Bei der Einführung der geschlechtergerechten Sprache zeigt die CDU-Fraktion erneut, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Während ihre Freunde in Bayern und in Hessen schon längst erkannt haben, dass sie falsch abgebogen sind und schleunigst den Rückwärtsgang eingelegt haben, lassen sich die Kollegen der sächsischen CDUFraktion wie ein saft- und kraftloser Tiger im Hohen Haus durch die Manage treiben. Ich empfehle Ihnen zum Ab
schluss das Handbuch der Rechtsförmlichkeit zur juristischen Fachsprache. Dort heißt es schlicht und präzise: Klarer Inhalt und gute Sprache gehen Hand in Hand. Und ich setze noch einen drauf:
Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. An Mikrofon 4 sehe ich, vermutlich mit einer Kurzintervention, Frau Kollegin Leithoff; bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Dringenberg, ich muss einiges zu Ihrem Redebeitrag klarstellen. Wenn Sie sagen, für nichts, also fürs Zeitabsitzen, bekomme man einen akademischen Titel geschenkt, dann frage ich mich, ob Sie nicht genügend Zeit hatten – weil wir ja festgestellt haben, der Gesetzentwurf sehr schnell eingebracht worden ist –, ihn richtig zu lesen, oder wie Sie zu Ihrem Ersten Staatsexamen gelangt sind.
Ich denke, die studentische Zeit bis zum Ersten Staatsexamen ist davon geprägt, Prüfungen abzuleisten, Klausuren zu schreiben, Hausarbeiten zu schreiben, also von wissenschaftlichen Arbeiten. Diese werden benotet und bewertet. Wenn man das nicht erreicht, bekommt man überhaupt keine Zulassung für das Erste Staatsexamen. Von daher geht es nicht ums Zeitabsitzen, sondern darum, den Weg bis dahin in irgendeiner Weise zu würdigen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt, Sie haben gesagt, es bestehe die Gefahr, dass jemand wegen des „Bachelors light“ gar keine Staatsprüfung mehr ablege. Die Gefahr ist nicht gegeben. Wie Sie schon festgestellt haben, ist es deutlich weniger als ein Staatsexamen, sodass jeder, der den Weg bis dahin gegangen ist – und das Studium ist sicherlich kein leichtes und kein kurzes – am Ende zur Staatsprüfung gehen und diese ablegen wird.
Im Übrigen haben Sie sich in Ihrem Redebeitrag selbst widersprochen. Zum einen sagen Sie, dass es keinen Anreiz mehr gebe, das Staatsexamen zu erreichen. In einem anderen Satz haben Sie gesagt, dass der Arbeitsmarkt diesen Bachelor nicht anerkennen werde. Was denn nun?
Das war Frau Leithoff mit einer Kurzintervention. Herr Dr. Dringenberg, Sie können jetzt darauf reagieren.
Sie haben das gleiche Studium gemacht wie ich. Ich habe gesagt, dass die kleinen und großen Scheine ohne größere Anstrengungen zu bewältigen waren. Das war zumindest für mich und für viele, die ich kenne, so. Wie das bei Ihnen war, weiß ich nicht.
Zweitens. Sie haben gesagt, ich habe mir widersprochen. Nein, es war Frau Friedel, die auf das Problem hingewiesen hat, das ich auch gesehen habe: dass man dann den Examensversuch nicht noch einmal in Anspruch nimmt, weil man auf den sicher geglaubten Bachelor zurückfällt. Das ist kein Widerspruch in sich.
Drittens. Mit Blick auf den Bachelor habe ich auf die beruflichen Möglichkeiten hingewiesen, die sich damit ergeben. Vorher war er candidatus iuris und hatte die gleiche Ausbildung. Er hatte nicht nur Abitur, wie Herr Lippmann meint. Aber er kann es nicht besser wissen, weil er es nicht gemacht hat. Er war candidatus iuris und konnte in die Versicherungswirtschaft und in Unternehmen gehen. Jetzt kleben Sie ihm nur ein schönes Geschenkpapier um. Der Inhalt ist genau der gleiche.
Herr Dr. Dringenberg, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich es nicht gut finde, dass hier erstens auf die Person eingegangen wird und zweitens ein Urteil über den Bildungswerdegang einzelner Abgeordneter gefällt wird. Das ist dem Hohen Hause nicht angemessen.
Das Zweite, das ich sagen möchte: „Per aspera ad astra“ ist ein Plural und ein Akkusativ. „Astro“ wäre Dativ. Das stimmt im Lateinischen einfach nicht. Das wollte ich richtigstellen; bitte schön.
Herr Dr. Dringenberg, bleiben Sie bei der Wahrheit. Sie können sich durchaus inhaltlich mit uns streiten. Aber hier subtil den Eindruck zu vermitteln, dass wir über einen gegenderten Gesetzentwurf reden, das weise ich deutlich von uns.
Die Anerkennung von Frau und Mann ist kein Gendern, sondern hat etwas mit der Anerkennung von Lebenswirklichkeiten in dieser Gesellschaft zu tun und mit der Tatsache, dass Frau und Mann in dieser Gesellschaft gleichberechtigt sind. Das mag Ihnen möglicherweise nicht passen, ist aber so.
Unterstellen Sie uns nicht an einer Stelle das Gendern, wenn wir darauf hinweisen, dass die Geschlechter formuliert werden.
Herr Dr. Dringenberg, das dürfen Sie nicht. Sie müssen sich auf den Redebeitrag von Christian Hartmann beziehen. Es tut mir leid.
Was das Gendern anbelangt, Herr Hartmann, gehe ich weiter davon aus, dass wir ein generisches Maskulinum haben. Damit werte ich keinen ab.
Wenn Sie zugehört haben, dann wissen Sie, dass ich auf das Handbuch zur förmlichen Juristensprache verwiesen habe. Darin steht: klare Sprache, kurze Sätze. Das Gendern mit den ganzen Änderungen verkompliziert die Gesetzestexte, insbesondere für den Anwender.
und werden damit auch nicht ins Licht gesetzt oder sichtbar gemacht. Das ist meines Erachtens Quatsch.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum nächsten Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Rico Gebhardt; bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Koalitionäre, Sie sind sich zumindest in einem treu geblieben: Erneut legen Sie uns einen bunten Sammelband von Gesetzesänderungen in einem Gesetzentwurf auf den Tisch, denen jeglicher innerer Zusammenhang fehlt. Aber ich will mich nur auf den einen Gesetzentwurf konzentrieren, die Juristenausbildung, den für meine Fraktion wichtigsten Bestandteil des Gesetzespakets.
Zu diesem Teil hätte man wirklich eine tiefgreifendere Beratung, auch im Verfassungs- und Rechtsausschuss, machen können. Sie haben das ohne Fachanhörung und ohne Fachexpertise einfach miteinander beschlossen.
Sie, liebe Koalitionsfraktionen, scheinen, zumindest was die juristische Ausbildung angeht, im Zeitalter der Moderne angekommen zu sein, und zwar im Gegensatz zu den Kollegen der AfD. Trotzdem hätte ich bei diesem juristischen Neuland, das wir gemeinsam betreten wollen, etwas mehr Qualität statt Schnelligkeit gewünscht, zumal Sie die Änderung sowieso erst 2025 einführen wollen. Es geht nicht darum, ob Sie die AfD davon überzeugen. Das wäre sowieso vergebene Liebesmüh.