Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Migration als Waffe in einer hybriden Kriegsführung eingesetzt wird. Diese hat das Ziel, Deutschland zu schwächen, auch finanziell. Diese hat das Ziel, die Gesellschaft zu spalten und das Land vielleicht ein Stück weit unregierbar zu machen. Der Mensch wird zum Objekt dieser Kriegsführung degradiert. Das Ganze funktioniert nur deshalb, weil man an die Bedürfnisse der Leute, die hierherkommen wollen, anknüpft und weil Deutschland das auch zulässt.
Die Folgen können wir jeden Tag erleben. Wir schauen in unsere Schulen: Sie sind überfüllt. Wir haben teilweise einen sehr hohen Ausländeranteil in unseren Schulklassen. Es braucht einen hohen pädagogischen Aufwand, um mit diesen Kindern Unterricht zu machen. Gleichzeitig stehen unsere eigenen Kinder, die vielleicht einen höheren Bedarf hätten, hintenan, da man als Lehrer möglicherweise in der Form nicht mehr auf sie eingehen kann. Das Ganze erfolgt bei gleichzeitig von CDU und SPD toleriertem Lehrermangel.
Auf der anderen Seite wird der Wohnraum knapp – immer wieder führen wir solche Debatten, auch hier im Haus –, und das besonders in den Großstädten, in die viele Migranten wollen. Wir erleben eine Verdrängung und einen Kampf um günstigen Wohnraum. Ein aus meiner Sicht schlimmes Beispiel war in Dresden zu finden, als ein Vermieter den deutschen Bewohnern des Hauses kündigte und das Gebäude für die Asylunterbringung zur Verfügung gestellt werden sollte.
Das Ganze kostet Deutschland auch unheimlich viel Geld. 23 Milliarden Euro stehen direkt im Bundeshaushalt drin. „Die Welt“ hat ausgerechnet, dass man mit den indirekten Kosten auf 50 Milliarden Euro pro Jahr kommt. Das sind in den vergangenen Jahren, wenn man das hochrechnet, 400 Milliarden Euro, die wir nur zur Bewältigung dieser andauernden Massenmigration ausgegeben haben und weiterhin ausgeben.
Das Ganze ist schuldenfinanziert, man hat dem Steuerzahler in die Tasche gegriffen oder es wird im Ergebnis über die Inflation wieder reingeholt. Fakt ist aber auch: Diese Kosten werden zukünftigen Generationen auferlegt, und die Leute haben jetzt schon ein Problem.
Gerade habe ich die Defizite in der Bildung kurz angerissen. Gleichzeitig hätte man für diese 400 Milliarden Euro unsere Infrastruktur und unsere Schulen locker durchsanieren können. Wir hätten Steuersenkungen durchführen können, damit unsere Menschen auch Wohlstand haben oder damit sie sich das Leben im Alter im Pflegeheim leisten können. Alles das ist in der Form nicht mehr möglich. Das Vermögen der Deutschen liegt schon 30 % unter dem Durchschnittsmedian innerhalb der Europäischen Union.
So viel zu dieser Geschichte, dass man keinem etwas weggenommen habe und dass es ein Gewinn für uns alle sei.
Fragen Sie einmal in den Gemeinden nach, wie oft die Gebühren schon erhöht worden sind und was man sich alles nicht mehr leisten kann.
Seit dem Jahr 2016 hätten – grob über den Daumen gepeilt – 77 000 Straftaten nicht stattgefunden, wenn die Tatverdächtigen – in diesem Fall Asylbewerber, Geduldete und sonstige Schutzbedürftige – nicht in Sachsen gewesen wären. Über die islamistische Machtdemonstration, wie sie derzeit stattfindet, haben wir gerade schon gesprochen.
Im Ergebnis erleben wir eine starke Überforderung der Polizei, der Justiz und in den Gefängnissen. Wir haben Mehrarbeit für Ärzte, die sich natürlich mit den Opfern von Gewaltstraftaten befassen müssen, und Psychologen, die versuchen, den Leuten wieder ein normales Leben zu ermöglichen.
Wirtschaftlich ist das Ganze für uns auch kein Gewinn. Das ist eine Mär. Das ifo-Institut hat im Jahr 2016 schon einmal ausgerechnet, dass es nur ein marginaler Gewinn sei. Das gilt aber nur unter der irrigen Annahme, dass die Produktivität eines Asylbewerbers in Deutschland genauso hoch ist wie die eines Deutschen. Dass das nicht stimmt, sollte wohl jedem klar sein, der mit solchen Leuten einmal gearbeitet hat. Selbst beim besten Willen: Die Produktivität ist in dieser Form nicht vorhanden.
Alles in allem und kurzum: Die Massenmigration, wie sie derzeit stattfindet, hat für uns in jederlei Hinsicht nur Nachteile. Vor diesem Hintergrund müssen wir folgende Fragen stellen: Wie können wir dieser Massenzuwanderung begegnen? Ist das Asylrecht als Grundrecht noch zeitgemäß? Müssen wir jeden bis zum letzten Tag alimentieren? – Darauf gehen wir in den nächsten Rederunden ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die aktuelle Flüchtlingssituation ist mit die größte politische Herausforderung, vor der wir derzeit stehen. Kernproblem ist der ungebremste Zustrom von Flüchtlingen nach Europa und damit auch ein Stück weit nach Deutschland.
Angetrieben wird das von der organisierten Kriminalität, die dies natürlich als neues Geschäftsfeld entdeckt hat und auch massiv nutzt. Ebenso werden Flüchtlingsströme von einigen Staaten als politisches Druckmittel eingesetzt.
Sachsen ist davon durch unsere lange Außengrenze nach Tschechien und Polen besonders betroffen, worüber Flüchtlinge nach Sachsen und damit Deutschland kommen. Die Hauptauswirkungen müssen unsere Kommunen tragen. Diese sind für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich. Diese arbeiten an und zum Teil schon über der Belastungsgrenze.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal einen Dank an alle Verantwortungsträger in den Kommunen, Städten, Gemeinden und unseren Landkreisen aussprechen, die sich jeden Tag dieser Herausforderung stellen. Gleichzeitig danke ich allen, die in den Verwaltungen mitwirken, und vor allem auch den ehrenamtlichen Kräften, die sich dieser Herausforderung jeden Tag entgegenstellen. Das ist durchaus einen Applaus dieses Hohen Hauses wert, wenn ich darum bitten dürfte.
Es ist aber nicht nur die Unterbringung, für die die Kommunen verantwortlich sind. Es geht nicht nur um leere Wohnungen, die wir zum Teil in Sachsen haben. Nein, Flüchtlinge brauchen auch Betreuung und Unterstützung. Die Plätze in den Kitas und Schulen sind auch in Sachsen limitiert. Das muss an dieser Stelle jedem deutlich sein. Die finanzielle Belastung, die von den Kommunen in der derzeitigen Form getragen wird, hat auch ihre Grenzen.
Diese Realität ist seit Langem bekannt. Für mich ist es schwer nachvollziehbar, dass es anders ist, aber auch das sollte jedem politischen Verantwortungsträger in Berlin bekannt sein. Entsprechend sollten dort die notwendigen Schlüsse daraus gezogen werden. Es ist schwer erklärlich. Anscheinend hat man dort eine andere Wertung dieser Dinge oder einen anderen Blick darauf. Anders kann ich mir das zögerliche Agieren der Bundesregierung nicht erklären.
Dass agiert und reagiert werden muss, ist wichtig, um einen Ordnungsverlust in dieser Situation zu vermeiden. In diesem Zusammenhang bin ich unserem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern aktiv in diese Debatte eingebracht hat und mit den Beschlüssen auf der aktuellen Ministerpräsidentenkonferenz und in Zusammenarbeit oder Absprache mit dem Bundeskanzler dort einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist. Natürlich hätte dieser Schritt größer sein oder es hätte weitreichendere Beschlüsse geben können. Wir sind erst einmal zufrieden damit, was erreicht wurde. Es gilt nun, dies umzusetzen.
Ein zentraler Punkt, der vereinbart wurde, ist – dieser ist elementar – der Schutz der europäischen Außengrenze. Das betrifft die Stärkung von Frontex. Dabei können wir selbst aus Sachsen heraus einen kleinen Beitrag leisten, weil sächsische Polizisten bei Frontex im Rahmen des Kontingents zum Einsatz kommen. Das können wir zur Verfügung stellen. Es ist eine gute Sache, wenn dies weiterhin so gut erfolgt.
Nur mit einem effektiven Schutz der europäischen Außengrenze können wir auch den Schengen-Raum so aufrechterhalten wie wir ihn kennen, was unser Ziel sein sollte. Bis dies wieder erreicht ist, müssen wir auch die deutschen Außengrenzen kontrollieren. Es war lange eine Forderung unseres Innenministers – der hartnäckig geblieben ist – an die deutsche Innenministerin, dass die Bundespolizei die sächsischen Außengrenzen nach Polen und Tschechien kontrolliert, um die Möglichkeit zu nutzen, auf der Grenzlinie Zurückweisungen zu vollziehen.
Solange die europäische Außengrenze nicht effektiv geschützt wird, müssen wir diese Maßnahme fortsetzen und ausbauen, so wie es vereinbart worden ist.
Darüber hinaus bedarf es zügiger Asylverfahren. Das ist ein Punkt, über den wir schon öfter gesprochen haben. Das ist eine klare Forderung der CDU. In diesem Zusammenhang sollten wir auch alle Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Es ist auch gut, wenn es in der Ministerpräsidentenkonferenz ein Bekenntnis dazu gibt und klare Ziele hinsichtlich der Dauer eines Asylverfahrens von drei bzw. sechs Monaten entsprechend der Anerkennungsquote von Flüchtlingen gesetzt werden.
Das war Herr Kollege Wähner von der CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE nun bitte Juliane Nagel.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dieser Satz fand seinen Weg im Jahr 1949 nicht zufällig in das deutsche Grundgesetz. Es war eine der Konsequenzen aus den Menschenrechtsverbrechen des Nationalsozialismus – wir haben darauf in der vorigen Debatte Bezug genommen – und der bitteren Erkenntnis, dass damals viel zu viele, die zu fliehen versuchten, an geschlossenen Grenzen scheiterten.
Die Frage, ob dieses Grundrecht noch zeitgemäß ist, können wirklich nur Geschichtsvergessene und Verächter der Menschenwürde formulieren. Dazu gehören – das muss deutlich ausgesprochen werden – auch Vertreterinnen und Vertreter der CDU und der FDP.
Letztendlich gehören aus unserer Sicht auch all jene dazu, die auf europäischer Ebene unter dem Stichwort GEAS derzeit an der Aushöhlung des Asylrechts arbeiten. Das betrifft aus Sicht der LINKEN alle anderen Parteien in diesem Saal.
Doch blicken wir auf die Geschichte der BRD zurück, dann müssen wir konstatieren, dass das Menschenrecht auf Asyl nicht zum ersten Mal unter Druck gerät. Im Jahr 1993 waren es CDU, FDP und SPD, die den Artikel 16 Grundgesetz aushöhlten und damit dem rassistischen Druck der Straße nachgaben.
Dass in Deutschland Menschen in großer Zahl noch Schutz finden – ich möchte darauf hinweisen, dass es im vergangenen Jahr über 70 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller waren –, hat mit dem entkernten Grundgesetzartikel, den Heribert Prantl treffenderweise „Rechtsattrappe“ nennt, nicht mehr viel zu tun.
Vielmehr stützt er sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention und europarechtliche Vorgaben. Wer also über die Abschaffung des Grundrecht auf Asyl sprechen will, der muss ehrlicherweise sagen, dass es eigentlich um den Austritt aus der Genfer Flüchtlingskonvention und um den bewussten Bruch des europäischen Rechts geht.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, auch in diesem Haus, muss wie folgt lauten: Wie können wir das Recht auf Asyl gewährleisten? Hierzu vermissen wir vom Ministerpräsidenten, dem Innenminister und auch Teilen der Regierungskoalition dasselbe Engagement wie bei den Forderungen nach Abschaffung, Sanktionen und Abschottung.
Das fängt bei der Ehrlichkeit mit Blick auf die Zahlen an. Bis Ende September, also in den ersten drei Quartalen, kamen über 18 000 Menschen bei uns an. Davon wurden laut Königsteiner Schlüssel maximal 11 000 dem Land Sachsen zugewiesen, blieben also in Sachsen. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Jahr 2020, aber eine moderate. Von „explodierenden Zahlen“ kann also nicht die Rede sein.