Protokoll der Sitzung vom 09.11.2023

Das ist das Problem. Wir müssen an mehreren Stellschrauben drehen. Das als Grundbotschaft.

Wenn Sie Beispiele hören wollen: Die Staatsregierung müsste ja mit den Kommunen und den kommunalen Wohnungsunternehmen irgendwie im Gespräch sein. Reden Sie mit der WID. Im letzten Jahr konnte ein Sozialwohnungsbauprojekt mit 29 Wohnungen an den Start gehen. Wenn

Sie den Antrag richtig lesen würden, dann hätten Sie es auch verstanden. Unser Ansatz ist: 250 Millionen Euro – und das ist aus unserer Sicht wenig –, verkoppelt mit einer Veränderung der Förderbedingungen. Die Förderkulissen kranken daran, dass sie nicht an die steigenden Baukosten, die Realität der Wohnungsunternehmen angepasst sind. Die WID, die ich jetzt bemühe, kann die Fördermittel nicht ausreichend in Anspruch nehmen, weil die Förderbedingungen nicht die Realität im Baugewerbe abbilden und weil sie damit nicht wirtschaftlich Sozialwohnungen bauen können.

Die LWB in Leipzig, woher ich komme, kann das vielleicht noch, weil sie einen größeren Wohnungsbestand hat und bei Banken stärker beleihen kann. Aber irgendwann wird sie dies unter den Voraussetzungen, die Sie als Freistaat zur Verfügung stellen, auch nicht mehr machen können.

Das war der Hauptpunkt meiner Argumentation. Ich denke, mit unserem Antrag haben wir keine Luftschlösser gebaut. Wir haben sehr konkrete Vorschläge zur Reform der Förderrichtlinie gemacht. Zum barrierefreien Umbauen habe ich die Zahlen aus Ihrem eigenen Ministerium zitiert. Wenn wir weiterhin mit 1 000 Wohnungen im Jahr herumkleckern, werden wir des Bedarfs der alternden und zum Teil beeinträchtigten Bevölkerung nicht Herr werden. Ich kann Ihnen das Beispiel aus dem Vogtland, aus Reichenbach, nennen, wo ich letzte Woche war. Dort sagt die Genossenschaft: Wir verzichten lieber auf die Förderkulissen, denn das ist uns als kleinem Wohnungsunternehmen viel zu barrierereich. Es ist nicht praktikabel für die Bewohnerschaft, die sie bedienen müssen.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Beispiele gibt es genügend. Das können Sie uns nicht vorwerfen. Trotzdem bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir brauchen diese Landeswohnungsbauoffensive zusätzlich zu den Willensbekundungen vom Wohnungsgipfel, denn diese 14 Punkte stehen erst einmal im Raum. Wir werden sehen, was davon gesetzlich wirklich unterlegt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Jule Nagel mit dem Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung und ich stelle die Drucksache 7/14784 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diese Drucksache somit nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 7

Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022

Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Drucksache 7/13438, Unterrichtung durch die

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Drucksache 7/14830, Beschlussempfehlung und Bericht des

Ausschusses für Inneres und Sport, und die Stellungnahme der Staatsregierung

Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 10 Minuten festgelegt. Wir verfahren in der Reihenfolge so, dass die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte als Erste sprechen kann. Bitte schön, Frau Dr. Hundert.

Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im ersten Jahr meiner Amtszeit als Sächsische Datenschutzbeauftragte wurde ich auf Veranstaltungen – und auch im privaten Umfeld – gelegentlich gefragt, was eine Datenschutzbeauftragte eigentlich macht.

Wenn ich dann erkläre, dass es meine Aufgabe ist, staatliche Stellen oder Unternehmen darauf hinzuweisen, mit unseren persönlichen Daten rechtmäßig und sorgsam umzugehen, dann erhalte ich meist positive Reaktionen. Den Menschen in Sachsen ist bewusst, dass Datenschutz essenziell ist und auch ihre Freiheit schützt. Nur wenn ich überblicken kann, wer meine personenbezogenen Daten wann, zu welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck verarbeitet, habe ich überhaupt die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben. Gerade deshalb darf der Datenschutz auch mit Blick auf die Digitalisierung nicht ins Hintertreffen geraten. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, geht es um das selbstbestimmte Leben jeder und jedes Einzelnen.

Datenschutz ist daher bei allen Vorhaben von Anfang an mitzudenken. Das gilt bei der Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz, bei der Nutzung sozialer Netzwerke, von Videokonferenzsystemen und Apps. Als Sächsische Datenschutzbeauftragte befasse ich mich häufig mit Fragen des Datenschutzes in diesen Technologien. Davon zeugt auch der Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres. Auf einige Schwerpunkte meiner Arbeit möchte ich kurz eingehen.

Facebook steht für seine intransparente Datenverarbeitung schon seit Langem in der Kritik. Erst vor zwei Wochen hat der Europäische Datenschutzausschuss, in dem alle Datenschutzbehörden der Mitgliedsländer vertreten sind, die irische Datenschutzbehörde aufgefordert, Meta das

Ausspielen personalisierter Werbung zu verbieten. Seit Jahren werden Meta von europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden hohe Strafen wegen anhaltender Datenschutzverstöße auferlegt. Dennoch wird die Plattform von

vielen öffentlichen Stellen in Sachsen weiterhin als Kommunikationsmittel genutzt. Datenschutzrechtlich halte ich das für unzulässig.

Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz habe ich im Jahr 2022 ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei als Betreiberin einer Fanpage eingeleitet. Mit der Einrichtung einer solchen Fanpage ist der Betreiber – also nicht nur die Staatskanzlei, sondern jeder einzelne Fanpage-Betreiber – für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich; denn datenschutzrechtliche Standards sind selbstverständlich von öffentlichen Stellen auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook einzuhalten.

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatskanzlei eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat. Auch die Öffentlichkeitsarbeit darf eine staatliche Stelle nur in rechtmäßiger Weise betreiben. Dafür können andere, datenschutzgerechte soziale Netzwerke wie Mastodon oder eine Homepage genutzt werden. Meine Behörde betreibt seit einem Monat selbst einen Mastodon-Server. Öffentliche Stellen in Sachsen sind herzlich eingeladen, sich dort ein Profil für ihre Öffentlichkeitsarbeit einzurichten.

(Beifall des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE)

Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße nicht möglich, weshalb ich der Staatskanzlei den Betrieb der Fanpage im Juli dieses Jahres untersagt habe. Die Staatskanzlei hat dagegen geklagt. Das ist ihr gutes Recht. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht Dresden.

Wie die aktuellen Entwicklungen in Europa zu Datenschutzverstößen von Meta und Facebook zeigen, stehe ich mit dieser Anordnung nicht allein, sondern konsequent an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, deren Daten rechtswidrig von Facebook verarbeitet werden.

Ein datenschutzrechtliches Großereignis im letzten Jahr war der Zensus, zu dem uns auch etliche Eingaben erreichten. Ich kontrollierte anlasslos eine Zensus-Erhebungsstelle des Statistischen Landesamtes. Im Ergebnis habe ich keine wesentlichen Verstöße festgestellt.

Außerdem habe ich die Querschnittskontrollen bei Kommunen wieder aufgenommen. Diese Überprüfungen waren pandemiebedingt in den vergangenen Jahren ausgesetzt

worden. Auch hier habe ich erfreulicherweise keine wesentlichen Verstöße festgestellt. Zudem bestätigte sich mein Eindruck, dass mit Inkrafttreten der DatenschutzGrundverordnung der Datenschutz auch in den Kommunalverwaltungen einen deutlich höheren Stellenwert erhalten hat. Weitere Kontrollen werden folgen.

Wie auch in den Vorjahren ist Polizei ein Schwerpunkt der Datenschutzaufsicht; denn mit ihren Befugnissen, ausgestattet mit dem staatlichen Gewaltmonopol, kann sie tief in unsere Grundrechte eingreifen. Nach dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz obliegt mir die Durchführung von Kontrollen bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen, die hauptsächlich verdeckt erfolgen. Dazu gehören etwa die längerfristige Observation, die Videoüberwachung, die elektronische Aufenthaltsüberwachung oder die Telekommunikationsüberwachung.

Das sächsische Innenministerium teilte mit, dass in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 52 Maßnahmen dieser Art durchgeführt wurden. Mit Blick auf die Intensität der Eingriffe habe ich einige der Vorgänge ausgewählt und deren Rechtmäßigkeit geprüft.

Die Ergebnisse der Kontrollen variierten dabei sehr stark. Während in vielen Fällen die polizeilichen Vorschriften korrekt angewandt wurden, musste ich auch einige, teilweise gravierende Defizite feststellen. Beispielsweise enthielten die Anträge in mehreren Fällen keine oder nur unzureichende Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme und zur Begründung. Auch habe ich festgestellt, dass Maßnahmen für Zeiträume beantragt worden sind, welche die gesetzlich normierte Höchstdauer weit überschritten.

Das Innenministerium hat unter Beteiligung meiner Behörde daraufhin Vorkehrungen getroffen, damit solche Verstöße künftig der Vergangenheit angehören. Das begrüße ich ausdrücklich. Weitere Überprüfungen werden zeigen, ob und wie gut diese getroffenen Maßnahmen greifen.

Die dargestellten Kontrollen im öffentlichen Bereich, also diese Einzelfälle, die ich jetzt dargestellt habe, sollen keinesfalls den Eindruck erwecken, dass meine Behörde nur in diesem Bereich tätig war. Ganz im Gegenteil, von den 1 100 Datenschutzbeschwerden und Hinweisen, die bei mir im letzten Jahr eingingen, betrafen zwei Drittel vermutete Verstöße durch nicht öffentliche Stellen, also Unternehmen, aber auch Vereine und Privatleute. Hinzu kamen rund tausend Beratungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Das Themenspektrum der Fälle war breit gefächert; das interessiert mich als Juristin immer besonders. Datenpannen beschäftigten den Datenschutz, Cookies, Tracking, Datenschutz in der Schule, Werbeanrufe, Patientendatenschutz und vieles, vieles mehr.

Wie in den vergangenen Jahren war und ist die unerlaubte Videoüberwachung ein Schwerpunkt der Tätigkeit meiner Behörde. Sie bleibt der Hauptgrund für Ordnungswidrigkeitenverfahren im nicht öffentlichen Bereich. Von den im vergangenen Jahr 71 neu eingeleiteten Bußgeldverfahren im privaten Bereich betrafen etwa zwei Drittel das Anfertigen von Videoaufnahmen.

Auch im öffentlichen Bereich haben wir im Jahr 2022 18 neue Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei lag der Schwerpunkt wie in den Vorjahren auf der unbefugten Nutzung von personenbezogenen Daten im polizeilichen Auskunfts- und Informationssystem. Obwohl der Dienstherr hier deutliche Grenzen zieht und konsequent jeden bekannt gewordenen Abruf ahndet, ist die Verlockung für Polizeibedienstete offenbar weiterhin groß, dienstliche Datenbanken für Abfragen zu befreundeten oder benachbarten Personen oder Kolleginnen und Kollegen zu nutzen.

Mit der Gesamtzahl von 89 Bußgeldverfahren für den öffentlichen und privaten Bereich liegen wir in Sachsen teilweise vor den Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer – freilich nicht in der Höhe –, gleichwohl möchte ich betonen, dass ich mich über jedes datenschutzrechtliche Verfahren freue, das wir schnell und ohne Bußgeld zugunsten des Datenschutzes beenden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Recht auf Privatheit, auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild sind unverzichtbare Bestandteile freier und demokratischer Gesellschaften. Wir müssen nicht allzu weit in die Ferne schweifen oder in der Geschichte zurückgehen, um uns den Wert dieser Persönlichkeitsrechte bewusst zu machen. In meiner Behörde habe ich 2022 einen Beitrag zum Schutz dieser Rechte geleistet. Ohne mein Team in der Dienststelle wäre das jedoch nicht möglich gewesen. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle, bedanke ich mich ganz herzlich.

Sehr geehrte Abgeordnete, als Sächsische Datenschutzbeauftragte trete ich mit meiner Behörde dafür ein, dass der Datenschutz eine stabile Säule unserer rechtsstaatlichen Ordnung bleibt. Sie haben im letzten Doppelhaushalt diese Säule auch mit Personal für das Transparenzgesetz unterstützt. Dafür danke ich ganz herzlich. Bleiben Sie uns gewogen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das war Frau Dr. Hundert mit ihrem Bericht. Wir kommen jetzt zur allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion bitte Herr Wähner. – Herr Wähner, einen kleinen Moment bitte, ich habe etwas vergessen. Herr Lippmann, wollen Sie als Erster das Wort ergreifen, weil Sie der Berichterstatter sind?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Danke, nein!)

Dann bitte schön, Herr Wähner.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Datenschutz ist wichtig, denn Daten sind wertvoll. Man kann schon sagen, Daten sind in der digitalen Welt fast eine eigene Währung. An Daten haben vor allen Dingen die Unternehmen, hat die Wirtschaft großes Interesse. Deshalb ist der Datenschutz ein ganz wichtiges Gut.

Ebenso ist die Vertraulichkeit der Daten in sensiblen Bereichen, die Sie, Frau Dr. Hundert, angeführt haben, also im Bereich der Polizei und der Sicherheit, etwas ganz Wesentliches. Unsere Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass ihre Daten sicher sind. Das ist ein staatlicher Auftrag, und der begründet auch die Funktion, die Sie innehaben. Dass wir eine Sächsische Datenschutzbeauftragte haben, ist auch uns, der CDU, wichtig.

Ihr Auftrag ist auch, für den Datenschutz zu sensibilisieren. Dass das notwendig ist, zeigt Ihr Bericht. Es gab 809 Verstöße 2002 in sogenannten Datenpannen, die Sie in Ihrem Bericht aufgeführt haben. Ich meine aber, ohne Ihre Funktion könnten es viel mehr sein. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Funktion ausführen.