Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Dr. Maicher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der studentischen Beschäftigten ist ein sehr wichtiges Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen. Ganz klar: Die studentischen Beschäftigten sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Dieser hat eine Vorbildfunktion für gute Beschäftigungsbedingungen, faire Entlohnung und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen. Die studentischen Beschäftigten haben dies auch alles verdient; denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, vor allem für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, aber auch für die Institute. Nicht selten sind die studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie heute sind, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

von morgen, von denen wir wissen, dass wir sie so dringend brauchen. Wer könnte also ernsthaft etwas gegen diese Inhalte, gegen bessere Arbeitsbedingungen haben – wir nicht.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vielleicht die AfD!)

Schauen wir uns den vorliegenden Antrag einmal genau an. Natürlich ist der Zeitpunkt dieses Antrages mit der aktuell laufenden Tarifrunde öffentlichkeitswirksam gewählt. Bedauerlicherweise kam er dann doch etwas zu spät, als dass wir ihn im zuständigen Ausschuss seriös hätten diskutieren können, und noch weniger rechtzeitig, um die Forderungen in das laufende Verfahren einzubringen. Der Inhalt entspricht ja eins zu eins der bereits im Juni vom Gewerkschaftstag der GEW Sachsen beschlossenen Forderung nach Tarifierung in den TV-L oder einem eigenständigen TV-Stud mit 24-monatigen Mindestvertragslaufzeiten, mit denen die Gewerkschaften als Tarifpartner in die laufende Verhandlungsrunde gegangen sind.

Erst jetzt, während dieser Verhandlungsrunde hier politische Aufträge aus dem Parlament an die Verhandlungspartner zu stellen, halte ich schon mit Blick auf und dem Respekt vor der Autonomie der Tarifparteien für eine nicht so gute Idee. Das ist einfach zu spät.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Als Minister kann man immer politische Aufträge geben!)

Die Ergebnisse dann anschließend zu bewerten und gegebenenfalls den notwendigen politischen Handlungsbedarf abzuleiten ist unsere politische Aufgabe, und da stehen wir bei vielen der hier formulierten Forderungen. Einen studentischen Personalrat zum Beispiel halte ich auch für sehr diskussionswürdig. Ich würde trotzdem schauen – wie das Beispiel Berlin zeigt –, was es durchaus für Schwierigkeiten gibt. Darüber muss man auch diskutieren: zum Beispiel die Schwierigkeit mit den jährlichen Wahlen zum studentischen Personalrat, an jeder einzelnen Hochschule Kandidierende für die Mitbestimmung gewinnen zu können bzw. die notwendigen Nachwahlen mit Nachrückenden abzusichern.

Durch die Fülle der gesetzlichen Aufgaben und den eng getakteten Turnus an Sitzungen ist die Freistellungsquote unter den studentischen Hilfskräften von ihren originären Aufgaben dementsprechend enorm hoch, und – ich glaube, das gehört auch in diese Debatte und zur Ehrlichkeit dazu – Sachsen hat anders als in manch anderen Bundesländern seit 2016 laut Personalvertretungsgesetz eine personalrechtliche Vertretung der studentischen Mitarbeitenden mit aktivem und passivem Wahlrecht ausgestattet.

Ja, die Hürden sind sehr hoch, darüber kann man diskutieren und muss es auch. Wir haben aber diese personalrechtliche Vertretung. Mit dem novellierten Hochschulgesetz haben wir in diesem Jahr einen Schritt in die richtige Richtung getan. Gerade kürzere Laufzeiten für studentische Beschäftigte unter sechs Monaten waren bisher zu Recht in der Kritik. Das haben wir behoben. Es gibt erstmals in Sachsen für studentische Beschäftigte Mindestvertragslaufzeiten von sechs Monaten. Damit wird die Hürde, die

beim Personalvertretungsgesetz steht, ein Stück weit angegangen, nämlich mindestens sechs Monate Zugehörigkeit zur Dienststelle nachzuweisen.

Ja, man kann und wir sollten diesbezüglich mehr tun, aber das Gesetz ist auch noch kein halbes Jahr alt bzw. in Kraft. Deshalb sollten wir auch Zeit zur Bewährung und politischen Bewertung der Neuregelungen bekommen dürfen.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der nicht so explizit im Antragstext genannt ist. Laut der Studie „Jung, akademisch, prekär?“ über studentische Arbeitsbedingungen sind speziell für Sachsen Problemfelder identifiziert worden. Es herrscht ein Informationsdefizit bei den studentischen Beschäftigten über ihre Rechte. Hier muss proaktiv an allen Hochschulen agiert werden und das nötige Problembewusstsein bei den Vorgesetzten geschärft werden: dass beispielsweise selbstverständlich ein Urlaubsanspruch oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ohne Pflicht zum Nacharbeiten existiert.

Die Unkenntnis über die eigenen Rechte oder auch der Unwille, arbeitsvertragliche Mindeststandards einzuhalten oder das im Zweifelsfall auch durchsetzen zu können, ist ein sehr problematischer Zustand, und der muss geändert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass studentische Beschäftigte, die Dienste in Bibliotheken, Sekretariaten oder in der IT leisten, in den TV-L eingruppiert werden, da sie keine wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten verrichten. Auch über diesen Umstand muss stärker aufgeklärt werden, insbesondere um die Tarifflucht zu vermeiden. Wir hatten diese Debatte sehr intensiv öffentlich mit der Hochschulgesetznovelle, und dort haben wir das auch klargestellt.

Der vorliegende Antrag bietet, besonders für die letzten Punkte aus unserer Sicht wenig Substanz, und wir können diesem nicht zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Unruhe im Saal)

Kollegin

Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich übergebe jetzt an Frau Kollegin Friedel von der SPDFraktion. – Ich bitte Sie, das Gemurmel einzustellen. Es wird langsam unruhig hier im weiten Rund. Also bitte, Geräuschpegel etwas nach unten fahren.

Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Situation von Studierenden und zu den Beschäftigungsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften an Hochschulen haben wir in den Redebeiträgen schon viel von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört, meistens sachlich, manchmal etwas merkwürdig.

Wir stehen ohne Zweifel, was die Forderung nach einem TV-Stud angeht, an der Seite der Beschäftigten. Warum? SHK oder WHK an einer Hochschule zu sein, ist nicht nur

für die Studierenden, für die Hilfskräfte selbst mehr, als nur einen Einblick in Lehre und Forschung zu erhalten, das dient oftmals auch der Sicherung des Lebensunterhalts und – darauf hat Kollege Fritzsche hingewiesen – der Sicherung der Qualität unserer Lehre an den sächsischen Hochschulen und ist ein wichtiger Beitrag.

Deswegen sollten in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels gute Arbeitsbedingungen ganz oben auf der Liste der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stehen. Das gilt im akademischen Bereich genauso wie im Bereich der Wirtschaft und der Unternehmen. Ich finde es verstörend, wenn Kollege Weigand von „Meister statt Master“ redet. Wir befassten uns heute früh mit dem Thema künstliche Intelligenz. Ihr Fraktionsvorsitzender mahnt eine intensive Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft an, damit wir weiterkommen, und Herr Weigand sagt: Wissenschaft? Brauchen wir nicht, wir brauchen Meister statt Master. – Das ist nicht unsere Vorstellung. Wir sind der festen Überzeugung: Wir brauchen Meister und Master!

Jetzt reden wir über den akademischen Bereich. Hier braucht es Personalentwicklung, die dafür sorgt, dass diese Arbeitsbereiche attraktiv bleiben. Man muss die Realität anerkennen. Die Lebens- und Arbeitswelt hat sich weiterentwickelt. Gute Arbeitsbedingungen sind den Menschen, die unsere Fachkräfte sein wollen und werden, wichtig. Auch wenn Herr Kollege Fritzsche recht hat, dass die Frage eines TV-Stud allein Sache der Tarifvertragspartner ist, so muss es doch legitim sein, darauf hinzuweisen, dass bei der letzten TVL-Verhandlung, wo der Freistaat Sachsen über den Finanzminister in der TdL vertreten ist, eine Gesprächszusage über die Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte gegeben worden ist. Wir als Bestandteil der Regierung halten es für wichtig, Glaubwürdigkeit zu beweisen und diese Zusage, mit der man im Wort steht, nicht völlig unter den Tisch fallen zu lassen.

Kurzum, der Antrag ist ohne Zweifel nur ein Signal. Man braucht ihn nicht akribisch auseinanderzunehmen. Wir halten ihn für zustimmungsfähig, aber Sie wissen auch, in einer Koalition von drei Partnern müssen alle drei Ja sagen, damit wir insgesamt Ja sagen. Wir haben gehört, dass das nicht der Fall ist; also werden wir den Antrag hier ablehnen.

Drei Appelle möchte ich aber noch mitgeben. Die Interessenvertretung der Studierenden im Personalvertretungsgesetz ist schon angesprochen worden. Die haben wir 2016 eingeführt. Jetzt steht eine Novelle dieses Gesetzes bevor. Es gibt eine Menge Ideen zur Stärkung dieser Interessenvertretung. Der Appell geht in Richtung Innenministerium, solche Ideen zu betrachten.

Ein weiterer Appell geht in Richtung Wissenschaftsministerium. Wir haben die neuen Mindestvertragslaufzeiten im Hochschulgesetz festgelegt. Einige Hochschulen scheinen sich als recht kreativ zu erweisen oder müssen den neuen Gesetzestext noch einmal zugestellt bekommen. Da wäre es schön, rechtsaufsichtlich ein bisschen hinzuschauen.

Der letzte Appell geht an den Finanzminister. Stehen Sie zu Ihrem Wort, erfüllen Sie die Gesprächszusage; denn der TV-Stud bringt Sicherheit für beide Seiten.

Hier also nicht, aber jenseits der Mehrheitserfordernisse des Parlaments sind wir natürlich solidarisch mit dem Anliegen und demzufolge am 20.11.2023 beim Aktionstag dabei.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Seitens der Fraktion DIE LINKE nicht. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung; Frau Staatsministerin Klepsch, vertretungsweise vermute ich.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf meinen Kollegen Sebastian Gemkow vertreten und seine Worte an Sie richten.

Wie bereits bei meinen Vorrednern deutlich zum Ausdruck kam, fordert die Fraktion DIE LINKE die Staatsregierung im vorliegenden Antrag auf, sich in den derzeit laufenden Tarifverhandlungen für einen eigenen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte einzusetzen und die Gesetzesinitiative für einen eigenen Personalrat für dieses Klientel zu ergreifen. Zudem sollen im Hochschulgesetz Mindestvertragslaufzeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte von 24 Monaten eingeführt werden. Hintergrund sind die mutmaßliche Nichtbeachtung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sowie vermeintlich prekäre Arbeitsverhältnisse von studentischen Hilfekräften durch unangemessene Bezahlung, unbezahlte Mehrarbeit und kurze Vertragslaufzeiten. Diese Vertragsverhältnisse seien durch eine Studie der Universität Bremen wissenschaftlich bestätigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss positiv klargestellt werden, dass studentische Beschäftigung nicht nur eine Chance bietet, bereits neben dem Studium erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, sondern auch Möglichkeiten im Hinblick auf ein späteres Beschäftigungsverhältnis in der Wissenschaft eröffnet. Gleichwohl muss das Studium selbst der zentrale Fokus der Studierenden bleiben. Selbstverständlich sind dabei auch bei den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften die Vorgaben des Arbeitsrechts, die auch für sie gelten, einzuhalten. Diese sind den verantwortlichen Personen an unseren Hochschulen sehr bewusst.

Sollten dem SMWK konkrete Fälle bzw. tatsächliche Missstände benannt werden, so werden diese mit den Hochschulen gemeinsam aufgearbeitet und umgehend beseitigt. Die betroffenen studentischen Beschäftigten können sich

auch an die örtlichen Personalräte wenden und um Unterstützung bitten. Diese vertreten auch die Interessen studentischer Hilfskräfte, die nach § 4 Abs. 4 Sächsisches Personalvertretungsgesetz als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten. Die Personalräte werden auf fünf Jahre gewählt und haben eine größere personelle Kontinuität und daher auch mehr Erfahrung als vorgeschlagene studentische Personalräte. Ein gesonderter Personalrat nur für die studentischen Hilfskräfte wäre unverhältnismäßig, verursacht hohen bürokratischen und personellen Aufwand und damit auch Kosten bei den personalverwaltenden Dienststellen der Hochschulen. Die Betätigung in einem studentischen Personalrat hätte für unsere Studentinnen und Studenten auch starke Auswirkungen auf die Zeit, die ihnen für ihr Studium zur Verfügung steht.

Meine Damen und Herren! Die Einrichtung von studentischen Personalräten erscheint als nicht zweckmäßig. Sie haben in diesem Jahr bereits das neu gefasste Sächsische Hochschulgesetz verabschiedet. Hier werden erstmals grundsätzliche Mindestvertragslaufzeiten eingeführt, was bereits über den Rahmenkodex zum Umgang mit befristeter Beschäftigung hinausgeht. Eine studentische Hilfskraft ist demnach mindestens ein Semester, eine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft nach dem Rahmenkodex sechs Monate – nun mindestens zwölf Monate – zu beschäftigen. Dies ist ein deutlicher Sprung hin zu längeren Vertragslaufzeiten in gesetzlich verbindlicher Form. Außerdem wurde im Hochschulgesetz klarstellend geändert, dass die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte neben den weiter bestehenden Aufgaben in Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis Tutorien für Studenten erbringen können. Die abschließend formulierte Regelung schließt somit einen fachfremden Einsatz aus.

Vielfach kommt den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften eine verkürzte Vertragslaufzeit entgegen, da sie sich ihrem Studium intensiv widmen wollen und genügend Zeit für Prüfungsvorbereitungen, auch zur Vorbereitung ihrer Abschlussprüfung, benötigen. Im Ergebnis wird der hier geforderte Abschluss von mindestens zweijährigen Verträgen zu weniger Verträgen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte führen, da sie über bestimmte Projekte, Tutorien oder Veranstaltungen hinaus nicht adäquat beschäftigt werden können oder wollen. Eine solche Regelung ginge am Bedarf sowohl von Studierenden als auch von Hochschulen vorbei.

Meine Damen und Herren, dieser negative Effekt kann nicht gewollt sein. Für die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte gelten die einschlägigen Richtlinien der TdL. Die Richtlinien setzen insbesondere die Höchstbeträge für die Vergütung als Stundensatz fest. Diese wurden zuletzt im Sommersemester 2023 um 2,8 % erhöht. Es ist keineswegs sicher, dass sich die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte durch einen Tarifvertrag effektiv verbessern würden.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich bekräftigen, dass dem SMWK die studentischen Hilfskräfte und deren Arbeitsbedingungen von

großer Wichtigkeit sind. Das Haus setzt sich im Rahmen der von mir beschriebenen Wege ganz aktiv dafür ein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Wir kommen jetzt zum Schlusswort; Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bedanke mich für die weitestgehend sachlichen und aus meiner Sicht sehr bemerkenswerten Beiträge. Ich möchte noch auf ein paar Dinge eingehen, die gesagt wurden.

Ich halte als Erstes fest: Die AfD feiert also schlecht bezahlte Arbeit und schlechte Arbeitsbedingungen ab. Ob das Herrn Weigand geschadet hat oder nicht – ich glaube, darüber kann man geteilter Meinung sein.

(Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD)

Wir jedenfalls streiten für gute Arbeit und gut bezahlte Beschäftigungsverhältnisse. Das ist der Unterschied zwischen uns und der AfD.

(Beifall bei den LINKEN)