Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Nun teile ich nicht alles, was der Rechnungshof als Antwort darauf vorschlägt. Wenn er zum Beispiel die Kriterien nennt oder wenn er – ich möchte es vorsichtig ausdrücken – andeutet, dass die Tarifentwicklung ein Problem sei, dann sage ich ganz offen, dass die Tarifentwicklung kein Problem sein kann. Die Tarifentwicklung ist notwendig und faire Löhne sind zur Aufgabenerfüllung notwendig, weil man das Personal braucht. Gutes Personal muss gut bezahlt werden. Das wäre etwas, bei dem ich dem Rechnungshof nicht beipflichte; denn am Ende müssen wir immer darauf achten, dass das Gesamtangebot stimmt. Krankenschwestern und Pflegepersonal in kommunalen Kliniken sind kein reiner Zahlenwert und keine Haushaltsgröße. Am Ende ist das Daseinsvorsorge, für die wir das notwendige Geld ausgeben müssen.

Aber wenn ich den Punkt der kommunalen Prüfungen betrachte, zum Beispiel die Eröffnungsbilanzen oder auch die Haushaltslagen als solches, dann sage ich, dass der Rechnungshofbericht an vielen Stellen sehr viele Signale hinsichtlich dessen gegeben hat, in welche Richtung es tendiert bzw. in welche Richtung wir hätten schauen können. So ist das nun einmal mit Berichten, die man in der Rückschau hält: Hätten wir nur damals! „Hätte, hätte, Fahrradkette“ hat mal ein berühmter Politiker einer anderen Partei gesagt. Es fällt mir manchmal schwer, die Sozialdemokratie zu zitieren, aber an dieser Stelle war das einer der wenigen klugen Sätze.

(Heiterkeit des Abg. Frank Richter, SPD)

Wir hätten tatsächlich damals schon in dieser gesamten Diskussion um die kommunale Haushaltspolitik umsteuern können. Insoweit möchte ich Werbung dafür machen, dass wir uns kommende Berichte sehr genau – nicht nur heute in der Debatte – anschauen. Heute hatten die meisten meiner Vorrednerinnen und Vorredner als Schwerpunkt die Landesfinanzen. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir sehr genau darauf schauen, was mit der Prüfung der Landesfinanzen bzw. der Frage, wie der Haushalt wirkt, ist. In zukünftigen Berichten sollten wir uns sehr genau den kommunalen Teil der Prüfung anschauen.

Sicherlich teilen wir nicht alle die gleiche Auffassung. Doch der Bericht zeigt uns sehr ordentlich, gut aufgearbeitet und in den meisten Fällen sehr neutral, wie die Situation unserer Kommunen ist – losgelöst von der emotionalen Bindung, die man vielleicht als Stadt- oder Kreisrat hat

oder die man eben hat, wenn man sächsischer Finanzminister ist und glaubt, die CDU mache in dieser Welt alles richtig. Dann kann man unterschiedliche Sichtweisen auf die Kommunen haben. Die einen sagen, die Probleme der Kommunen seien unübersehbar, der andere ignoriert sie. Der Rechnungshof bringt dazwischen einen sehr guten Bericht. Daran sollten wir uns halten. Deswegen schließe ich mit einem Dank an den Rechnungshof, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wünsche uns allen einen interessanten Folgebericht.

(Beifall bei den LINKEN sowie der Abg. Sabine Friedel und Frank Richter, SPD)

Wir hörten Herrn Kollegen Schultze. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf. Nach dieser Aussprache kommen wir nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – – Oh, Entschuldigung, die Staatsregierung möchte noch sprechen. Bitte sehr, Herr Staatsminister.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch!)

Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schuster; bitte.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident, der Kollege Vorjohann lässt sich entschuldigen, er ist heute bei der Finanzministerkonferenz in Brüssel. Aus diesem Grund hat er mich gebeten, ein paar Worte in seinem Namen an Sie zu richten.

Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag hat der Sächsische Rechnungshof die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2020 intensiv begleitet. Die beiden am 1. Juli und 3. November 2022 veröffentlichten Teile des Jahresberichts 2022 stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2020 dar. Die Berichte enthalten zudem Anregungen und Impulse für das Verwaltungshandeln in den nächsten Jahren und insbesondere auch für die Haushaltsführung.

Für den Haushaltsvollzug 2020 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs 2020 auf der Grundlage der geltenden Regelungen. Die hier enthaltene, erstmals erfolgte einschränkende Formulierung bezieht der Rechnungshof dabei auf das laufende Normenkontrollverfahren zum Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.

Erlauben Sie mir dabei einen kurzen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020, das vor allem durch die Covid-19Pandemie geprägt war. Aufgrund dessen stand der Freistaat vor enormen und bis dato vielfach neuen Herausforderungen. Innerhalb kürzester Zeit mussten weitreichende Entscheidungen getroffen werden, auch in finanzieller Hinsicht. Um die Handlungsfähigkeit des Freistaates gewährleisten und viele zusätzliche Aufgaben bewältigen zu können, bedurfte es kurzfristig entsprechender Haushaltsmittel. Daher war es notwendig, dass der Freistaat Sachsen

erstmals nach 15 Jahren neue Schulden aufnahm. Auf der Grundlage des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation wurden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz

2019/2020 das ursprünglich festgelegte Haushaltsvolumen im Jahr 2020 um rund 460 Millionen Euro auf insgesamt 21,4 Milliarden Euro erhöht und so die Errichtung des Sondervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ zur Beseitigung der Folgen und zur Vorbeugung weiterer Schäden durch die Pandemie beschlossen.

Aufgrund des konjunkturellen Einbruchs waren im Staatshaushalt im Jahr 2020 unter anderem Steuerausfälle von rund 1,7 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung vor Corona zu verzeichnen. Rechnungsmäßig wurde der Haushalt 2020 dennoch selbstverständlich ausgeglichen. Den Istausgaben von insgesamt 21,6 Milliarden Euro standen Isteinnahmen von knapp 21,4 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2020 schloss mit einem kassenmäßigen Defizit in Höhe von 240 Millionen Euro ab. Der Finanzierungssaldo fiel mit rund minus 1,5 Milliarden Euro deutlich negativ aus und veranschaulicht den hohen finanziellen Substanzverzehr des Jahres 2020. Die haushaltsmäßige Gesamtverschuldung des Freistaates erhöhte sich aufgrund der zur Pandemiebewältigung neu aufgenommenen Kredite von 10,8 auf 12,5 Milliarden Euro. Trotz des Krisenjahres 2020 beliefen sich die Zuweisungen des Freistaates an die sächsischen Kommunen auf mehr als 7,7 Milliarden Euro, sodass 36 % aller Ausgaben im Staatshaushalt an die kommunale Ebene geflossen sind. Auch die Zielstellung einer hohen staatlichen Investitionsquote wurde mit 15,3 % – diese lag sowohl über dem Planwert als auch über dem Vorjahresniveau – im Jahr 2020 erneut erreicht.

Lassen Sie mich den Blick im Namen von Herrn Kollegen Vorjohann nun noch kurz auf die aktuellen Herausforderungen richten. Der laufende Doppelhaushalt 2023/2024 ist von einem deutlichen Anstieg des Haushaltsvolumens gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet und weist in beiden Jahren einen hohen negativen Finanzierungssaldo auf. Ursächlich sind hohe Rücklagenentnahmen, was ebenso zulasten der finanziellen Substanz des Freistaates geht. Auch wenn die aktuelle Steuerschätzung vor allem wegen Preiseffekten geringfügig besser als die Prognosen bisher ausgefallen ist, hat sich die wirtschaftliche Perspektive Deutschlands zuletzt kontinuierlich verschlechtert. Gleichzeitig haben die geopolitischen Risiken weiter zugenommen. Die öffentlichen Haushalte stehen aktuell wie auch perspektivisch vor großen Herausforderungen, die finanziell letztlich immer wieder darin münden, mit den dauerhaft zur Verfügung stehenden Einnahmen auskommen zu müssen, um ein dauerhaft finanzierbares Ausgabenniveau aufrechterhalten zu können.

Dementsprechend sei mein Dank im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof und seinem Präsidenten gewidmet, der im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung anmahnt und das Verwaltungshandeln

dabei regelmäßig kritisch, aber dennoch auch als ein zumeist konstruktiver Berater begleitet.

Abschließend darf ich Sie bitten, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Staatsminister Schuster. Jetzt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen

zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14824 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/14824 zugestimmt.

Weiter stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14825. Auch hier bitte ich bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen; dennoch ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14825 zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16

Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs

für das Haushaltsjahr 2021

Drucksache 7/13750, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 7/14826, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht trotzdem der Berichterstatter des Ausschusses, Kollege Mikwauschk, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14826 ab. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine.

Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14826 einstimmig zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und

außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 7/14198, 7/14401 und 7/14529,

Anträge des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Drucksache 7/14827, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/14827 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine.

Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/14827 zugstimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/14828