In meiner Rede hatte ich schon gesagt, dass dieser Änderungsantrag obsolet geworden ist, weil Sie das schon übernommen haben. Theoretisch wäre er abstimmungsfähig, aber der Antrag ist obsolet, weil die Regelung, die Sie gemacht haben, das bereits vorsieht.
Herr Kuppi, Sie können nicht einfach das Wort ergreifen. Sie haben gesagt, dass die Änderungsanträge schon eingebracht sind. Deswegen können Sie sich jetzt nicht einfach zu Wort melden und sprechen.
Ich habe in meiner Rede schon gesagt, dass der Antrag obsolet geworden ist. Deshalb würde ich diesen Änderungsantrag zurückziehen, sodass wir über diesen nicht mehr abstimmen brauchen.
Noch einmal zur Klarstellung: Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/15129 ist zurückgezogen und wir müssen nicht darüber abstimmen.
Frau Nicolaus, haben Sie Gesprächsbedarf zu weiteren Änderungsanträgen der AfD-Fraktion? – Dann würde ich als Erstes den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/15141 aufrufen.
Jetzt bin ich richtig, vielen Dank für diese gute Leitung. Zum Thema „Bodycams für Rettungskräfte“ hatten wir im September eine durchaus interessante Anhörung auf der Grundlage eines AfD-Antrags von Anfang dieses Jahres. Dieser Antrag hatte zum Inhalt, dass die Staatsregierung Grundlagen schaffen möge, um diese Bodycams einzuführen. Bemerkenswert an der Anhörung war, dass kein einziger der anwesenden Sachverständigen sagen konnte, dass das eine gute Idee sei.
Ganz im Gegenteil: Noch nicht einmal der damalige Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, der aus Sicht der Feuerwehr Sachverständiger war, konnte das sagen. Der hat gesagt, dass es keine gute Idee sei. Wir haben weiterhin einen honorigen Wissenschaftler angehört, einen Kriminologen, der über Angriffe auf Rettungskräfte forscht. Seine Grundaussage war, dass es erstens zu wenig Forschung dazu gäbe und dass zweitens man nur wisse, dass die Rettungskräfte etwas ganz anderes wollen. Die fragen zuallerletzt nach technischen Präventionsmöglichkeiten, denen geht es eher um Schulungen, um präventive Aspekte weit im Vorfeld von konkreten Angriffen auf Rettungskräfte. Er hat auch davon abgeraten, auf dieser dünnen Basis eine technische Prävention durch Bodycams einzuführen.
Das Ende vom Lied: Wir haben den Änderungsantrag im Plenum aus den gut bekannten fachlichen Gründen bereits abgelehnt. Daher gibt es gar keinen Sinn, eine Rechtsgrundlage ins BRKG aufzunehmen. Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank. Das war Albrecht Pallas zum Änderungsantrag in Drucksache 7/15141. Gibt es dazu weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Deshalb stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag ab.
Wer dem Änderungsantrag in Drucksache 7/15141 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen.
Wir kommen jetzt zum nächsten Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/15142, der auch schon eingebracht worden ist. Frau Nicolaus, wollen Sie gerne dazu sprechen?
Vielen Dank. Ich gebe Ihnen recht, dass es eine Herausforderung ist, diese Lufteinsätze zu koordinieren. Trotz allem haben wir schon ein belastbares System in der Weiterbildung beim THW, bei der Feuerwehr und bei der Bergwacht. Deshalb sind wir der Meinung, dass das entbehrlich ist. Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank, Frau Nicolaus. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu diesem Änderungsantrag? – Den sehe ich nicht. Dann lasse ich auch über den abstimmen.
Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Stimmen dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, aber einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag auf Drucksache 7/15142 abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum letzten Änderungsantrag der AfDFraktion mit der Drucksachennummer 7/15143. Frau Nicolaus, wollen Sie auch dazu sprechen? – Bitte schön.
Danach soll das Attribut „aktiv“ herausgenommen werden. Wir sind aber der Meinung, dass diese Bestimmung sowohl Ausbildung, Übung und Einsatz betrifft und dass man unabhängig von Weltanschauung, Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität diese Dienste ausübt. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank. Gibt es von den anderen Fraktionen Gesprächsbedarf zu dem Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen.
Wer diesem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/15143 nicht zugestimmt. Damit haben wir die Änderungsanträge der AfD-Fraktion abgearbeitet.
Wir kommen jetzt zu den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Diese sind noch nicht eingebracht. Deshalb, Mirko Schultze, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde diese drei Änderungsanträge – Ihre Erlaubnis vorausgesetzt – zusammen einbringen und versuchen, mich an dieser Stelle zu beeilen.
Unser erster Änderungsantrag bezieht sich auf die Abweichung vom Bereichsplan im Bereich des Rettungsdienstes. Wir wollen, dass nicht nur innovative Konzepte, sondern landeseinheitliche Konzepte ermöglicht werden, damit man – das ist heute schon einmal erklärt worden – auch im Bereich des Rettungsdienstes flexibler reagieren kann bzw. weil wir glauben, dass gerade landeseinheitliche Konzepte sehr sinnvoll sind.
Unser zweiter Änderungsantrag bezieht sich darauf, dass wir neben der Vorbeugung, der Prävention, der Ausbildung und der Information über Katastrophen auch die Großschadenslagen in diese Information einbinden möchten und dass wir eine neue Einrichtung aufnehmen möchten, die sich für uns von selbst ergibt. Bisher soll die Bildungsarbeit
in Schulen, Ausbildungsstätten usw. erfolgen. Wir wollen ausdrücklich die Kindertageseinrichtungen aufnehmen.
Uns ist klar, dass kleine Menschen, die sich in Kindertageseinrichtungen befinden, nicht diejenigen sind, die uns als Ersthelfer sofort in den Kopf kommen. Dennoch ist es erstens gut, wenn sie schon ihrem Alter gerecht Wissen erlangen. Zweitens sind sie Teil einer sehr gefährdeten Bevölkerungsgruppe, die, wenn sie Wissen darüber hat, wie sie sich selbst schützen kann, oder wenn sie weiß, an wen sie sich wenden muss, ein wichtiger Teil der Prävention ist. Da wir uns in diesem Haus, zumindest im Bereich der demokratischen Fraktionen, alle einig sind, dass Kindertageseinrichtungen Bildungseinrichtungen sind, finden wir, dass das an dieser Stelle dazugehört.
Wir wollen in einem dritten Antrag klarstellen, dass „außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden“ gestrichen wird, damit klar ist, dass die Bezahlung und Freistellung vollumfänglich für die Ausbildungszeiten und nicht nur für die Einsatzzeiten gilt, da es nach unserer festen Überzeugung immer noch sehr sinnvoll ist, dass man in die Ausbildung der Bevölkerungsschützerinnen und -schützer investiert. Jede gute Ausbildung, jede Investition in die Qualität der Ausbildung ist selbstverständlich nicht nur für die zu Schützenden, sondern auch für die Schützenden eine lebensrettende Investition. Dies sollten wir uns nicht durch Hürden verbauen.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle für die vollumfängliche Freistellung für die Ausbildung werben.
Das war Mirko Schultze für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung der Änderungsanträge, Drucksachennummern 7/15150, 7/15151 und 7/15152. Frau Kollegin Nicolaus, sprechen Sie jetzt zu allen Änderungsanträgen?
Zuerst zu den landeseinheitlichen Konzepten. Wir sind der Meinung, dass der Rettungsdienst und der Kostenträger die besten Lösungen vor Ort finden, weil die räumlichen Voraussetzungen in jedem Landkreis anders sind. Deshalb bleiben wir bei der bisherigen Regelung und lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank. Gibt es von den anderen Fraktionen zu dem ersten Änderungsantrag noch Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Frau Nicolaus, dann können Sie mit dem zweiten Änderungsantrag fortfahren.
Es geht darum, die Kindertageseinrichtungen bezüglich des Brandschutzes verstärkt einzubinden. Das wird schon gemacht.
Im Sächsischen Bildungsplan der Kindertagesstätten wird explizit auf den Brandschutz verwiesen. Zudem haben wir das Eintrittsalter für die Kinder- und Jugendfeuerwehren nach unten gesenkt. Was Schulen betrifft, ist es so, dass im Bereich der Grundschulen die Ganztagsangebote für die Beschäftigung mit dem Brandschutz genutzt werden, und zwar analog zu den Kinder- und Jugendfeuerwehren. Von dieser Warte aus ist das entbehrlich.
Vielen Dank. Gibt es zu dem zweiten Änderungsantrag in der Drucksache 7/15151 noch Redebedarf? – An Mikrofon 1 Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Im Ergebnis ist es das Gleiche. Ich möchte nur einen zweiten Gedanken hinzufügen.
Ich habe in meiner Rede bereits auf das Thema Eigenvorsorge der Bevölkerung hingewiesen. Das ist etwas, dem wir uns bundesweit bei allen Themen des Bevölkerungsschutzes stärker stellen müssen. Als Koalition haben wir bereits im Doppelhaushalt – ich erwähnte es – nicht nur Mittel für das Forschungsinstitut eingestellt, sondern auch einen – allerdings noch leeren – Titel für das Thema Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich geschaffen. Damit haben wir zumindest haushaltsrechtlich eine Grundlage dafür gelegt.
Ich bin mir sicher, wir werden dem bundesweit nähertreten müssen. Im Augenblick steckt das noch in den Kinderschuhen. Wir werden ablehnen. Das ist klar und ergibt sich aus der Koalitionsarithmetik, Herr Kollege Schultze. Aber wir sollten gemeinsam an dem Thema dranbleiben, um zu schauen, welche neuen Erkenntnisse es geben wird, und um das weiter im Landtag zu begleiten. Ich denke, wir werden zu dem Punkt kommen, an dem wir es erleben werden, dass – egal in welchem Alter und in welchen Institutionen – Bildungsangebote für Eigenvorsorge der Bevölkerung intensiviert werden.
Vielen Dank. Das war Albrecht Pallas zum zweiten Änderungsantrag. Gibt es zu diesem zweiten Änderungsantrag noch Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht jetzt Frau Nicolaus zum Änderungsantrag in der Drucksache 7/15152.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Schultze, ich kann gut nachvollziehen, was Sie hier eingebracht haben. Das widerspricht aber den Bedingungen vor Ort.
Es ist nicht nur so, dass diejenigen, die ausgebildet werden, den Dienstausfall unter der Woche erstattet bekommen, sondern es geht vor allem um die Ausbilder.
Wir haben keine festangestellten Ausbilder für die Ausbildung in den Kreisen. Das sind alles Ehrenamtler. Diese müssten dann ad hoc aus dem Berufsleben herausgerissen
werden, so, als ob sie zu einem ernsthaften Einsatz müssten. Das ist lebensfremd. Ich habe zu vielen der Ausbilder einen guten Kontakt. Das möchten diese nicht. Es ist nicht der Wunsch der kommunalen Ebene, das zu tun.
Das hat nichts mit dem Bildungsurlaub zu tun. Das muss man klar trennen. Das eine ist die Initiative von Ihnen. Hier geht es um die Ausbildung in den Kreisen. Ich denke, das ist nicht der richtige Weg und wird auch nicht gewünscht.