Es beginnt die CDU-Fraktion, Frau Abg. Kuge. Danach folgen BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Kuge, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag möchten wir dafür sorgen, dass wir Sachsens Gesundheitssystem in Sachen Arbeitskräfte zukunftsfähig aufstellen, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Nur so können wir die Empfehlungen der Enquetekommission umsetzen – unterstützt durch die Digitalisierung in diesem Sektor, beispielsweise durch die digitale Krankenakte.
Doch lassen Sie uns zuerst einen Blick auf die Ausgangslage werfen. Die Fachkräftegewinnung von pflegerischem Personal stellt seit mehreren Jahren eine Herausforderung
dar. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Eine große Rolle spielt dabei auch der demografische Wandel bzw. die demografische Entwicklung. Fakt ist: Circa 39 % der Fachkräfte im pflegerischen Bereich sind bereits jetzt über 50 Jahre alt. Laut dem Statistischen Landesamt wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen bis zum Jahr 2035 voraussichtlich auf etwa 326 000 Personen und damit um 5 % erhöhen.
Auch kann angenommen werden, dass im Jahr 2035 etwa 80 000 Beschäftigte in der stationären und der ambulanten Pflege benötigt werden; das sind circa 5 000 mehr als im Jahr 2021. Diese Zahlen muss man im Hinterkopf haben, wenn man sich mit diesem Thema und dem vorliegenden Antrag beschäftigt; denn der Antrag hat zum einen das Ziel, die Ursachen des Fachkräftemangels zu analysieren, und zum anderen soll sichergestellt werden, keine Fach
kräfte mehr unnötig zu verlieren. Mit zahlreichen Maßnahmen möchten wir außerdem an den Stellschrauben drehen, die uns effektiv dabei helfen, neues Personal zu gewinnen. Dabei haben wir insbesondere die Assistenzkräfte im Blick.
Kommen wir nun zu unserem Plan für die Umsetzung dieser Ziele. Werfen wir einen Blick auf den vorliegenden Antrag und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Handlungsaufträge: Wir wollen ein Konzept erarbeiten, das ein kontinuierliches Personal-Monitoring im Gesundheits- und Pflegebereich entwickelt. In den Blick genommen haben wir dabei auch den regionalen Bedarf in diesen Berufen. Verlässliche Informationen über die aktuelle und die prognostizierte Situation der Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege sind dabei von großer Bedeutung. Das gilt besonders dann, wenn es um die vorausschauende Entwicklung und die Verfügbarkeit von Pflegekräften geht; denn so können künftige Engpässe vermieden werden.
Außerdem erkennen wir dann frühzeitig, wenn sich die Anforderungen an die Qualifizierungen und Beschäftigungen ändern. Nur so lässt sich anschließend im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen adäquat darauf reagieren. Wir wollen prüfen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten es im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zum Staatlich geprüften Krankenpfleger gibt. Zum einen steht dabei die Anhebung der Geschwindigkeit im Fokus, mit der die anerkannten Absolventen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden. So soll für Hilfskräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung eine Ausbildung zum Krankenpfleger ausreichen, die lediglich anderthalb Jahre dauert. Eine Ausbildungszeit von nur einem Jahr soll dann ausreichen, wenn ein Realschulabschluss vorliegt oder man durch Programme wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst Berufserfahrung vorweisen
Zum anderen sollen auch die Potenziale für Zielgruppen erhoben werden, die sich zum Krankenpfleger ausbilden lassen wollen. Das gilt sowohl für diejenigen, die sich in einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Umschulung befinden, als auch für diejenigen, die eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung absolvieren. Ferner soll ein Angebot geschaffen werden, das Ungelernte mit langjähriger Erfahrung in Kranken- und Altenpflege zum Abschluss führt. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möchten wir weitere Zielgruppen suchen, die bereits über Vorerfahrung verfügen und für eine Ausbildung in der Pflege offen wären.
Mit diesen beispielhaft genannten Punkten möchten wir erreichen, dass wir mehr Assistenzkräfte gewinnen können. Spätestens mit den seit dem 1. Juli 2023 geltenden Vorgaben zur Personalbemessung in der Pflege nimmt die Bedeutung von Assistenztätigkeiten zu. Es ist demzufolge wichtig, entsprechend zu handeln.
Andere Bundesländer, beispielsweise Bayern, bieten bereits mit der Ausbildung zum Staatlich geprüften Fachhelfer eine Ausbildung innerhalb eines Jahres an. In anderen Bundesländern gibt es eine einjährige Helferausbildung. In
diesem Wettbewerb müssen wir bestehen. Weiterhin werden aus der Praxis wiederholt kritische Worte im Kontext der Schulfremdprüfung vorgebracht, denen es sich zu stellen gilt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Prioritätenantrag nehmen wir die Zukunft des sächsischen Gesundheits- und Pflegewesens in den Blick. Es ist an der Zeit. Wir haben nun lange an den feinen Schrauben gedreht, um die aktuelle Lage zu verbessern. Nun ist es notwendig, den Blick etwas zu heben und Sachsen auch in diesem Bereich zukunftsfähig aufzustellen.
Meine Kollegen Markus Scholz von den BÜNDNISGRÜNEN und Simone Lang von der SPD werden hierzu ergänzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle kennen die Herausforderungen im Bereich der Pflege, weil der demografische Wandel in Sachsen besonders spürbar ist. Eine alternde Bevölkerung steht weniger jungen Menschen gegenüber. Das Statistische Landesamt hat vorgerechnet, dass 2035 etwa 326 000 Menschen in Sachsen pflegebedürftig sein werden. Dies ist nochmals ein enormer Anstieg im Vergleich zu 2021 mit 311 000 Pflegebedürftigen.
Ziel von Politik muss es sein, anhand dieser Zahlen konkrete Bedarfe abzuleiten. Wie viele Pflegefachkräfte und wie viele Assistenzkräfte benötigen wir? In welcher Region ist welche Qualifizierung erforderlich? Um hierzu Aussagen zu treffen und Lösungskonzepte bei Versorgungslücken zu entwickeln, brauchen wir ein PersonalMonitoring, welches fortlaufend die Bedarfe ermittelt. Bereits die Enquete-Kommission Pflege des Sächsischen Landtags hat eine größere Datenbasis und ein Strategiekonzept für Gesundheits- und Pflegeberufe empfohlen. Mit diesem Antrag ersuchen wir nun die Sächsische Staatsregierung, dieses Konzept zu entwickeln und die Versorgungsbedarfe in Sachsen zu ermitteln, um eine mittelfristige Gesundheits- und Pflegepolitik zu gewährleisten. Wir möchten unsere ältere Bevölkerung, die Pflegeleistungen benötigt, auch in Zukunft in guten und qualifizierten Händen wissen und mit dem Monitoring eine verlässliche Versorgung unterstützen.
Aus der steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat das Statistische Landesamt auch ermittelt, dass 2035 insgesamt 80 000 Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege benötigt werden. Gegenüber 2021 sind das 5 000 Beschäftigte mehr. Aber bereits jetzt ist in unseren Pflegeeinrichtungen mehr qualifiziertes Personal erforderlich, da seit Juli 2023 eine geänderte Personalbemessung in
der Pflege gilt. Demnach müssen stationäre Pflegeeinrichtungen individuell feststellen, wie viel Personal sie mit welcher Qualifikation benötigen.
Der sogenannte Case Mix aus Pflegefachkräften, Assistenzkräften mit zweijähriger bzw. einjähriger Ausbildung und Hilfskraftpersonal ergibt sich aus der Zahl aller Heimbewohner und dem jeweiligen Pflegegrad. Ziel dieser neuen Personalbemessung ist es, langfristig eine gute und professionelle Pflege zu sichern sowie eine optimale Verteilung der ohnehin knappen Personalressourcen im Pflegebereich zu gewährleisten.
In der Praxis bedeutet dies, dass Pflegefachkräfte die Aufgaben übernehmen, für die eine Fachkraft erforderlich ist, und weniger komplexe Tätigkeiten von den Assistenzkräften ausgeführt werden. Der Personalmehrbedarf bei Pflegeassistenzkräften wird im Zuge dessen auf 69 % geschätzt. Aus diesem Grund möchten wir mit unserem Antrag das Potenzial an qualifizierten Assistenzkräften deutlich heben. In Sachsen sind dies die Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer(innen). Dieser Abschluss kann in Sachsen grundsätzlich im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung erworben werden. Bei dieser werden fachpraktische Kenntnisse und soziale Kompetenzen vermittelt.
Mit unserem Antrag beabsichtigen wir, eine größere Zielgruppe für diesen Beruf zu erschließen. So wollen wir den Beschäftigten, die langjährig, aber ohne qualifizierten Abschluss in Pflegeeinrichtungen arbeiten, die Möglichkeit bieten, durch Nachqualifizierungen oder in berufsbegleitender Teilzeitausbildung den Abschluss zu erlangen und damit auch das Gehalt einer qualifizierten Hilfskraft zu erhalten.
Wir wollen Migrantinnen und Migranten für die Ausbildung zu Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer(innen) gewinnen. Über diese Ausbildung kann ein Beitrag zum Erlernen der deutschen Sprache und für die Integration in unsere Gesellschaft geschaffen werden. Genauso wollen wir Menschen in der Umschulung über die Bundesagentur für Arbeit erreichen und sie für dieses Berufsfeld mit pflegebedürftigen Menschen gewinnen. Auch für Jugendliche mit einem Realschulabschluss kann der Beruf, für Pflegebedürftige zu sorgen und für Menschen Verantwortung zu tragen, eine Berufung darstellen. Hier wollen wir mit einer einjährigen statt einer zweijährigen Ausbildung dem Realschulabschluss, und damit einer höheren Bildungs- und Sozialkompetenz, Rechnung tragen.
Wir möchten mit diesem Antrag, mit den unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten – je nach Vorkenntnissen – und dem Personal-Monitoring eine verlässliche Struktur für den Pflegebereich schaffen, um unsere pflegebedürftigen Menschen in Sachsen auch in Zukunft gut versorgen zu können. Daher bitten wir um Zustimmung zum Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Pflege von Menschen ist zweifelslos eine anspruchsvolle und gleichzeitig erfüllende Aufgabe, die viel Empathie und Zugewandtheit erfordert. Ich denke, meine Kollegin Schaper und ich wissen, wovon wir reden.
Aufgrund der demografischen Entwicklung – das haben wir heute schon gehört – werden wir zukünftig mehr Menschen brauchen, die andere pflegen. Daher ist es wichtig, dass der Einstieg in diesen Beruf so einfach wie möglich gestaltet wird und die Rahmenbedingungen möglichst gut sind. In den vergangenen Jahren hat sich in Bezug auf die Rahmenbedingungen bereits einiges getan. Auch der Einstieg in den Pflegeberuf fällt grundsätzlich leicht, da Pflegeeinrichtungen ungelernte Pflegehilfskräfte eingestellt haben und es auch nach wie vor tun.
In den vergangenen Jahren bot sich nicht nur die Chance für Menschen, die den Einstieg in die Pflege suchen, sondern es war auch ein Schritt in die richtige Richtung, um dort dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Pflegehilfskräfte sind in vielen Pflegeeinrichtungen einfach nicht mehr wegzudenken. Sie unterstützen die Pflegefachkraft in unterschiedlicher Weise und übernehmen viele Aufgaben, die mit der täglichen Pflege von Älteren, Kranken und beeinträchtigten Menschen zu tun haben. Pflegehilfskräfte helfen im Alltag, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken. Sie helfen bei Bewegung und Fortbewegung, zum Beispiel in Form von Gehübungen. Sie kümmern sich um die Wäsche von Pflegebedürftigen oder um den Wohnraum, indem sie zum Beispiel die Betten machen, den Tisch decken oder Nachttische reinigen.
Kurzum: Pflegehilfskräfte sind unverzichtbare Mitglieder der Teams in Pflegeeinrichtungen. Sie tragen dazu bei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern und die Pflegefachkräfte zu unterstützen. Sie werden händeringend gesucht; denn seit Juli 2023 gibt es eine Änderung bei der Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen. Ich erkläre es ganz kurz. Mit der neuen Personalbemessung soll sich der Personalbedarf wie folgt zusammensetzen: Circa 40 % sind Fachkräfte, 30 % sind Assistenzkräfte mit ein- bzw. in Sachsen bislang zweijähriger Ausbildung und 30 % sind Hilfskräfte ohne Assistenz- und Helferausbildung. Das hat zur Folge, dass die Zahl der ausgebildeten Assistenzkräfte steigen muss, um diese Voraussetzungen in Sachsen zu erfüllen.
Hier setzt unser Antrag an: Wir möchten mehr Menschen den Weg in die Ausbildung zur staatlich geprüften Krankenpflegehelferin erleichtern und Einrichtungen damit kurzfristig entlasten. Eine Arbeitskraft, die zwei Jahre regelmäßig fehlen würde, wäre eine zusätzliche Belastung für die Pflegebranche. Bisher dauerte diese Ausbildung im Freistaat in der Regel zwei Jahre; das möchten wir verkürzen, auch um die Konkurrenzfähigkeit mit anderen Bundesländern zu erhalten. Deshalb sollten diese bereits mehrjährig tätigen Pflegehilfskräfte die Möglichkeit erhalten, eine anderthalbjährige berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren, um sich genau dort zu qualifizieren.
Gleichzeitig beabsichtigen wir, die Vollzeitausbildung für Realschulabsolventen und für Personen mit beruflicher Vorerfahrung – zum Beispiel FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Sozialassistenz oder andere Berufsabschlüsse – auf ein Jahr zu verkürzen. Ungelernte Pflegehilfskräfte, die bereits seit vielen Jahren tätig sind, sollen durch eine gezielte Nachqualifizierung ebenfalls die Möglichkeit erhalten, einen Abschluss zu bekommen. Gleichzeitig setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass in Sachsen ansässige Migranten und Migrantinnen für den Pflegeberuf gewonnen werden, weil sie ein unverzichtbarer Bestandteil im Beitrag zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sein können.
Diesen Antrag haben wir eingereicht, weil er einen wichtigen Baustein bildet, um mehr Menschen für die Pflegehilfe zu gewinnen, um sie zu qualifizieren und die Qualität in den Einrichtungen auf einem besonders hohen Niveau zu halten. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was sagt Ihnen die Zahl 65 000 in Zusammenhang mit der Pflege? – Genau: Wir brauchen bis 2023 65 000 Pflegekräfte mehr in der Branche, um den Pflegenotstand in Sachsen zu stoppen. Dieser Personalbedarf ist enorm. 65 000 bedeutet 21 % mehr Beschäftigte in der ambulanten Pflege sowie 31% mehr Beschäftigte in der stationären Pflege. Bei derartigem Personalmangel reichen die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen eindeutig nicht aus, um diesen zu stoppen. Warum reichen die Maßnahmen nicht aus?
Erstens. Ihre Maßnahmen im Antrag fokussieren auf die Pflegehilfskräfte. Wir brauchen aber nicht nur Hilfskräfte, sondern auch Fachkräfte, die alle Tätigkeiten abdecken und den Pflegeprozess planen und steuern können. Die von Ihnen so oft beschworenen akademischen Pflegekräfte kommen im Antrag gar nicht vor. Ihr Antrag ist daher eine Mogelpackung, die uns nicht helfen wird.
Zweitens. Sie wollen ein Konzept für ein kontinuierliches Personal-Monitoring zu Gesundheits- und Pflegeberufen entwickeln. Hier sollen Versorgungsbedarfe ermittelt und dann zu Beschäftigten, zum Beschäftigungsumfang usw. dargestellt werden. Dieses Monitoring ist nicht falsch, liefert aber auch keine großartig neuen Erkenntnisse. Zu dieser Einschätzung kam bereits die interministerielle Arbeitsgruppe, die sich mit den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission auseinandergesetzt hat. Ich möchte aus dem Bericht der Arbeitsgruppe zitieren: „Ein Fachkräfte-Monitoring generiert mit hoher Wahrscheinlichkeit Aussagen, die auch ohne Erhebung bzw. anhand bereits erfasster Daten greifbar sind. Ermittelt werden Momentaufnahmen, die auch aus vorhandenen Statistiken abgelesen werden können. Das Monitoring bringt jedoch
keine Steuerungs- und Planungsinstrumente zur Erhebung eines erkannten oder bestehenden Fachkräftebedarfs und -mangels.“
Kurzum: Sie werden nur das herausfinden, was wir schon lange wissen, und damit werden Sie sinnlose Zeit sowie Geld verschwenden und nichts ändern. Ihr Monitoring wird keine einzige neue Pflegefachkraft zeitnah generieren. Das nennt man Versagen auf der ganzen Linie durch Alibi-Monitoring. Fällt Ihnen nichts Besseres ein? Wir wissen zum Beispiel, dass mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in der Pflege in Teilzeit arbeiten. Wir wissen auch, dass nach neun Jahren die Hälfte der Altenpflegekräfte den Beruf wieder aufgegeben haben. Wir brauchen kein Monitoring, wir brauchen Maßnahmen zur Reduktion der Teilzeitquote und zur Erhöhung des Berufsverbleibs.
300 000 Pflegekräfte – auf ganz Deutschland bezogen – können in den Beruf zurückgeholt werden, wenn es nur anständige Arbeitsbedingungen gäbe – so eine von mir öfter zitierte Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Legen Sie den Fokus in den Anträgen bitte auf anständige Arbeitsbedingungen in der Pflege und darauf, Personal zu halten, anstatt neues aus aller Herren Länder anzulocken.
Das ist der richtige Weg. Ihr Antrag fokussiert nur die Ausbildung immer neuen Personals, verbessert jedoch nicht die Arbeitsbedingungen in der Branche und greift dadurch viel zu kurz.
Kommen wir noch einmal zu der von Ihnen favorisierten Ausbildung von Pflegehilfskräften. Hier besteht ein hoher Bedarf, wir haben es gerade gehört. Auch die Studie zum neuen Personalbemessungsverfahren zeigt das. Ein guter Grund, sich einmal die Absolventenzahlen in der Pflegehilfe genauer anzuschauen. Sehr viele der auszubildenden Pflegehelfer kommen überhaupt nicht zum Abschluss ihrer Ausbildung. Glauben Sie nicht? Ich gebe ein Beispiel:
Im Jahr 2018 waren in Sachsen 1 125 Auszubildende im ersten von zwei Ausbildungsjahren. Von diesen 1 125 Auszubildenden waren dann ein Jahr später aber nur noch 816 im zweiten Ausbildungsjahr. Hiervon haben nur 627 in den Jahren 2020/2021 einen erfolgreichen Abschluss erworben. Also: Fast 50 % Hilfskraftauszubildende kommen nicht zum Abschluss.
Auf eine meiner Kleinen Anfragen hierzu sagte Herr Piwarz, dass es zum kleinen Teil Abbrecher sind. Aber was ist mit dem Rest von den 50 %? Wo bleiben die Auszubildenden, die ihre Ausbildung begonnen haben, aber nicht zum Abschluss kommen? Das konnte uns die Staatsregierung nicht sagen. Gerade hier sollte Ihr Antrag aber am wenigsten darauf fokussieren, die Absolventenquote der Pflegehelfer mit weiteren Maßnahmen zu erhöhen. Das fehlt in Ihrem Antrag jedoch komplett.
Weiterhin betrachten wir Ihre Forderungen nach Sonderregelungen für die Pflegehelferausbildung zum jetzigen Zeitpunkt als schwierig. Es geht beispielsweise um die Verkürzungsmöglichkeiten. Die Diskussion dreht sich seit