Die gehen dann nämlich ans Eingemachte – nämlich an die Kunstfreiheit. Das wurde heute hier wieder von Ihnen sehr demonstrativ dargelegt.
Wir müssen als Landespolitik die Kunstfreiheit verteidigen. Es gibt einige Beispiele, die dringend zeigen, wie wichtig das zurzeit ist. Ich spreche zum Beispiel von den Anfeindungen und Provokationen gegenüber einer Inszenierung eines freien Performancekollektives am Theater Plauen-Zwickau im September. Da fühlten sich wohl einige in ihrer Fünfzigerjahre-Welt gestört, weil auf die Nachfrage junger Menschen nach den Themen Sexualität und Queerness eingegangen wurde.
Dass der Respekt der Kunstfreiheit heute teilweise völlig abhandenkommt, macht mir große Sorge. Was mir aber auch große Sorge macht, ist, wenn politisch versucht wird, inhaltliche Entscheidungen zu beeinflussen.
Das machen Sie heute die ganze Zeit ganz bewusst, aber Sie machen das auch inzwischen in den Kommunalparlamenten
Ja, Ihre Ideologie ist das. Im Juni hat die Mehrheit auf Antrag der AfD-Fraktion im Zwickauer Stadtrat versucht, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache am Theater Plauen-Zwickau zu unterbinden.
Ja, das ist ein harter Angriff auf das Grundrecht der Kunstfreiheit, weil es die Politik nichts angeht,
(Thomas Kirste, AfD: Ich will es aber nicht ertragen, weil es über 90 % der Sachsen nicht wollen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Das ist ein harter Angriff auf die Kunstfreiheit, und das setzt nicht nur das betroffene Theater unter Druck.
Das sendet auch das Signal an alle Kulturschaffenden: Nehmt euch in Acht! Hier herrschen Zensur, Verbotskultur statt Offenheit! Das ist doch nicht das, was wir wollen, auch wenn uns vielleicht manche Dinge nicht gefallen. Aber diese Offenheit müssen wir doch fördern.
Es scheint ein Trend zu sein, vor lauter Empörung über so ein Randthema wie geschlechtergerechte Sprache oder Gendern
(Thomas Kirste, AfD: Randthema! Unsere deutsche Sprache! Das ist doch unglaublich! – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)
Das finde ich falsch und dem wurde leider auch von der Staatsregierung Vorschub geleistet. Auch davon ist die Kultur betroffen. Deshalb möchte ich das heute mal ansprechen.
Vom Gendererlass des Kultusministeriums sind auch Leistungen von externen Partnern betroffen, also auch von Anbietern von Kultureinrichtungen. Sie müssen sich nun entscheiden, ob sie sich in ihrer inhaltlichen Ausdrucksform beschneiden oder ob sie nicht mehr an sächsische Schulen gehen und das fortan lassen. Das wollen wir doch nicht. Das verstößt aus meiner Sicht klar gegen die Kunstfreiheit, es bremst die kulturelle Bildung an unseren Schulen aus und es wirft ein dunkles Licht auf Sachsen.
Meine Frage an Kultusminister Piwarz ist, ob ihm nicht wichtigere Aufgaben einfallen, als diese Kunstfreiheit für externe Partner an unseren Schulen zu verbieten.
Das finde ich falsch, und auch das gehört dazu, wenn wir über Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden in unserem Land reden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatte jetzt ein wenig auf den Ausgangspunkt zurückbringen, nämlich auf die Frage von Orchestern und Theatern.
Ja, Kollegen von der AfD, was Sie von Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz halten, haben Sie hier ausreichend vorgetragen. Das müssen wir jetzt nicht noch weiter kommentieren.
Wenn man Ihnen zuhört, muss man ja feststellen, dass Sie offensichtlich die Entwicklung nicht verfolgt haben. Das klingt ja so, als ob wir in den letzten zehn Jahren gar nichts gemacht hätten. Das ist ja schlichtweg Unfug.
Frau Dr. Maicher hat ausführlich vorgetragen, an welchen Stellen wir uns um die Theater und Orchester entsprechend gekümmert haben.