Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Ich frage die AfD-Fraktion, ob Sie zu Ihrem Antrag Einzelabstimmung begehrt. – Ja, alles klar.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die in der Drucksache 7/15078 unter Ziffer 12 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/14584. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Erklärung zu Protokoll

Die Sozialhilfe nach SGB XII stellt als unterstes soziales Netz ein wesentliches Kernelement der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland dar. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Nach § 1 SGB XII ist der Erhalt der Sozialhilfe abhängig vom Einsatz der Arbeitskraft, des Einkommens oder des Vermögens.

Die §§ 90 ff. SGB regeln die Anrechnung von Vermögen, den Umfang und Ausnahmetatbestände, nach § 90 XII darf die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden von der Verwertung unter anderem einem Vermögen, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes erbracht wird; eines angemessenen Hausrats, dabei sind die bisherigen Lebensverhältnisse der nachfragenden Person zu berücksichtigen; von Familien- und Erbstücken, deren Veräußerung für die nachfragende Person oder ihre Familie eine besondere Härte bedeuten würde; eines angemessenen Hausgrundstücks, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in den § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll.

Die Angemessenheit bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf – zum Beispiel behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Menschen –, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes, kleinerer

Barbeträge oder sonstiger Geldwerte – dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen – oder eines angemessenen Kraftfahrzeuges.

Mit dem ab 1. Januar geltenden Bürgergeldgesetz wurden bereits umfassende Neuregelungen in der Sozialhilfe geschaffen und deutliche positive Veränderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen geschaffen. So wurden der Vermögensschonbetrag auf 10 000 Euro verdoppelt oder ein angemessenes Kfz dem geschützten Vermögen zugeordnet. Eine Erweiterung des Schonvermögens auf 15 000 Euro mit Verweis auf Gleichbehandlung geht fehl: SGB II und SGB XII streben unterschiedliche Ziele an.

Ziel des Bürgergeldes ist es, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen und damit Rücklagen, welche der Alterssicherung dienen, in der Zeit der Nichtbeschäftigung, nicht verwertet werden sollen. Das SGB XII ist das „Auffangnetz" im sozialen Sicherungssystem, beide Systeme können rechtlich unterschiedlich bewertet werden, was auch zulässig ist.

Die Verminderung des Vermögensschonbetrages für Barvermögen und sonstige Geldwerte im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für SGB XII-Leistungsberechtigte, soweit die Leistungsberechtigten keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten, war bereits Forderungsgegenstand im Deutschen Bundestag und dort abgelehnt. Es erscheint unrealistisch, dass ein erneutes Vortragen einen positiven Verlauf hätte. § 90 Abs. 1 Nr. 8 spricht von der Angemessenheit des Hausgrundstücks, welche durch die Nummer

näher präzisiert wird und im Einzelfall im Wege eines wertenden Abwägungsprozesses entschieden wird. Für ein Hausgrundstück gelten dabei 130 Quadratmeter als Wert; für eine selbst genutzte Eigentumswohnung 120 Quadratmeter, welche auch nach Auszug der Kinder geschützt sind; ein Veränderungsbedarf wird nicht als notwendig gesehen.

Aus den genannten Gründen folgen wir dem Votum des Deutschen Bundestages und lehnen auch hier den Antrag ab.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 15

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/15079

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht.

Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung eine Aussprache zur Petition 07/02325/5 mit dem Titel „Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrags“ und zur Petition 07/02335/5 mit dem Titel „SABUmgang mit dem Antrag auf Härtefallhilfe“. Zur Petition 07/01273/1 mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig-Halle“ hat die Fraktion DIE LINKE Aussprachebedarf angemeldet.

Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung. Ich schlage vor, jeweils die antragstellende Fraktion zu den einzelnen Petitionen beginnen zu lassen und würde zuerst die Petition „Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrags“ aufrufen. Es beginnt die AfD-Fraktion, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diesmal beklagen vier Familien die Rechtlosigkeit, der sie sich mit dem neuen sächsischen Grundsteuergesetz ausgesetzt fühlen. Hauptkritikpunkt ist, dass man von Gutachterausschüssen festgelegte Bodenrichtwerte annehmen muss, egal, ob sie beim eigenen Grundstück passen oder nicht. Das Gesetz lässt abweichende Gutachten nicht zu.

Bei den Petenten wurde so unerschlossenes Gartenland als baureifes Land eingestuft, aber eben nur steuerlich. Anstelle von bisher 6 Euro sind 90 Euro pro Quadratmeter festgesetzt worden. Das ist eine plötzliche Verfünfzehnfachung des Grundstückswertes, die aber nur auf dem Papier existiert. Zwingend wird die Kommune dann die fünfzehnfache Grundsteuer für das Gartenland verlangen. Die Petenten sollen einerseits Steuern an die Gemeinde zahlen für Grundstücke, auf denen sie theoretisch Wohngebäude errichten könnten, obwohl ihnen das nach dem Baugesetz verboten ist. Das ist doch ein Schildbürgerstreich. Einfach irre, oder?

Es kommt noch besser. Der zuständige Gutachterausschuss antwortet den Petenten: „Es sind Bodenrichtwerte für den Zweck der Verkehrswertermittlung und nicht für Grundsteuerzwecke ermittelt worden. Die Unzulänglichkeit der

Bodenrichtwertzonen war den Finanzbehörden von Anfang an bewusst.“ Das sagt der Gutachterausschuss dazu.

Seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist, ist dieser Schildbürgerstreich in Sachsen unzählige Male passiert. Es ist der Koalition von BÜNDNISGRÜNEN, SPD und CDU egal, dass Bauland kein Gartenland ist und auch in Zukunft nicht werden kann.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und umgekehrt!)

Es ist der sächsischen Regierung egal, wenn dieses sinnfreie neue Gesetz Existenzen gefährdet. Ändern Sie dieses existenzbedrohende Gesetz! Noch einmal: Eine Überprüfung der Bewertungsgrundlage wird vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Hat das noch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Man kann sich als Geschädigter nicht einmal wehren.

Die Landtagsfraktion der CDU eines anderen Bundeslandes, das ebenfalls das Grundsteuerbundesmodell anwendet, ist diesbezüglich schon weiter. Ich zitiere die steuerpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Karina Wächter: „Die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gibt den Kritikern der Grundsteuerreform auf ganzer Linie recht. Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten.“ Warum die CDU in Rheinland-Pfalz das Grundsteuermodell kritisiert und hier in Sachsen verteidigt, ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass die CDU in Rheinland-Pfalz nicht regiert, also Opposition im Landtag ist.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Liebe Kollegen! Lieber Herr Voigt! Liebe Kollegen von der CDU! Es besteht also Hoffnung, dass Sie nach dem 1. September 2024 nach der sächsischen Landtagswahl zur Vernunft zurückkehren. Wir von der AfD halten das aktuelle sächsische Grundsteuergesetz vom ersten Tag an in großen Teilen für grundgesetzwidrig. Leider sind die Ohren der Koalition für Vernunft und Logik nicht zugänglich.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

In einer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist und für deren vollständige

Wiederherstellung wir als Alternative für Deutschland kämpfen, haben derartig sinnfremde, ja bösartige Gesetze keinen Platz.

Sehr geehrte Kollegen von SPD, CDU und GRÜNEN! Sie treiben unsere Sachsen mit diesem schlechten Gesetz aus ihren Häusern.

(Lachen bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Sie treiben unsere Sachsen damit in die Armut. Ich fordere Sie dringend auf: Überarbeiten Sie dieses Gesetz! Im Übrigen: Die angesprochene Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2023, also ganz aktuell, hat den Vollzug der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide wegen großer Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit ausgesetzt.

Danke fürs Zuhören.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Herr Hösl zur gleichen Petition – logischerweise. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte es so halten wie mein Kollege Kay Ritter. Wir haben uns darüber Gedanken gemacht und ich möchte meine Rede zu Protokoll geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Sebastian Wippel, AfD: Das finde ich aber schade! Ich hätte sie gern gehört!)

Danke schön. Das war Herr Hösl für die CDU-Fraktion. Gibt es zu dieser Petition von den anderen Fraktionen noch Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Petition mit dem Titel „SAB-Umgang mit dem Antrag auf Härtefallhilfe“. Auch hierzu hat die AfD-Fraktion Gesprächsbedarf angemeldet. Herr Mayer, bitte schön.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da haben Sie doch nicht einmal eine abweichende Meinung!)

– Was Sie alles wissen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Petenten, ein älteres Ehepaar um die 80 Jahre, wenden sich an den Landtag, weil sie von 2021 auf 2022 eine Verdopplung ihrer Energiekosten zu ertragen haben: von 1 800 Euro auf 3 600 Euro im Jahr. Das ist viel Geld für Menschen in Sachsen. Das ältere Ehepaar kam damit an den Rand seiner finanziellen Belastungsgrenze.

Für ihr Problem erfuhren sie aus den Nachrichten vom Angebot einer Härtefallhilfe durch die Bundes- und Landesregierung. Der SAB-Antrag auf Härtefallprüfung kann

aber nur digital ausgefüllt werden. An diesem Punkt verzweifelten beide. Sie wohnen in einer kleinen Gemeinde und verfügen nicht über Internet. Noch einmal: Die Petenten betreiben eine Ölheizung und mussten im Jahr 2022 gegenüber 2021 den doppelten Preis für die Öllieferung bezahlen. Die Landesregierung hatte sich mit dem Bund auf eine digitale Antragstellung verständigt. Bürger könnten sich auch über die Verbraucherzentralen bei der digitalen Antragstellung helfen lassen. Ein Antragsverfahren in Papierform war nicht vorgesehen. Falls Ihnen, liebe Kollegen hier im Parlament, die Lebenssituation älterer Bürger im ländlichen Raum nicht völlig unbekannt ist, können Sie vielleicht nachvollziehen, wie ältere Bürger ohne Internet einen digitalen Antrag stellen können – nämlich gar nicht.

Telefonische Anfragen der Petenten an die Verbraucherzentrale scheiterten ebenso wie Anrufe im Regierungspräsidium. Letztlich wurde ihnen geraten, sich schriftlich mit Unterlagen an die SAB zu wenden. Den dort eingereichten schriftlichen Antrag erhielten die Petenten allerdings postwendend mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene digitale Antragstellung zurück. Es ist eine Odyssee ohne Ergebnis. Die Bürger werden im Kreis herumgeschickt.

Meine Damen und Herren! Es sind eben nicht alle Sachsen digital unterwegs. Das wird offensichtlich gern übersehen. Wieder einmal werden die oft nicht wohlsituierten Alten vergessen. Wie abgehoben muss man in den grünen Ministerien sein, um sich so etwas auszudenken? Offenbar sind Sie aus dem normalen Leben entrückt, in einem geistigen Wandlitz befindlich, so, wie es das Politbüro von Erich Honecker einst war.