Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Liebscher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht enthält die Prüfungsergebnisse für das Haushaltsjahr 2020 – ein Jahr, in dem sehr viel passiert ist und sehr viel geleistet wurde. Vor diesem Hintergrund möchte ich die Gelegenheit nutzen und hierzu sprechen.

Im Einzelnen beinhaltet der Jahresbericht 2022 die Ergebnisse der folgenden Prüfung: Haushaltsplanung/Haushaltsrechnung des Freistaates für das Jahr 2020, die Haushaltssituation des Freistaates einschließlich Staatsschulden, Vermögensrechnung, Nebenhaushalte und Personalhaushalte. Außerdem wurden verschiedene Bereiche der Fachministerien geprüft. Auch der kommunale Bereich wurde geprüft. Hier sind es folgende Bereiche: die Haushaltssituation der Kommunen, das Gebäudemanagement großer Städte, die Kontrolle und Steuerung der Entwicklung von Baukosten und Bauzeiten bei kommunalen Bauvorhaben sowie der Stand der öffentlichen Prüfung in den kreisangehörigen Gemeinden. Außerdem wurden besonders die Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung festgehalten. Auch für das Jahr 2020 berichten die Rechtsaufsichtsbehörde und die geprüften Stellen durchgehend, dass die Prüfergebnisse aufgegriffen und umgesetzt bzw. die Verfahren angepasst wurden.

Das Jahr 2020 wird in Erinnerung bleiben. Es hat uns persönlich und beruflich gefordert und betroffen – zeitlich, thematisch und emotional. Unsicherheit und Sorge haben

das Weltgeschehen, das Leben in Deutschland und auch in Sachsen geprägt. Ich denke, wir haben alle noch die Bilder von Bergamo oder New York vor Augen. Als Politik haben wir versucht, uns der Sorgen und Ängste anzunehmen, um einen Rahmen zu schaffen, der es den Menschen ermöglicht, eine solch ungewisse Zeit zu bewältigen. Die öffentliche Verwaltung und ihre Mitarbeitenden haben in dieser Zeit weit über das Erwart- und Zumutbare hinaus geleistet und unglaublich viel ermöglicht, damit zum Beispiel genug Krankenhausbetten bereitgestellt werden konnten, damit Soforthilfen eine rechtliche Grundlage bekamen, damit Geschäftsausfälle nach Infektionsschutzgesetz erstattbar waren, damit Eltern nicht auf den Kosten sitzen blieben, weil Klassenfahrten wegen Corona ausfallen mussten, oder damit die Corona-Hotline für Fragen und Sorgen immer kompetent besetzt war. In diesem Ausnahmezustand haben die Mitarbeitenden in den Ministerien und den Kommunen sichergestellt, dass die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Haushaltspläne aufgestellt wurden und an den Landtag, die Stadt- und Gemeinderäte sowie an die Kreistage zur Befassung übergeben werden konnten.

Mein kurzer Rückblick wird dem Jahr 2020 und den Menschen nicht gerecht. Es ist mir aber wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, was für ein besonderes und außergewöhnliches Jahr hier geprüft wurde. Die Befassung mit dem Bericht hat uns noch einmal vor Augen geführt, was Verwaltung und Politik in dieser Zeit geleistet haben. Der Bericht zeigt auch, wie selbstverständlich diese Leistungen sind.

§ 90 Sächsische Haushaltsordnung regelt den Prüfauftrag des Rechnungshofs. Geprüft wird die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften. Der Rechnungshof achtet dabei besonders darauf, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wird, das Haushaltsgesetz und Haushaltsplan eingehalten werden, die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und die Haushalts- und Vermögensrechnung ordnungsgemäß aufgestellt ist. In diesem Rahmen hat der Rechnungshof auch das Jahr 2020 geprüft und dem Freistaat eine ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt. Für meine Fraktion danke ich allen Mitarbeitenden in den Ministerien, den nachgeordneten Behörden und auf kommunaler Ebene, die das auch in einem solch schwierigen Jahr wie 2020 sichergestellt haben. Die Pandemie hat bereits einige Themen benannt, die ein Risiko für die Verwaltung sind, wenn wir eine Verwaltung wollen, die den Menschen zugewandt und verlässlich ist.

Dem Haushalts- und Finanzausschuss wurden auch für den Jahresbericht die Stellungnahmen vorgelegt. Im Gespräch mit den Häusern wurde deutlich, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Prüfergebnis erfolgt ist. In den vergangenen drei Jahren wurden Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen, Verfahrensfehler beseitigt und politische Entscheidungen implementiert. Ich denke, allen ist die Handlungsnotwendigkeit klar, damit wir auch in Sachsen eine zuverlässige und menschennahe Verwaltung haben können. Die großen Themen sind bekannt. Dazu zählen:

Erstens. Personalmanagement – wir haben das bereits mehrmals gehört – und Personalentwicklung in einer Zeit und auf einem Markt, der nicht mehr ausreichend Arbeitskräfte für alle Bereiche bereithält. Personal ist viel mehr als nur ein Kostenfaktor; es ist unsere wichtigste Größe.

Zweitens. Digitalisierung und die damit verbundenen Anpassungen von Prozessen. Digitalisierung heißt aber auch, dass wir ein viel stärkeres Augenmerk auf die vorhandenen Arbeitskräfte legen und diese gut begleiten, damit sie weiterhin die Aufgaben einer Verwaltung zuverlässig erfüllen können.

Drittens. Transparenz und Dienstleistungsorientierung.

Viertens. Ein bewusster und gerechter Einsatz von Haushaltsmitteln. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Rechnungshof und mit den Ressorts umfassend diskutiert; die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor.

Ich möchte es noch einmal sagen: Der Rechnungshof hat der Staatsregierung auch für dieses denkwürdige und intensive Jahr eine ordentliche Haushaltsführung bestätigt. Und ich möchte auch diesmal sagen: Der Freistaat wirtschaftet mit Steuergeldern und der Sächsische Rechnungshof prüft, ob die Staatsregierung dies in einem angemessenen Rahmen macht. Für mich sind die Berichte eine wichtige Unterstützung, um meine Aufgaben als Abgeordneter erfüllen zu können. Im Namen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion bedanke ich mich bei allen Mitarbeitenden des Sächsischen Rechnungshofs und in den Rechnungsprüfungsämtern für die unabhängige und gewissenhafte Arbeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Frau Friedel von der SPD-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte meinen Redebeitrag gleich mit dem Dank an den Rechnungshof einleiten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit viel Fleiß profunde Prüfungsergebnisse zusammengetragen haben – wie sichtbar, das sieht man in den zwei Bänden mit insgesamt 400 Seiten und 42 Prüfziffern. Diese Prüfberichte und die Stellungnahmen der Ressorts zeigen, dass der Rechnungshof an vielen Stellen den Finger zu Recht in die Wunde legt.

Meist beginnen die Ressorts noch während des Prüfungsprozesses, Abhilfe zu schaffen und die Prozesse zu verbessern. Das lesen wir sowohl in den Stellungnahmen und das haben wir jüngst beim vom Präsidenten angesprochenen Sonderbericht erfahren.

Die Tätigkeit des Rechnungshofs sorgt nicht nur dafür, dass alles gemäß den demokratisch vereinbarten Regeln abläuft, sie spart dem Freistaat im glücklichen Fall auch noch Geld, weil sie das Augenmerk auf Prozesse lenkt, die

effizienter organisiert werden können. Auch im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Sie sehr herzlich in Ihrer Rolle als politisch neutraler Sachverständiger und genauer Prüfer bestärken, denn sie ist sehr wertvoll und für unsere Arbeit unerlässlich. Genauso wie der Rechnungshof das Wirtschaften hinterfragt, so sei es auch mit aller Vorsicht gestattet, den Rechnungshof selbst an einzelnen Punkten zu hinterfragen bzw. zumindest darzustellen, dass wir in manchen Fragen zu einer anderen Bewertung kommen. Das ist legitim, denke ich.

Ich will zwei Beispiele, ein fachliches und ein rechtliches, aufführen. Zuerst zum fachlichen Beispiel: Es trifft sich ganz gut, dass ich hier nicht nur als stellvertretendes Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses stehe, sondern auch als Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung. Sie werden im Band I, Ziffer 10 eine Berichterstattung über die Förderung von Ganztagsangeboten finden. Der Rechnungshof kommt zu einem recht harschen Urteil. Er führt aus: „Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Ziele das SMK mit der Förderung verfolgt.“ Weiter heißt es: „weder das Sächsische Schulgesetz noch die für die Förderung maßgebliche Verordnung des SMK enthaltenen Beschreibungen des Zieles der Förderung“.

Das ist ein Urteil, das mich ganz persönlich ein wenig schmerzt; denn in der letzten Legislatur, im Jahr 2017, haben die SPD- und die CDU-Fraktion gemeinsam das Schulgesetz grundlegend novelliert. Ein ganz wesentlicher Punkt, den wir gemeinsam mit sehr viel Engagement auf den Weg gebracht haben, war, den § 1, den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule, vollständig neu zu fassen. Genau hier finden sich die Ziele von schulischer Bildung und Ganztagsförderung. Ursprünglich waren es drei Absätze, nach unserer Novellierung sind es zehn.

Die Ziele sind sehr konkret ausgeführt. Zum Beispiel in Ziffer 1: Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbstständig, eigenverantwortlich und in sozialer Gemeinschaft zu handeln. Oder Ziffer 5: Freude an der Bewegung und an gemeinsamen Sport und Spiel zu entwickeln. Oder Ziffer 6: die eigene Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten.

Unser Schulgesetz ist so aufgebaut, dass am Anfang die Ziele von Bildung definiert werden. In den folgenden Abschnitten wird beschrieben, wie diese Ziele umgesetzt werden. So ist in § 16 a die Verankerung der Ganztagsangebote folgerichtig erfolgt, nachdem in den §§ 5 bis15 Ausführungen zu Schulformen und zum Unterricht, der gegeben wird, gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht nachvollziehbar – man könnte zumindest keine zustimmende Kenntnisnahme von mir erwarten –, wenn der Rechnungshof feststellt, das Schulgesetz würde die für die Ganztagsförderung maßgeblichen Ziele nicht enthalten.

Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Das ist kein fachpolitischer, sondern ein rechtlicher Punkt. Vorhin haben wir gehört, dass § 97 Abs. 2 Nr. 4 beschreibt, was in den Jahresberichten des Rechnungshofs steht. Der eigentlich interessante Paragraf ist der § 90 unserer Sächsischen

Haushaltsordnung. Er ist beschrieben mit „Inhalt der Prüfung“ und benennt die Aufgaben des Rechnungshofs.

Natürlich hat der Rechnungshof nicht nur Aufgaben eines Revisors in einem ganz normalen Verein. Er prüft nicht nur Belege und Quittungen. § 90 besagt auch: Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob eine bestimmte Aufgabe mit geringeren Ausgaben, mehr Effizienz und wirksamer Effektivität erfüllt werden kann. Das ist der eigentliche Kern, der auch für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier interessant ist. Mich irritiert es zumindest ein wenig, wenn ich in den Berichten des Rechnungshofes Passagen finde, die über diesen Kern deutlich hinausgehen.

Ich lese eine Passage zum Thema Tilgung und Coronakredite vor. Sie ist hier zugespitzter formuliert, als wie wir sie gerade gehört haben. Der Rechnungshof schreibt: „Es wird die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein,“ – absolut d’accord – „die in der Coronakrise aufgenommenen Schulden von rund 2 Milliarden Euro zügig zu tilgen. Zügig bedeutet dabei, den verfassungsmäßig vorgegebenen

Zeitraum von acht Jahren einzuhalten. Der Rechnungshof sieht keinen Grund für eine Verlängerung dieser Frist und tritt Bestrebungen für eine Verfassungsänderung weiterhin entschieden entgegen.“

Mit Verlaub sei gesagt: Ich habe den Eindruck, dass hier die Regelung im § 90 überdehnt wird. Wir haben andere Beispiele. Im Vorwort zu Band I lesen wir beispielsweise mit Verweis auf Forscher wie Galileo Galilei die folgende Aussage: „Neues in die Welt zu setzen ist nicht immer leicht. Gegenwind waren die großen Forscher und Erfinder der Vergangenheit immer ausgesetzt. Das sollte auch uns als Rechnungshof motivieren, weiterhin für unsere sicher auch kontrovers diskutierten Ansichten einzustehen und sie zu verbreiten.“ Das Vorwort schließt mit den Worten: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen unsere Vision einer generationengerechten Finanzwirtschaft im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln.“

Das ist aus meiner Sicht, bei allem Respekt gegenüber der Aufgabe und der Rolle des Rechnungshofs, nicht Aufgabe des Sächsischen Rechnungshofs, sondern es ist unsere Aufgabe als Parlament, darüber zu debattieren, wie eine generationengerechte Finanzpolitik am besten aussehen kann.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Ich will noch eine letzte Bemerkung machen und komme zurück zum Thema Prüfung der Ganztagsangebote. Der Rechnungshof macht ja nicht nur Feststellungen, sondern er formuliert auch Forderungen. Wir alle miteinander müssen gut aufpassen – gerade in einer Zeit, in der wir viel über Lehrermangel und Überlastungen an unseren Schulen und gleichzeitig über Bürokratieabbau reden –, dass die Anforderungen nicht überspannt werden. Ich denke, der Rechnungshofbericht enthält hierzu eine Forderung, die nicht erfüllt werden kann.

Der Rechnungshofbericht fordert bei der Förderung von Ganztagsangeboten, dass Sachberichte eingereicht werden. Was heißt das praktisch? Ein Ganztagsangebot läuft über

ein gesamtes Schuljahr, also ungefähr 30 Wochen. Einmal pro Woche findet es statt. Das heißt, ein Sachbericht würde sich über diese 30 Veranstaltungen erstrecken.

Nun haben wir Ganztagsangebote an 1 465 Schulen im Freistaat Sachsen, und an diesen Schulen nicht nur eins, sondern an den kleineren vier oder fünf, an großen Schulen bis zu 15 oder 20 Ganztagsangebote. Würde die Staatsregierung diese Forderung des Rechnungshofs erfüllen, dann würden wir pro Jahr 15 000 bis 20 000 Sachberichte zu einem Bestandteil schulischer Bildung einfordern. Ich denke, das wird auch dem Rechnungshof ein wenig über das Ziel hinausgeschossen vorkommen, sodass ich um Verständnis bitte, dass wir uns zumindest im Ausschuss für Schule und Bildung nicht dafür entschieden haben, dieser Forderung nachzukommen.

Unabhängig von diesen zwei Einzelbeispielen will ich zum Schluss betonen: Der Rechnungshof als politisch neutraler, als sachverständiger und genauer Prüfer ist uns ein wertvoller und wichtiger Partner. Wir setzen die konstruktive Zusammenarbeit gern fort.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig)

Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung des Abg. Schultze vor. Gibt es zuvor von der CDU oder der AfD Redewünsche? – Das sieht nicht so aus. Dann, bitte, Herr Abg. Schultze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist ein fortgeschrittener Abend und wir haben gerade sehr viel über den Rechnungshofbericht gehört.

(André Barth, AfD: Du kannst doch gehen!)

Wir haben auch sehr viel darüber gehört, was an Kritik drinsteht. Kollege Brünler hat mir den Punkt aufgetragen, dass ich jetzt den Rechnungshofbericht bzw. die Kolleginnen und Kollegen des Rechnungsprüfungsamtes lobe. So hat es Herr Brünler angekündigt. Ich will gar nicht Wasser in den Wein schütten – oder wie auch immer man das nennt –, sondern einen Hinweis geben.

Man muss sagen: Wer sich diesen Bericht durchliest – besonders auf der kommunalen Ebene, die hier auch bewertet und geprüft wird –, sieht bereits im Jahr 2020 sehr viele Dinge. Wenn man diese damals genauer gelesen und vielleicht den Rechnungshofbericht etwas ernster genommen hätte – oder die Tendenzen, die darin beschrieben worden sind, ernster genommen hätte –, dann wäre die kommunale Situation, wie wir sie heute haben, eventuell abwendbar gewesen.

Nun kann man sich fragen, was die kommunale Situation, die wir heute haben, ist. Ich weiß, dass das in diesem Haus durchaus strittig ist, weil die einen noch immer darauf schauen, ob die Kommunen ihre Schulden abbauen bzw.

ob es den Kommunen deshalb besser geht, weil sie ein paar Einnahmen mehr haben. Aber nicht nur wir, sondern offensichtlich auch der Rechnungshof hat 2022 in seinem Bericht bereits darauf geschaut, was auf der anderen Seite, der Ausgabenseite passiert. Was passiert denn mit Investitionen?

Wer nachliest, wird feststellen, dass die Einnahmen der Kommunen zwar gestiegen, die Seite der Investitionen aber gesunken ist. Auch die kommunalen Haushalte sind an diesen Stellen oft geringer ausgefallen, weil die Inflation und andere Dinge dafür gesorgt haben, dass die Spielräume der Kommunen geringer werden.

Nun teile ich nicht alles, was der Rechnungshof als Antwort darauf vorschlägt. Wenn er zum Beispiel die Kriterien nennt oder wenn er – ich möchte es vorsichtig ausdrücken – andeutet, dass die Tarifentwicklung ein Problem sei, dann sage ich ganz offen, dass die Tarifentwicklung kein Problem sein kann. Die Tarifentwicklung ist notwendig und faire Löhne sind zur Aufgabenerfüllung notwendig, weil man das Personal braucht. Gutes Personal muss gut bezahlt werden. Das wäre etwas, bei dem ich dem Rechnungshof nicht beipflichte; denn am Ende müssen wir immer darauf achten, dass das Gesamtangebot stimmt. Krankenschwestern und Pflegepersonal in kommunalen Kliniken sind kein reiner Zahlenwert und keine Haushaltsgröße. Am Ende ist das Daseinsvorsorge, für die wir das notwendige Geld ausgeben müssen.