Protokoll der Sitzung vom 09.11.2023

Auch die vorgeschlagene Förderung von Baugemeinschaften ist wichtig. Gerade in größeren Baugemeinschaften kann es eine Hürde sein, dass jede Familie einzeln die Antragsvoraussetzungen erfüllen muss. Wir sind dazu im Gespräch mit dem Minister, und ich habe den Eindruck, dass diese Thematik dort ernsthaft verfolgt wird.

Wir haben im Haushalt durchgesetzt, dass die Beratungsstelle „Dezentrale“ eingerichtet wird, vor allem für den ländlichen Raum, in der sich gemeinschaftliche Wohnformen beraten lassen können, sodass auch außerhalb der großen Städte diese Wohnform nachgefragt werden kann.

Wir haben zum Weiteren die Förderung „Jung kauft Alt“. Auch das ist eine wichtige Sache, die in Sachsen eingeführt wurde und zunehmend nachgefragt wird. Wir haben uns angeschaut, wie die Programme ankommen. Das heißt, Familien, die nicht unbedingt neu bauen wollen, können einen Altbau kaufen und diesen – das ist oft auch mit Mehrkosten verbunden – dann sanieren. Ich halte das für ein sehr wichtiges Instrument, welches wir in Sachsen aber bereits anwenden.

Zum wichtigen Punkt Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Mietwohnraum: Auch hierfür stellt das Ministerium Fördermittel zur Verfügung. Wir sind also jetzt in der Lage, das Fördergeld für Leipzig und Dresden für die Sanierung von Wohnraum einsetzen, gerade auch für die energetische Sanierung. Das wird vor allem in Dresden beim Ankauf der Vonovia-Bestände sehr wichtig werden. Ich bin überzeugt, dass das auch sozialpolitisch ein wichtiges Instrument ist.

Nun zum globaleren Teil. Sie sprachen auch über die Wohnungsgemeinnützigkeit, Kollegin Nagel, und haben erklärt, wie das funktioniert. Das ist richtig. Wir BÜNDNISGRÜNE – das wissen Sie – fordern das schon seit dem Jahr 2015. Wir haben das im Jahr 2021 im Bundestag vorgelegt; der Antrag ist damals abgelehnt worden. Das Thema ist im Koalitionsvertrag in Berlin dann aufgenommen worden. Natürlich sind wir dafür, dass das umgesetzt wird. Leider liegen die Prioritäten – vor allem bei der FDP – woanders. Wir hoffen aber sehr, dass dieser Gesetzentwurf spätestens nächstes Jahr kommt.

Summa summarum sage ich zu diesem sehr schwierigen Thema – Kollege Fritzsche ist darauf eingegangen –, dass die Baupreise stark gestiegen sind und wir in Sachsen sehr wenig Einfluss darauf haben. Es geht um viele kleine Schritte; aber prinzipiell müssen wir anerkennen, dass dieses Dogma aus den Neunzigerjahren, die Sozialwohnungen aufzugeben, sie aus der Bindung fallen zu lassen und zu privatisieren, aus unserer Sicht falsch ist. Das ist ein falsches politisches Paradigma, das man ändern muss. Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau dort, wo es nötig ist, auch in Sachsen.

Dem Antrag insgesamt werden wir nicht zustimmen. Ich möchte noch mal auf Folgendes verweisen: Sie fordern 250 Millionen Euro; das ist schön. Aber wir haben – auch das sagte der Kollege Fritzsche schon – momentan sehr viel Geld in diesem Haushalt, das aber nicht abgerufen wird. Also, noch mehr Geld nützt uns an dieser Stelle nichts. Wir müssen andere Stellschrauben bedienen; denn das Thema sozialer Wohnungsbau ist auch in Sachsen sehr wichtig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Herr Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Frau Kollegin Pfeil.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Kollegen Pallas heute vertreten. Er kam zwar gerade herein, aber wir machen das jetzt trotzdem so.

Ähnliche Diskussionen wie heute – Kollege Fritzsche hat es schon gesagt – hatten wir schon mit Aktuellen Debatten in diesem Jahr im Mai oder auch im Juni, beantragt von den LINKEN und den GRÜNEN. Wir sehen auch heute wieder: Es läuft in eine ähnliche Richtung. Wir haben auf der einen Seite einen Antrag, der eine kaum erfüllbare staatliche Maximallösung aufruft, und auf der anderen Seite – gerade auch mit den Kollegen von CDU und AfD – diejenigen, die eher auf den Markt setzen, der die Probleme aber auch nicht alleine löst, wie wir seinerzeit schon festgestellt haben.

Ob wir in Sachsen bei der Wohnungspolitik tatsächlich so schlecht dastehen, wie DIE LINKE uns mit ihrem Antrag weismachen möchte, dahinter würde ich ein Fragezeichen

setzen. Fakt ist: Die Baukrise ist real und schon seit einiger Zeit auf dem Wohnungsmarkt angekommen. Das lässt sich hier auch nicht wegdiskutieren. Förderprogramme – das sehen wir – laufen derzeit schleppend und werden nicht in dem Maße abgerufen, wie wir uns das wünschen. Immerhin wurden in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern zuletzt überhaupt noch Sozialwohnungen gebaut; das sollte man auch bei bescheidenen Zahlen festhalten.

Fakt ist aber: Wir haben in Sachsen differenzierte Wohnungsmärkte mit entsprechend differenzierten Förderprogrammen sowohl für die Großstädte mit angespannten Wohnungsmärkten als auch für die ländlichen Räume. Wir haben Programme zur Begrenzung der Mieten, aber auch die Wohneigentumsförderung und eine Sanierungsförderung. Auch wenn die Programme zuletzt – wie eben schon gesagt – schleppend liefen, gibt es bereits ein Gegensteuern seitens des SMR. Das haben wir als SPD-Fraktion immer wieder eingefordert.

Die Richtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ wurde für die Städte Dresden und Leipzig geöffnet und ist damit auch für die Sanierungsförderung mit anschließender Mietpreisbindung für die Wohnungsgenossenschaften in den Ballungsräumen zugänglich. Die Richtlinie „gebundener Mietwohnraum“ wird voraussichtlich Anfang 2024 einen Neustart mit angepassten Konditionen erleben. Zukünftig werden nicht mehr die entgangenen Mieteinnahmen subventioniert, sondern es wird vielmehr auf die Baukosten abgestellt und eine Dynamisierung der Förderung eingeführt, die sich an einer durchschnittlichen Inflation orientiert. Mit einer Änderung der EinkommensgrenzenVerordnung wird ebenso der von den LINKEN geforderte zweite Förderweg für Haushalte mit unteren oder mittleren Einkommen eingeführt. Das ist ebenfalls ein Anliegen der SPD-Fraktion, welches wir in den Koalitionsvertrag eingebracht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen: Weder die Koalition noch die Staatsregierung bleiben untätig, auch wenn der Antrag dies vielleicht ein Stück weit suggerieren möchte. Ich weiß, dass das Ihnen manchmal alles etwas zu wenig ist, zu lange dauert und zu bürokratisch ist. Aber an der Stelle müssen wir auch sagen: Wir stehen für eine Politik des Machens und nicht nur des Wünschens. Wir Sozialdemokraten wollen gern mehr herausholen, und Sie wissen auch, dass wir dabei vor allem von einem Koalitionspartner gern ausgebremst werden. Das ist ja auch kein Geheimnis. Zur Wahrheit gehört auch, dass Politik nicht alles so einfach regeln kann; beispielsweise die Zinssätze am Bau- oder Immobilienmarkt.

Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt ein schnelles Handeln bei der Umsetzung der Ergebnisse des Wohnungsgipfels und auch der MPK-Beschlüsse vor wenigen Tagen. Aber auch der Freistaat und somit die Staatsregierung sind aufgerufen, Regelungen umzusetzen, bei denen die Länder tätig werden müssen, beispielsweise bei der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren oder der ebenfalls im Antrag der LINKEN enthaltenen neuen Wohngemeinnützigkeit.

Kollege Löser hat gerade schon gesagt, dass das Haus von Klara Geywitz dafür bereits ein Eckpunkte-Papier mit drei Modellen vorgelegt hat, welches von Finanzminister Lindner bislang ausgebremst wird. Auch die MPK-Beschlüsse vor einigen Tagen lassen ein Stück weit hoffen. Ich würde beispielhaft das nennen, was wir gerade diskutieren: Gebäudetiefebenen, das serielle Bauen, was wir hier auch schon in der Bauordnung diskutiert haben, aber auch die Sonderregelung, dass bis zum Jahr 2026 auf Bauleitpläne verzichtet werden kann.

Noch zwei abschließende Dinge, die wir als SPD im Freistaat etablieren wollen, wozu wir aber in dieser Legislatur leider nicht mehr kommen werden. Das ist zum einen ein Investitionsfonds, über den unter anderem der bezahlbare Wohnungsbau angekurbelt werden soll, und zum anderen die Errichtung einer Landeswohnungsbaugesellschaft, die sich dieser Aufgabe annimmt.

Der Antrag der LINKEN ist gut gemeint. Als SPD-Fraktion stimmen wir mit einigen Punkten darin generell überein. Wir sehen jedoch die maximale Forderung als nicht realistisch an. Wir lehnen daher den Antrag ab.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde eintreten. – Diesen Wunsch sehe ich nicht. Dann hat Herr Staatsminister Piwarz das Wort, vermutlich in Vertretung für Herrn Staatsminister Thomas Schmidt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ohne Frage greift der Antrag ein wirklich wichtiges Thema auf, die Wohnraumförderung in Sachsen. Schade nur, dass der Antrag gerade bei einem so wichtigen Thema nur mit sehr allgemeinen Forderungen daherkommt, die auch noch zu einem großen Teil entweder schon erfüllt oder nicht wirklich sinnvoll sind.

Die geforderte Landesoffensive Sozialwohnungsbau ist längst Realität. Wir haben in Sachsen seit dem Jahr 2017 eine kontinuierlich ausgebaute, differenzierte Wohnraumförderung mit stetig steigenden Mitteln. Sie fordern einen Fonds mit 250 Millionen Euro. Es scheint Ihnen leider nicht bekannt zu sein, dass wir allein in diesem Jahr bereits 250 Millionen Euro für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen; im kommenden Jahr sind es dann 270 Millionen Euro, eine Viertelmilliarde Euro jährlich. Da mutet es dann doch etwas seltsam an, wenn der Antrag suggeriert, dass hier in Sachsen im sozialen Wohnungsbau bisher nicht so richtig etwas passiere.

Entsprechend beschwören Sie auch immer nur, dass die Situation für viele Mieterinnen und Mieter schlechter geworden sei. Es ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass die individuelle Wohnsituation, die sowohl durch äußere

Bedingungen als auch durch persönliche Bedürfnisse beeinflusst wird, für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger schwieriger geworden ist.

Aber was bei Ihnen immer unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, dass die weite Mehrheit der sächsischen Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wohnung sehr zufrieden ist und die Mieten im Bundesvergleich meist günstig sind. Sachsen hat beispielsweise mit 6,53 Euro pro Quadratmeter bundesweit das zweitniedrigste Niveau der Mieten bei Wiedervermietungen. Der Mikrozensus weist für die statistische Region Chemnitz die deutschlandweit niedrigste Nettokaltmiete mit lediglich 5,20 Euro pro Quadratmeter aus. In den größeren und kleineren Städten der sächsischen Landkreise haben wir günstige Mieten, auch wenn der Antrag suggeriert, dass in ganz Sachsen eine dramatische Mietsituation herrsche. Etwas mehr ehrliche Differenzierung würde Ihnen vielleicht helfen, sachliche Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden.

Weiterhin wird im Antrag pauschal zu jeder Richtlinie behauptet, dass diese zu kompliziert sei und entschlackt werden sollte, ohne ein einziges konkretes Beispiel zu nennen. Die Richtlinie Wohnraumförderung ist zum Beispiel nicht nur inhaltlich bundesweit vorbildlich, sondern auch besonders bürgerfreundlich gestaltet. Natürlich sind die Richtlinien für den Sozialwohnungsbau und für die Modernisierung von Sozialwohnungen etwas komplizierter. Aber sie richten sich auch an Investoren und haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass diese nicht nur Unterstützung erhalten, sondern auch über viele Jahre die Wohnung wirklich zu einem günstigen Preis an Menschen mit geringem Einkommen vermieten. Wir sind sehr gespannt auf Ihre Vorschläge, wie das einfacher sichergestellt werden könnte.

Wir haben derzeit eine Krise des Wohnungsbaus bzw. der Immobilien- und Bauwirtschaft. Rasant gestiegene Wohnbaupreise und sprunghaft angestiegene Zinsen legen den Wohnungsbau zunehmend lahm. Aber ohne Neubau wird es in Dresden und vor allem in Leipzig zu einer weiteren Anspannung der Wohnungsmärkte kommen. Daher hat Staatsminister Schmidt mit Wohnungsverbänden, Kammern und anderen Experten das gemeinsame Gespräch gesucht. Aus diesem Kreis wurde die Dresdner Erklärung formuliert, die von ihm unterstützt wird.

Darin sind wichtige Forderungen an die Bundesregierung formuliert, die diese mit dem 14-Punkte-Plan teilweise aufgegriffen hat. Selbstverständlich schauen wir auch gemeinsam auf Sachsen und unsere Möglichkeiten, die Situation zu verbessern.

Meine Damen und Herren! In Leipzig wird nächste Woche wieder ein Grundstein für ein Ensemble von 104 Wohnungen gelegt. Davon sind mehr als die Hälfte, nämlich 57, mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen, die mit Mitteln aus der Richtlinie „gebundener Mietwohnraum“ gefördert wurden. Das ist wieder eine gute Nachricht.

Wohnraumförderung darf sich natürlich nicht nur auf den Neubau beschränken, sie muss vielmehr im Kontext der demografischen Entwicklung, der Leerstandsreduzierung

und der Unterstützung der Wohnungsunternehmen bei Sanierung und Instandhaltung geschehen. Hierbei sehen wir und unsere Wohnungsunternehmen die größten Herausforderungen.

Ein definitiv sehr hilfreicher Schritt war die neue Richtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“, die im Juni in Kraft getreten ist. Damit steht – neben der allgemeinen Modernisierungsförderung – auch eine Förderung für die anspruchsvolle energetische Sanierung von Sozialwohnungen zur Verfügung.

Wie wichtig und hilfreich die Förderung ist, lässt sich schon an der Nachfrage ablesen. Nach wenigen Wochen lagen Anträge und Interessensbekundungen für circa 150 Millionen Euro vor. Die SAB arbeitet diese derzeit mit Hochdruck ab. Das Ziel ist, noch in diesem Jahr 130 Millionen Euro für diese Förderung zu bewilligen. So sieht engagierte und aktive Wohnraumförderung aus.

Das ist die Antwort auf die Forderung des Antrages nach einem – ich zitiere – „auskömmlich finanzierten Förderprogramm Energieeffizienz mit stabiler Miete“, und sie befindet sich bereits mitten in der Umsetzung.

Meine Damen und Herren! Die Forderung, die Richtlinie „Seniorengerecht umbauen“ zu vereinfachen und mit mehr Mitteln auszustatten, geht insoweit ins Leere, als wir den seniorengerechten Umbau bereits im Jahr 2021 mit deutlich weniger Vorgaben und einer höheren Förderung in die Richtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ aufgenommen haben. Diese Punkte können wir also ebenfalls als erledigt betrachten.

Dann fordern Sie zum wiederholten Mal eine – ich zitiere – „dauerhafte und unbefristete Belegungsbindung für Sozialwohnungen“. Davon abgesehen, dass „dauerhaft“ und „unbefristet“ nach meinem Verständnis das Gleiche bedeutet, folgt nun ebenfalls zum wiederholten Mal die Abklärung, warum das gerade aus Sicht der Mieter eine kontraproduktive Forderung ist: Die Vermieter erhalten für jedes Jahr, in dem sie auf eine kostendeckende Miete verzichten müssen, einen finanziellen Ausgleich. Anders wäre die Sozialwohnung auch nicht finanzierbar und würde daher nicht gebaut werden.

Desto länger nun die Belegungsdauer vorgegeben wird, desto höher muss folglich die Förderung je Wohnung sein. Das heißt, je länger die Belegungsdauer, desto geringer die Anzahl der Sozialwohnungen, die wir heute bei gleichen finanziellen Möglichkeiten bauen können. Ob, wo und in welchem Umfang wir in 25 oder 30 Jahren Sozialwohnungen benötigen, weiß heute niemand, und daher wäre es unsinnig, die Bindungsfristen auf 25 oder 30 Jahre oder gar noch mehr zu verlängern und dafür heute weniger Sozialwohnungen zu bauen.

Auch zur Forderung, die Richtlinie „gebundener Mietwohnraum“ zu überarbeiten und eine Förderung für Schwellenhaushalte einzufügen, kann ich bereits über die Umsetzung berichten: Die Richtlinie wurde überarbeitet und befindet sich derzeit auf dem Weg ins Kabinett. Der

Entwurf sieht sowohl eine deutliche Erhöhung der Förderung vor als auch – ganz neu – einen zweiten Förderweg für Schwellenhaushalte. Wir passen damit in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal die Förderhöhe an die steigenden Baukosten an. Wir halten eine Erhöhung, die jeweils die Gesamtsituation in den Blick nimmt und in Abstimmung mit den betroffenen Städten und dem Kabinett eine gezielte Veränderung vornimmt, für wesentlich zielgenauer als die Bindung an einen Baukostenindex. Diese birgt juristische Unsicherheiten und die Gefahr, dass sich Indizes auch negativ entwickeln können.

Wir als Staatsregierung haben hier unsere Hausaufgaben gemacht. Zum Abschluss ist nochmals zu betonen: Nicht immer mehr Vorgaben und Eingriffe in den Wohnungsmarkt schaffen mehr dringend benötigte Wohnungen und damit sozialen Wohnraum. Nur wenn es wirtschaftlich ist, wird auch privates Kapital in die Hand genommen und in den Neubau von Wohnungen investiert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung)

Das war Herr Staatsminister Piwarz. Wir kommen jetzt zum Schlusswort und für die Fraktion DIE LINKE spricht Jule Nagel.

Vielen Dank für die zustimmenden Worte vor allem aus der GRÜNEN-Fraktion und ein wenig aus der SPD-Fraktion.

Als Erwiderung zu dem soeben Gehörten: Herr Piwarz, wenn Sie in Vertretung von Herrn Schmidt über die besonders in Sachsen niedrigen Mieten sprechen, dann müssen Sie ehrlicherweise auch die Einkommensentwicklung danebenlegen.

Wir sind ein Niedriglohnland; denn im Vergleich zu anderen Teilen im Bundesgebiet, vor allem dem Westen, liegen wir mit unseren Einkommen deutlich niedriger. Wenn wir über niedrige Mieten sprechen, dann müssen wir das danebenlegen und kommen auf die Mietbelastungsquote. Die ist in Sachsen tatsächlich sehr verschieden. Ich habe das zitiert für die Stadt Leipzig. Leipzig – exemplarisch – liegt teilweise weit über dem, was empfohlen ist.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Das ist das Problem. Wir müssen an mehreren Stellschrauben drehen. Das als Grundbotschaft.