Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir als durch den Haushalts- und Finanzausschuss beauftragten Prüfer, einige wenige Anmerkungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung des HFA zur Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021 zu machen, da beide Sachverhalte im mittelbaren Zusammenhang stehen.
Am 5. September 2023 habe ich die Prüfung in Leipzig in den Räumlichkeiten des Sächsischen Rechnungshofs durchgeführt. Die Belege waren ordnungsgemäß strukturiert und wurden umfassend vorgelegt. Die von mir vorab gestellten Fragen sind nachvollziehbar aufbereitet und zur Zufriedenheit beantwortet worden. Die Geschäftsvorgänge waren inhaltlich und rechnerisch im Vergleich von Einzelsummen und Zentralrechnung schlüssig. Der Einzelplan 11 wurde mit einer Ausgabenunterschreitung von
Insgesamt hat der Rechnungshof im Berichtsjahr seinen Haushalt im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zahlen aus meiner Sicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Meine Prüfung ergab keine festzustellenden Beanstandungen. Damit kann eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Sächsischen Rechnungshof und seine Rechnungsprüfungsämter für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt werden.
Daher empfehle ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2021 nach § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung auf der Grundlage der Drucksache 7/13750 zu erteilen. Dieser
Dem Sächsischen Rechnungshof danke ich – hier stellvertretend seinem Präsidenten Jens Michel – nicht nur für seine Prüfungs- und Beratungstätigkeit, sondern ausdrücklich auch für die Zusammenarbeit im Rahmen meiner durchgeführten Rechnungsprüfung.
Sehr geehrter Herr Präsident Michel, bleiben Sie mit Ihren Mitarbeitern weiterhin eine Stütze des Haushalts- und Finanzausschusses bei den Bemühungen um einen soliden Haushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie ebenso um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage im Tagesordnungspunkt 16 und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jedes Jahr, wieder kurz vor dessen Ende, diskutieren wir über den jeweiligen Rechnungshofbericht. Das Neue ist, dass sich der Rechnungshofbericht mittlerweile in zwei Teile teilt und wir als Haushalts- und Finanzausschuss die Gelegenheit haben, ausführlich im sächsischen Haushaltsausschuss darüber zu debattieren. Was mir dabei in den vielen Jahren, in denen ich dieses Verfahren begleiten darf, auffällt, ist, dass seitens der regierenden CDU-Fraktion die Anzahl der lediglichen Kenntnisnahmen von Jahr zu Jahr steigt und der Umfang der dazu abgegebenen Protokollerklärungen, um die Kenntnisnahme nicht ganz so hart aussehen zu lassen, immer umfänglicher wird – so nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich bitte nicht nass.
Das ist ein grundsätzliches Prinzip, das für die gesamte Haushaltsführung unter dieser Regierung deutlich zutage tritt. Es gibt ja Haushaltspolitiker, die zum Beispiel die Ziffer 26, zu der ich dann noch ausführlich sprechen werde, seit vielen Jahren gemeinsam mit mir sehr deutlich kritisieren. Die Haushaltspolitiker der CDU stellen also fest: Die Personal- und die Stellenpolitik im Freistaat Sachsen braucht dringend ein Umdenken. Das führt auch Ihr Redner aus, kommt aber dann zu dem Ergebnis – ich wollte fragen: Wie haben Sie sich denn zu diesem Punkt verhalten, über den Sie so lange diskutiert haben? Was war es? –: Kenntnisnahme mit Protokollerklärung.
Das zeigt doch, wie Sie mit den umfangreichen Ausarbeitungen des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs umgehen. Diesbezüglich kommt keine zustimmende Kenntnisnahme, ein Beitritt sehr selten. Wir haben ja die Zahlen gehört. Ich nenne das Prinzip noch einmal: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
Jetzt könnte man über sehr viele Sachen diskutieren. Man könnte zum Beispiel zu Band I, Randziffer 6 ausführen:
Ein modernes Bild einer Onlinewache bei der sächsischen Polizei entpuppt sich als bloßer elektronischer Briefkasten. Alle eingehenden Informationen werden anschließend händisch geprüft.
Oder man könnte auch in Band II hineinschauen: Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen durch die Staatlichen Kunstsammlungen. Das ist ja die Randziffer, die in der Presse wirklich mal einen deutlichen Aufschlag erzielt hat, bei dem im Prinzip durch ein zinsloses Darlehen einer privaten Kunststiftung eine Zwischenfinanzierung vorgenommen worden ist und die ganz klar gegen das Verbot einer Kreditaufnahme in unserer Sächsischen Verfassung steht. Man kann dann konkret die Frage stellen – denn wir sind ein paar Jahre weiter –: Hat sich die Staatsregierung, haben Sie als CDU-Abgeordnete sich in irgendeiner Art und Weise mit diesen Verfahren auseinandergesetzt? Können Sie solche Unbillen der sächsischen Haushaltsführung in nachgeordneten Behörden verhindern? Können Sie die Staatlichen Kunstsammlungen einhegen? Haben Sie diesbezüglich irgendwas unternommen? Wie war Ihr Abstimmungsverhalten? – Kenntnisnahme mit Protokollerklärung. Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
So, meine Damen und Herren: Was war der umfassendste Punkt in dem Rechnungsprüfungsbericht? Es war die Randziffer 26 im Band II – der Personalhaushalt. Ich zitiere: „Der derzeit beschrittene Weg zu immer mehr Stellen für immer weniger Sachsen bei gleichzeitig fehlender Personalstrategie führt in ein finanzielles Fiasko, vor allem für künftige Generationen.“
Dieses Zitat stammt aus dem Jahresbericht 2022 Band II, Seite 90. Er sieht mit großer Sorge „den sprunghaften Stellenaufwuchs von mehreren Tausend Stellen pro Doppelhaushalt“. 2019/2020 waren es 2 500 neue Stellen, 2020/2021 – um in die Gegenwart voranzuschreiten – 2 200 Stellen und im derzeitigen Doppelhaushalt noch einmal zusätzlich 2 300 Stellen. Damit droht der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben dauerhaft – natürlich zusätzlich Generationenfonds will ich dazusagen – die 40-%-Marke zu übersteigen.
Demgegenüber sank aber die Investitionsquote 2021 auf den historischen Tiefstand von 14 %, Seite 79 des Rechnungshofberichtes. Im aktuellen Doppelhaushalt können wir trotz der vielen zusätzlichen Stellen und eines tiefen Griffs in die bestehenden Rücklagen alles kaum noch finanzieren. In den Finanzjahren 2025 und 2026 sind bereits wieder globale Minderausgaben von 940 und 600 Millionen Euro geplant, die nichts anderes als verdeckte Defizite sind.
Wenn die Landtagsmehrheit hier in diesem Hause dem Stellenzuwachs nicht umgehend einen Riegel vorschiebt, eine Aufgabenkritik einfordert, wie Rechnungshof und unsere Fraktion seit vielen Jahren fordern oder eine Stellenobergrenze festlegt, werden die Personalausgaben in Zukunft zulasten der Investitionen des Freistaates Sachsen gehen. Das haben wir mit diesem Gleichstellungsgesetz im öffentlichen Dienst auch wieder gesehen. Aktuell sind keine neuen Stellen drin; es gibt aber einen Stellenbedarf.
Oder wir schaffen jetzt keine neuen Stellen, aber die vorhandenen Mitarbeiter müssen neue Aufgaben übernehmen, und am Ende haben wir dann doch wieder neue Stellen.
Herr Barth, ich möchte gerne zurückkommen auf Ihre Ausführungen zum Personalhaushalt, zum Bedarf. Geben Sie mir recht, dass ich darauf hingewiesen habe, dass der Rechnungshof einzelne Sachverhalte nicht miteinander vermengen sollte? Das böte uns als Fraktion die Möglichkeit, das Votum etwas konkreter zu fassen.
Darin gebe ich Ihnen grundsätzlich recht, aber dass wir einen zu hohen Stellenaufwuchs im Personalhaushalt haben, müssen wir nicht in unterschiedliche Ziffern trennen. Das ist überall sichtbar, auch strukturell in der Gesamtbetrachtung des Personalhaushalts. Die Gesamtbetrachtung ist eine Ziffer. Es ist die Gesamtanzahl aller Stellen. Ob wir das in einzelne Stellen trennen, in Stellen A, Stellen B, Stellen C und Stellen D, macht das Problem nicht anders, es macht es nur kleiner. Wir als Abgeordnete sollen doch von oben auf alles draufsehen. – Ich habe jetzt die Frage beantwortet und würde in meiner Redezeit fortfahren.
Der Rechnungshof kritisiert neben der Personalpolitik auch die Sofortmaßnahmen der Regierung nach der Regierungsneubildung im Jahr 2019. Dazu gehörten die aufbauorganisatorischen Änderungen, die zur Errichtung des Regionalentwicklungsministeriums und zur Angliederung des Staatsministeriums für Kultur und Tourismus an das Wissenschaftsministerium führten. Sie hätten nicht ohne sofortige Änderung des Verwaltungsorganisationsrechts durchgeführt werden dürfen. Die Änderung dieses Gesetzes trat aber erst Ende 2020 in Kraft.
Nach Ansicht des Rechnungshofs hätte der Landtag auch über die damit verbundene Umsetzung von Haushaltsmitteln und Stellen im Rahmen eines Nachtragshaushaltes entscheiden müssen. Das Gleiche stellte der Rechnungshof bei der Prüfung des Sofortprogramms Start 2020 fest, das im Februar 2020 von der neu gebildeten Regierung beschlossen wurde. Die Genehmigung durch das Finanzministerium hat hier das Budgetrecht unseres Landtages verletzt. Ein Nachtragshaushalt hätte zeitgerecht die beabsichtigten Mittel für die politischen Ziele der Staatsregierung aufnehmen und in verfassungskonformer Weise einen Haushaltsbeschluss dem Parlament zuführen können. Da diese Aufgaben aber erst im Laufe des Jahres 2020 angefallen sind, hätten die dafür notwendigen Haushaltsmittel
ohne Zeitaufwand in den ohnehin am 09.04.2020 beschlossenen Nachtragshaushalt aufgenommen werden können.
Wie wir schon in der vergangenen Legislaturperiode öfter bemängelt haben, verletzt die Regierung hier zum wiederholten Male das verfassungsmäßige Budgetrecht des Parlaments. Ohne einen Nachtragshaushalt aufzustellen, werden weitreichende Änderungen des Haushaltsplanes entweder im Haushalts- und Finanzausschuss oder im Finanzministerium beschlossen. Der Rechnungshof kritisiert schließlich, wir sollen die Regierung auffordern, sich in Zukunft auch an die Verfassung des Freistaates Sachsen zu halten.
Lieber Herr Staatsminister des Innern, da Sie auf dieser Seite der einzige Regierungsvertreter sind, schaue ich Sie bei dieser Forderung an. Verfassungsmäßiges Handeln im Haushalts- und Finanzrecht unseres Freistaates Sachsen erbitte ich seitens der Staatsregierung.
Zum Schluss bleibt mir noch eine Danksagung an Herrn Jens Michel als Direktor des Sächsischen Rechnungshofs, an alle seine Kolleginnen und Kollegen. Ich habe das Gefühl, ein frischer Wind seitens dieser unabhängigen Behörde erreicht in letzter Zeit unser Haus. Interessantere Zwischenberichte hat es gegeben, zum Beispiel zu dem Thema, wie wir den Lehrermangel bekämpfen. Das ist ein durchaus konstruktiver Vorschlag. Wir sind sehr gespannt auf den uns am 06. oder 07.12.2023 vorliegenden Abschlussbericht in der von Ihnen benannten Sache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Rechnungshofpräsident! Zunächst möchte ich mich beim Hof für seine Arbeit, seine Berichte und seine Analysen bedanken. Gerade für uns als Opposition sind diese oft ein unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der Regierung. Das ist mir wichtig voranzustellen, damit meine weiteren Äußerungen nicht falsch verstanden werden. Normalerweise kommen jetzt immer Punkte, wo man die Auffassungen des Hofes unterstützt. Wie schon im letzten Jahr möchte ich das heute jedoch nicht machen. Dafür ist in einer zweiten Runde mein Kollege Schultze zuständig.
Manchmal gibt es Punkte, bei denen wir in Grundsatzfragen eine dezidiert andere Auffassung vertreten als der Rechnungshof. Ich will auch nicht verschweigen, dass in meinen Augen der Rechnungshof in diesen Punkten nicht mehr einfach seinem Auftrag nachkommt, über den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern zu wachen, sondern versucht, politische Botschaften zu platzieren. Das haben Sie, Herr Rechnungshofpräsident, heute bei Ihrer Einbringungsrede wieder gemacht, indem Sie über die Schuldenbremse und zu den strikten Tilgungsfristen gesprochen haben, die in der Verfassung verankert sind und die Sie als angebliche Notwendigkeit dargestellt haben.
Das haben Sie gemacht, obwohl das in einer Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss von der überwiegenden Mehrheit der Finanzwissenschaftler bestritten wurde und auch der Hof seine Position letztlich nicht substanziell begründen konnte, sondern als Prinzip hinstellte.
Zum wiederholten Male ist es auch die vom Landtag im Landeshaushalt beschlossene Personalpolitik, die der Hof mehr oder weniger direkt als falsch bezeichnet. Das ist die heute schon mehrfach erwähnte Prüfnummer 26. Ich will nicht den Eindruck erwecken, dass die Prüfungen des Rechnungshofs nicht auch real existierende Probleme ansprechen bzw. Schwachstellen aufgedeckt hätten. Gerade die immer wieder vorgebrachte Grundkritik, dass es an einer richtigen Personalstrategie fehlt, teilen wir ausdrücklich; aber die rein kennzahlengestützte Argumentation des Rechnungshofs und der Vorwurf, dass der Demografiepool nicht ganz dem ursprünglichen Vorhaben entsprechend eingesetzt wurde, ist keine Strategie und keine praxistaugliche Handlungsempfehlung.
Es bestreitet niemand, dass es im Einzelfall auch beim Personal Einsparpotenzial gibt, aber die immer wieder vorgetragene pauschale Kritik am Stellenzuwachs blendet die Realität im Lande aus.
Auch die Kritik, dass durch den Pool dauerhaft Zusatzstellen geschaffen würden, ist nicht korrekt. Auch die Poolstellen waren bereits eingeplant und ausschlaggebend für das Landespersonal; denn Kosten- und Stellenanstieg ist etwas ganz anderes. Der weitaus größte Teil der seit 2016 zusätzlich geschaffenen Stellen erfolgte in den Bereichen Bildung und Polizei.
Und auch Sie, Herr Kollege Barth, gehören zu denen, die dieses Gesamtbild systematisch ausblenden oder ignorieren. Das ist nicht nur mit breiter Unterstützung des Parlaments geschehen, sondern wurde unisono auch von denen gefordert, die im Nachgang die steigenden Personalkosten bemängeln. Es gab im Vorfeld der Haushaltsaufstellung sogar ein explizites Sondergutachten des Rechnungshofs, dass die Verbeamtung der Lehrer vor dem Ziel der Gewinnung neuer Lehrer lobte, ganz ungeachtet dessen, welche Haushaltsfolgen das hat.
Auch aktuell kann man, wenn man sich die Ausfallzahlen an sächsischen Schulen anschaut, nicht davon reden, dass die Personaldecke zu üppig sei. In den meisten anderen Fällen lässt sich ebenso schwer eine proportionale Personalreduktion zum Einwohnerrücklauf fordern, da die Aufgaben des öffentlichen Dienstes in vielen Bereichen konstant bleiben, auch wenn die Einwohnerzahl sinkt. Es gibt Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Zum Teil sind das Aufgaben, die uns vom Bund übergeholfen werden, zum Teil Aufgaben, die wir – also im Wesentlichen die Koalition – selbst beschließen. Dabei kann man sicherlich im Detail über die Zweckmäßigkeit der einzelnen Aufgaben reden, aber ein Vergleich mit anderen Ländern oder irgendwelche Quoten nutzen nichts – zumal, wenn andernorts die Aufgabenverteilung anders strukturiert ist oder die Aufgaben gegebenenfalls an Kommunen oder gar kostenpflichtig
Ich habe es bereits beim letzten Mal gesagt – und das ist ebenso aktuell wie damals –: Ein interessanter Prüfpunkt für den Rechnungshof wäre anstelle eines reinen Kennzahlendenkens vielmehr die Frage der Differenz zwischen Stellenplan und tatsächlich besetzten Stellen, was die Ursachen dafür sind und welche Risiken und Folgekosten sich hieraus womöglich für den Landeshaushalt ergeben – Stichwort: notwendige Fremdvergabe bzw. eine erzwungene Aufgabenprivatisierung durch die Hintertür. Es ist nicht die Aufgabe des Parlaments, den Hof zu beauftragen; aber zumindest eine Anregung kann man einmal aussprechen.
Dennoch, meine Damen und Herren im Rechnungshof, lassen Sie es mich zum Schluss noch einmal wiederholen: Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Arbeit. Sehen Sie meine Ausführungen als Zeichen, dass wir uns mit Ihren Argumenten sorgfältig auseinandersetzen – auch wenn wir sie nicht immer teilen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion mit Ihnen und, wie gesagt, Kollege Schultze wird in einer zweiten Runde eine andere Perspektive eröffnen, in der wir uns Ihren Forderungen anschließen.