Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Es ist gar nicht leicht, nach so viel übler Hetze zur Tagesordnung zurückzukehren; doch die AfDFraktion hat zum Glück zu großen Teilen den Saal verlassen. Ich versuche es trotzdem einmal, da das Thema, über welches ich sprechen möchte, wirklich sehr wichtig ist. Ich beginne meine Rede mit einem weihnachtlichen Zitat:

„Markt und Straßen stehn verlassen, Still erleuchtet jedes Haus, Sinnend geh’ ich durch die Gassen, Alles sieht so festlich aus“. Das ist die erste Strophe des Weihnachtsgedichts von Joseph von Eichendorff, wahrscheinlich allen bekannt. Es fängt recht gut die Weihnachtsstimmung ein, wenn man in der dunklen Jahreszeit durch die Straßen geht, die Fenster sieht und sich vorstellt, wie heimelig es dahinter ist.

Doch die Wirklichkeit hinter den erleuchteten Fenstern sieht oft ganz anders aus. Denn wir wissen: An den Feiertagen steigen die Notrufe in den Kontaktstellen zu Gewaltschutz massiv an. Man kann sich das gut erklären, da zu Weihnachten der Alltag unterbrochen wird; gleichzeitig besteht die Erwartungshaltung an die „funktionierende Familie“. Am Festtagstisch entladen sich dann die Spannungen, organisatorischer Stress kommt dazu und Alkohol tut sein Übriges. Dies führt nicht selten dazu, dass Weihnachten nicht die schönste, sondern eher die gefährlichste Zeit des Jahres ist. Heiligabend kann dann mitunter zu einer lebensbedrohlichen Situation werden; denn häusliche Gewalt ist in vielen Familien immer noch brutale Realität und der übergroße Anteil der Opfer sind Frauen.

(Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)

Es wäre wirklich schön, wenn die Herren dort hinten gerade bei dieser Rede ihre Gespräche vielleicht einmal draußen fortführen würden.

(Beifall bei den LINKEN)

Häusliche Gewalt ist immer noch brutale Realität in vielen Familien und der übergroße Anteil der Opfer – das kann man nicht oft genug sagen – sind Frauen. Ich möchte gleich zu Beginn mit dem Mythos aufräumen, dass Gewalt gegen Frauen ein importiertes Problem sei. Wer behauptet, dass sich dieses Phänomen mit Grenzschließungen in Luft auflösen würde,

(Jörg Dornau, AfD: Mit Abschiebungen!)

lügt – das muss man einfach so sagen –, lenkt von der eigenen Verantwortung ab und instrumentalisiert ein wirklich ernstes Problem für die menschenfeindliche Agenda – so, wie wir es auch hier wieder den ganzen Tag erleben.

Die Statistik besagt nämlich etwas anderes: Viel gefährlicher als der Weg nach Hause ist das Zuhause selbst. Jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch den Partner. Das muss man sich, wenn man in irgendeinem Raum ist – das mag dieser oder ein anderer sein –, wirklich einmal vorstellen. Wenn man sich umsieht und sich klarmacht, was das bedeutet – jede vierte Frau! Das geht durch alle sozialen Schichten und Altersgruppen.

Das macht ganz deutlich: Das ist kein privates Problem, sondern ein strukturelles. Deshalb muss es gesamtgesellschaftlich bekämpft werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Es ist übrigens kein Zufall, dass hauptsächlich Frauen betroffen sind. Ich habe dazu ein sehr passendes Zitat gefunden, welches dies beschreibt: „Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern“. Und dieses Zitat ist nicht von mir – auch wenn ich es unterschreiben würde –, sondern es stammt aus dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, besser bekannt als Istanbul-Konvention. Im Jahr 2011 wurde sie im Europarat verabschiedet und seit dem Jahr 2018, das heißt seit fünf Jahren, ist dies geltendes Recht in Deutschland. Diese Istanbul-Konvention ist sehr wichtig für uns; denn sie macht konkrete Vorgaben. Darin steht eigentlich ziemlich genau, was zu tun ist.

Wir richten also den Blick nach Sachsen und schauen, was zu tun ist. Man muss zuerst sagen – und das will ich ohne Frage tun –, dass in den letzten Jahren hier sehr viel passiert ist. Es wurde in die Strukturen investiert, es wurde wirklich viel Geld in den Haushalt eingestellt. Wir haben inzwischen in jedem Landkreis eine Kontaktstelle – das haben wir als LINKE lange gefordert –, und ich bin froh, dass dem so ist. Das Justizministerium hat zudem eine Dunkelfeldstudie in Auftrag gegeben. Ich glaube, auch das war ein sehr wichtiger Schritt, um die Datenlage zu verbessern. Die Ergebnisse dieser Studie sind in einen sehr breiten Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt eingeflossen. Es gab entsprechende Workshops; ich war selbst dabei.

Trotzdem: Der Landesaktionsplan lässt auf sich warten. Gleichzeitig steigen die Zahlen aber weiter an. Das Landeskriminalamt verzeichnet seit Jahren einen Anstieg der registrierten Fälle. Im letzten Jahr waren es 10 %. Ich

möchte kurz verdeutlichen, was das bedeutet, ein Anstieg der Zahlen um 10 %: Im Jahr 2022 gab es 9 020 Fälle von häuslicher Gewalt in Sachsen, das sind 25 Fälle pro Tag. Ich finde das schon wirklich hart. Und das sind – das muss man dazusagen – nur die registrierten Fälle.

Wichtig ist dabei übrigens auch zu wissen, dass es darunter einen Anstieg der Hochrisikofälle gibt. „Hochrisikofälle“ klingt etwas technisch, bedeutet aber nichts anderes, als dass bei diesen Fällen das Leben des Opfers in Gefahr ist. Das heißt, die Polizei oder die Beratungsstelle stellt fest: Wenn wir hier nicht handeln, wird es wirklich lebensbedrohlich.

Das heißt, es ist überhaupt nicht übertrieben, bei diesem Thema zu sagen: Es geht mitunter um Leben und Tod; wir müssen handeln. – Deshalb setzen wir dieses Thema heute wieder auf die Tagesordnung.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)

Wir haben unseren Antrag untergliedert. Wir beginnen ganz bewusst mit einem Feststellungsteil, weil wir uns noch einmal über die Fakten verständigen wollen, über die wir hier sprechen. In diesem Feststellungsteil – ich will es kurz überreißen – sagen wir zum einen, dass die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf allen politischen Ebenen erfolgen muss. Wir stellen fest, dass die IstanbulKonvention nicht umgesetzt ist, obwohl sie geltendes Recht ist. Dazu noch einmal ausgeführt: Mehr als die Hälfte der vorgeschriebenen Schutzplätze fehlt in Sachsen. Das heißt, obwohl wir bereits viel investiert haben, sind wir noch längst nicht dort, wo wir eigentlich sein müssten, wie es die Istanbul-Konvention vorschreibt.

Die Beratungs- und Schutzstellen sind oft nicht barrierefrei – und das, obwohl Frauen und Mädchen mit Behinderung besonders von Gewalt betroffen sind. Ich will das kurz erläutern; denn „oft nicht barrierefrei“ klingt wie „man kann nicht alles barrierefrei haben“. Doch ich habe das abgefragt: Stand 30.06.2023 gibt es genau zwei barrierefreie Schutzplätze und eine barrierefreie Interventionsstelle. Das ist so gut wie nichts angesichts dessen, dass diese Gruppe besonders betroffen ist.

Wir sollten uns über diese grundsätzlichen Feststellungen einig sein; denn das ist die Grundlage für die weiteren Handlungsmaßnahmen, die wir dann vorschlagen. Was wir vorschlagen – der Punkt, den ich voranstellen möchte –, ist eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Eine Landesstrategie, die an das Parlament angebunden ist über den Ausschuss, der darüber debattieren soll.

Wir haben weitere Punkte: Wir wollen natürlich – das ist ein wichtiger Punkt – die Finanzierung sichern. Wir werden nicht müde zu sagen: Das muss eine Pflichtaufgabe für die Kommunen sein. Es braucht eine Grundfinanzierung, die nicht nur die belegten, sondern grundsätzlich auch die zur Verfügung gestellten Zimmer absichert. Wir brauchen Maßnahmen gegen das Phänomen der Cybergewalt, das eine immer größere Rolle spielt, bei dem die Beratungsstellen aber schon allein technisch nicht in der Lage sind,

dem adäquat zu begegnen. Und wir wollen eine vertrauliche Spurensicherung und Traumaambulanzen landesweit zur Grundversorgung.

Das sind die zentralen Forderungen; in dem Antrag steht noch viel mehr. Es lohnt sich, diesen zu lesen. Es bleibt einfach viel zu tun; das kann man feststellen.

Werte Kolleg(inn)en! Wenn Sie in den nächsten Tagen nach Hause gehen und die erleuchteten und heimelig wirkenden Fenster in Ihrer Nachbarschaft sehen, dann machen Sie sich doch bitte wirklich einmal bewusst: Dort, wo Sie wohnen, könnte es sein, dass neben Ihnen oder in einem Haus auf der anderen Straßenseite gerade in dem Moment, in dem Sie vorbeigehen, eine Frau bedrängt, verletzt oder geschlagen wird.

Es ist wichtig, dass wir nicht wegschauen, sondern dass wir hinschauen. Das müssen wir als Nachbar(inne)n machen. Aber wir als Abgeordnete, wir im Parlament haben die Aufgabe, häusliche Gewalt konsequent zu bekämpfen.

Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen und heute den ersten Schritt zu einer wirksamen Landesstrategie zu gehen, hin zu einer Gesellschaft frei von Gewalt und Unterdrückung. Um es mit Eichendorff zu sagen: um dafür zu sorgen, dass die Feiertage eine „gnadenreiche Zeit“ werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Buddeberg sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sarah! Ganz herzlichen Dank für deine Rede, für deine Emotionen und dafür, dass du das Thema heute – ich habe gedacht zu einer noch späteren Stunde – auf das Tableau gebracht hast. Ich werde dich jetzt zwar enttäuschen müssen, aber ich wollte dir noch einmal persönlich meinen Dank für dieses Thema aussprechen.

(Oh-Rufe der AfD)

Die Linksfraktion hat einen Antrag eingereicht, der ein Thema anspricht, welches mir persönlich sehr wichtig ist. Es wird oft übersehen oder von einigen heruntergespielt: Femizide, also geschlechtsspezifische Gewalt. Es ist wichtig, dieses Thema immer wieder erneut zur Sprache zu bringen. Es ist falsch, erst dann über diese Probleme zu reden und darüber in unserer Gesellschaft zu sprechen, wenn wieder ein Fall durch die Medien geht und besondere Aufmerksamkeit erfährt, obwohl solche Grausamkeiten tagtäglich passieren.

So geschehen gerade erst wieder in Italien: Ein junger Italiener, der im November in der Nähe von Leipzig festgenommen worden ist, hat kurz zuvor seine italienische Freundin im Norden von Venedig umgebracht. Er hat damit auch in Italien erneut eine Debatte in Gang gesetzt. Ich

durfte es in Mailand erleben und mich dort mit der entsprechenden Kollegin treffen. Vielleicht sind die Italiener gar ein Stück weiter, obwohl die Statistik dort viel höher ist.

Doch es sind sehr viele Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen, aber auch Männer und Jungen –, die tagtäglich Gewalt erfahren – nur, weil sie einem bestimmten Geschlecht angehören. Allein in Sachsen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik knapp 300 weibliche Opfer von Vergewaltigungen, Nötigungen und besonders schwerwiegenden sexuellen Übergriffen. Die Zahlen der häuslichen Gewalt schockieren ebenso. Hierbei wurden im Jahr 2022 mehr als 8 800 Fälle allein in Sachsen erfasst. Allerdings – das hat Sarah Buddeberg bereits gesagt – taucht ein großer Teil der Übergriffe nie in einer Statistik auf, weil sie nicht angezeigt werden und damit nicht verfolgt werden können. Dies geschieht oftmals aus Scham oder aus Angst der Betroffenen, nicht ernst genommen zu werden.

Deshalb ist es auch für uns als CDU wichtig, an diesem Thema zu arbeiten. Auch, wenn gerade kein populärer Fall durch die Medien geht; denn häusliche und geschlechterspezifische Gewalt ist nicht nur ein Angriff auf das Individuum, sondern auch auf die Grundwerte unserer christlichen Gesellschaft. Sie untergräbt das Recht auf Leben, Freiheit, Würde und Sicherheit. Die Bekämpfung dieser Angriffe trifft in allen Teilen unserer Gesellschaft auf Konsens. Daher möchte ich einen Blick darauf werfen, wie wir das erreichen wollen:

Dreh- und Angelpunkt für uns Landespolitikerinnen und Landespolitiker ist der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dieser soll Anfang 2024 novelliert werden. Er zeigt auf, wie wir die Istanbul-Konvention in Sachsen weiter umsetzen wollen. Sie ist nicht nur geltendes Recht, wie der vorliegende Antrag es beschreibt, vielmehr haben wir uns zu ihrer Umsetzung bereits im Koalitionsvertrag nach den Landtagswahlen 2019 erneut bekannt. Deshalb haben wir dafür die finanziellen Mittel im Jahr 2020 mehr als verdreifacht. Sie betragen mittlerweile 12 Millionen Euro – und das jährlich.

Zusätzlich entwickelt die Staatsregierung zurzeit ein umfassendes Monitoring, das die Bewertung der Maßnahmen des Landesaktionsplans ermöglicht und dann alle zwei Jahre erfolgt. Die hier beantragten Feststellungen und Aufforderungen sind daher nicht notwendig, sondern für uns selbstverständlich. Deshalb braucht es diesen Antrag nicht.

Ich bedanke mich aber ausdrücklich bei der Linksfraktion für die erneute Erinnerung an dieses Thema und möchte darauf hinweisen, dass wir weiterhin sowohl dieses als auch das Thema der sexualisierten Gewalt an Kindern im Blick haben müssen; denn auch die Arbeit der ChildhoodHäuser werden wir hoffentlich in diesem Zusammenhang im Hohen Hause noch einmal thematisieren können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsministerin Katja Meier und des Staatsministers Sebastian Gemkow)

Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Jost spricht nun für die Fraktion der AfD; bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor: Geschlechterspezifische Gewalt und häusliche Gewalt wirkungsvoll bekämpfen – umfangreichen Schutz für Betroffene garantieren! – Klingt gut.

Der „MDR“ beschreibt am 27. November dieses Jahres das Problem folgendermaßen: „[…] seit Jahren klagen Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen über zu wenige Plätze, mangelnde personelle Ausstattung und schwierige Finanzierung. Ein Aspekt ist dabei öffentlich kaum bekannt: Für den Aufenthalt in einem Frauenhaus wird eine Nutzungsgebühr erhoben, die viele Betroffene selbst bezahlen müssen.“ Ja, hier ist Abhilfe nötig und das fordert meine Fraktion auch schon seit Jahren.

Noch einmal zusammengefasst, muss man die Probleme, und das, was getan werden muss, folgendermaßen beschreiben: Der Finanz- und Personalbedarf von Schutzeinrichtungen muss gesichert werden. Es darf keine Zurückweisung mehr an den Noteinrichtungen bzw. an den Frauenhäusern geben. Träger zahlen immer noch 10 % Eigenanteil, was die Finanzierung und Bedarfsplanung kompliziert macht. Ein besonderer Schutz – das steht auch in Ihrem Antrag – vor Gewalt, besonders bei behinderten Menschen, muss gesichert werden. Traumaambulanzen und psychische Betreuung müssen bedarfsgerecht gefördert werden.

Diese Punkte hätten in Ihrem Antrag völlig ausgereicht. Das wären die konkreten Handlungsforderungen an die Staatsregierung gewesen, um diese auch umzusetzen: Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Betroffene – Männer, Frauen und Kinder – sowie für die Schutzeinrichtungen, sodass diese auch für die kommenden Jahre Planungssicherheit haben.

So weit gehen wir mit. Frau Kuge hat gerade erklärt, was die Staatsregierung alles macht. Aber – und jetzt kommt das Aber –: Der uns vorliegende Antrag – deshalb verstehe ich nicht so ganz das Lob von Frau Kuge, aber das kann ja jede Fraktion so halten, wie sie will – trieft natürlich vor Ideologie.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Ach!)

Schon im ersten Satz des Feststellungsteiles heißt es: Häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt seien „kein privates, individuelles Problem einzelner Betroffener, sondern es handelt sich um eine strukturelle,“ – da haben wir wieder das Wort –