Aus meiner Sicht sind Sie uns entgegengekommen. Es geht um die wissenschaftliche Evaluierung des Bevölkerungsschutzes. Diesbezüglich haben wir bereits in der Haushaltsdebatte gesagt: Lasst uns weiter diskutieren und wirklich einen Bereich schaffen, bei dem es eine Forschungsanstalt gibt, die sich mit dem Bevölkerungsschutz in Sachsen beschäftigt und die nicht einfach nur irgendwo angebunden, sondern selbstständig ist.
Familienfreundlichkeit, Standortfeuerwehren und die Sicherheit im Kat-Schutz sind uns sehr wichtig, wir werden sie weiterverfolgen. Wir werden auch nicht die alte Nostalgie einer irgendwie gearteten Feuerwehrrente transportieren, sondern unsere Forderung nach Rentenpunkten im Ehrenamt – die nicht in dieses Gesetz gehört, sondern auf die Bundesebene; denn dort kann man das machen, wenn man eine progressive Mehrheit im Bund hat – nennen: Wenn man im Ehrenamt tätig ist, gerade im Bevölkerungsschutz, dann soll nach unserer Vorstellung mindestens ein
Rentenpunkt für fünf Jahre aktiven Dienst gegeben werden, damit das im Alter dementsprechend gewürdigt und abgesichert ist.
Wir müssen noch einmal über die Einführung der Standortfeuerwehren reden und darüber, wie diese aussehen. Nach unserer Vorstellung brauchen wir diese Säule neben der Säule der freiwilligen Feuerwehren, weil sich das Leben und die Lebenswirklichkeit in unserem Land geändert hat. Wir verlangen von Menschen, dass sie 50 bis 100 Kilometer auf Arbeit fahren. Wenn dann der Pieper angeht, ist es einfach zu spät, ehe man wieder an dem Ort ist, in dem man in der freiwilligen Feuerwehr organisiert ist. Lassen Sie uns das machen!
Lassen Sie uns auch darüber nachdenken, wie wir es hinbekommen, dass Bevölkerungsschutz, Selbstschutz und Erste Hilfe wieder Bestandteil von Bildung werden. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie es uns in der zukünftigen Diskussion und auch bei anderen Gesetzen gelingt – gerade hier im gesetzgebenden Haus gilt es, bei der Schule darüber nachzudenken –, dass im Sächsischen Bildungsplan sowie in sächsischen Kitas und Schulen der Bevölkerungsschutz wieder eine Rolle spielt.
Es gibt noch viele Dinge, über die wir weiter diskutieren müssen, weil sie in diesem Gesetz angedacht, aber noch nicht perfekt sind.
Dennoch möchte ich am Schluss eines sagen: Dieses Gesetz hat einen Vorteil; denn es ist ein Fortschritt, kein Rückschritt. Es ist endlich eine Novellierung, die dazu führt, dass wir uns auf den Weg zu einem Bevölkerungsschutz des 21. Jahrhunderts machen. Aber wir machen uns mit diesem Gesetz eben nur auf den Weg; wir sind nicht dort angekommen. Das Gesetz ist eben nicht das Gesetz, das alle Probleme in Sachsen löst, sondern es bewirkt nur, dass wir darüber diskutieren und Grundvoraussetzungen schaffen.
Ich möchte noch einmal sagen: Telemedizin, die Freistellung von Kameradinnen und Kameraden, die Verbindung zum Bevölkerungsschutz, die Bereichsausnahme und viele andere Dinge stehen in diesem Gesetz als Optionen, sind aber nicht endgültig gelöst. Es gibt noch viel zu tun.
Doch auf eines können wir uns, denke ich, verlassen: Draußen im Freistaat sind viele Menschen – mehr als 50 000 –, die mit ihrem Ehrenamt jeden Tag bereitstehen, um Bevölkerungsschutz im wahrsten Sinne des Wortes zu leben. Aus Respekt vor diesen Menschen sollten wir diese Diskussion sachlich, fair und gemeinsam führen; denn alles, was wir hier diskutieren, ist am Ende nur der Rahmen dafür, dass diese Menschen im Einsatz – und wenn sie wieder aus dem Einsatz kommen – geschützt sind.
Deshalb möchte ich am Ende meiner Rede die Gelegenheit nutzen, immer eine gesunde Heimkehr zu wünschen. Ich möchte mich noch einmal bei den Menschen bedanken, die im Bevölkerungsschutz tätig sind. Ich möchte ihnen versprechen, dass DIE LINKE auch weiterhin an ihrer Seite
stehen wird und ein Sprachrohr der Bevölkerungsschützerinnen und Bevölkerungsschützer ist, weil es uns wichtig ist, dass Bevölkerungsschutz nicht irgendetwas ist, das wir haben, sondern etwas, wofür wir sehr viel Dankbarkeit empfinden: Man ist 24/7 bereit, sein Leben im Zweifelsfall zu riskieren, um anderes Leben zu retten.
Das hat unseren gesamten Respekt. Deshalb werden wir dennoch, wenn wir dem Gesetz zustimmen, drei Änderungsanträge einbringen. Diese werden später eingebracht.
(Beifall bei den LINKEN, den Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Albrecht Pallas, SPD, sowie des Staatsministers Armin Schuster)
Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann; bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stärken die, die uns retten. Mit diesem Anspruch sind wir 2019 in diese Koalition gegangen. Heute kommen wir diesem Ziel hoffentlich ein gutes Stück näher; denn auch wenn diese Neufassung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz keine Revolution ist, ist es allemal eine bemerkenswerte und umfassende Reform. Wir machen den Brandschutz fit für die Zukunft, wir stärken den Rettungsdienst und wir verbessern den Katastrophenschutz in Sachsen. Es ist ein großer Erfolg dieser Koalition, der sich nach langen Verhandlungen auch sehen lassen kann.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Bitte, vergegenwärtigen Sie sich: Die Diskussion um den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat wird normalerweise in zwei Stichpunkten geführt: kommunale
Selbstverwaltung und das Thema Waldbrände. Beide sind spätestens seit dem letzten Jahr in aller Munde, wenn wir über die Struktur der sogenannten nicht polizeilichen Gefahrenabwehr im Freistaat Sachsen reden.
Ich erinnere nur an die Große Anfrage der LINKEN zur Situation der Feuerwehr aus dem letzten Jahr, bei der die Staatsregierung auf 67 Seiten Antworttext 42-mal auf die kommunale Selbstverwaltung verweisen musste. Schon in meiner Rede dazu habe ich angemerkt, dass ein wirksamer Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen vor allem einheitliche Standards braucht. Einheitliche Standards, damit alle Menschen in Sachsen – egal, wo sie wohnen – den gleichen Anspruch auf Schutz und Rettung haben.
Deshalb finden sich in diesem Gesetzentwurf sowohl eine Vorgabe zu einheitlichen Fort- und Ausbildungsunterlagen als auch zum Kostenersatz, sodass der bürokratische Aufwand in den Gemeinden und auch für Ehrenamtliche verringert wird; denn sie stellen nicht nur das Rückgrat der
nicht polizeilichen Gefahrenabwehr dar. Ohne sie wäre Brandschutz im ländlichen Raum schlicht nicht möglich. Genau hier spüren wir zunehmend den demografischen Wandel im Freistaat Sachsen. Die bestehende Aufgabe muss auf immer weniger Schultern verteilt werden und gleichzeitig ist sie doch unverzichtbar.
Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes entschieden stärken. Dazu soll die Aufgabenerfüllung in Zukunft flexibler gestaltet werden. Zukünftig können die Kommunen beispielsweise bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren, bei der Durchführung der Brandverhütungsschau und bei anderen Aufgaben ihre Zuständigkeiten mit anderen Kommunen teilen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Das wesentliche Instrument ist eine Stärkung des Brandschutzes vor Ort. Es ist die Möglichkeit, Stützpunktfeuerwehren in Sachsen zu errichten. Dadurch soll und wird die Tageseinsatzbereitschaft sowie die Verfügbarkeit von besonderen Einsatzmitteln in Zukunft besser abgesichert werden. Nur so kann in der aktuellen Situation und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft dauerhaft ein Brandschutz auf hohem Niveau gewährleistet werden. Dies ist tatsächlich ein Meilenstein, der nun Gesetz wird.
Bereits mit dem Spatenstich der neuen Feuerwache in Riesa wurde ein Fundament für eine derartige zukünftige Zusammenarbeit gelegt. Die Absichtserklärung zielt darauf, dass sie ein Pilotprojekt für Stützpunktfeuerwehren sein kann. Es ist nun an den Brandschutzbehörden, das Potenzial zu erkennen und an den Kommunen, dass dieses mit diesem Gesetz eröffnet wird.
Hier gilt es, die neue Brandschutzbedarfsplanung zukünftig umzusetzen und zudem weitere Modellprojekte im ländlichen Raum zu initiieren und zu evaluieren. Das führt nicht nur dazu, dass die Gewähr für ausreichend Personal und Spezialkräfte geboten wird, sondern auch zu einer Optimierung der Verteilung von kostenintensiver und selten gebrauchter Einsatztechnik, und es ermöglicht einfachere Sammelbeschaffung und somit die Kostenersparnis für die Kommunen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich zum zweiten Stichwort vom Anfang meiner Rede kommen. Die Waldbrände im vergangenen Sommer haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass uns der Klimawandel auch in den nächsten Jahren vor eine entscheidende Herausforderung stellen wird.
Auch wenn sich der AfD-Vertreter gerade an den Kopf greift – ich wünsche Ihnen viel Spaß, wenn der Waldbrand da ist. Dann werden Sie feststellen, dass das keine Mär ist,
sondern eine Herausforderung im Bereich des Brandschutzes. Aber Sie sind mir bisher nicht als innenpolitischer Experte aufgefallen.
Umso mehr macht das die Notwendigkeit einer geordneten und kommunenübergreifenden Zusammenarbeit unerlässlich. So hat auch die Ereigniskategorie „Großschadensereignis“ Eingang ins Gesetz gefunden.
Wenn Sie sich weiter die ganze Zeit auf den Kopf schlagen, dann sage ich Ihnen, das tötet noch mehr Hirnzellen, als Sie offensichtlich bereits verloren haben.
Wenn ein Ereignis eine hohe Zahl an Menschen und erhebliche Sachwerte gefährdet, wie das bei Waldbränden oder anderen Ereignissen der Fall sein kann, dann ist zentrale Hilfe notwendig. Zukünftig sollen verbindliche und deutliche Vorgaben bestehen, um die Gemeinden und die dortigen Strukturen vor der Überforderung zu schützen und ihnen die Sorgen in solchen Fällen zu nehmen.
Noch ein BÜNDNISGRÜNEN-Versprechen findet sich hier eingelöst. Schon lange wurde bemängelt, dass der Kostendruck bei den Rettungsdiensten zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Ohne diese ist aber eine essenzielle Arbeit im Rettungsdienst nicht möglich. Mit dem Gesetzentwurf werden wir den Kommunen nun endlich ermöglichen, den Kostendruck im Rettungsdienst sichtbar und spürbar zu reduzieren, indem wir ihnen ermöglichen, vom Irrweg der Liberalisierung und Kapitalisierung des Rettungsdienstes abzukehren.
Werte Abgeordnete, zukünftig ist ein europaweites Vergabeverfahren für die Träger des Rettungsdienstes nicht mehr zwingend. Sie dürfen vielmehr von den bundesgesetzlich eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen und zukünftig ihre Ausschreibungen auf gemeinnützige Organisationen beschränken und statt des Vergabeverfahrens hierfür ein entsprechendes Verwaltungsauswahlverfahren zur Grundlage machen. Damit stärken wir die gemeinnützigen Strukturen im Rettungsdienst und machen diese zukunftsfest. Ein Wermutstropfen bleibt. Es bleibt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung jedoch die Entscheidung der Kommunen, ob sie sich wirklich auf diesen Weg begeben wollen. Ich kann an dieser Stelle nur dazu raten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir bringen mit diesem Gesetz viel voran. Es werden viele grundlegende Weichen gestellt. Wir schaffen resilientere und flexiblere Strukturen und verbessern so die Sicherheit aller Menschen im Freistaat Sachsen. Diese Aufgabe geht weit über den Gesetzentwurf hinaus. Künftig wird hoffentlich auch das Institut für Bevölkerungsschutz einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Strukturen, die hier angelegt sind, leisten. Aber das ist Zukunftsmusik.
Etwas ist jetzt schon ziemlich sicher: Die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes ist eine Daueraufgabe. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht dabei im Zentrum, all jene zu entlasten, die sich in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr regelmäßig beruflich oder ehrenamtlich für den
Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben zwar in der Vergangenheit, bei sächsischen Hochwasserkatastrophen oder den Waldbränden im Sommer 2022 in der Sächsischen Schweiz, in diesem Freistaat größere Aufmerksamkeit erfahren. Im Alltag der Menschen stehen sie aber eigentlich im Hintergrund; eben, wenn sie nicht gebraucht werden. Aber schnelle und wirksame Hilfe lebt davon, dass man sich auf Lagen vorbereitet, die nicht alltäglich sind: bereit sein, wenn es brennt, da sein, wenn es Hilfe braucht, die Bevölkerung schützen, wenn die Natur die Menschen fordert.
Nicht nur die Ereignisse von Waldbränden und Hochwassern in Sachsen, sondern auch die Ereignisse in NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz während der Coronapandemie haben die Defizite offengelegt, die wir beim Bevölkerungsschutz bundesweit haben. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Novellierung des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes ist es daher, dass die Sächsinnen und Sachsen im Ernstfall bestmöglich geschützt sind. Das haben wir im Koalitionsvertrag 2019 so vereinbart; denn bereits bei der letzten kleineren Novelle – Kollege Schultze nahm darauf Bezug – wurde in diesem Hohen Hause verschiedentlich festgestellt, dass es einen umfassenden Reformbedarf im Bevölkerungsschutz in Sachsen gibt. Diesem kommen wir heute nach.
Ich möchte aus dieser sehr umfangreichen Novelle zwei Aspekte herausgreifen, weil sie für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten enorm wichtig sind.
Erstens. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer deutlich.
Zweitens. Wir stärken Innovationen und das Entwicklungspotenzial für besseren Schutz und medizinische Hilfe für die Bevölkerung in Sachsen.
Dass beides zusammengeht, möchte ich an einem Beispiel zeigen. In § 31 schaffen wir für die Träger des Rettungsdienstes, also die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände, die sogenannte Bereichsausnahme. Die gibt es in anderen Bundesländern schon länger, und sie ist nicht ganz einfach zu gestalten; denn es existiert eine Vielzahl an europarechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung dazu. Wir haben uns im Nachgang zum Gesetzentwurf für eine Änderung und ein Auswahl-
und Ausschreibungsverfahren in den Händen der kommunalen Verwaltungen entschieden, bei dem Rettungsdienstleister wegen ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz bessere Chancen haben, den Zuschlag zu bekommen. Dadurch kann der weitestgehend ehrenamtlich organisierte Katastrophenschutz gestärkt und zugleich die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Rettungsdienstvergabe erweitert werden.
Kollege Schultze hat vorhin Bezug auf eine vom Ehrenamt getragene Debatte und die Initiative „Status 6“ genommen, die im Vorfeld der letzten Novelle einige Impulse setzen konnte. Ich will beim Thema Vergabe von Rettungsdienstleistungen noch weiter in die Vergangenheit zurückgehen. Kollegin Friedel – sie ist gerade nicht hier – hat in der vorletzten Legislaturperiode gemeinsam mit sehr vielen ehren- und hauptamtlichen Menschen aus dem Rettungsdienst die Kampagne „Rettet den Rettungsdienst“ gestartet, bei der es darum ging, die europaweite Ausschreibung bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen zu verhindern. Das ist damals im Ergebnis nicht gelungen. Die politischen Vorzeichen waren andere. Aber das Bild zeigt erneut sehr deutlich, dass es vor allem dann gelingen kann, Änderungen herbeizuführen – auch wenn es manchmal länger dauert –, wenn sie von den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern in den Organisationen getragen sind.
Mein erster Punkt heißt „verbesserte Arbeitsbedingungen“. Das heißt für uns als SPD: Die Blaulichtorganisationen brauchen gute Bedingungen. Unsere Retterinnen und Retter sind in jeder Lebenslage da. Versetzen wir sie also in die Lage, gut zu helfen!