Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Stattdessen wollen wir mit dem Gesetz den integrierten Bachelor, die universitären Leistungen jedes einzelnen und jeder einzelnen Studierenden der Rechtswissenschaft endlich anerkennen. Es ist kein Rettungskissen, auf das man weich fällt, sondern ein verdienter und hart erarbeiteter Abschluss, zumal der Weg zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1

des Deutschen Richtergesetzes weiterhin mangels Staatsexamen versperrt bleibt. Voraussetzung für diesen Bachelorgrad ist der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zum Ersten Staatsexamen und das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Auf Antrag wird der Bachelor von der Universität Leipzig dann ab dem Jahr 2025 verliehen. Das kennen wir übrigens auch aus der Verleihung des Diploms für Juristinnen und Juristen an anderen Universitäten. Die Einzelheiten zum Anspruch und zur Verleihung werden in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisiert.

Warum ist es so wichtig, diesen Schritt zu gehen? Kollegin Leithoff hat bereits darauf hingewiesen: Wir hätten sonst als Freistaat Sachsen erhebliche Standortnachteile. Der integrierte Bachelor gehört mittlerweile zur attraktiven Ausbildung von Juristinnen und Juristen dazu; erlangtes Wissen und eingesetzte Ressourcen sind mit dem Bachelor ja nicht verloren. Als Bachelorjuristin oder Bachelorjurist eröffnet sich zudem ein anderer spannender und europäischer Arbeitsmarkt, denn mit dem Bachelorgrad sind durchaus die Abschlüsse in der EU vergleichbar. Bachelorjuristinnen und -juristen arbeiten beispielsweise in der Wirtschaft, in Behörden, in Personalabteilungen. Mit einem Master kann man anschließend noch die entsprechende Ausbildung in verschiedene Richtungen vertiefen.

Vor allem schafft aber der Bachelor ein Stück Gerechtigkeit. Bei vergleichbaren Leistungen, die bis zur Erlangung erbracht wurden, wäre in fast jedem anderen Studium ein solcher Abschluss längst verliehen worden, nur in der Rechtswissenschaft nicht. Das ist der falsche Weg, auch mit Blick auf die Gerechtigkeit, gerade mit Blick auf dieses schwierige Studium.

So stärken wir die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen kontinuierlich in einer Zeit, in der wir absehbar auf jede Bewerberin und jeden Bewerber am Ende, aber auch am Beginn dieses Studiums angewiesen sind. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, für die wir um Ihre Unterstützung werben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU – Beifall der Staatsministerin Katja Meier)

Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Abg. Sabine Friedel das Wort; bitte schön.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die vielen Vorteile des integrierten Bachelors haben wir jetzt ausführliche Informationen bekommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Blick noch ganz kurz etwas zu weiten. Wir haben heute Morgen über das Wissenschaftsland Sachsen geredet, über Transformation und Innovation. Auch wenn es den integrierten Bachelor an anderen Stellen schon gibt: Für die sächsische Hochschullandschaft, für das sächsische

Staatsexamen ist das eine Innovation, und ich bin froh, dass wir die auf den Weg bringen.

Die Geschwindigkeit ist vom Kollegen Lippmann angesprochen worden. Sie ist wirklich bemerkenswert, und es sollte uns allen Ansporn sein, ähnliche Überlegungen zur Transformation von Studiengängen mit einer solchen Geschwindigkeit auf sich zu nehmen.

Ich habe heute Morgen nicht umsonst von unseren beiden Staatsexamensstudiengängen gesprochen. Wir haben neben dem juristischen Studium auch noch das Lehramtsstudium, bei dem die Situation etwas anders, aber durchaus ähnlich ist. Genauso wie wir im juristischen Bereich Abnehmersituationen haben – Arbeitsplätze jenseits der Gerichte und der klassischen Laufbahn –, erleben wir das immer mehr im Bildungsbereich. Wenn wir multiprofessionelle Teams an unseren Bildungseinrichtungen aufstellen, dann braucht man auch die verschiedenen Professionen. Mit einem solchen Gedanken eröffnet sich vielleicht auch ein Weg, die Abbruchquoten im Lehramtsstudium zu senken, um die wir uns ja immer Sorgen machen.

Man muss gar nicht unter den Tisch kehren, dass es auch Sorgen in der Debatte um den integrierten Bachelor gibt, dass manche überlegen, dann werden einige angehende Studierende sich vielleicht bald ganz bewusst „nur“ für den juristischen Bachelor entscheiden und nicht mehr für das Staatsexamensstudium. Wir teilen diese Sorgen nicht. Wir glauben nicht, dass die Staatsexamina an Attraktivität verlieren werden; denn wir haben einen großen Generationenwechsel im öffentlichen Dienst nicht nur vor uns, er ist schon mitten im Gange.

Insofern sind die Berufsaussichten für Volljuristinnen und Volljuristen in Deutschland mehr als rosig. Wenn man tatsächlich am Horizont noch einmal über eine Veränderung des Berufsbildes diskutiert, dann, glaube ich, wird der gesamte Bereich künstliche Intelligenz viel größere Auswirkungen haben als die Einführung des integrierten Bachelors jetzt.

Zusammengefasst: Wir reagieren mit diesem Abschluss auf einen sich wandelnden Arbeitsmarkt, wir reagieren auf sich wandelnde Bedürfnisse. Ich glaube, wir tun gut daran, die guten Erfahrungen, die wir hier machen werden, auch in anderen Bereichen gewinnbringend einzusetzen. Deshalb mein Plädoyer, Transformation und Innovation auch außerhalb der juristischen Ausbildung in der Lehramtsausbildung noch einmal Geltung zu verschaffen und miteinander zu diskutieren, wie wir es schaffen, in den kommenden Jahren auch dieses Studienangebot noch erfolgreicher zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Dr. Dringenberg.

Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Die Geschwindigkeit wurde bereits angesprochen. Ich würde sagen: Im Schweinsgalopp will die Koalition diesen Gesetzentwurf durchs Parlament bringen: eingereicht am 21. November, Verzicht auf die erste Beratung im Plenum, stattdessen Überweisung in den Rechtsausschuss und noch nicht einmal – was nahegelegen hätte – die Einbindung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule. Überdies werden erneut nicht miteinander in Zusammenhang stehende Materien in einem Mantelgesetz zusammengefasst: die bereits erwähnte Einführung eines integrierten Bachelorgrades im Juristenausbildungsgesetz und unter anderem die Regelungen zur Datenübermittlung für die berufsständischen Versorgungswerke.

Insbesondere die Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes hätten unseres Erachtens durchaus intensivere Diskussionen erfordert. Nach dem Lesen des Gesetzentwurfs der Koalition konnte ich kaum glauben, dass die Volljuristen der CDU dies wirklich mittragen wollen.

Sehr geehrte Kollegen, Sie wollen Studenten, die inklusive Freiversuch trotz drei möglichen Versuchen das erste Staatsexamen nicht bestehen, den akademischen Grad eines Bachelors verleihen. Begründet wird dies damit, dass erstens die zur Zulassung erforderlichen Prüfungsleistungen –,

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie verstehen überhaupt nichts!)

Lassen Sie mich ausreden, ich bin Praktiker, ich habe es gemacht, Herr Lippmann, Sie nicht.

(Beifall bei der AfD)

die sogenannten kleinen und großen Scheine, ich zitiere mal Ihren Gesetzentwurf: „[…] in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllen.“

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

Wenn dem so sein sollte, dann ist das eigentlich nur eines: erschreckend für das Qualitätsniveau in den anderen Disziplinen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!)

Studenten, welche die Zulassungsvoraussetzungen für das Examen erworben haben, werden im Übrigen candidati iuris.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben doch keine Ahnung!)

Jeder Jurist hier im Haus weiß, dass diese Scheine ohne größere Anstrengung zu erwerben waren. Die Verleihung eines, wenn auch des niedrigsten, akademischen Grades für diese Nichtleistung stellt bestenfalls einen Trostpreis dar. Das Verschleudern von akademischen Graden führt im Ergebnis nämlich nur zu einem: zu deren Entwertung.

(Beifall bei der AfD)

An der Universität soll es neben der Formung der Persönlichkeit vor allem auch um eigenständiges und wissenschaftliches Arbeiten gehen, nicht zuletzt auch um das Erreichen eines Abschlusses. Das olympische Motto „Dabei sein ist alles“ kann nicht zur Maxime einer universitären Ausbildung erhoben werden.

(Beifall bei der AfD)

Ihr Gesetzentwurf bedeutet nur eine Blechmedaille für alle Teilnehmer, die es bis kurz vor das Ziel geschafft haben. Mit Anerkennung von Leistung hat das gar nichts zu tun.

(Widerspruch der Abg. Susan Leithoff, CDU)

Wohin das Absenken von Leistungsstandards führt, Frau Leithoff, sehen wir gerade sehr anschaulich bei den PISAErgebnissen. Mit diesem Vorschlag leisten Sie der sich durch unsere Gesellschaft fressenden Niveaulosigkeit Vorschub und fördern zugleich den landauf, landab beklagten Niveauverlust.

(Beifall bei der AfD)

Als zweiten Punkt benennt der Entwurf den auf den Studenten lastenden psychischen Druck, den sie mit Blick auf das erste Examen empfinden. Damit erkennen Sie zunächst einmal an und geben selbst zu verstehen, dass während des Studiums kein relevanter Druck herrscht. Natürlich üben Prüfungen psychischen Druck auf den Studenten aus. Das gilt, wie ich aus eigenem Erleben weiß, insbesondere für die beiden Juristischen Staatsexamina. Das kann doch kein Grund dafür sein, einen akademischen Grad ohne Leistungsnachweis zu vergeben.

(Susan Leithoff, CDU: Das hat doch keiner gesagt!)

Prüfungen waren und sind immer noch das übliche probate Mittel zur Bewertung von Fachkenntnissen. Den hierdurch entstehenden Druck müssen Studenten auch aushalten können. Dabei darf ich auf die auf den römischen Philosophen Lucius Seneca zurückgehende Redewendung „Per aspera ad astrum“ erinnern.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ad astra!)

Sie können gleich eine Intervention machen, jetzt hören Sie bitte zu. Von den Universitäten Klagenfurt und der California State University wird diese Redewendung immer noch als Wahlspruch geführt.

Soweit der Gesetzentwurf behauptet, die Einführung eines geschenkten akademischen Titels würde der Juristenfakultät Leipzig einen Standortvorteil verschaffen, fehlt dafür jegliche Begründung. Was soll denn das für ein Standortvorteil für Leipzig sein, wenn es einen Abschlussgrad für eine nicht erbrachte Leistung, sondern für die abgeleistete Zeit – also kurz: für nichts – gibt?

Der Gesetzentwurf – das wird hier zum Dritten ausgeführt – soll zur Fachkräftegewinnung beitragen. Auch diese Überlegung greift unseres Erachtens zu kurz; denn kein Student muss das juristische Studium mit der Zielvorgabe

„Befähigung zum Richteramt“ aufnehmen. Es gibt genügend andere Studiengänge mit juristischer Komponente, zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften oder Politikwissenschaften. Da mag ein Bachelor durchaus sinnvoll sein. Von den jungen Menschen – so haben Sie gesagt, ich sage Abiturienten – kann und muss aber erwartet werden, dass sie sich vor dem aufzunehmenden Studium mit dessen Vor- und Nachteilen sorgfältig befassen und prüfen, ob dieses Studium das richtige zu sein scheint.

Sicherlich sind die Bedingungen für den Berufseinstieg eines candidatus iuris suboptimal. Gleichwohl konnte er in der Wirtschaft bislang durchaus Fuß fassen. Das gilt mit Blick auf den Fachkräftemangel, auf den Frau Friedel Bezug genommen hat, heute erst recht. Entscheidend ist, dass dieser verschenkte Titel gar nichts an der jeweiligen Situation verändert. Sieht man einmal genauer hin, stellt man fest, dass das Paket bei gleichem Inhalt nur schönes, akademisch klingendes Geschenkpapier enthält. Sie müssen die Arbeitgeber schon wirklich für unterbelichtet halten, wenn Sie ihnen unterstellen, sie ließen sich von diesem Blendwerk einer quasi akademischen Verpackung täuschen.

Schließlich – das ist hier schon zu Recht angeklungen – ist zu befürchten, dass nicht wenige Studenten, die die Hürde des ersten Examens gerissen haben, sich künftig die Mühen einer intensiven Vorbereitung auf den zweiten oder dritten Versuch sparen und sich mit dem sicher erreichten Bachelor zufriedengeben. Selbst wenn man auf den Bachelor dann noch einen Master draufsattelt, führt es dazu, dass die Zahl der gerade auch in der Verwaltung und der Justiz benötigten Volljuristen weiter sinkt. Dann ist festzustellen: Gut gemeint ist wie so häufig das Gegenteil von gut gemacht. Wir hätten weniger Volljuristen, dafür mehr „Dr. Googles“ mit akademischem Grad und Halbwissen ausgestattet, die dann Rechtsberatung betreiben. Das kann doch nicht ernsthaft Ziel eines Ausbildungsgesetzes oder Standortvorteils einer Universität sein.

Noch ganz kurz zu den Änderungen der Architekten-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungsgesetze. Die eher technische Aufnahme von Datenübermittlungsbefugnissen der Versorgungswerke in die einschlägigen Gesetze mag nötig sein wie auch die Klarstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Organe der Versorgungswerke und der Pflichtmitgliedschaft nur von Berufsträgern. Die aus meiner Sicht unbotmäßige Hast des Gesetzesvorhabens wird auch daran deutlich, dass die betroffenen Versorgungswerke gar nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ich verweise auf deren Stellungnahme.

Bei der Einführung der geschlechtergerechten Sprache zeigt die CDU-Fraktion erneut, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Während ihre Freunde in Bayern und in Hessen schon längst erkannt haben, dass sie falsch abgebogen sind und schleunigst den Rückwärtsgang eingelegt haben, lassen sich die Kollegen der sächsischen CDUFraktion wie ein saft- und kraftloser Tiger im Hohen Haus durch die Manage treiben. Ich empfehle Ihnen zum Ab