Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Aber kein Mann will einen Täter kennen? Wie erklären Sie sich das?

(Martina Jost, AfD: Wie erklären Sie die Strukturen? Bitte, ich will es wissen!)

Ganz so einfach kann es doch nicht sein.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN)

Sehr geehrte Frau Buddeberg, zu Ihrem Antrag: Das erste Plenum nach dem Tag gegen Gewalt an Frauen – ich danke Ihnen dafür, dass Sie den Antrag hier setzen, auch wenn wir mittlerweile fast näher an Weihnachten sind. Auch wenn wir im Hohen Hause bereits einige Male über dieses Thema gesprochen haben, möchte ich einen Satz immer wieder wiederholen: Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Wir reden hier über kein „nice to have“ in den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen, sondern über existenzielle Fragen. Die Zahlen haben wir ausgeführt. Wir reden auch nicht über ein verschwindendes Phänomen. Der Anstieg in Höhe von über 10 % von 2021 zu 2022 macht dies sehr deutlich, wobei die Dunkelziffer nach allem, was wir wissen, deutlich höher liegt.

Viele der Aussagen im Antrag sind richtig und wichtig; wir teilen diese auch in vielen Bereichen. Sie waren Schwerpunkte unserer parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Staatsregierung in den letzten Jahren. Auf einige möchte ich kurz eingehen:

Der Antrag fordert unter II.1 die Landesstrategie, die Sie angesprochen und mit dem Anschluss an den Ausschuss genauer definiert haben. Meiner Meinung nach ist der geplante Landesaktionsplan, über den wir sicherlich noch einmal sprechen müssen, nämlich in Hinblick darauf, wie die Anbindung an die parlamentarische Arbeit stattfindet, genau eine solche Landesstrategie. Das können wir gern noch ausdebattieren, aber meiner Meinung nach wäre es das, wenn er denn kommt und tatsächlich umgesetzt wird.

Nach allem, was wir an Signalen aus der Staatsregierung vernehmen, kann ich sehr optimistisch sagen, dass dieser noch im ersten Quartal 2024 kommt. Den Beteiligungsworkshop haben Sie angesprochen. Sie haben daran teilgenommen, ich habe daran teilgenommen, einige andere Abgeordnete auch. Das läuft. Jetzt läuft auch das Staatsregierungsverfahren in einem sehr regulären Verfahren, wie mir zugesichert wurde. Das heißt, mit dem Vorliegen des novellierten Landesaktionsplans haben wir die Landesstrategie, außer Sie meinen das anders. Aber das können wir gern ausdebattieren.

Unter II.2 fordert der Antrag, Gewaltschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Hier werfe ich den Blick einmal in Richtung Bund; denn Gleichstellungsministerin

Paus hat am 22. November beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen Eckpunkte für ein Gewaltschutzgesetz vorgestellt, das erstmals diesen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung enthalten soll. Da der Bund nicht auf die Kommunen zugreifen darf, wird es hier um eine Pflichtaufgabe der Länder gehen. Wir werden infolge des Bundesgesetzes mindestens ein Landesausführungsgesetz brauchen, indem wir in Abwägung mit den Kommunen entweder selbst in die Umsetzung gehen oder es zur Pflichtaufgabe der Kommunen mit entsprechendem Finanzausgleich machen müssen. Ich denke, hier sind alle Ebenen in der Verantwortung und bereits in Abstimmung. Ich freue mich darauf, wenn wir den Entwurf debattieren werden.

Zur Landesebene hat Frau Kuge einiges gesagt. Auch Sie, Frau Buddeberg, sind in Ihrem ersten Antrag schon darauf eingegangen. Die Ausgaben für den Gewaltschutz sind seit 2019 mehr als verdreifacht worden und belaufen sich derzeit auf etwa 12 Millionen Euro. Hier – das möchte ich nicht verschweigen – wird mit Blick auf den vom Bund kommenden Rechtsanspruch und auf die nächsten Doppelhaushaltverhandlungen sicherlich über einen Ausbau gesprochen werden müssen, um einerseits den Rechtsanspruch finanziell abzusichern und andererseits die von der Istanbul-Konvention geforderte Anzahl der Familienplätze und den dafür notwendigen Ausbau sicherzustellen, wie es in Ihrem Antrag beschrieben wird.

Die Eröffnung der Sachsen nun vollständig abdeckenden Interventions- und Koordinierungsstelle im Vogtland hat einen wichtigen Schritt dargestellt. Ich will die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, den Kommunalpolitikerinnen und -politikern aus dem Vogtland dafür sehr herzlich zu danken, die teilweise anwesend sind.

(Sören Voigt, CDU: Sehr, sehr gern!)

Eine letzte Sache aus dem Antrag – Punkt III. 9, vertrauliche Spurensicherung. Als Koalition haben wir mit breiten parlamentarischen Mehrheiten im letzten Doppelhaushalt Projekte zur vertraulichen Spurensicherung eingestellt. Damit konnte eine sachsenweit tätige Fachstelle geschaffen werden. Gerade sind wir bei dem Ausrollen auf die verschiedenen Landkreise. Es laufen gerade die Debatten mit den Krankenkassen. Dafür haben sie jetzt ein halbes Jahr Zeit – bis zum Sommer 2024 – und dann steht einer flächendeckenden Ausrollung in alle Landkreise und alle kreisfreien Städte, wie von Ihnen gefordert, hoffentlich nichts mehr im Wege.

Die Redezeit ist abgelaufen.

Meine Redezeit ist vorbei. Ich danke Ihnen für diesen Antrag. Ich hoffe, ich konnte die Ablehnung trotzdem verständlich argumentieren.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier – Zurufe von den LINKEN)

Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Pfeil spricht nun für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Kuge hat vorhin schon mit einem Beispiel aus Italien begonnen, aber leider müssen wir gar nicht so weit wegschauen. Ich würde Ihnen gern zu Beginn dieser Rede ein Beispiel aus dem Zwickauer Land mitgeben, von Anfang dieses Jahres: Eine Frau sucht mit ihren Kindern in einer Schutzeinrichtung Schutz vor ihrem gewalttätigen Partner. Ein Gericht spricht ein Kontakt- und Näherungsverbot aus. In einem weiteren Verfahren, bei dem die Frau allein war, weil ihr Anwalt erkrankt war, wird dieses Näherungsverbot wieder

aufgehoben. Und bei einem zugelassenen Umgang am 11.02.2023 tötet der Mann diese Frau vor den Augen ihrer fünf Kinder. – Das passiert, wenn der Gewaltschutz in unserem Land versagt.

Deshalb ist es immer wieder wichtig, dass wir darüber sprechen. Wir können nicht oft genug über das Leid sprechen, dass viele Frauen durch partnerschaftliche Gewalt erfahren. Wir können nicht genug Maßnahmen ergreifen, um Menschen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen und diese strukturell verankerte Form von Gewalt zu überwinden. Unsere Koalition arbeitet daher von Anfang an daran, die Ursachen für diese Gewalt zu bekämpfen und die Unterstützungsangebote für betroffene Menschen in Sachsen zu verbessern.

Auch wir wollen natürlich bald die Vorgaben der IstanbulKonvention erfüllen. Wir konnten die Mittel für den Gewaltschutz in den letzten Jahren verdreifachen; das ist ein Erfolg. Inzwischen haben wir in allen sächsischen Landkreisen – Kollegin Hammecke hat es gerade schon erwähnt – Interventions- und Koordinierungsstellen – übrigens aufgrund eines Antrags von Herrn Kollegen Liebscher, Herrn Kollegen Voigt und mir, worüber wir uns besonders freuen.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Sören Voigt, CDU, und Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)

Wir konnten in den letzten Jahren die Zahl der Plätze für Frauen und Kinder in Gewaltschutzeinrichtungen kontinuierlich ausbauen. Das ist ein Erfolg, wenngleich es zur traurigen Realität gehört, dass in den vergangenen Jahren mehr und mehr Frauen von partnerschaftlicher Gewalt betroffen waren und die Auslastung dieser Schutzeinrichtungen permanent hoch ist.

Lassen Sie mich drei aktuelle Beispiele erwähnen, aus denen sich gut ablesen lässt, dass wir das Thema als strukturell verankertes Phänomen begreifen, dem wir nur mit geeigneten Kräften begegnen können. Aktuell wird der

Zweite Periodische Sicherheitsbericht für Sachsen erarbeitet. Geschlechtsbezogene Kriminalität wird dabei eines der Schwerpunktthemen sein, das untersucht wird. Ermittlungsbehörden und Justiz arbeiten für diesen Bericht eng zusammen, verknüpfen ihre Daten und lassen auch Erkenntnisse – beispielsweise aus den Dunkelfeldstudien – einfließen. Wir gewinnen so ein umfassendes Bild von der Situation in Sachsen. Ende 2024, wenn dieser Bericht vorliegt, werden wir also noch besser wissen, wo wir in Zukunft gezielt ansetzen sollten und wie wir weitere Menschen vor dieser Form von Gewalt schützen können.

Ein weiteres Beispiel: Wir werden morgen im Landtag den Koalitionsantrag zur Prävention und Verfolgung von Hasskriminalität im Internet diskutieren und verabschieden. Mein Kollege Albrecht Pallas hat dies maßgeblich vorangetrieben. Damit ergreifen wir gezielt Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische und partnerschaftliche Gewalt; denn es sind gerade Frauen, die im Internet besonders häufig von Hass, Hetze und Bedrohung betroffen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es mehrfach von meinen anderen Kollegen gehört: Das SMJusDEG novelliert aktuell den Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Das Kabinett beschließt den Bericht voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres. Wir machen also einen weiteren wesentlichen Schritt zur konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, ich schätze es, dass Sie uns ein um das andere Mal bei diesem Thema der geschlechterspezifischen und partnerschaftlichen Gewalt daran erinnern, dass wir nicht nachlässig sein dürfen. Ihr Antrag ist daher ein wichtiger, denn er lässt uns das Thema erneut hier im Landtag diskutieren. Und so schließe ich mich sehr gern dem Dank meiner Kolleg(innen)en aus der Koalition an.

Wir werden Ihren Antrag heute ablehnen, aber dennoch die von uns begonnene Arbeit in diesem Bereich konsequent fortführen; ich glaube, dass das auch in Ihrem Sinne ist.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)

Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Wir beginnen jetzt mit einer zweiten Rederunde. Ich übergebe wiederum Kollegin Buddeberg das Wort; bitte schön.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überlegt, ob ich noch mal was zu dieser Struktur sage. Es ist kein Verein oder so etwas gemeint, Frau Jost, wenn Sie das denken.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Ansonsten hat eigentlich die Kollegin Pfeil gerade auch viel dazu gesagt; das können Sie im Protokoll ja noch mal nachlesen.

Ich möchte noch mal auf einen Aspekt eingehen und daran anknüpfen, dass ich in der ersten Rederunde ausgeführt

habe, dass es nicht übertrieben ist, zu sagen, dass es hier auch um die Frage von Leben und Tod geht. Und in dem Zusammenhang finde ich es gut und richtig – übrigens auch in der Rede der Kollegin Kuge –, dass der Begriff „Femizid“ immer häufiger verwendet wird. Femizid beschreibt laut Definition die Tötung von Frauen durch Männer, weil sie Frauen sind. Es ist wichtig, diesen Begriff zu etablieren, denn er beschreibt ganz konkret, worum es geht. Geschlechtsspezifische Gewalt wird viel zu oft kleingeredet und ignoriert. Es gibt diese Täter-Opfer-Umkehr; das war in dieser Debatte leider auch ein bisschen so; Lucie Hammecke hat darauf hingewiesen. Dabei liegt der Fokus auf individuellen Faktoren, statt strukturelle Dimensionen anzuerkennen und anzugehen.

Das ist ein großes Problem, und deshalb ist der 25.11. – der Tag gegen patriarchale Gewalt – so wichtig, und deshalb ist uns auch dieser Antrag so wichtig – so wichtig, dass ich in eine zweite Rederunde gehe.

Die Gewalt lässt sich natürlich nicht mehr ignorieren, wenn es Todesopfer gibt. Ich möchte noch mal sagen: Die Zahlen sind richtig dramatisch! Laut Bundeskriminalamt wurden im letzten Jahr insgesamt 310 Frauen Opfer von Tötungsdelikten. Über ein Drittel von ihnen wurde durch den Partner oder Ex-Partner getötet. Das muss man sich mal klarmachen. Das sind keine tragischen Einzelfälle; aber die Medien suggerieren das. Es werden Begriffe verwendet wie „Tragödie“.

(Thomas Prantl, AfD: Einzelfall!)

Ich habe dazu ein Beispiel: Am 13.06.2023 titelt „TAG24“ „Familiendrama in Radeberg – Mutter von drei Kindern stranguliert, Ehemann verhaftet“. Da wird mir schlecht. Da wird das Problem doch wirklich noch mal deutlich: dass hier nicht erkannt wird, dass das keine Familientragödie ist. Das bleibt nicht bei den Medien stehen, sondern das setzt sich bei der Bearbeitung der Fälle durch Polizei und Justiz fort. Das ist ein Problem. Wir haben keine adäquate Aufarbeitung; wir haben dazu nicht mal eine systematische statistische Erfassung.

Deshalb habe ich begonnen, Kleine Anfragen zu den Fällen zu stellen, die mir aus den Medien bekannt sind. Ich habe sechs Kleine Anfragen zu mutmaßlichen oder versuchten Femiziden in Sachsen gestellt. Die Antworten zeigen, dass die Polizei diese Fälle als – –

(Unruhe bei der AfD)

Schon wieder sind es die Typen, die hier die ganze Zeit reinquatschen. Das ist unglaublich.

Die Antworten zeigen, dass die Polizei diese Fälle als „normale“ Gewalttaten behandelt, also, ohne den geschlechtsspezifischen Aspekt zu berücksichtigen. Das ist erstaunlich, denn es gibt ja bereits die Möglichkeit, Straftaten als politisch motivierte Kriminalität einzuordnen. Und das haben wir uns nicht ausgedacht, sondern das ist einfach schon möglich. Da gibt es nicht nur das, was bekannt ist – rechtsextrem, linksextrem, queerfeindlich –, sondern es gibt auch dieses Merkmal „frauenfeindlich“.

In keinem der Fälle, die ich abgefragt habe, wurde dieses Merkmal durch die Polizei angegeben, obwohl die Frauen durch die Partner getötet wurden. Wenn das natürlich so läuft, dann ist am Ende die Kriminalstatistik unwirksam, denn sie erfasst genau diese gesellschaftspolitische Dimension nicht. Der Vollständigkeit halber: Ja, auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Deshalb – Lucie Hammecke hat es gesagt – sind die Strukturen wichtig. Aber es gibt keine mir bekannten Fälle von Todesopfern von häuslicher Gewalt. Das ist ein massiver Unterschied, den man zur Kenntnis nehmen muss. Für die Polizei haben die mutmaßlichen Femizide also keine politische oder gesellschaftspolitische Dimension.

Das zeigt uns ganz klar: Hier ist mehr Sensibilisierung notwendig. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen die Taten angemessen bearbeiten. Wir brauchen mehr Prävention, und die Prävention erfordert eine Datengrundlage. Deshalb braucht es eine systematische Erfassung der Fälle in einem Monitoring; das fordern wir in unserem Antrag. Damit stehen wir nicht allein, sondern schon im Jahr 2012 hat die UN-Sonderberichterstatterin Manjoo kritisiert: „Die

schlechte Datenqualität ist eine große Barriere für die Analyse von Femiziden, die Entwicklung sinnvoller Präventionsstrategien und das Eintreten für eine verbesserte Politik.“

Wir schließen uns mit diesem Appell den Forderungen an, die am 25.11. – am Tag gegen patriarchale Gewalt – auch in Sachsen in vielen Städten auf die Straße getragen worden sind, nämlich: Femizide erkennen, Femizide benennen, Femizide aufklären, Femizide verhindern.