Protokoll der Sitzung vom 08.11.2023

Da geschah noch Seltsameres.

Für Nr. 8, also Hatschi, einen der drei Untergetauchten, wurde durch den Landtag trotzdem eine hier vorliegende Petitionsantwort erstellt, die Nr. 21869. Die beiden anderen, Halef und Omar, fielen hier im Landtag irgendwie unter den Tisch. Da gibt es keine Erwähnung.

Fakt ist: Erstens. Für keinen der zehn Diakonie-Geduldeten gibt es eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt, den Duldungswohnsitz im Erzgebirge einfach so aufzuheben. Das darf auch der Landtag nicht. Wer weiß denn dann noch, wo diese zehn sind, wenn sie nach Ende der Duldung in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen? Niemand weiß dann, wo sie sind.

Zweitens. Von Hatschi, Halef und Omar, für die sich die Diakonie so sehr eingesetzt hat, weiß man noch nicht einmal, wo sie sind, weil sie sich nachweislich noch nie in der zugewiesenen Diakonieunterkunft aufgehalten haben. Sie haben noch nicht eine Nacht dort übernachtet. Das hat die Diakonie selbst geschrieben. Sie waren noch nie dort. Die Diakonie streicht aber seit deren illegaler Einwanderung in Deutschland Unterbringungssteuergelder ein. Wie kann das sein?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Unterbringungssteuergelder“?)

Hier wird deutsches Recht gebrochen. Eigentlich sollten diese zehn Menschen Deutschland verlassen. Eigentlich gibt es keine nachvollziehbare Erklärung, warum die deutschen Steuerzahler weiterhin für Unterhalt und sämtliche sonstigen Kosten dieser Menschen aufkommen sollen. Eigentlich ist es auch nicht nachvollziehbar, wie aus einer unseriösen Petition des Diakonieunterstützerkreises acht individuelle Einzelpetitionen wurden. Wie gesagt: Vollmachten dieser illegalen Einwanderer wurden nicht vorgelegt.

Hier ist etwas faul im Freistaat Sachsen, und hier ist auch etwas faul im Sächsischen Landtag.

Eigentlich wäre alles ganz einfach und es brauchte keine Petition; denn: Kann der Ausländer seinen Lebensunterhalt selbst sichern, erlischt die Wohnsitzauflage automatisch. Er müsste nur regelmäßig bei der Behörde nachweisen, wie und in welchem Umfang er Arbeitseinkommen erzielt und wo er wohnt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist im Erzgebirge nicht so einfach!)

Das Ganze müsste natürlich nachprüfbar sein. Das machen die zehn aber nicht. Warum wohl?

Sie als Regierungskoalition mit der CDU als tragende Säule werden heute wieder den roten Teppich für die Illegalen ausrollen und die Ausländerbehörden zusätzlich unter Druck setzen, und zwar mit Ihrer Zustimmung zur Vorlage des Petitionsausschusses. Die Wohnsitzauflage soll offenbar ohne die vom Gesetz verlangten Nachweise aufgehoben werden. Sie, liebe Kollegen im sächsischen Parlament, sollen gerade gegen das Gesetz handeln. Genau das steht in der vorliegenden Beschlussempfehlung. So etwas ist in unseren Augen ein unglaublicher Skandal.

(Beifall bei der AfD)

Das ist eine Zumutung für jeden fleißigen, hart arbeitenden Bürger in unserem Land.

Liebe Kollegen der CDU, erzählen Sie diese Geschichte bitte den Rentnern in Sachsen, die jede letzte Woche im Monat nicht wissen, wie sie ihr Essen bezahlen sollen.

(Zurufe von der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Erzählen Sie das den Menschen, die auf der Prager Straße in Dresden Flaschen sammeln, weil sie ihre Energiekosten

nicht mehr bezahlen können. Erzählen Sie das unseren sächsischen Familien, die sich keine Urlaubsreise mehr leisten können.

Sie rollen weiter den roten Paradiesteppich für illegale Einwanderer in unser Sozialsystem aus. Der Innenminister hat uns vorhin etwas anderes erzählt. Aber das ist das, was Sie gerade machen und hier beschließen. Das ist das Gegenteil von dem, was der Innenminister vorhin erzählt hat. Schämen Sie sich!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Mayer von der AfD-Fraktion. Jetzt kommt für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth zu Wort. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Petitionsausschusses zu dieser Einzelpetition war – wie meist – wohlbedacht und gut abgewogen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Sören Voigt, CDU: Hört, hört!)

Es geht um die Überprüfung einer Wohnsitzauflage. Entgegen Ihrer Auffassung, Herr Kollege, haben nicht Sie die Definitionshoheit darüber, wann eine Wohnsitzauflage zu streichen ist, sondern das ist bei uns im Rechtsstaat gesetzlich geregelt. Werfen Sie es bitte den Behörden nicht vor, wenn sie nach Recht und Gesetz handeln.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Mit Verlaub: Geradezu unerträglich finde ich es, dass Sie versuchen, durch bezeichnende Namensgebung die Dinge zu ridikülisieren, ins Lächerliche zu ziehen und die hinter dieser Petition stehenden Menschen so abzuwerten. Das gefällt mir überhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Jörg Urban, AfD: Das war doch Ihre Abwertung jetzt!)

Zur Sache: Der Petent ist seit 2022 geduldet.

(Jörg Urban, AfD: Seit wann ist ein Name eine Abwertung? – Proteste bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Wenn Sie etwas wollen, dann stellen Sie eine Zwischenfrage, aber lassen Sie mich ausreden.

Seit Juli 2022 ist der Petent geduldet. Seit Jahren vorher, seit 2020, geht er einer seinen Lebensunterhalt sichernden Beschäftigung nach. Er arbeitet. Er will nicht untertauchen, sondern der Herr arbeitet.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat Herr Mayer anders dargestellt!)

Damit richtet sich die Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, verpflichtet ist, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen. Von Gesetzes wegen erlischt die Wohnsitzverpflichtung mit Sicherung des Lebensunterhaltes automatisch; das sagen auch das SMI und das Gesetz. Hier war die Besonderheit, dass die Behörde einen neuen Antrag wollte, weil der Mensch noch einmal bestätigen sollte, dass und wo er arbeitet.

(Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, Sie haben genug geredet. Ich will Sie nicht mehr hören, mit Verlaub gesagt.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Jörg Urban, AfD: Das klang gerade ganz anders!)

Das erschien dem Ausschuss als bloßer Formalismus, da über die Duldung und weitere Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde neu zu entscheiden war. Da der Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gesichert war, hätte die Duldung bereits ohne Wohnsitzverpflichtung erteilt werden müssen. Das war‘s.

Der Ausschuss ging davon aus, dass der Petent nach § 60 a Abs. 1 geduldet wird und seinen Lebensunterhalt sichert. Sollte er aber, wie Sie möglicherweise meinen, zwischenzeitlich nach § 60 b Aufenthaltsgesetz geduldet sein, dann hätte der Petitionsausschuss einen unzutreffenden Sachverhalt seiner Entscheidung zugrunde gelegt und die Entscheidung ginge aufgrund geänderter Sachlage ins Leere.

Daher bleiben wir, unabhängig davon, dass ich überhaupt nicht erkenne, was Sie als Beschlussempfehlung dem Ausschuss hätten empfehlen wollen, aber nicht empfohlen haben, dabei. Ich bitte darum, bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu bleiben und den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser Petition? – Herr Richter, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann vielleicht gleich an dieser Stelle hier stehen bleiben. – In der Sache ist dem, was Herr Mackenroth sagte, jetzt nichts hinzuzufügen, obwohl ich mich doch sehr gewundert habe. Die Einlassung von Herrn Mayer im Ausschuss gegen unseren mehrheitlich beschlossenen Bericht hatte eine andere Argumentation, als hier jetzt diffus vorgetragen worden ist, aber das ist Ihre kognitive Problematik.

(Lachen bei der AfD)

Herr Mayer, ich möchte nur Folgendes hinzufügen: Das waren schon ausreichende Diffamierungen, die mal so im

Rundumschlag gekommen sind. Die erste traf die Diakonie. Was haben Sie gegen die Diakonie, gegen diesen, unseren Wohlfahrtsstaat als tragende Säule stabilisierenden Wohlfahrtsverband, einzuwenden? Sie erbringt eine großartige Leistung, nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern in allen Bereichen unseres Sozialstaates. Sie sollten Ihr Verhältnis, vielleicht auch mit Hilfe von Herrn Kühne, dem religionspolitischen Sprecher Ihrer Fraktion, noch einmal überdenken.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Die zweite Diffamierung – so habe ich es empfunden – betraf diesen ehrenamtlich tätigen Kreis. Dort ist überhaupt nicht die Diakonie als Wohlfahrtsverband an sich aktiv, sondern ehrenamtliche Flüchtlingshelfer. Sie können ja über Flüchtlingshilfe denken, wie Sie wollen, aber diffamieren Sie bitte nicht diese Ehrenamtler. Auch die brauchen wir in unserem Sozialstaat, damit solche Probleme, die nun mal auftreten, wirklich gelöst werden können.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Die dritte Diffamierung traf letztlich auch den Rechtsstaat, den Sie hier vermeintlich verteidigen wollten. Sie sprechen von einer „sogenannten Duldung“. Herr Mayer, es gibt Duldungen, die von Behörden ausgesprochen werden, und wenn diese ausgesprochen werden, dann gibt es Gründe dafür, und das war in dem Fall gegeben. Es ist keine sogenannte Duldung, sondern es war eine Duldung mit erteilter Arbeitserlaubnis.