut und richtig, dass wir mittlerweile ein verändertes Gesundheitssystem haben, und zwar richtig insofern, dass die Menschen nach Operationen, für die sie noch vor wenigen Jahren tagelang im Krankenhaus liegen mussten, jetzt auch ambulant versorgt werden können. Das trägt zur schnelleren Genesung der Menschen bei. Deswegen ist das ein richtiger Weg, weil sich die medizinische Entwicklung so weit entwickelt hat, dass das überhaupt möglich ist. Das ist ein Fortschritt in der medizinischen Entwicklung, und dafür können wir sehr dankbar sein. Wir müssen dafür die Bedingungen anpassen.
Das soll das Krankenhausreformgesetz leisten, indem dort zum Beispiel eine gewisse Vorhaltepauschale in Höhe von 60 % eingerichtet wird und nur noch 40 % Fallpauschale sind. Ich habe das im Plenum schon mehrfach erläutert. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir das noch einmal als Grundlage nehmen, und darum kämpfen wir. Deshalb ist es
kein Hickhack oder Streit, sondern wir setzen uns damit auseinander, dass aus der Diskussion zwischen Bund und Land für Sachsen die beste medizinische Erstversorgung – aus diesem Bundesgesetz – hervorgehen soll. Das ist wichtig für uns. Wir sagen nicht einfach Ja und Amen, wenn etwas zu tun ist, sondern machen das gemeinsam.
Ich freue mich auch, dass wir in den Landkreisen und Kommunen, in denen wir unterwegs gewesen sind, mit jedem Landrat und Bürgermeister gesprochen und sie gefragt haben, wie die Gesundheitsplanung auch in den Regionen gestaltet werden kann. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität unserer medizinischen Versorgung. Auch das ist ein wichtiger Schritt.
Ich fand, dass wir in allen Landkreisen wirklich sehr gut aufgenommen worden sind und viele Fragen haben beantworten können. Es ging unter anderem um solche Fragen, wie wir die ambulante und die stationäre Versorgung miteinander verknüpfen können und wie sie dort, wo es eine dünnere Versorgung gibt, ausgeglichen werden kann. Es ist wichtig, dass, wenn jemand aus dem Krankenhaus entlassen wird, er dann ambulant seinen Facharzt bzw. seinen Hausarzt vor Ort vorfindet.
Wir werden am 23. November 2023 die nächste Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Krankenhausreformgesetz haben. Dort soll uns das erste Mal ein Entwurf vorgelegt werden, wie das Reformgesetz aussehen soll. Das ist für uns sehr wichtig, weil wir dort miteinander abstimmen können, wo wir stehen.
Es ist schon angesprochen worden: Sachsen bzw. die ostdeutschen Bundesländer haben bereits eine Reform hinter sich. Ein paar angebliche Fakten, die hier genannt worden sind, stimmen aber einfach nicht. Dass wir das Bundesland mit der dünnsten Krankenhauslandschaft seien, ist einfach nicht richtig. Das hätte ich auch immer gern gesagt, weil ich dann gesagt hätte: Bei uns braucht es keine Reform in diesem Sinne mehr.
Das stimmt leider nicht. Dazu muss man sich genau informieren. Genauso hätte ich gern von der AfD den klaren Nachweis, welche Bundesländer Betriebskosten für ihre Krankenhäuser zahlen. Das ist uns nämlich aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich.