Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

(Sabine Friedel, SPD, und Sören Voigt, CDU: Ja! – Sören Voigt, CDU: Finden Sie das nicht gut? – Gegenruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD)

Doch welcher konkrete Auftrag soll nun aus diesem Antragspunkt erwachsen? Welche gegebenen Möglichkeiten sind damit gemeint? Geht es um Geld, um Personal, um Beratung oder um neue Förderrichtlinien? Wie sollen wir einen Antrag unterstützen, aus dem nicht hervorgeht, wozu die Regierung konkret aufgefordert wird?

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Kurz gesagt: Wir stimmen Anträgen zum Denkmalschutz gern zu – aber nur, wenn Konkretes darin steht.

(Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU)

Werfen Sie doch einmal einen Blick in unsere Anträge aus der Vergangenheit!

(Sören Voigt, CDU: Nein!)

Vielleicht finden Sie darin ein paar brauchbare Anregungen.

(Sören Voigt, CDU: Eben nicht!)

Doch, machen Sie das einmal! Etwas Weitblick kann nie schaden.

Wir können nicht anders, als uns der Abstimmung hierüber zu enthalten – leider.

(Sören Voigt, CDU: Oh!)

Ja, leider. Das ist ein wichtiges Thema. Wir sollten eigentlich an einem Strang ziehen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: Sie haben uns doch zugestimmt!)

Für die Fraktion DIE LINKE rufe ich nun Herrn Kollegen Sodann an das Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag das erste Mal las, fiel mir sofort II.5. ins Auge. Darin heißt es: „Initiativen von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften, die sich für Sammlung, Lagerung, Wiederverwendung historischer Baustoffe einsetzen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen“.

Ich erinnerte mich: Im Dezember 2017 beschäftigte sich der 6. Landtag mit dem Thema Denkmalschutz, konkret – auf Antrag der GRÜNEN – mit dem Bergelager in Trebsen. Bei diesem Antrag ging es um die Bestände eines Lagers für historische Baustoffe und des Sächsischen Bauteilearchivs. Die damalige Landesregierung, bestehend aus CDU und SPD, schloss kategorisch aus, sich für den Erhalt und die Sicherung der historischen Bestände einzusetzen, mit dem Verweis, dass für den Erhalt der Denkmalobjekte deren Eigentümer bzw. Besitzer verantwortlich sind.

Das lässt mich bis heute an der Wahrhaftigkeit zweifeln, wenn es um den Denkmalschutz in Sachsen geht und ebenso um den Umgang mit historisch-authentischen Orten, zum Beispiel dem Kornhaus in Meißen. Dort geschieht ebenfalls nichts.

(Jörg Kühne, AfD: Och!)

Ich frage mich, ob das alles ist, worauf sich die Koalition noch einigen kann: Berichtsanträge. Anstatt uns ernsthafte Anträge vorzulegen, die sich ganz konkret darum kümmern, die Denkmalschutzbehörden zu stärken, das sächsische Handwerk besser zu würdigen, dem Nachwuchs- und Fachkräftebedarf im Handwerk entgegenzuwirken, die Nutzung von regenerativen Energien besser in Einklang zu

bringen oder die vielfältige Kulturlandschaft und das kulturelle Erbe des Freistaates zu bewahren, legen Sie uns Anträge ohne konkrete Maßnahmen vor. Dabei gäbe es zahlreiche Möglichkeiten – jetzt und sofort.

(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jo!)

Statten Sie die Kommunen endlich finanziell so aus, dass sie ihren Beitrag zum Denkmalschutz und zur Gedenkkultur in Sachsen erfüllen können! Schaffen Sie Klarheit für Eigentümer im Zusammenhang mit den in Zukunft von ihnen erwarteten energetischen Sanierungsmaßnahmen! In diesem Zusammenhang: Stellen Sie endlich mehr Fördermittel zur Verfügung, damit die hohen Kosten für beispielsweise energetische Maßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden nicht in erster Linie die Mieterinnen und Mieter belasten!

Denn diese fürchten sich oftmals vor energetischen Modernisierungen, obwohl sie doch eigentlich davon profitieren müssten, weil ärmere Haushalte statistisch gesehen einen größeren Teil ihres Einkommens für Energie aufbringen müssen. Aus diesem Grund werden energetische Sanierungen in bestimmten Gebieten, zum Beispiel solchen mit Erhaltungssatzung, die oftmals einen hohen Anteil an denkmalgeschützten Gebäuden aufweisen, quasi unmöglich, da die Mieten dann immens steigen würden.

Dieses Dilemma gilt es umzukehren. Gerade dort, wo besonders viele Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen leben, müssen energetische Sanierungsmaßnahmen beschleunigt werden. Dabei sollten die Kosten von energetischen Sanierungen nur so weit auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, wie diese sie bei den Energiekosten dann einsparen. Das nennt man „warmmietenneutrale Sanierung“.

Hinsichtlich der besseren Vereinbarkeit von Denkmalschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energieanlagen wurde immerhin – mit nur einem Jahr Verspätung – endlich der lange erwartete Handlungsleitfaden „Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen“ vom Landesamt für Denkmalpflege veröffentlicht. Wir hoffen, dass damit mehr Klarheit für die Praxis geschaffen wurde.

Auch bei dem Thema Barrierefreiheit gibt es nach wie vor große Herausforderungen. Es kann doch nicht sein, dass aufgrund des Denkmalschutzes eine große Anzahl an Gebäuden für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist und – noch schlimmer – dass, selbst wenn Eigentümer diese Gebäude barrierefrei zugänglich machen wollen, dies mit solch hohen Kosten und Auflagen verbunden ist, dass diese frustriert wieder von dem Vorhaben ablassen.

Anstatt also mit einem Alibi-Berichtsantrag in das Plenum zu kommen, könnten Sie als Regierungskoalition konkret tätig werden. Dem werden wir als LINKE mit Sicherheit nicht entgegenstehen, wenn es die Eigentümer denkmalgeschützter Objekte unterstützt oder dem Handwerk in Sachsen und dem Erhalt des kulturellen Erbes hilft; denn wir erwarten von einer Regierung mehr als einen bunten Strauß an Berichten. Deshalb werden wir uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Heiterkeit der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Marco Böhme, DIE LINKE)

Das war Herr Kollege Sodann für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommt nun die Staatsregierung am Rednerpult zum Zuge. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im März 1993, also vor mehr als 30 Jahren, hat der Sächsische Landtag, das Hohe Haus, das Denkmalschutzgesetz beschlossen – übrigens damals einstimmig – und bis heute mit wenigen Änderungen versehen. Das Gesetz beruht auf dem in der Verfassung verankerten Auftrag des Freistaates, sein kulturelles, bauliches und archäologisches Erbe zu schützen. Diesem Auftrag wird das Gesetz bis heute gerecht.

In seiner Grundkonstellation überzeugt es nach wie vor, etwa mit der starken Stellung der Denkmalfachbehörden, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesamt für Archäologie. Deren starke Verzahnung mit den Vollzugsbehörden erleichtert eine landesweit einheitliche Umsetzung des Denkmalschutzes. Auch die Beschreibung des Schutzgegenstandes überzeugt; denn sie ermöglicht ganz aktuelle gesellschaftliche Erwartungen, die mit dem Gesetz zu bewältigen sind – darauf sind bereits mehrere Redner eingegangen –, zum Beispiel die Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels, denen sich auch der Denkmalschutz zu stellen hat.

Ich möchte an dieser Stelle sagen: Es geht – zumindest zurzeit – nicht darum, dass eine Pflicht besteht, Solarenergie auf Denkmalen zu installieren, sondern es geht darum, diejenigen zu unterstützen, die das auf ihrem Denkmal wollen. Dort ist es bereits vor der Ausreichung des Leitfadens möglich gewesen. Ich kann Ihnen die Zahlen nennen: Bis zum Stichtag des 31. Oktober wurden von den Vollzugsbehörden 157 Solaranlagen an Denkmalen genehmigt; lediglich zwölf wurden abgelehnt. Sich diesen Herausforderungen immer wieder zu stellen, auch das ist richtig und bereits in den Formulierungen des ersten Punktes des Antrages verankert.

Eine stärkere Nutzung innovativer technischer Mittel und Methoden durch die zuständigen Behörden ist vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen wirklich zu begrüßen. Wie in der Stellungnahme bereits ausgeführt, bedarf es angemessener Ressourcen bei den Denkmalfachbehörden – dem Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie –, um diese zunächst zusätzliche Aufgabe wahrnehmen zu können.

Beide Behörden genießen fachlich ein hohes Ansehen. Jedoch sind sie durch ihre Aufgaben bei der Beratung und Unterstützung von Eigentümern und Vollzugsbehörden

sehr beansprucht. Es stimmt, dass diese wissenschaftliche Komponente ihrer Tätigkeit immer wieder herausfordernd umzusetzen ist. Dabei müssen beide Ämter in der Lage sein, in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Wirtschaftspartnern die Entwicklung theoretischer, praktischer und technischer Grundlagen voranzutreiben und die gewonnenen Erkenntnisse so zur Verfügung zu stellen, dass die Eigentümer und Denkmalschutzbehörden im Vollzug auch davon profitieren können.

Durch die im Doppelhaushalt 2023/2024 – also im laufenden Doppelhaushalt – vorgesehene und zum Teil bereits vollzogene personelle und sächliche Verstärkung, insbesondere des Landesamtes für Denkmalpflege, bietet sich aber nun die Chance, dem wieder besser gerecht zu werden. Deshalb herzlichen Dank auch an den Sächsischen Landtag für diese für uns so wichtige Entscheidung.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall des Staatsministers Armin Schuster)

Selbstverständlich muss die Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden in personeller und sächlicher Hinsicht die Möglichkeit bieten, von der Arbeit der Denkmalfachbehörden zu profitieren.

Meine Damen und Herren! Denkmalpflege ist aufs Engste mit der Bewahrung und Fortentwicklung von Kulturtechniken verbunden, vor allen Dingen mit den Leistungen des Handwerks. Daher setzen wir neben der Würdigung und Anerkennung handwerklicher Leistungen durch Veranstaltungen, Preisauslobungen und sonstige geeignete Formate auch auf eine nennenswerte, vorhabenbezogene Förderung. Diese kann die Inanspruchnahme von qualifizierten Handwerksleistungen am Objekt unterstützen, indem gezielt Aufträge an besonders qualifizierte Firmen vergeben werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen zur Unterstützung von beruflicher Qualifikation und Nachwuchsgewinnung ist dabei ein wesentlicher Faktor.

Ich freue mich daher, ein Projekt der Handwerkskammer zu Leipzig unterstützen zu können – derzeit im Umfang von 200 000 Euro –, welches sich der Aktualisierung von Lehrmaterialien zur Qualifikation zum Restaurator im Handwerk für die Bauhauptgewerbe widmet.

Wir als SMR haben in den letzten Jahren die Zusammenarbeit mit den berufsständigen Vereinigungen zur Nachwuchs-, Arbeits- und Fachkräftegewinnung, aber auch ganz allgemein weiter ausgebaut. Hierbei liefert die Zusammenführung vieler Akteure in dem durch das SMR initiierten und durch Mittel vom Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellten Denkmalnetz Sachsen eine Unterstützung, die es zu verstetigen gilt.

Meine Damen und Herren! Nur ein genutztes Denkmal hat langfristig die Chance auf Erhalt und Weiterentwicklung. In Hinblick auf die Erschließung alternativer Denkmalnutzungen besteht im Freistaat Sachsen bereits ein großer Erfahrungsschatz, vor allem durch die Auseinandersetzung mit den zahlreichen und teilweise ikonischen Hinterlassenschaften der Industrialisierung im 19. Jahrhundert bedingt.

Gerade auch zur Erschließung weiterer Potenziale und deren Umsetzung beginnen sich die zahlreichen Aktivitäten des seit dem Jahr 2022 aktiven und durch das SMR geförderten Denkmalnetzes Sachsen zu bewähren. Besonders für die kreative Suche alternativer Nutzungen, die Gewährleistung von Barrierefreiheit und die energetische Verbesserung von Denkmälern liefert die Tätigkeit des Denkmalnetzes wertvolle Impulse.

In Hinblick auf die Zusammenarbeit im europäischen Rahmen bietet außerdem der Austausch mit den Fachämtern und Institutionen auf polnischer und tschechischer Seite praxisnahe Perspektiven. Die betrifft ganz besonders den Umgang mit dem baukulturellen Erbe der Nachkriegszeit und – im Verhältnis zu Tschechien – mit dem gemeinsamen Welterbe des Bergbaus im Erzgebirge. Zur Unterstützung der Denkmalpflegepraxis unter Nutzung besonderer Verfahren, Technologien und Materialien bietet darüber hinaus auch die Partnerschaft des Freistaates mit der italienischen Region Latium erhebliches Potenzial.

Trotzdem möchte ich klarstellen: Denkmalschutz ist Ländersache. Auf europäischer und Bundesebene fehlen damit unmittelbare Kompetenzen für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz. Sachsen ist hier – wie alle anderen Bundesländer natürlich auch – in erster Linie selbst gefordert. Trotzdem ergeben sich insbesondere durch die Programme im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Chancen zum Einsatz von Mitteln mit denkmalpflegerischer Zielrichtung. Diese werden seit vielen Jahren vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im engen Austausch untereinander genutzt. Die aktuellen Verhandlungen und Probleme bei der Aufstellung des Bundeshaushalts lassen aber leider auch Einschnitte erwarten. Wie gesagt: Warten wir ab, bis uns der Haushalt vorliegt.

Völlig zu Recht fordert der vorliegende Antrag, der Beratung von Denkmaleigentümern ausdrücklich einen besonderen Stellenwert beizumessen. Im Dialog mit Eigentümern, Planern und Antragstellern gelingt es am besten, einen Ausgleich der öffentlichen und privaten Interessen herbeizuführen. Der Schutz und Erhalt sowie die Vermittlung der sächsischen Welterbestätten haben im Sinne einer Leuchtturmfunktion einen exemplarischen Stellenwert.

Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich am Ende meiner Rede herzlich für die wirklich intensive Unterstützung der Fraktionen – speziell der Koalitionsfraktionen – bei dem Thema Denkmalpflege und Denkmalschutz in Sachsen bedanken. Das ist wirklich ein Konsensthema. Herr Löser hat es bereits gesagt, Frau Pfeil auch und am Anfang ebenso Herr Löffler. Herzlichen Dank für die Unterstützung dieses Hohen Hauses. Ich hoffe, dies im nächsten Haushalt wieder untersetzt zu bekommen.

Herzlichen Dank.