Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Zudem ist Sachsen ein Grenzland. Deshalb müsste die Einführung restriktiver Regelungen zur Ladenöffnung auch im europäischen Kontext gesehen werden. Die Vorschriften müssten voraussichtlich bei der EU-Kommission angezeigt

werden, da sie direkt in die EU-weite Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingreifen. Diese sogenannte Notifizierungspflicht bedingt besonders hohe Anforderungen an die Gesetzesbegründung, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfüllt sind.

Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs zielt auf die in § 10 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz geregelten Arbeitnehmerschutzbestimmungen ab. Ungeachtet der inhaltlichen Bewertung des Änderungsvorschlages wirft der Erlass arbeits- und sozialpolitischer Regelungen durch den Landesgesetzgeber potenzielle Kompetenzfragen auf und macht eine derartige Regelung formal angreifbar. Zur beabsichtigten Aufzeichnungspflicht in § 10 Abs. 6 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz wird auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2023 hingewiesen. Demnach ist bereits jetzt die vollständige Arbeitszeit aller Beschäftigten aufzuzeichnen.

Fazit: Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte soziale Anliegen ist durchaus nachvollziehbar. Berücksichtigt man aber, dass sich die Arbeitszeiten der Beschäftigten im Regelfall nicht mit den Ladenöffnungszeiten decken, wird klar, dass die Ziele nicht zwingend durch eine Änderung des Ladenöffnungsrechts erreichbar sind.

Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollege Winkler sprach in dieser ersten Rederunde für die SPD-Fraktion. Wir eröffnen nun die zweite Rederunde. Ich übergebe wiederum an die einbringende Fraktion, Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige Punkte, die von Ihnen genannt wurden, konkret eingehen. Vielleicht gelingt es mir ja, Sie umzustimmen.

Kollege Ritter, Sie haben es selbst gesagt: Ein Großteil der Beschäftigten im Einzelhandel ist in Minijobs oder in Arbeitsverhältnissen, die man für gewöhnlich als prekär bezeichnet. Der Anteil dieser Beschäftigten ist in den letzten Jahren durchaus gewachsen. Nun müssen Sie sich auch anschauen, was der Grund des Ganzen ist. Das Ganze ging eigentlich damit Hand in Hand, dass die Öffnungszeiten immer weiter ausgeweitet wurden. Ein Grund dafür sind die unwirtschaftlichen Randzeiten, bei denen sich feste Beschäftigungsverhältnisse nicht so richtig lohnen. Wenn Sie das tatsächlich anprangern und ernst meinen, dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

Auch die Konkurrenz zum Onlinehandel – das haben Sie und der Kollege der AfD bereits gesagt – stellt sich in diesem Fall überhaupt nicht. Ich habe gesagt – Sie haben es auch selbst in Ihren Reden mehrfach gesagt –, dass im Moment der Non-Food-Bereich, sprich, der Bereich, der in Konkurrenz zum Online-Handel steht, diese Randzeiten überhaupt nicht ausnutzt. Wir reden hier von der Praxis.

Herr Peschel, hätten Sie mir zugehört, dann hätten auch Sie gehört, dass ich es schon gesagt habe. Wir reden in der Praxis im Grunde von den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten, in der Regel vom Discounter.

Es ist auch nicht der Untergang des Handels, wie Sie es gesagt haben. Ich meine, Sie müssen sich diesbezüglich irgendwie entscheiden. Auf der einen Seite haben Sie gesagt: Das, was wir beantragen, braucht es nicht; denn das machen viele eh schon. Auf der anderen Seite sagen Sie, es sei der Untergang des Einzelhandels. Sie müssen dann schon irgendwie festlegen, was Sie wirklich wollen.

Weil Sie die Spätis in Leipzig angesprochen haben: Diese sind bereits jetzt vom Ladenschlussgesetz nicht wirklich gedeckt, sondern laufen in der Regel als Imbissbetriebe oder dergleichen und sind von unserer Regel überhaupt nicht betroffen, wenn Sie das ernst meinen.

Schade, Kollege Lippmann, dass Sie sich nicht zu einer Zustimmung durchringen können. Wenn ich Ihren Ausführungen zugehört habe, haben Sie zumindest erkannt, was das Anliegen unseres Antrages ist und worum es uns im Kern geht. Das Gleiche hat auch die SPD etwas durchblicken lassen. Aber zu einem Punkt muss ich noch einmal etwas sagen: Unser Gesetzentwurf lässt Öffnungszeiten von 12 Stunden pro Tag, und das an sechs Tagen pro Woche, zu.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sagen, dass es in dieser Zeit für einen normalen Berufstätigen nicht möglich sei, einkaufen zu gehen, dann frage ich mich, was die SPD inzwischen für reguläre Arbeitszeiten und -bedingungen vertritt.

(Beifall bei den LINKEN – Staatsminister Martin Dulig: Sie verwechseln Ladenöffnungszeiten mit Arbeitszeiten!)

Kollege Brünler sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Ritter von der CDU-Fraktion; bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben die vier Punkte am Schluss meiner Rede aus der ersten Rederunde sicherlich noch im Gedächtnis. Man kann es mit einem Wort zusammenfassen: Regelungswut.

Regelungswut – damit glänzt heute die Linksfraktion und blendet damit die Nöte des Einzelhandels völlig aus, geschweige denn, die Situation unserer Innenstädte im Blick zu haben. Ein Blick in den letzten IHK-Konjunkturreport hätte Sie das erkennen lassen müssen. Ich zitiere: „Die ohnehin trübe Stimmung im regionalen Einzelhandel hat sich merklich verschlechtert. Hohe Teuerungsraten bremsen den Privatkonsum einerseits aus. Zusammen mit dem hohen Kostendruck auf der anderen Seite führt dies bei vielen Einzelhändlern zu sinkenden Umsätzen.“

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Ja. Bitte schön, Herr Kollege Brünler.

Sie haben gerade gesagt, dass unser Gesetzentwurf die Situation in vielen Innenstädten noch prekärer machen könne. Vielleicht können Sie mir ein ganz konkretes Beispiel von einer Innenstadt nennen, wo die Geschäfte regulär bereits früh um 6 Uhr öffnen und nicht bereits um 20 Uhr – im Non-Food-Bereich – geschlossen werden.

Lieber Kollege Brünler, Politik ist dazu da, Rahmen zu setzen. Wenn wir den Rahmen des Einzelhändlers immer weiter einschränken, dann kommen wir nicht weiter. Wir sollten denen doch einen Rahmen geben. Es ist doch keiner gezwungen, bis 22 Uhr offen zu haben.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? – Kollege Brünler, bitte.

Es ist nur eine Nachfrage. Ich möchte von Ihnen ein konkretes Beispiel hören, was durch unseren Fall in der Innenstadt betroffen wäre.

(Zuruf von der CDU: Leipzig!)

Da kann ich jetzt – – ich fahre dann fort.

Ich habe gerade aus dem IHK-Einzelhandelbericht zitiert. Die Linksfraktion will stattdessen Planken einschlagen und die Eigenverantwortlichkeit des Einzelhändlers noch mehr mit Bürokratie überziehen. Das ist genau das, was die Antwort auf Ihre Frage gerade war.

Neben den geltenden umfangreichen Regelungen des Bundesarbeitszeitgesetzes wird eine Verschärfung der Dokumentationspflicht gefordert.

Die Konsequenz des Einzelhandels ist doch schon klar: Freisetzung von sozialpflichtigen Versicherungsverhältnissen. Die Beschäftigten werden zu künftigen Bürgergeldempfängern, obwohl sie den Job vielleicht gern machen und zu dem Beruf berufen sind. Dies gilt auch für die vielen Minijobber. Die Branche Einzelhandel hat gerade durch eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit an Attraktivität gewonnen. Die Differenzierung im Gesetzentwurf zwischen den großen Einzelhändlern und den familiengeführten Betrieben findet erst gar nicht statt. Vielmehr werden die realen Arbeitsbedingungen ausgeblendet.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das wäre – das kann man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – die Halbierung des Wachstums im Jahr 2023 auf 3 %. Entgegen der Bemühungen, den Bürokratieabbau durch weniger oder die Vereinfachung der Regelungen real zu vollziehen, sehen wir hier eine klare Fehlanzeige.

(Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Von Betrachtung und Berücksichtigung der realen Verhältnisse, indem Schließung und Insolvenz in den Fokus genommen werden, habe ich nichts gehört – auch Fehlanzeige. Die Betrachtung des Bedeutungszuwachses des Online-Handels, das haben Sie kurz angesprochen, aber gleich

wieder gesagt, dass es nur den Non-Food-Bereich betrifft. Man muss es aber in Gänze sehen. Das ist genauso eine Fehlanzeige. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden gar nicht betrachtet. Sachlich und fachlich sehen wir, dass es das so nicht wiedergibt. Der stationäre Handel wird mit den betrieblichen Herausforderungen zur Wettbewerbsfähigkeit auch unter den Bedingungen der Digitalisierung gar nicht betrachtet.

(Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Freistaat Sachsen haben verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sicherlich wird der Minister darauf noch einmal eingehen. Der Runde Tisch „Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt“ versucht, hierfür Lösungen zu bieten. Die City-Offensive „Ab in die Mitte“ macht auch etwas, um diesem ganzen Dilemma, welches wir in den Innenstädten erleben, entgegenzuwirken.

Abschließend möchte ich noch ein Wort zum Energiesparvorschlag, der im Gesetzentwurf enthalten ist, sagen. Der läuft gänzlich ins Leere. Was denken Sie, was passiert, wenn der Einzelhändler seine Werbung ausschaltet? Kollege Winkler hat es schon angesprochen. Es ist gar nicht möglich, die Kühltruhen über Nacht auszuschalten. Diese müssen 24 Stunden laufen. Man kann vielleicht noch an einer Schraube drehen, indem man seine Beleuchtung von Neonröhren auf LED umrüstet. Das muss erst einmal alles erarbeitet werden. Somit wären aber die Möglichkeiten mit Blick auf den Energiebereich schon erschöpft.

Wir glauben, dass eine permanente Herumschrauberei an den Öffnungs- und Arbeitszeiten die Wohlfahrt für die Gesellschaft nicht verbessert. Wir können diesem Gesetzentwurf in Gänze nicht zustimmen und werden ihn daher ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Kollege Ritter sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Somit gebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ladenöffnungszeiten sind nicht gleich Arbeitszeiten. Das ist uns sehr bewusst. Das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt.

Natürlich muss man das Schutzgut noch einmal in den Mittelpunkt stellen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel gilt eben nicht nur die Zeit als Arbeitszeit, wenn sie an der Theke oder Kasse stehen, sondern das Vor- und Nachbereiten zählt ebenso dazu. Das gilt auch für nicht wenige, die noch weit nach Mitternacht konfektionieren müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns genau diesem Schutzgut besonders widmen.

Die Frage, die auch hier schon aufgerufen wurde, ist nur folgende: Wo regelt man arbeitsrechtliche Fragen? Das hat eher etwas mit dem Arbeitsrecht, dem Arbeitszeitschutzgesetz und anderen Arbeitsschutzgesetzen zu tun. Das Ladenöffnungsgesetz ist ein Gesetz, welches die unterschiedlichen Interessen miteinander vereinbaren soll.

Deshalb ist es wichtig, dass wir eine Balance finden zwischen den Unternehmensinteressen des Einzelhandels, die natürlich unter dem Druck des Onlinehandels besonderen Herausforderungen gegenüberstehen, der durch die Coronazeit noch einmal einen richtigen Katalysatoreffekt erfahren hat, und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese sind genauso abzuwägen, wie die Interessen der Beschäftigten.

Die Frage ist, ob dieses Ladenöffnungsgesetz diese Interessen ausbalanciert? Ich denke, das sächsische Gesetz macht das ganz gut. Wir haben es mit einem Rahmen versehen, was die Öffnungszeiten anbelangt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich um Kann-Regelungen handelt. Heute schon nutzen auch die großen Unternehmen nicht die komplette Zeit aus, die mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz möglich ist. Das können Sie beispielsweise auch an den Schlusszeiten in den großen Städten sehen, die vor dem möglichen Ende liegen.

Das, was Sie möchten, ist sozusagen die strengste Regel, die wir in Deutschland dann hätten. Ich bleibe dabei: Die Balance, die wir mit dem jetzigen Ladenöffnungsgesetz gefunden haben, ist richtig.

Ich habe mich vorhin etwas über Ihre letzte Frage geärgert, eine rhetorische Frage an die SPD. Sie verwechseln anscheinend selbst das Thema Arbeitszeit und Ladenöffnungszeit. Bleiben wir bitte bei der Debatte: Wie können wir die unterschiedlichen Interessen miteinander austarieren? Es ist richtig, dass wir den Einzelhandel sowie die Konsumentinnen und Konsumenten, also unsere Verbraucherinnen und Verbraucher, genauso in den Blick nehmen, besonders aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht außer Acht lassen.

Wenn es weitere Veränderungsbedarfe geben sollte, dann sollte man aber die Gesetze ändern und den Arbeitsrechtsstatus prüfen, ob dieser zeitgemäß ist und passt. Mit dem Ladenöffnungsgesetz, welches wir in Sachsen haben, sind wir ganz gut aufgestellt.