Ich habe ganz bewusst bei der Rückholung des abgeschobenen Mädchens auf jede Kritik verzichtet, von oben herab auf das Landratsamt. Es war ein Fehler, aber ich weiß, was die gerade durchmachen. Wichtig war es, den Fehler zu korrigieren; das haben wir gemacht. Man muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden eher einen großen Dank aussprechen, als jetzt Einzelfälle hochzuzoomen und zu skandalisieren.
Herr Gebhardt muss sich jetzt anschnallen; ich komme in den Laudatio-Teil für den Ausländerbeauftragen.
Lieber Herr Mackenroth, das ist schon eine beeindruckende Zeit, seit 2014. Übrigens mache ich das nicht, weil ich mich Frau Nagel anschließe und Sie hier schon quasi verabschiede.
Herr Mackenroth ist Sächsischer Ausländerbeauftragter seit 2014, zentraler Ansprechpartner für unsere Zuwanderer, aber auch für unsere Verwaltungen. Außerdem bietet seine Arbeit denjenigen, die in der Ausländer-, Integrations- und Migrationspolitik tätig sind, eine Art Richtschnur.
Aber wer ihn wirklich erleben will, der muss zum Einbürgerungsfest kommen, was wir zusammen machen. Dann erleben Sie ihn wie einen Fisch im Wasser, dann erleben Sie ihn mit seiner Kundschaft – mit seinen Freundinnen und Freunden hätte ich fast gesagt – als Berater, Moderator, Problemlöser an der Seite seiner Ehefrau, die auch noch mithilft; das habe ich beim letzten Mal so wahrgenommen. Das beim Einbürgerungsfest zu erleben, war für mich ein Erlebnis. Das ist sowieso das, was ich über Sie empfinde: Sie geben unserem Anspruch der Humanität das Gesicht Sachsens.
Freundlicher und kompetenter geht es nicht. Das ist vielleicht auch eine Antwort an viele kritische Untertöne, die ich gerade gehört habe.
Es ist unglaublich schwer, Ordnung und Humanität in eine Balance zu bringen, aber ich glaube, wir schaffen das, und daran haben Sie einen Riesenanteil. Herzlichen Dank auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14831 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14831 zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Im vergangenen Jahr gab es viel Lob von Ihnen und aus den Zielgruppen für die elektronische Darstellung. Etwas optimiert erscheint nun auch der Bericht für 2022 als Flipbook. Mittlerweile drucken wir nur noch wenige Exemplare für Sie sowie Ansichtsexemplare für Journalisten und Veranstaltungen. Ich bin gespannt, ob auch andere Berichte an den Landtag oder Veröffentlichungen sich dem Nutzerverhalten anpassen.
Ein Jahresbericht soll die Lage der Ausländer in Sachsen reflektieren. Er dokumentiert für die Zukunft die Schwerpunkte der Arbeit, die Probleme, Erfahrungen sowie Lösungen und Defizite.
Welche Projekte mir im Laufe des Jahres 2022 wichtig waren und was ich mit meinem Team gestemmt habe, können Sie im Bericht lesen. Zur Lage der Ausländer haben wir uns auf zwei Schwerpunkte konzentriert: den starken Zuzug von ukrainischen Staatsbürgern und die Arbeit der Ausländerbehörden in Sachsen.
Zuzug ukrainischer Staatsangehöriger: Stand Ende Dezember 2022 gab es 57 276 ukrainische Staatsbürger in Sachsen, das waren 52,1 % aller Zuzüge, allein in den Aufnahmeeinrichtungen wurden von Februar bis Dezember 16 501 Personen aufgenommen (Stand 21. September 23 waren es in den Aufnahmeeinrichtungen Chemnitz 400 und Leipzig 217 Geflüchtete aus der Ukraine).
Das „Überspringen" des Asylverfahrens durch die Entscheidung der EU mit der Massenzustromrichtlinie (eine rechtliche Einordnung findet sich im Bericht) – die ich
grundsätzlich für richtig halte –, führte zu einer Überlastung von zuständigen Behörden und weiteren Institutionen hinsichtlich Unterbringung, Versorgung, Registrierung und Integration (Sprache, Schule, Soziales, Arbeit). Ohne die beeindruckend hohe Hilfsbereitschaft und Unterstützung durch die sächsische Bevölkerung wäre und ist die Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge – aber auch von Schutzberechtigten aus vielen weiteren Ländern – nicht leistbar. Es gilt, diese Bereitschaft aufrechtzuerhalten und die Akzeptanz in der Gesellschaft zu stärken.
Ausländerbehörden müssen zu Ermöglichungsbehörden werden. Eine entscheidende Rolle für die Wahrnehmung und Bewertung der Debatte um die höheren Zuwanderungszahlen spielen insbesondere auch die Ausländerbehörden. Diese müssen neben der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine Vielzahl von Verfahren begleiten. Das gilt für Visaverfahren (etwa zur Arbeitsaufnahme, Familien- nachzug, Studium, Ausbildung), Anträge auf Beschäftigung, Duldung, Aufenthaltsberechtigung, Einbürgerung und vieles mehr. Und das vor dem Hintergrund von Personalknappheit, pandemiebedingter Ausfälle, sich immer wieder verändernder gesetzlicher Rahmenbedingungen und stark steigender Fallzahlen. Ich habe einige der Behörden selbst besucht und mir einen persönlichen Eindruck von der schwierigen Lage vor Ort verschafft.
Ich empfehle die zwei Artikel zur Arbeit der Ausländerbehörden im Vogtlandkreis und der Stadt Leipzig. Wir nehmen hier einmal die Region und eine Großstadt in den Fokus. Die Texte entstanden nach ausführlichen Interviews meiner Mitarbeiter mit den Leitern der Ausländerbehörden.
Ich habe mich wie im „Heim-TÜV“ I 2017, der die Arbeitsweise der unteren Ausländerbehörden evaluiert, bewusst dagegen entschieden, Defizite bei einzelnen Ausländerbehörden zu benennen. Positive Lösungen und Herangehensweisen sollen anderen Ausländerbehörden als Anreiz dienen, an die individuellen Gegebenheiten angepasst und übernommen werden können.
Erstens. Ausländerbehörden müssen sich als „Ermöglichungsbehörden“ verstehen. Dies muss auch in den Köpfen der Mitarbeiter ankommen und über politische Vorgaben in den Kommunen geschehen. Zu großen Teilen setzen die Ausländerbehörden dies bereits um, wenn die Mitarbeiter pragmatisch handeln und lösungsorientiert vorgehen. Bei vielen Härtefallanträgen denke ich mir dennoch, warum seid ihr denn nicht vorher schon einmal abgebogen? Es war doch rechtlich möglich.
Zweitens. Besonders betonen möchte ich das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt. Wenn es Ermessensspielräume gibt, dann sollen sie auch genutzt werden. Schutzsuchende, die arbeiten, entlasten die Gesellschaft finanziell und verbessern das gesellschaftliche Klima.
Drittens. Reden wir nicht nur vom Fachkräftemangel. Wir haben generell einen Arbeitskräftemangel. Ich weiß: Nicht jeder Schutzsuchende ist eine Fachkraft. Aber viele nutzen die Chancen und lernen mit erstaunlicher Energie unsere schwere Sprache in kurzer Zeit. Wer das kann, wird auch eine gute Ausbildung oder Qualifizierung hinlegen. Unsere kleinteilige Wirtschaft braucht diese Menschen, denken Sie nur an Handwerk, Gastronomie oder Gesundheitswesen.
Viertens. Wir brauchen parallel ein Aufnahmeklima in Sachsen. Ich habe die Diskussion angestoßen und bin auf viel Interesse gestoßen. Die Vorträge im Jahr 2022 zum Thema Interkulturalität in der Verwaltung und Arbeitsmarktintegration haben wichtige Hinweise dazu gegeben.
Sonstiges: Es gibt wieder zwei Doppelseiten im Bericht, die dokumentieren, in welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten Sie zum Thema Integration, Asyl, Fachkräftegewinnung und Zuwanderung debattierten und fragten. Meiner Meinung nach ist das wichtig. Wir zeigen, wo
die Interessen liegen. Wir dokumentieren Probleme und Lösungen, benennen aber auch einseitige Fokussierungen. Diese Defizite werden auch durch ausbaufähige Diskussionen zu Fachkräftegewinnung, Bürokratie-Entschlackung und für ein besseres gesellschaftliches Klima sichtbar. Hierbei wünsche ich mir mehr konstruktive Ansätze im Parlament.
Neben vielen weiteren Themen moderierte ich zum Jahreswechsel 2021/2022 die Einigung zum Leitfaden Rückführungspraxis und die Vorgaben für eine Überarbeitung der Härtefallkommissionsverordnung. Der Leitfaden wurde den Ausländerbehörden zur Anwendung übersandt. Soweit ich als unabhängiger Beauftragter Kenntnis über Abschiebungen erlange, prüfe ich natürlich die Einhaltung des Leitfadens. Ich selbst kann aber mögliche Verstöße nur gegenüber den Aufsichtsbehörden – insbesondere dem Sächsischen Staatsministerium des Innern – anmahnen. Meine Erfahrung ist, dass die Einhaltung des Leitfadens durch die Aufsichtsbehörden unverzüglich geprüft, Verstöße aufgearbeitet und korrigiert werden.
Eine überarbeitete Härtefallkommissionsverordnung befindet sich meiner Kenntnis nach in der Ressortabstimmung.
Zum Schluss wünsche ich mir im Übrigen auch mehr Auseinandersetzung und Begegnung zum Thema Zuwanderung. Im Oktober hatten wir im Plenarsaal einen sehr gelungenen Parlamentarischen Abend. Ich hatte ausländische Professoren, Wissenschaftler, Postdocs und Forscher eingeladen. Das sind unisono von allen Fraktionen anerkannte Leistungsträger. Menschen, die unser Land bereichern und Wohlstand sichern. Drei Abgeordnete
Meinen großen Wunsch gebe ich nach wie vor nicht auf: Unser Land muss ein modernes Einwanderungsland werden, das die Interessen der Zuwanderer und die der Aufnahmegesellschaft gleichermaßen berücksichtigt und in Einklang bringt.
Die Reihenfolge der Behandlung der Fragen entspricht der in der genannten Drucksache. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Sämtliche rechtzeitig eingegangenen Fragen wurden durch die Staatsregierung
schriftlich beantwortet. Die Fragesteller sind mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Der Landrat des Landkreises Mittelsachsen hat in der jüngsten Kreistagssitzung Sachleistungen für Asylbewerber angekündigt. Dies sei laut seiner Aussage schon länger geplant.
1. Seit wann ist der Landkreis Mittelsachsen mit der Sächsischen Staatsregierung zur Einführung des Sachleistungsprinzips nach Asylbewerberleistungsgesetz im Gespräche und inwieweit müsste der Kreistag Mittelsachsen bei dieser Entscheidung, welche durch die Umstellung einen hohen Verwaltungsaufwand und damit keine Routineangelegenheit darstellt, mit einbezogen werden?
2. Ist mit der geplanten Bezahlkarte sichergestellt, dass die Nutzer Sachwerte nicht in Bargeld (beispielsweise durch Umtausch nach dem Kauf und Auszahlung in Bargeld) umwandeln bzw. umtauschen können, und unter welchen Rahmenbedingungen (beispielsweise direkte Ausreichung von Sachleistungen durch den Landkreis) könnten dies zum Großteil ausgeschlossen werden?