Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Sie, liebe Koalitionsfraktionen, scheinen, zumindest was die juristische Ausbildung angeht, im Zeitalter der Moderne angekommen zu sein, und zwar im Gegensatz zu den Kollegen der AfD. Trotzdem hätte ich bei diesem juristischen Neuland, das wir gemeinsam betreten wollen, etwas mehr Qualität statt Schnelligkeit gewünscht, zumal Sie die Änderung sowieso erst 2025 einführen wollen. Es geht nicht darum, ob Sie die AfD davon überzeugen. Das wäre sowieso vergebene Liebesmüh.

Sie wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Studierenden der Rechtswissenschaften, die im Rahmen der ersten Stufe der juristischen Ausbildung ihr Universitätsstudium absolvieren, die Möglichkeit zu eröffnen, sich auf Antrag einen Bachelorgrad der Rechtswissenschaft verleihen zu lassen, ohne das Erste Staatsexamen ablegen zu müssen. Das ist der Unterschied zu dem, was Sie hier erzählt haben, Herr Dr. Dringenberg. Sie fügen damit eine spezialgesetzliche Regelung zur Einführung des integrierten Bachelorgrades im Staatsexamen direkt in das Sächsische Juristenausbildungsgesetz ein, wenn auch – wie gesagt – erst im Jahr 2025. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum das Gesetz so schnell verabschiedet werden muss. Aber vielleicht erklärt mir das die Ministerin.

Sie reagieren mit dieser Gesetzesänderung auf ein seit längerem ungelöstes Problem für Studierende in der universitären Juristenausbildung bzw. im Jurastudium. Dieses Studium gehört zu den herausforderndsten Studiengängen, die es bei uns gibt.

Das grundlegende Dilemma der zweistufigen Juristenausbildung ist folgendes: Besteht man die Erste Juristische Staatsprüfung trotz Freischusses und erneuter Wiederholungsprüfung nicht, verlässt man nach circa sechs Jahren Hochschulstudium die Hochschule ohne einen Abschluss. Leider ist das kein abwegiges Szenario; denn die Prüfungen sind keinesfalls einfach. Im ersten Anlauf fällt etwa ein Drittel aller Jura-Studierenden durch. Dies passiert, obwohl Studierende der Rechtswissenschaften, wie im Gesetzentwurf zutreffend ausgeführt ist, bis dahin

umfangreiche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllt hätten. Deshalb ist das keine Abwertung, wie Herr Dr. Dringenberg versucht hat, uns zu erklären, sondern die Möglichkeit eines zusätzlichen

Abschlusses.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich mehr als 70 % der Studierenden in der iur.reform-Umfrage für die Einführung eines integrierten Bachelors ausgesprochen haben. So könnte gewährleistet werden, dass diejenigen, die das

Staatsexamen nicht bestehen, die Hochschule mit einem Bachelor in Rechtswissenschaften verlassen und sich für eine berufliche juristische Tätigkeit qualifizieren.

Es ist fraglich, ob überhaupt alle das Zweite Staatsexamen benötigen. Man ist zwar Volljurist und gilt als befähigt zum Richteramt, fest steht aber: Ein großer Teil der Studierenden geht nicht in die Justiz oder die Anwaltskanzlei – das können wir bedauern –, sondern arbeitet beispielsweise in der Wirtschaft oder in der Verwaltung. Das heißt, für Berufs- und Arbeitsbilder wäre ein Bachelor in Rechtswissenschaften äußerst hilfreich.

Die Einführung eines Bachelors für Rechtswissenschaften kann außerdem die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums steigern. Das ist dringend notwendig; denn sehen wir uns die Zahlen an: Bis Ende 2028 werden auch in Sachsen fast 300 Richterinnen und Richter und 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Schon jetzt gibt es viel zu wenig davon in der sächsischen Justiz, um die zu bewältigenden Aufgaben zu erledigen.

Warum es jetzt hier dunkel wird, während ich rede, kann ich nicht ganz verstehen; aber es wird Gründe geben.

(Heiterkeit bei der AfD)

Wenn wir schon dabei sind, könnte die CDU-Fraktion noch einen ihrer vielen Fehler aus der Vergangenheit beheben: die Abschaffung der klassischen juristischen Hochschulausbildung und die Schließung der Juristischen Fakultät der TU Dresden. Seit dem Beschluss des Hochschulentwicklungsplanes 2018 konzentriert sich die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen allein auf Leipzig. Nichts gegen Leipzig, gut für den Standort Leipzig. Aber schlecht für Dresden und vor allem für das Umland. Dass die Uni Leipzig heute die einzige Juristische Fakultät in Sachsen ist, an der das Erste Juristisches Staatsexamen abgelegt werden kann, das dann zum Zweiten Juristischen Staatsexamen führt, ist ein großer Fehler gewesen. Das wissen Sie alle.

Vor 20 Jahren war das Jurastudium mit Staatsexamen auch noch in Dresden möglich. Nicht zuletzt deswegen legen wir einen Änderungsantrag vor, der zumindest perspektivisch ermöglichen soll, dass der Erwerb eines Bachelors in Jura auch an anderen Universitäten außer an der Leipziger Universität möglich wird. Weil wir schon immer eine sehr fortschrittliche Fraktion waren und es auch sind, bringen wir erneut den Antrag ein, den wir schon im Jahr 2016 zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Juristenausbildung in Sachsen gestellt haben. Deswegen stimmen wir trotzdem Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Sören Voigt, CDU: Weil er einfach gut ist!)

Das war Herr Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen. Dann kommt

jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort erteile ich Frau Staatsministerin Meier.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf bitte ich Sie um die Zustimmung zu einer Reihe von Artikeln. Darunter – Herr Lippmann hat es ausgeführt – sind die Datenübermittlungsbefugnisse der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen. Hier geht es um landesrechtliche Regelungen zu Antwortbefugnissen, die auf eine bereits erfolgte Erweiterung der Abrufbefugnisse folgen. Herr Lippmann hat das ausführlich dargestellt, deswegen fokussiere ich mich hier auf Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der für die juristische Ausbildung eine ziemliche Tragweite hat.

Ohne Frage zählt das Jurastudium zu den anspruchsvollsten Studiengängen, die es überhaupt gibt. An vielen Universitäten sorgt der Numerus clausus dafür, dass von vornherein nur besonders leistungsstarke Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden. Selbst von diesen brechen 25 bis 30 % das Studium vorzeitig ab oder scheitern am ersten Staatsexamen. Dass es diese hohen Anforderungen an das Studium gibt, ist eine gute Nachricht für den Rechtsstaat; denn diejenigen, die es geschafft haben und als Richterinnen und Staatsanwälte unsere Justiz verstärken, haben wirklich eine Bestenauslese hinter sich und sind in den allermeisten Fällen hervorragend auf ihre kommenden Aufgaben vorbereitet.

Trotzdem muss es doch unser Anspruch sein, immer wieder zu prüfen, wo wir Verbesserungen im Studium und im Referendariat vornehmen können. Über Reformen des Jurastudiums wird schon seit vielen Jahrzehnten diskutiert. Die klassische zweistufige juristische Ausbildung wurde 1869 in Preußen eingeführt. Eine grundlegende Reform wurde zuletzt in den Siebziger- und Achtzigerjahren nach einem zweijährigen Diskussionsprozess getestet.

(Unruhe im Saal)

Man führte eine einstufige juristische Ausbildung mit einem hohen Praxisanteil ein. Vor allem die hohen Kosten führten dazu, dass diese Art der Ausbildung die Testphase nicht überlebt hat. Einige leichte Anpassungen hat es dennoch gegeben, zuletzt 2003 durch die Einführung des Schwerpunktbereichs. Sie sehen, ernsthafte Diskussionen über Reformvorschläge kommen immer wieder auf, ebben aber auch wieder ab. Vor zwei Jahren hat sich eine Gruppe von Studierenden, Promovierenden, Unimitarbeiterinnen und -mitarbeitern und Richtern zusammengetan und in einem aufwendigen Prozess Reformvorschläge gesammelt, die seit dem Jahr 2000 vorlagen, und diese ausgewertet. Die 44 am häufigsten diskutierten Vorschläge wurden dann in Thesenform zusammengefasst und in einer großen Abstimmung von Studierenden, Praktikerinnen und Praktikern, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesjustizprüfungsämter und politischen Entscheidungsträgern bewertet.

Eine zentrale Forderung wurde schon in zwei Bundesländern umgesetzt, nämlich in Brandenburg und RheinlandPfalz. Ich spreche hier vom integrierten Bachelor. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Reformvorschlag nun auch in Sachsen umsetzen wollen. Was die Studierenden, die zu den Leistungsstärksten und Fleißigsten ihrer Jahrgänge zählen, dermaßen belastet, ist die Aussicht auf eine Prüfung, die im Alleingang über ihr Schicksal entscheidet, nach fünf Jahren harter Arbeit, in denen sie sich bereits sehr verausgabt haben, nach zahllosen Lernmarathons, Klausuren, Hausarbeiten, nach vielen Monaten, in denen sie Opfer gebracht haben, um ihren Traum von der juristischen Laufbahn wahrzumachen. Diese eine Prüfung bestanden in Deutschland im Jahr 2020 nur 0,1 % aller Kandidatinnen und Kandidaten mit der Bestnote, also eine Person unter Tausend.

Solange diejenigen, die beim zweiten Mal durchgefallen sind, am Ende mit völlig leeren Händen dastehen, solange dieses Studium ganz allein auf das Erste Staatsexamen als einzigen Abschluss fixiert, werden sich womöglich weniger junge Menschen für dieses Studium entscheiden. Das können wir uns als Justiz, als Verwaltung angesichts des Fachkräftemangels in allen juristischen Berufen schlicht und einfach nicht leisten. Lieber sollten wir sinnvolle Reformen beschließen und damit junge Menschen unterstützen, denen ohnehin viel abverlangt und zugemutet wird. Diese jungen Menschen dürfen wir nicht mit den immer gleichen Sprüchen, wie wir sie gerade von Herrn Dringenberg gehört haben, vertrösten: Das System hat sich bewährt. Das haben wir immer schon so gemacht usw. usf. – Sie kennen das alles.

Es kann schon sein, dass nur unter Druck Diamanten entstehen, aber ich hätte in der Justiz gern Menschen arbeiten und keine unbeseelten, unterirdisch abgebauten Ansammlungen von Kohlenstoff. Deswegen finde ich, wir sollten den Druck endlich etwas mindern und ins Jurastudium den integrierten Bachelor als Sicherheitsnetz einziehen. Das ist ein sinnvoller, zeitgemäßer Schritt, der schon länger von verschiedenen Seiten, auch von den Universitäten, Praktikerinnen und Praktikern, gefordert wird.

Denn auch wenn wir allen Grund hätten, diese Reform allein im Interesse der Studierenden zu beschließen, die der chronische Stress durchaus auch krank machen kann – angesichts der angespannten Personalsituation brauchen wir ganz einfach auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit juristischen Kenntnissen, die nicht die Befähigung zum Richteramt erlangt haben. In meinen Augen handelt es sich also um eine Win-win-Situation; denn diese Reform hilft am Ende allen. Sie hilft der Uni Leipzig, die bei der juristischen Ausbildung einen neuen Standortvorteil bekommt. Sie hilft dem demokratischen Rechtsstaat, dem nicht einfach viele gut ausgebildete Fachkräfte verloren gehen. Und vor allem hilft sie natürlich den Studierenden. Diese konnten bisher im schlimmsten Fall am Ende eines zeitaufwendigen und aufreibenden Studiums mit leeren Händen dastehen.

Das wird sich mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfs ändern. Damit zähmen wir nicht nur das Schreckgespenst des Juristischen Staatsexamens; wir geben auch vielen jungen Menschen einen Anreiz, zum Studium der Rechtswissenschaften hierher nach Sachsen zu kommen. Das sollten wir doch auf jeden Fall tun, vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der juristischen Berufe insgesamt, in der Verwaltung, aber nicht zuletzt in der Justiz selbst.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen, Drucksache 7/14952, Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/15077. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15135 vor. Ich bitte um Einbringung. Bitte, Herr Kollege Gebhardt.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, ich habe in meiner Rede etwas zu diesem Änderungsbegehren gesagt. Deshalb möchte ich auf eine weitere Einbringung verzichten.

Vielen Dank. Wir kommen zur Aussprache über den Änderungsantrag. – Kollege Lippmann, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Kollege Gebhardt, so verständlich das Ansinnen auf dem Papier ist, so tückisch halten wir dessen Umsetzung. Sie wollen mit dem Änderungsantrag die Verleihung des integrierten Bachelors auf andere Universitäten erweitern. Dies setzt aber erst einmal entsprechende Studienstandorte voraus. Wir haben nur einen – noch einmal zur Erinnerung. Das mag man bedauern, und ich bin sehr dafür, dass man diese Entscheidung wieder rückgängig macht. Aber zum Status quo haben wir nur einen.

Ob mit der Einführung des integrierten Bachelors die Standortfrage neu eröffnet werden sollte, weiß ich jetzt nicht, aber wir gehen davon aus, dass es bei einem bleibt. Dafür besteht also schon mal keine Notwendigkeit. Wenn man dann zu dem Schlusspunkt kommt, muss man sowieso eine Reihe von Gesetzen ändern, weshalb man das entsprechend nachvollziehen kann.

Das Problem an diesem Änderungsantrag ist, dass die hochschuloffene Formulierung, die alle sächsischen Hochschulen umfasst, durch keine Notwendigkeit besticht. Sie weicht aus unserer Sicht vom Regelungsentwurf zum Nachteil der Studierenden ab, da aus dem Anspruch auf Verleihung des Bachelorgrades, wie jetzt im JAG entsprechend geregelt, zukünftig eine Situation entstünde, wo dies im Ermessensentscheid der Universität steht, weil wiederum die Verleihung in einer universitären Studien- und Prüfungsordnung erst noch geregelt werden muss. Das, was wir hiermit garantieren, indem wir das in das Gesetz hineinschreiben, konterkarieren wir dadurch, indem wir es so allgemein machen, dass es dann weiterer hinzutretender, notwendiger Studien- und Prüfungsordnungen bedarf.

Ja, man kann sagen: Das wird sich schon irgendwie ergeben, aber wir haben das Ganze noch einmal mit der Staatsregierung abgestimmt. Sie hat sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass das sowohl der Weg ist, der vonseiten des Wissenschaftsministeriums als auch vonseiten des Justizministeriums als der sinnvolle und gangbare beschrieben wird. Von daher haben wir jetzt keinen Grund, daran zu zweifeln. Sollte die Situation entstehen, dass wir hoffentlich irgendwann wieder einmal mehr als einen entsprechenden Studienstandort für die Rechtswissenschaften in Sachsen haben, dann ändern wir gern dieses Gesetz.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann schreiten wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der

Drucksache 7/15135. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den

bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf im Block abzustimmen, nachdem ich die einzelnen Gesetzesbestandteile vorgetragen habe. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein. Dann verfahren wir so.

Ich trage jetzt die Gesetzesbestandteile vor und dann stimmen wir ab. Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 5 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist Zustimmung festzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen

Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Bereits Anfang 2022 sind zahlreiche Vollstreckungsregelungen in Kraft getreten, wonach beispielsweise Gerichtsvollzieher gewisse Daten im Vollstreckungsverfahren bei berufsständischen Versorgungswerken abrufen dürfen. Diese bundes- bzw. landesgesetzlichen Erweiterungen umfassen allerdings ausschließlich das Recht auf Datenabruf. Die damit korrespondierende Befugnis zur Datenübermittlung durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurde dagegen nicht geregelt. Nach der sogenannten Doppeltür

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch zwischen dem Datenabruf seitens der auskunftssuchenden Stelle und der Datenübermittlung seitens der auskunftserteilenden Stelle zu unterscheiden. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Rechnung tragen und das gesetzliche Erfordernis entsprechend nachzeichnen.