Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Dann haben wir die Spontanhelfer, die praktisch von den Landkreisen koordiniert werden. Das war ein luftleerer Raum, wenn man eine Katastrophe hat – wie, schauen wir hinaus, etwa hier in Dresden, an der Elbe –, da war schon genug los. Wenn Sandsäcke gefüllt werden müssen, haben wir Spontanhelfer, und diese sind jetzt praktisch gesetzlich fixiert. Das ist auch ein großer qualitativer Schritt nach vorn.

Dann haben wir eine Experimentierklausel für innovative Ansätze im Rettungsdienst, für die Telemedizin. In Bayern

gibt es dazu einige Modellprojekte. Ich bin der Meinung, dass wir damit nach vorne kommen können. In Zeiten von Ärztemangel ist es, glaube ich, wichtig, dass wir auch auf solche Dinge zurückgreifen können.

Für mich in dieser Rederunde als Letztes: Ich bin wirklich sehr stolz darauf, dass wir die Kinder- und Jugendfeuerwehr explizit in einem eigenen Paragrafen verankert haben. Ich bin ich so glücklich, dass wir das Eintrittsalter auf sechs Jahre gesenkt haben.

(Beifall bei der CDU – Christian Hartmann, CDU: Bravo!)

Ich will es noch kurz beschreiben. Als ich in den Landtag gekommen bin, gab es ein Eintrittsalter von zehn Jahren. Ich habe immer schon gesagt: Leute, mit zehn Jahren, wenn die Kinder in die Schule kommen, fischen uns die anderen – der Fußball, der Chor, die Gitarrenspieler, was weiß ich – die jungen Leute alle schon weg.

(Zuruf von der CDU: Sicher!)

Dann haben wir das Alter auf acht Jahre gesenkt und haben diesen Krampf gemacht mit den Kinderfeuerwehren, in Absprache mit der Unfallkasse.

Ich bin der Meinung, dass wir jetzt eine klare gesetzliche Regelung haben. Das ist auch zum Wohle der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Wir haben enormen Zuwachs bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren. Darauf können wir alle stolz sein. Das ist ein richtiger Schritt in diese Richtung.

Vielen herzlichen Dank – bis zur nächsten Runde.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollegin Nicolaus sprach in dieser ersten Rederunde für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Kuppi.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lange wurde die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz angekündigt. Entgegen den Befürchtungen unserer Fraktion, dass es erneut nur ein kleiner Wurf mit lediglich kosmetischen Änderungen werden wird, wurden diesmal eine Reihe von Änderungen in Angriff genommen.

(Sören Voigt, CDU: Hört, hört!)

Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass im Rahmen der Anhörung eine Vielzahl von Organisationen und Akteuren in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wurden. Die Vielzahl der Stimmen und Stellungnahmen gewährleisteten eine hohe fachliche Expertise bei der Formulierung des Gesetzentwurfs.

Dies schlägt sich auch in den zahlreichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf nieder. Letztlich wurden über 60 Paragrafen geändert. Auch hat man aus den Großschadensereignissen der letzten Jahre, insbesondere den

Großbränden des letzten Jahres, die erforderlichen Konsequenzen gezogen, die sich im Gesetz niederschlagen. Dies betrifft sowohl die Frage der Einsatzleitung als auch der Finanzierung entsprechender Einsätze.

Die Praxis solcher Ereignisse hat gezeigt, dass die bisherige Regelung nicht praxistauglich war. Nunmehr kann der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Hilfen gewähren, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehren entstehen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein mehrere Tage dauernder Einsatz.

Bislang gab es für Angehörige der Bergwacht und der Wasserrettungsdienste in Sachsen bei Einsätzen in der Notfallrettung keine Regelung im Hinblick auf Freistellungs-, Lohnfortzahlungs- oder Verdienstausfallansprüchen. Mit der einheitlichen Anwendung der Freistellungsregelung für alle Ehrenamtlichen wurde dem Ehrenamt in Sachsen Rechnung getragen.

An dieser Stelle hätten wir uns allerdings mehr Konsequenzen seitens der Staatsregierung gewünscht: eine Aufwertung des Ehrenamtes in Sachsen in einer Form, die sich spürbar für die Ehrenamtler auszahlt. Wir, die AfD-Fraktion, hatten die Idee einer Feuerwehrrente bereits vor der jüngsten Novelle mit einem Antrag eingebracht.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Die Idee haben wir schon seit 15 Jahren! Da gab es euch noch gar nicht!)

Leider wurde diese Idee seitens der Staatsregierung nicht wieder aufgegriffen. Die Gleichstellung aller Ehrenamtler ist letztlich eine Selbstverständlichkeit.

Um auch zukünftig junge Menschen für das Ehrenamt begeistern zu können, braucht es in Sachsen mehr als nur goldene Anstecknadeln.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen wurde erstmals ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. In Zeiten sich häufender terroristischer Angriffe und immer wieder aufflammender Konflikte auf unserer Welt, bei denen Deutschland direkt oder indirekt beteiligt ist, war dies ohnehin eine längst fällige Notwendigkeit.

Neu im Gesetz aufgenommen wurde die Möglichkeit der organisierten Ersten Hilfe. Es handelt sich dabei um die notwendige Erstversorgung eines Patienten. Diese auch „First Responder“ genannten Personen sind das Bindeglied zwischen Ersthelfer und Eintreffen des Rettungsdienstes. Die AfD-Fraktion hatte ebenfalls einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der aufgrund der Änderungen im Gesetzentwurf obsolet geworden ist. Im Gesetz verankert ist nunmehr die rechtliche Grundlage bezüglich Alarmierung und Einsatz dieser Kräfte.

Auch ist es gut, dass die koalitionstragenden Fraktionen nun in ihrem Änderungsantrag die vorgesehene Änderung des Referentenentwurfs des § 23 herausgenommen haben. Unser zuvor eingereichter Änderungsantrag hatte ebenfalls den Sinn, die Wörter „und Arbeiten“ zu streichen. Die Einführung dieser Worte in den Absatz 2 des § 23 hätte einen

schier endlos hohen Verwaltungsaufwand und einige riesige Antragsflut bei der Verwaltung nachgezogen; denn jede einzelne, noch so kleine Schweißarbeit hätte bei der Gemeinde nun gemeldet werden müssen.

Dennoch fehlen im Gesetzentwurf einige wichtige Regelungen bzw. sind Vorschriften zu korrigieren. Ich nehme insofern Bezug auf die Änderungsanträge, die ich hiermit einbringe:

Das Gesetz ist zumeist nüchtern und sachlich gehalten, was gut ist. Umso mehr ist der Unterschied in § 18 nicht verständlich und nicht vermittelbar. Wenn ein Satz eingefügt wird, der die Pflichten der Angehörigen im freiwilligen Feuerwehrdienst darstellt, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen diese Pflichten im aktiven Dienst zur Entlassung führen kann, ist dies eine Verschärfung und nicht weniger als eine Gesinnungsprüfung für Feuerwehrleute. Eine entsprechende Regelung hat im Gesetz nichts zu suchen. Das Wort „aktiven“ ist zu streichen; denn gemäß der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage mit der Drucksache 7/13019 wird aktiver Dienst definiert als regelmäßige Teilnahme an Aus- und Weiterbildung und erstreckt sich damit zeitlich nicht nur auf das Löschen und andere Einsätze, sondern auf ein größeres Feld.

Unser nächster Änderungsantrag schafft im Gesetz die rechtliche Grundlage für die Anschaffung von Bodycams. Nach Informationen der Staatsregierung haben die Angriffe auf Rettungskräfte in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dennoch bleibt es der Entscheidung der ordentlichen Wehren überlassen, ob Bodycams angeschafft werden sollen oder nicht. Insofern vertrauen wir auf die Einschätzung der Wehrleiter vor Ort bezüglich der Sicherheitssituation.

Der dritte und letzte Änderungsantrag betrifft die Flughelfer. Hierbei handelt es sich um speziell ausgebildete Feuerwehrleute, die Flugeinsätze koordinieren und steuern. Sie stellen das Bindeglied zwischen den Wehren am Boden und den Piloten dar. Die Waldbrandeinsätze haben die Notwendigkeit des Einsatzes von Flughelfern gezeigt. Bislang gibt es in Sachsen nur drei Flughelfer. Wir wollen einerseits die Ausbildung weiterer Flughelfer voranbringen und andererseits sicherstellen, dass die Ausrüstung in Sachsen einheitlich ist.

Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen unseren Änderungsanträgen nicht zustimmen können, wird unsere Fraktion sich bei dem Gesetzentwurf enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD-Fraktion)

Kollege Kuppi sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Schultze; bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!

(Zuruf von der AfD-Fraktion)

Es war in der letzten Legislaturperiode, als bei einer kleinen Novelle das Versprechen abgegeben worden ist: In der nächsten Legislaturperiode – also der jetzigen – werden wir sofort anfangen, das BRKG zu bearbeiten und einen großen Wurf hinlegen. Dass es fast bis zum Ende der Legislaturperiode gedauert hat, hat Gründe.

Doch ich glaube, solch eine Debatte sollte man heute angesichts der vielen Helferinnen und Helfer, der Mitglieder im Bevölkerungsschutz, der Aktiven, die sich in diese Diskussion eingebracht haben, dazu nutzen, von diesem Punkt aus Danke zu sagen. Nicht nur den Helferinnen und Helfern für ihre aktive Arbeit und dem, was sie tagtäglich für die Sicherung des Lebens in der Bevölkerung und in der Gefahrenabwehr leisten, sondern gerade auch bei der Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf.

Alle können sich daran erinnern: Ohne die Kampagne „Status 6“ wäre der Druck wahrscheinlich nie so groß gewesen. Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen von Status 6 sehr viel dazu beigetragen haben, dass heute ein Gesetzentwurf vorliegt, der dem Innenminister bereits mehrfach vorlag, dann wieder zurückgezogen wurde, wieder diskutiert wurde, als zu Ende diskutiert galt, wieder zurückgezogen wurde, wieder neu diskutiert worden ist. Immer wieder waren es gerade die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Verbänden, die gesagt haben: Wir haben noch ein paar Dinge, die wir diskutieren wollen.

Es gab durchaus Ansätze von transparenten Diskussionen und die Möglichkeit, zu schauen, wie es sich in der Praxis auswirkt. Nicht immer, glaube ich, hat das Ministerium dabei all seine Möglichkeiten ausgeschöpft, sondern sehr oft hat man vorgelegt, festgelegt und Anmerkungen einfach herausgestrichen. Das hat sich gegen Ende tatsächlich geändert und man hat versucht, das zu diskutieren.

Doch wir müssen heute sagen: Eine der großen Leistungen, dass das Gesetz so vorliegt, wie es heute vorliegt, ist, dass die Menschen, die dort draußen im Bevölkerungsschutz aktiv sind, sich zu Wort gemeldet haben; dass sie nicht weggeschaut haben und gesagt haben, das wird schon irgendwie werden, sondern dass sie aktiv dabei gewesen sind.

Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen, auch wenn wir wissen, dass Punkte dabei sind, die zu kritisieren sind; auch wenn unsere Änderungsanträge – wie in diesem Haus zu erwarten – keine Mehrheit finden werden.

Wir haben natürlich auch ein paar Kritikpunkte und dieses Gesetz geht uns an vielen Stellen nicht weit genug. Es geht uns nicht weit genug, wenn es bei der Brandschutzbedarfsplanung keine Fortschreibung gibt, die besagt, bis wann sie gelten. Sie können nach wie vor sehr lang gestreckt sein.

Ich finde auch, dass das Modellprojekt Telemedizin innerhalb der Diskussion, wie wir sie geführt haben, eigentlich kein Modellprojekt mehr sein sollte. Die Ausbildung von Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr – dazu werden wir noch einen Antrag stellen – muss auf ein ganz anderes Niveau gestellt werden.

Es ist immer noch so, dass in vielen Fällen für die Ausbildung Urlaub genommen werden muss. Nun gehört es hier nicht hin, aber es gibt zwei Möglichkeiten: Eine ist, Sie nehmen unseren Änderungsantrag an. Eine mindestens genauso gute ist, dass Sie die Initiative zu fünf Tagen Bildungsurlaub in Sachsen unterstützen. Das könnte man tun, jeder hat die Möglichkeit, diese zu unterschreiben. Dann haben wir fünf Tage Bildungsurlaub sowie im Gesetz die Freistellung stehen. Wir wären einen ganz großen Schritt gegangen, bei dem wir Kameradinnen und Kameraden, gerade bei der freiwilligen Feuerwehr, nicht dazu zwingen, dass sie Urlaub nehmen müssen, um dafür zu trainieren, dass sie uns im Zweifelsfall aus gefährlichen Situationen herausholen müssen.

Für die Mitwirkung im Rettungsdienst oder bei Einsätzen in Großschadenslagen hätten wir uns durchaus weitergehende Regelungen vorstellen können. Gerade die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen sind dabei noch lange nicht ausgereizt.

Zur zentralen Beschaffung – etwas, das hier gern mit einer Sammelbeschaffung verwechselt worden ist –: Wir hätten uns nach wie vor gewünscht, dass Sachsen für Sachsen einkauft; und zwar mit der Einkaufsmacht, die ein ganzes Land hinstellt – ähnlich wie in Brandenburg, wo 80 Feuerwehren mit einer Option auf 120 Waldbrandfahrzeuge eingekauft worden sind. Stellen Sie sich einmal vor, wenn man in Sachsen zu einem Hersteller – ich möchte hier keinen nennen – gegangen wäre und gesagt hätte, wir als Freistaat kaufen gemeinsam ein; nun lasst uns über die Sammelbeschaffung von drei, vier Fahrzeugen reden, was ja durchaus möglich wäre. Sie sehen vermutlich alle selbst den Unterschied zum Beispiel unserer Kollegen in Brandenburg. Es wäre gar nicht unüblich gewesen.

Die Koalition ist uns an einer Stelle entgegengekommen oder auf dieselbe Idee gekommen.

(Sören Voigt, CDU: Entgegengekommen!)

Aus meiner Sicht sind Sie uns entgegengekommen. Es geht um die wissenschaftliche Evaluierung des Bevölkerungsschutzes. Diesbezüglich haben wir bereits in der Haushaltsdebatte gesagt: Lasst uns weiter diskutieren und wirklich einen Bereich schaffen, bei dem es eine Forschungsanstalt gibt, die sich mit dem Bevölkerungsschutz in Sachsen beschäftigt und die nicht einfach nur irgendwo angebunden, sondern selbstständig ist.