Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Wir schließen uns mit diesem Appell den Forderungen an, die am 25.11. – am Tag gegen patriarchale Gewalt – auch in Sachsen in vielen Städten auf die Straße getragen worden sind, nämlich: Femizide erkennen, Femizide benennen, Femizide aufklären, Femizide verhindern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Sarah Buddeberg mit einer zweiten Runde. Die Frage ist: Gibt es jetzt von anderen Fraktionen noch Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Katja Meier, bitte schön.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag berührt ein sehr wichtiges und ein sehr dringliches Anliegen und eines, das nach vielen Jahren des politischen Stillstands endlich Fahrt aufgenommen hat, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Darüber, dass wir immer noch mit viel zu vielen Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt zu tun haben, kann es meines Erachtens keine zwei Meinungen geben.

Allein in Sachsen wurden im letzten Jahr – wir haben die Zahlen gehört – fast 9 000 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich erfasst, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Über das Thema Dunkelfeld haben wir auch schon gesprochen. Auf die Tragweite des Problems und das kaum zu überblickende Dunkelfeld weist auch die große Viktimisierungsstudie hin, deren Ergebnisse wir im

Frühjahr dieses Jahres vorgelegt haben. Diese Studie macht deutlich, dass das schambesetzte Thema „häusliche Gewalt“ nicht nur die Summe viel zu vieler Einzelfälle ist, sondern dass wir dabei von einem systematischen strukturellen Problem von historisch gewachsenen Strukturen ausgehen müssen, von Strukturen, zu denen die Gesellschaft genauso beigetragen hat wie staatliche Institutionen, und die vielen kleinen und großen Formen von Frauenfeindlichkeit, Diskriminierung, von denen wir uns erst allmählich befreien. Deswegen haben wir uns auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Istanbul-Konvention nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch kontinuierlich umzusetzen. Wir wissen, dass wir noch ein gutes Stück davon entfernt sind, die Vorgaben der Istanbul-Konvention im vollen Umfang zu erfüllen.

Wir wissen, dass die 172 Gesamtschutzplätze, die wir in Sachsen derzeit haben, noch lange nicht an die 400 Plätze aus der Vorgabe heranreichen. Es wäre aber eine zu grobe Verkürzung – ich gebe zu, so habe ich sie auch nicht ganz verstanden, liebe Frau Buddeberg –, uns vorzuwerfen, wir würden hier nichts tun. Seit 2022 wird der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in unserem Haus novelliert. Wir wollen bis zum Frühjahr eine umfassende Landesstrategie zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention vorlegen, die uns dann als Fahrplan für die nächsten Schritte dienen wird.

Bis zum Ende der Legislaturperiode werden sich die Mittel für den Gewaltschutz verdreifacht haben. Wir haben es schon gehört: 12 Millionen Euro jährlich. Das ist kein Pappenstiel. Ich will aber an der Stelle auch sehr deutlich sagen: In dieser Koalition ist es völlig klar, dass wir die notwendigen Mittel brauchen. Sie wissen alle, Haushaltsverhandlungen sind harte Diskussionen. An der Stelle – das muss ich auch sagen, lieber Herr Vorjohann – haben wir miteinander gerungen, aber auch für den Finanzminister war es klar, dass die Mittel notwendig sind, dass sie eingesetzt werden müssen. Deshalb ist in diesem Doppelhaushalt erreicht worden, dass ein großer Teil dieser 12 Millionen Euro als nicht steuerbar anerkannt wurde. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Dafür sollten wir dem Finanzminister dankbar sein.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Endlich – auch das wurde bereits gesagt – haben wir in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eine eigene Interventions- und Koordinierungsstelle. Wir haben die Schutzplätze in den letzten drei Jahren um 30 % ausgebaut. Hinter all diesen Entwicklungen – das muss man klar sagen – stehen mühevolle und kleinteilige Prozesse. Wir haben um jeden dieser zusätzlichen Schutzplätze hart verhandelt und gekämpft. Dass wir noch nicht alle Verpflichtungen vollständig erfüllt haben, ist mir klar. Das weiß ich. Die Zahlen liegen vor.

Ich kann die Ungeduld, die aus diesem Antrag spricht und hier in den Reden nochmals verbalisiert worden ist – ich war selbst lange genug Gleichstellungspolitikerin in der Opposition – sehr gut nachvollziehen. Ich bin seit vielen Jahren aktiv und sehe auch die Kluft, die nur schwer für

alle zu ertragen ist. Auf der einen Seite reden wir von Anliegen, die keinen Aufschub dulden. Es gibt viel zu viele Frauen, denen basale Rechte vorenthalten werden, die um ihr eigenes Leben und ihre Gesundheit fürchten, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Jeden dritten Tag gibt es einen Femizid in Deutschland. Selbst wenn wir es schaffen, die aktuellen Zahlen zu halbieren, wären es immer noch 1 000 Fälle, wären es immer noch 1 000 Frauen, die in Angst leben, und Tausende Familien, die jeden Tag unter dieser Situation leiden. All das ist unbenommen. Und doch müssen wir immer wieder aufs Neue über das verhandeln, was machbar ist. Wir müssen immer wieder mühsam um Unterstützung werben, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, die sich aber nicht wirklich von selbst versteht, sondern es ist trotzdem ein hartes Ringen. Wir werden in unseren Anstrengungen ganz bestimmt nicht nachlassen. Das kann ich Ihnen versprechen.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt definitiv eine Daueraufgabe ist. Der nötige Aufwuchs bis zur völligen Bedarfsdeckung verlangt allen Beteiligten enorm viel ab, uns genauso wie den Kommunen und den Trägern. Er wird uns auch noch einige Jahre beschäftigen. Trotzdem glaube ich fest daran, dass es in die richtige Richtung geht, dass wir beim Gewaltschutz nicht stagnieren. Diesen Eindruck finde ich auf Bundesebene wie auch auf europäischer Ebene bestätigt.

Innerhalb der Europäischen Union läuft immer noch der Trilog zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dieser Richtlinie sollen viele Lücken in den Bereichen Schutz und Unterstützung geschlossen werden. Mit dieser Richtlinie wird es einen verbesserten Zugang zu Justiz, wirksamen Rechtsschutz und mehr Sicherheit geben. Das stimmt mich doch ein Stück weit zuversichtlich, genauso wie andere Entwicklungen auch. Die statistischen Grundlagen, deren wir uns bedienen, werden immer besser. Wir haben endlich gut vergleichbare Angaben und aussagekräftige Verlaufsstatistiken. Damit kommt mehr Licht ins Dunkel. Damit können wir dann auch effektiver handeln.

Außerdem hat es inzwischen eine wichtige Forderung auf die Agenda der Bundesregierung geschafft, eine Forderung, die wir schon seit vielen Jahren erheben – nicht nur wir, die Politik, sondern auch die NGOs. Es ist die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Im BMFSFJ – Sie haben es gesagt – wird im Rahmen des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aktuell eine bundesgesetzliche Regelung vorbereitet. Die Fachabteilungen der Länder und selbstverständlich auch wir sind in diesen Prozess eingebunden. Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes sollte Mitte nächsten Jahres endlich vorliegen. Wenn dieses Gesetz kommt, haben wir natürlich weitere große Mammutaufgaben vor uns. Wir brauchen dann einen weiteren massiven Ausbau der Schutz- und Beratungsstrukturen in allen Landkreisen. Wir brauchen dafür Immobilien, und

Sie wissen, wie es gerade in den Großstädten auf dem Immobilienmarkt aussieht. Wir brauchen die Träger, die das Geld anfordern und die Einrichtungen vorhalten. Wir brauchen das entsprechend qualifizierte Fachpersonal.

All das wird Geld kosten, Geld, das der Bund wohl kaum im Alleingang bereitstellen wird. Wir sind alle sehr froh, dass es heute diese Einigung der Ampelkoalition gegeben hat und dass es keine großen Kürzungen im Sozialbereich geben wird. Trotzdem dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass wir eine Vollfinanzierung vonseiten des Bundes bekommen. Wir werden hier im Land auch weiterhin gefordert sein. Trotzdem fordern wir natürlich ein, dass es eine finanzielle Unterstützung des Bundes geben muss.

Wir sind bereit, uns zu gegebener Zeit aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen in die Verhandlungen zu stürzen, damit alle Menschen den notwendigen und bestmöglichen Schutz erhalten, damit das Sicherheitsnetz größer und stabiler wird und damit Familien nicht länger in Angst leben müssen. Dieses Ziel ist ganz gewiss noch ein Stück weit entfernt, aber wir kommen ihm Schritt für Schritt näher. Es könnte sein, dass wir schon im kommenden Jahr um diese Zeit sagen können, dass 2024 dahin gehend ein historisches Jahr für den Gewaltschutz gewesen ist, ein Jahr, in dem sich die rechtliche Situation für Frauen deutlich verbessert hat und in dem der Ausbau der Schutzsysteme neu Fahrt aufgenommen hat. Daran glaube ich nicht nur, sondern daran arbeite ich. Ich weiß auch, dass ganz viele Menschen im Hohen Haus, in den Ministerien auf Bundesebene und in den anderen Bundesländern und nicht zuletzt auch die NGOs daran arbeiten. Dafür ganz herzlichen Dank, denn wir werden es nur gemeinsam schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Das hat die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Noch einmal ein paar Punkte zum Schlusswort. Ich will noch etwas zur Landesstrategie sagen. Es macht aus unserer Sicht einen Unterschied, ob wir einen Landesaktionsplan oder eine Landesstrategie haben. Wir wollen das an den zuständigen Fachausschuss anbinden. Das wäre in diesem Fall der Verfassungsrechtsausschuss. Das haben wir gesagt. Es waren wenige Leute von uns bei den Workshops und haben sich dort an den inhaltlichen Diskussionen beteiligt, wir beide, Frau Hammecke zum Beispiel. Ich habe auch Frau Jost gesehen. Sie hat eine merkwürdige Frage gestellt und war nach einer halben Stunde wieder weg. Aber mehr Leute habe ich dort nicht aus dem Verfassungs- und Rechtsausschuss gesehen. Das heißt, dass da die Auseinandersetzung damit nicht passiert. Das ist etwas anderes. Wir wissen ja, wie es in den Ausschüssen ist, wenn zum Beispiel im Sozialausschuss der Inklusionsbeauftragte anwesend ist und wir mit diesem

darüber reden. Wir haben das Ziel, das über alle Politikbereiche hinweg zu verankern und nicht nur den Plan des Justizministeriums zu haben.

Wenn jetzt gesagt wird, die Mittel wurden verdreifacht, dann stimmt das zwar – das ist gut und ich habe das hier wirklich gelobt, aber wir müssen auch sagen, dass das Niveau, von dem wir angefangen haben, wirklich sehr niedrig war. So ist das mit der Multiplikation. Das klingt dann auch nach mehr, vor allem gemessen an dem, was die IstanbulKonvention vorschreibt. Ich kann das nur wiederholen, mehr als die Hälfte der Plätze fehlen, und dann reicht es hinten und vorne nicht. Katja Meier hat es gerade gesagt. Das müssen wir uns natürlich klarmachen. Wir reden jetzt über die Umsetzung der Istanbul-Konvention, und das ist unsere Forderung. Aber wenn die Istanbul-Konvention umgesetzt ist, dann ist das Problem häusliche Gewalt noch nicht erledigt. Dann haben wir aber die richtigen Mittel in der Hand, um das wirksam zu bekämpfen. Die IstanbulKonvention wird ja weiterentwickelt. Das vielleicht dazu.

Jetzt kommt das Argument: Nun passiert im Bund etwas. Es gibt den Runden Tisch häusliche Gewalt. Es ist super, was dort passiert. Aber ich verstehe nicht, wieso wir dazu keinen Beschluss im Landtag fassen sollten, der das bestärkt. Das ist doch toll für die Ministerin, wenn wir als Sachsen sagen: Jawohl, das finden wir sehr richtig!

(Staatsministerin Katja Meier: Das machen wir schon, keine Sorge!)

Aber das ist doch grundsätzlich etwas anderes, ob das Ministerium etwas macht oder ob wir als Landtag einen Beschluss fassen. Das hat eine Signalwirkung und eine andere Verbindlichkeit. Was machen wir denn sonst hier? Es will mir doch niemand erzählen, dass das hier irrelevant ist. Das habe ich jedenfalls so verstanden.

Vielleicht noch eine Sache. Ich habe schlechte Erfahrungen mit Landesaktionsplänen gesammelt. Das muss ich an dieser Stelle einmal sagen. Wir warten immer noch auf den Landesaktionsplan Alleinerziehende, auch wenn er im Koalitionsvertrag versprochen wurde, auch wenn es dazu sogar einen Antrag gab, indem man gesagt hat: „Ja, wir

wollen das wirklich machen.“ Da war es nämlich die Koalition, die plötzlich so einen Antrag gestellt hat. Da war das völlig in Ordnung. „Es kracht und zischt, passiert ist nüscht.“ Jedenfalls warten wir immer noch darauf. Auch beim Landesaktionsplan Vielfalt warten wir darauf, dass die Evaluation und die zweite Runde dazu endlich das Licht der Welt erblickt.

Deshalb bin ich bei Landesaktionsplänen wirklich etwas vorsichtig und sage: Nein, das reicht mir nicht. „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Deshalb möchte ich einen Beschluss.

Stimmen Sie also unserem Antrag zu!

Zuletzt möchte ich noch sagen, dass es ein wichtiges Signal an alle ist, die im Gewaltschutz arbeiten, zu sagen: Ja, das ist wichtig, gerade der Feststellungsteil.

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die diese wichtige Arbeit machen.

(Beifall bei den LINKEN)

Jetzt ist die Redezeit zu Ende.

Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht die Drucksache 7/14957. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist die Drucksache nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt 12 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und

außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 7/14983 und 7/14984, Anträge des

Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Drucksache 7/15051, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort?

(Jan Löffler, CDU: Vielen lieben Dank; nein!)

Das wünscht er nicht, andere Abgeordnete vermutlich auch nicht. – Das sehe ich nicht.