Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Wenn es weitere Veränderungsbedarfe geben sollte, dann sollte man aber die Gesetze ändern und den Arbeitsrechtsstatus prüfen, ob dieser zeitgemäß ist und passt. Mit dem Ladenöffnungsgesetz, welches wir in Sachsen haben, sind wir ganz gut aufgestellt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung.

Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten und zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel (Sächsisches Beschäftig- tenschutzgesetz für den Einzelhandel), Drucksache 7/11340, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.

Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, bildet die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt? – Widerspruch sehe ich nicht.

Damit stimmen wir über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht entsprochen worden.

Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf? – Das ist nicht gewünscht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über

den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Drucksache 7/13269, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/15073, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schultze, ob er das Wort wünscht? – Das sehe ich nicht. Somit haben die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Nicolaus von der CDU-Fraktion, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute haben wir einmal zur Abwechslung auf der Tagesordnung etwas Positives – ein positives Gesetz, nämlich für die Menschen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Es geht um Menschen, die in Not geraten sind oder die Hilfe benötigen. Das ist ein wichtiger Punkt, das ist ziviler Bevölkerungsschutz.

Wir möchten uns heute damit auseinandersetzen, wie wir die Novelle noch einmal verändern können. Es gab einmal die Novelle, um den Katastrophenschutz, Brandschutz und Rettungsdienst, der sich auf einem sehr hohen und guten Niveau befindet, noch zu verbessern.

An dieser Stelle möchte ich einmal reflektieren. Alle sind der Meinung: Es brennt – natürlich muss die Feuerwehr da sein. Fast niemand macht sich Gedanken: Wer muss denn vor Ort sein? Die freiwillige Feuerwehr? Die Berufsfeuerwehr? Auf jeden Fall ist jeder der Meinung, dass die Kameradinnen und Kameraden zur Stelle sein müssen.

Dass sich Brände verändert haben, ist ebenfalls ein ganz wesentlicher Punkt. Wer hätte denn gedacht, dass es wieder an der Tagesordnung sein würde, dass Räucherkerzen, die abgebrannt sind, im Papierkorb landen? Oder dass Asche in den Mülleimer getan wird? Das sind Dinge, von denen man gedacht hat: Das ist alles von gestern. Nein, das gibt es alles wieder.

(Zuruf von der AfD: Infolge Ihrer Schulpolitik!)

Auch die anderen Brände haben sich verändert. Wir haben Kabelbrände, die Baustoffe haben sich verändert. Das bedeutet auch, dass sich die Kameradinnen und Kameraden auf diese Situationen immer wieder einstellen müssen. Das bedeutet auch, dass sie entsprechend gut ausgebildet sein müssen;

(Zuruf von der AfD: Das stimmt!)

sonst kann man zu keinem ernsthaften Einsatz rausgehen. An dieser Stelle möchte ich sagen: Die Ausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil. Das beginnt auf der kommunalen Ebene, und dann geht es ab in die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule – ein wichtiger Punkt für die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden. Deswegen halten wir daran fest, dass unsere Schule ein sehr hohes und gutes Niveau hat, das aber natürlich noch weiter fortgeschrieben werden muss. Wir halten an dem Ausbau der Schule weiter fest.

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Der Rettungsdienst ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil für die Rettung der in Not geratenen Menschen. Das Gleiche gilt für den Katastrophenschutz. Hier gibt es ein Phänomen: Bei Katastrophenlagen halten die Menschen zusammen – das ist ganz eigentümlich. Wenn sonst der eine Nachbar des anderen Feind ist: Bei solchen Katastrophenlagen, also bei Hochwasser, Stürmen etc., wenn die Menschen gegenseitig der Hilfe bedürfen, ist die Möglichkeit da oder wird geschaffen und genutzt, dass man sich gegenseitig hilft.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen danken, die in diesen Bereichen tätig sind. Das ist alles nicht selbstverständlich. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Nun weiter zur Novelle. Wir haben in diese Novelle auch die Brände von 2022 einfließen lassen und haben darauf reagiert. Wir haben auch die kritische Infrastruktur fundamentiert. Das hat ja größere Bedeutung gewonnen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs.

Bevor ich inhaltlich fortfahre, möchte ich mich erst einmal bei Ihnen, Herr Staatsminister, und Ihrem Hause ganz herzlich bedanken für die Novelle, die eingebracht worden ist.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war eine gute Grundlage für uns Abgeordnete, entsprechend zu reagieren. Dann haben wir diese große Anhörung hier im Sächsischen Landtag, im Innenausschuss, durchgeführt. Dafür möchte ich mich auch bei allen Sachverständigen bedanken. Wir haben den großen Schlüssel genutzt; daraus konnten sehr viele Erkenntnisse erwachsen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Städte- und Gemeindetag, SLKT, die Spitzen der Rettungskräfte, des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes – sie alle waren als Sachverständige geladen.

Daraus ausfließend haben wir natürlich auch Änderungen an der Novelle vorgenommen, teilweise auch Schärfungen an bestimmten Stellen. Ich denke, das ist legitim.

(Staatsminister Armin Schuster: Ja!)

Ich möchte mich auch bei allen Abgeordnetenkollegen bedanken, die mitgewirkt haben. Es war ein gutes Miteinander; das ist nicht selbstverständlich. Ich finde, das ist vielleicht eine gute Voraussetzung für weitere Gesetze in diesem Bereich.

(Sabine Friedel, SPD, zu Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Für weitere Gesetze“! Siehst du!)

Nun komme ich zu einem Punkt, der mir besonders am Herzen lag: die Großschadenslage. Was ist eine Großschadenslage? Wir haben einmal die normale Feuerwehrlage und die Katastrophenlage. Dazwischen haben wir jetzt die Großschadenslage eingebaut.

Ich will das einmal kurz beschreiben: In einem Landkreis – ich nehme einmal meinen Landkreis Zwickau – gibt es punktuelle Hochwasser in zwei, drei Gemeinden. Dann kann dort die Großschadenlage ausgerufen werden. Oder es gibt punktuell einen Sturm. Dann kann der Kreisbrandmeister dort den Einsatz leiten.

Die ausführende Verordnung wird dann klären, inwieweit, sage ich einmal, die Kostensituationen übertragen werden,

damit es dort keine Unschärfen gibt oder Verunsicherungen – wie es momentan noch etwas im Raum steht. Deswegen sind wir froh, dass wir diesen Weg beschreiten konnten.

Dann komme ich zur Berg- und zur Wasserrettung. Hier haben wir klargestellt: Wenn sie mit herangezogen werden zu Brand-und Katastrophenschutzeinsätzen, bekommen sie den Verdienstausfall voll erstattet. Ich denke, es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass derjenige, der dort ins Ehrenamt geht, bei der Bergrettung oder bei der Wasserrettung, weiß, dass er dann keinen Verdienstausfall hat und sich somit nicht fragen muss: Oh Gott, gehe ich jetzt zum Einsatz raus oder nicht? Das ist damit klargestellt.

Ein weiterer für mich sehr guter Punkt: die organisierten Ersthilfen. Was sind organisierte Ersthilfen? Die meisten, die sich in dem Thema nicht auskennen, werden sich fragen, was das zu bedeuten hat. Das sind Menschen, die sich bereiterklären, schneller da zu sein als der RTW. Das können meinetwegen Krankenschwestern sein oder jemand, der in der Krankenpflege arbeitet, Ärzte oder gut ausgebildete Ersthelfer.

Diese werden von der Leitstelle erfasst. Gibt es eine Meldung an die Leitstelle – ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, ein Unfall –, dann werden diese Leute über eine App informiert und können sofort vor Ort gehen. So können zum Beispiel Nachbarn, die vielleicht eine Ausbildung als Krankenpfleger haben, direkt alarmiert werden und helfen. Gerade bei einem Schlaganfall ist es entscheidend, wie schnell die Hilfe für den Betroffenen vor Ort ist. Da können Minuten entscheiden. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir diesen Punkt erfasst haben und am Ende auch umsetzen können.

Wir haben noch viele – eher kleinere – Sachen überarbeitet und geschärft; darauf will ich jetzt nicht eingehen. Aber ein großer Punkt ist für mich noch die Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Was ist das? Momentan haben wir im Gesetz, dass die Leistungserbringer über die Rettungszweckverbände ausgeschrieben werden müssen. Diese Pflicht haben wir herausgenommen und die Bereichsausnahme hineingenommen, mit der Koppelung an den Katastrophenschutz.

Ich bin der Meinung, dass das für die Rettungszweckverbände eine gute Gelegenheit ist, nach der Qualität zu schauen aber auch nach dem Katastrophenschutz und wie das Gesamtsystem im Bevölkerungsschutz ausgerichtet ist. Deswegen haben wir hier einen Riesenschritt nach vorne getan, das war ein überfälliger Schritt.

Dann haben wir die Spontanhelfer, die praktisch von den Landkreisen koordiniert werden. Das war ein luftleerer Raum, wenn man eine Katastrophe hat – wie, schauen wir hinaus, etwa hier in Dresden, an der Elbe –, da war schon genug los. Wenn Sandsäcke gefüllt werden müssen, haben wir Spontanhelfer, und diese sind jetzt praktisch gesetzlich fixiert. Das ist auch ein großer qualitativer Schritt nach vorn.