Es gibt keine Aussprache. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schubert, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Wünscht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das kann ich auch nicht erkennen.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14823 ab. Ich bitte bei
Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu liegt auch eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen vor. Dennoch ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Das Präsidium hat für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde sieht wie folgt aus: der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, danach CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Dietrich, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich jetzt Herrn Michel, das Wort zu ergreifen.
Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie jedes Jahr bei diesem Tagesordnungspunkt möchte ich Sie zu einem Blick zurück einladen, um dann die Brücken ins Heute und Morgen zu schlagen. Der vorliegende Jahresbericht befasst sich mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2020 und empfiehlt letztendlich die Entlastung der Regierung.
Lassen Sie uns aber vorher gedanklich noch einmal in das Jahr 2020 zurückspringen. Die Regierung stand an ihrem Beginn, und der Ausbruch der Coronapandemie stellte die öffentlichen Haushalte unbestritten vor große Herausforderungen. Finanzpolitisch war das Jahr 2020 somit wieder einmal ein besonderes Jahr. Der Pfad des Schuldenabbaus
Die Staatsausgaben lagen im Jahr 2020 zum ersten Mal über dem Schwellenwert von 21 Milliarden Euro. Die Deckung war nur dank einer kreditfinanzierten Entnahme aus dem neu geschaffenen Corona-Bewältigungsfonds Sachsen von über einer Milliarde Euro möglich. Der Rechnungshof beobachtet in der Rückschau mit Sorge eine zunehmende Neigung in der Staatsverwaltung, über- und außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen.
Wie Sie im Beitrag 1 nachlesen können, hat das Finanzministerium im Haushaltsjahr 2020 über- und außerplanmäßige Ausgaben im Umfang von 1,27 Milliarden Euro bewilligt. Das sind etwa 5 % des gesamten Haushaltsvolumens. Darauf möchte ich Sie aufmerksam machen und ein kritisches Hinterfragen der manchmal schon abenteuerlich klingenden Begründungen anregen.
Einen weiteren Sachverhalt mit Aufmerksamkeitsbedarf stellt Beitrag 25 dar. Rund 16 % des sächsischen Haushalts sind in Sondervermögen ausgelagert. Das sind 3,3 Milliarden Euro neben dem Kernhaushalt. Der Rechnungshof fordert daher zu einer strengen rechtlichen Überprüfung aller bestehenden Sondervermögen auf.
Sollten die Voraussetzungen zur Weiterführung nicht vorliegen, sind die Sondervermögen aufzulösen und die Mittel im Kernhaushalt zu veranschlagen.
Strategien fehlen aus Sicht des Rechnungshofs im Personalbereich. Siehe dazu Beitrag 26. Hierbei mahnen wir seit Jahren an, in langfristigen Kategorien zu denken und dabei den gesamten Personalkörper im Blick zu behalten.
Die aufgrund des Stellenplans eingegangenen personalwirtschaftlichen Verpflichtungen je Stelle sind über viele Jahrzehnte zu finanzieren. Das sind dann die Brücken ins morgen. Der Stellenaufwuchs, der mit dem aktuellen Doppelhaushalt weiter zugenommen hat, schränkt den Handlungsspielraum des Freistaates Sachsen über Generationen hinweg weiter ein. Für jede neu geschaffene und besetzte Stelle werden Personalausgaben bis zu 40 Jahre vorgebunden, und zwar zuzüglich Beihilfe und sich daran anschließender Pensionszahlungen.
APL und ÜPL, außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben, Personalaufwuchs – all das sind Dauerthemen, die ich Ihnen nicht ersparen kann. Selbstverständlich werden wir die Anregungen aus dem letzten HFA aufgreifen und versuchen, unsere Prüfziffern zukünftig bei den grundsätzlichen Haushaltsführungsbeiträgen etwas weniger komplex zu gestalten. Da nehmen wir den Rat aus der letzten Sitzung des HFA gern an.
Meine Damen und Herren! Jeder einzelne Beitrag des vorliegenden Jahresberichts hätte eine Behandlung hier im Hohen Hause verdient. Gestatten Sie mir aus der Aktualität heraus, dass ich nachfolgend eher einige grundsätzliche Ausführungen bevorzuge.
Sie werden keinen unabhängigen Rechnungshof dieser Welt finden, der Staatsschulden für erstrebenswert hält. Das große Kollegium des Sächsischen Rechnungshofs hält die Frist von acht Jahren für die Tilgung der Coronaschulden für ausreichend und sagt dies auch laut. Unter anderem stützen wir uns dabei auf § 97 Abs. 2 Nr. 4 Sächsische Haushaltsordnung, in dem festgelegt wird: „Im Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen, welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.“
Sie werden aber an dieser Stelle die eine oder andere Stimme hören können, die sagt, der Rechnungshof mache Politik. Die Vorwürfe gegen den Rechnungshof sind vielfältig: Wieso prüft der Rechnungshof nicht Vorgang XY, sondern Vorgang A? – Es ist der falsche Zeitpunkt der Prüfung oder der falsche Zeitpunkt der Veröffentlichung. – Es ist sowieso falsch, dass der Rechnungshof öffentlich informiert. – Solche heiklen Themen prüft man nicht. – Das ist gesellschaftlicher Sprengstoff.
Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sächsischen Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter prüfen gemäß unabhängigem Prüfplan, und sie veröffentlichen unabhängig von politischen Erwägungen nach festen Terminen. Es ist absoluter Anspruch, einen vollständigen
Sachverhalt bzw. eine grundlegende Datenbasis zu erlangen und daraus abgeleitet eine erste Wertung vorzunehmen. Genau diesen Anspruch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Finanzkontrollen.
Die finale Bewertung und die Voten zu den einzelnen Beiträgen sind unstreitig die Sache der Parlamente mit all den daraus entspringenden Verantwortungen. Der HFA schlägt dieses Jahr 22 Mal Kenntnisnahme, 17 Mal zustimmende Kenntnisnahme und bei der Nr. 16, 27 und 34 Beitritt vor. Die Umsetzung dieser Voten bzw. der gezogenen Lehren daraus ist dann wieder Angelegenheit der Exekutive. So funktioniert unsere Gewaltenteilung. Die Legislative kontrolliert. Wie es zum Beispiel bei den Staatlichen Kunstsammlungen weitergeht, fällt eindeutig in Ihre Verantwortung. Der Rechnungshof wird höchstens zeitlich versetzt eine sogenannte Nachschau durchführen.
Meine Damen und Herren! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Es regelt die Verwendung der von den Bürgern gezahlten Steuern. Damit der Sächsische Landtag seine Rolle bei der Überwachung der Regierung und der ordnungsgemäßen Umsetzung des Haushaltsrechts effektiv ausüben kann, benötigt er Informationen. Diese Informationen werden vom Sächsischen Rechnungshof bereitgestellt, einer unabhängigen Behörde, die in der Verfassung verankert und für die Prüfung der Staatsfinanzen zuständig ist.
Die Aufgabe des Rechnungshofs ist nichts Geringeres als die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen. Dies umfasst nicht nur die Prüfung von Zahlen und Fakten, sondern auch die gründliche Analyse von Organisationsstrukturen und Verfahren mit direktem finanziellen Bezug. Dieser umfassende Ansatz trägt dazu bei, die finanzielle Integrität und Verantwortlichkeit des Staates zu sichern, und das auch im Interesse jedes Bürgers.
Obwohl die Erkenntnisse des Rechnungshofs gelegentlich politisch Verantwortliche herausfordern mögen, ist die unabhängige Kontrolle der Staatsfinanzen von entscheidender Bedeutung für die Demokratie. Der Sächsische Rechnungshof liefert den Abgeordneten die notwendigen Fakten, um über die Entlastung der Staatsregierung zu entscheiden. Auf diese Weise trägt der Rechnungshof dazu bei, die Gewaltenteilung zwischen dem Landtag und der Regierung funktionsfähig zu halten. Daher mahne ich an dieser Stelle an, basierend auf bestehenden Gedankenspielen bei manchen in der Exekutive zu Änderungen des § 44 Sächsische Haushaltsordnung, dass jeder Versuch, die Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs einzuschränken, die demokratische Kontrolle gefährdet.
In diesem Sinne danke ich für Ihr Interesse an der Arbeit des Sächsischen Rechnungshofs. Ich danke den Mitgliedern des HFA und den Mitarbeitern des SMF für die kollegiale Unterstützung und den kollegialen Austausch in den Sitzungen und erlaube mir abschließend noch eine aktuelle Information an das Hohe Haus. Die Vorlage des Sonderbe
richts der Prüfung der Umsetzung der Richtlinie für integrative Maßnahmen ist, Stand heute, für den 6. bzw. 7. Dezember vorgesehen.
(Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung sowie vereinzelt bei der SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident!
Gegenstand der Befassung ist der Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs 2022. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Haushalts- und Vermögensrechnung 2020 von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen Feststellungen zu den früheren Haushaltsjahren.
Die Wirksamkeit des Rechnungshofs zeigt sich insbesondere in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag als unabhängige Prüfungsinstitution im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwendung der vom Parlament bereitgestellten Haushaltsmittel durch die Staatsregierung und die Kommunen. Landtag und Landesregierung erhalten umfangreiche und wertvolle Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden kann. Der Sächsische Rechnungshof – dies wurde beim vorliegenden Jahresbericht 2022 wiederum deutlich – ist ein kritischer und objektiver Begleiter der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung.
Am 5. Juli 2022 wurde vom Präsidenten des Sächsischen Landtags der Jahresbericht, Band 1, an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Den Mitgliedern war dies wiederum bei ihren Bemühungen um einen soliden Landeshaushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung eine wertvolle Unterstützung. Der Bericht wurde zunächst unter Hinzuziehung der betroffenen Ressorts fraktionsintern beraten. Von Juni bis Oktober 2023 erfolgte eine intensive Behandlung im HFA. Insgesamt 42 ausgewählte Einzelberichte aus Band 1 und Band 2 wurden detailliert behandelt. Insbesondere betraf das die vorliegende Betrachtung des Rechnungshofs zum Personalhaushalt – ich zitiere –: „Der massive Stellenaufwuchs verschärft zudem die Konkurrenz der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt um die immer weniger werdenden Fachkräfte und wird so auch zum Problem von Kommunen und Unternehmen.“
Dies wurde in der CDU-Fraktion, insbesondere unter Beachtung der Verfügbarkeit finanzieller Mittel, ausgiebig beraten. Die Erwirtschaftung von nachhaltigen finanziellen
Handlungsspielräumen liegt dabei in unserem eigenen Interesse. Im Geist kritischer Partnerschaft wollen wir den Aufbau und die Entwicklung unseres Freistaates mit einer sachgerechten und verlässlichen Finanzpolitik weiter voranbringen. Für die Koalitionsfraktionen sei es im vorliegenden Prüfbericht 2022 nicht immer einfach gewesen, für eine Prüfziffer ein einheitliches Votum festzulegen.
Dies sei insbesondere dann der Fall gewesen, wenn unterschiedliche Prüfaspekte in einer Prüfziffer zusammengeführt wurden, welche unterschiedliche Betrachtungsweisen zuließen. Eine Anregung dazu – sehr geehrter Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Sie hatten das selbst bereits angesprochen –: ob es künftig möglich wäre, verstärkt gleiche Sachverhalte in einer Prüfziffer abzuhandeln, und wo dies nicht der Fall sein kann, eine etwas kleinteiligere Prüffolge vorzunehmen. Dies würde es uns erleichtern, bei einer Prüfziffer zu einem einheitlichen Votum zu gelangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir als durch den Haushalts- und Finanzausschuss beauftragten Prüfer, einige wenige Anmerkungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung des HFA zur Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021 zu machen, da beide Sachverhalte im mittelbaren Zusammenhang stehen.