Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Herr Lippmann, ich sehe keinen unbegabten Teil in diesem Haus. Jeder, der in diesem Haus sitzt, kann zumindest reden.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Deshalb sehe ich keine Gelegenheit, Ihnen diese Frage zu beantworten. Tut mir leid.

(Zurufe: Oooh! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist ja billig!)

Darf ich weitermachen? – Wir sagen ganz eindeutig: Das staatliche Handeln muss sich an den staatlichen Einnahmen ausrichten. Wir müssen in der Politik Prioritäten setzen, sowohl im Bund als auch im Freistaat Sachsen. Können wir uns ein freiwilliges Förderprogramm leisten, über das wir vorhin gesprochen haben? Können wir uns dies nicht leisten? Zahlen wir der kommunalen Ebene genügend? Müssen wir ihnen mehr zahlen, und zwar mit den vorhandenen Mitteln, die wir aus Steuern einnehmen? – Dies alles sind Fragen, die wir uns stellen müssen.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr

geehrter Herr Kollege Barth, wenn Sie mich schon als dumm bezeichnen und anschließend meine Fragen nicht beantworten können, zeigt das, wer im Bereich der Volkswirtschaft vielleicht nicht ganz so kenntnisreich unterwegs ist. Aber das müssen Sie mit sich selbst klar bekommen.

(Beifall des Abg. Volkmar Winkler, SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Einmal realistisch: Der Mindestlohn hat auf den Staatshaushalt selbst – wie Sie es dargestellt haben – nahezu keine Auswirkung, allerhöchstens auf die Preisentwicklung des staatlichen Haushalts, wenn Mindestlohn gezahlt wird. Okay, da würde ich noch mitgehen, aber die von Ihnen skizzierten Darlegungen, dass quasi die Handlungsfähigkeit des Staatshaushalts gefährdet werden würde, wenn der Mindestlohn auf ein sozialverträgliches Minimum eines wirklich angemessenen Lohns angehoben wird, ist wirklich Quatsch.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Herr Barth, bitte.

Herr Lippmann, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ich gesagt habe, quatschen Sie nicht dumm rein, dass das aber nicht bedeutet, ich hätte gesagt, Sie seien dumm?

Herr Barth, da ich in dem Moment versucht habe, Ihnen den Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Staatshaushalt irgendwie nahezubringen bzw. Sie auf Ihren Irrtum hinzuweisen, haben Sie meine Ausführungen dazu als „dumm“ bezeichnet. Aber lassen wir das einmal beiseite, ich würde zur Aktuellen Debatte zurückkommen bzw. erst einmal damit beginnen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur Schuldenbremse. Die LINKE fordert die Streichung. So einfach – so schön. Weg mit dem Ding und dann sind wir im Schlaraffenland. Wozu auch Reformgedanken machen? Revolution statt Evolution! Dies ist so einfach wie falsch.

Lassen Sie mich zunächst konstatieren: Wir BÜNDNISGRÜNE kritisieren die aktuellen Regelungen der Schuldenbremse. Dies dürfte bekannt sein, vor allem hier im Land, aber auch im Bund. Wir sollen sie allerdings nicht einfach aufgeben, sondern wir wollen eine gute Regelung, die stabile öffentliche Haushalte und wichtige Investitionen zugleich ermöglicht. Das heißt, dass wir über die Schuldenbremse und ihre Konstruktion reden müssen.

Ich nutze diese Aktuelle Debatte dazu, ein bisschen in die Historie zu blicken; denn das wird gern vergessen. Wir diskutieren nämlich nur noch über das Instrument, nicht aber über ihre ursprüngliche Zielstellung. Vor ziemlich genau 30 Jahren, am 1. November 1993, trat der Vertrag von

Maastricht in Kraft. Unterzeichnet haben den die Staats- und Regierungsspitzen der Europäischen Union. Dieser Vertrag ist bekanntermaßen der Grundstein der Europäischen Union in ihrer heutigen Form und auch für eine gemeinsame europäische Währung.

Teil des Vertrags sind die sogenannten Maastricht-Kriterien: eine jährliche Neuverschuldung von höchstens 3 % sowie eine Gesamtverschuldung von höchstens 60 % des Bruttosozialprodukts. Mitte der Neunzigerjahre wurde ein ergänzendes Regelwerk erarbeitet: der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Pakt sollte den besonderen Anforderungen an die Haushalts- und Finanzpolitik Rechnung tragen und damit mit der Währungsunion einhergehen.

Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt 2011 reformiert. Daraufhin haben sich die Mitgliedsstaaten verständigt, die Neuverschuldung zu reduzieren und einen Abbaupfad der Schuldenstandsquote auf 60 % des BIP fortzuschreiben. Für unsere Diskussion ist vor allem relevant, dass die Vertragsstaaten seitdem verpflichtet sind, die Fiskalregeln in nationales Recht umzusetzen. Das haben Bund und Länder getan. Die Schuldenbremse jetzt zu streichen, würde vor diesem Hintergrund vor allem gegen den Gedanken der europäischen Einigung gehen. Deshalb gilt: Wer es mit der europäischen Integration ernst meint, muss einheitliche Regelungen zur Verschuldung der Mitgliedsstaaten haben, sonst haben wir demnächst die nächste europäische Schuldenkrise vor der Haustür.

Klar ist, dass diese Schuldenbremse keine Investitionsbremse sein darf. Auf Bundesebene und in einigen Ländern wurden in der Vergangenheit deshalb Sondervermögen errichtet, weil im Rahmen der jetzt gültigen Schuldenbremse wichtige Investitionen nicht mehr ohne Weiteres erfolgen können – mit gravierenden Folgen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss ich an dieser Stelle nicht weiter erläutern, aber dies geschieht vor einem elementaren Hintergrund: Die weltweiten Krisen und die geopolitischen Abhängigkeiten setzen Deutschland gerade merklich unter Druck. Es ist für alle spürbar: Wir erleben und leben mit Lieferengpässen und Lieferabhängigkeiten, mit Preissteigerungen und entsprechenden Auswirkungen der Kriege.

Diese Krisen gehen nicht einfach weg. Diese gibt es auch deshalb, weil die Vorgängerregierungen die schwarze Null zum heiligen Gral erhoben haben und nicht ausreichend in die wirtschaftliche Transformation, in Infrastruktur, in Bildung, in Forschung und dergleichen mehr investiert haben.

Auf der Landesebene ist die Situation noch schwieriger. Die sächsische Regelung reagiert beispielsweise auf konjunkturelle Einbrüche nahezu gar nicht, auf Inflation überhaupt nicht, und über deren erheblichen Reformbedarf besteht in diesem Haus – außer bei zwei Parteien, mutmaßlich bei zwei Fraktionen – kein Zweifel. Es wird sich zeigen, ob die Behauptung, dass die sächsische Schuldenbremse irgendwann einmal funktioniert, doch irgendwann einmal widerlegt wird. Aber nun gut.

Natürlich brauchen wir vor diesem Hintergrund eine Reform der Schuldenbremse im Bund. Dazu hat sich selbst die Bundesbank positiv geäußert. Eine Schuldenbremse, die der Jährlichkeit und Jährigkeit unterliegt, kann die notwendigen Investitionen, die wir momentan tätigen müssen, nicht gewährleisten. Ich glaube, Herr Kollege Patt, insoweit ist dies ein Unterschied. Natürlich haben wir eine hohe Investitionsquote, keine Frage. Aber wir müssen uns nun die Frage stellen – mit Blick auf den Inflation Reduction Act in den USA, mit Blick auf das, was China gerade für seine Wirtschaft tut –, ob das, was wir an hohen Standards in den letzten Jahren gewohnt waren und was richtig war – worauf wir auch stolz sein können –, dafür ausreicht, unsere Wirtschaft, unsere Infrastruktur und unsere Gesellschaft in Sachsen und Deutschland fit zu machen, damit wir gegenüber den USA und China konkurrenzfähig bleiben.

Ich denke, zu den gegenwärtigen Investitionen muss man eine deutliche Schippe mehr drauflegen – und diese Schippe drauf, dieses Mehr, das wir jetzt brauchen, um zu investieren, damit dieses Land stabil und stark bleibt, fehlt. Deshalb braucht es eine Reform der Schuldenbremse: um Investitionen zu ermöglichen. Aber es braucht keineswegs ihre Abschaffung. Wer sie abschafft, versündigt sich am europäischen Gedanken. Wer sie stärkt und härtet und für Investitionen sorgt, der macht Sachsen und Deutschland stark im Kampf um unsere Wirtschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lippmann ist gerade auf die Historie der Schuldenbremse eingegangen. Ich kann an einen Punkt anknüpfen, und zwar an den Beschluss der Schuldenbremse im Bund, an das Jahr 2009. Dies ist 14 Jahre her und es war eine völlig andere Zeit. Die Redakteurin der „ZEIT“, Mariam Lau, hat geschrieben: „Die Schuldenbremse stammt aus einer Zeit, als die deutsche Verteidigung den Amerikanern überlassen wurde und das billige Gas aus Russland kam.“ Ich meine, sie hat recht. Aber der neuen Realität, in der wir leben – wie gerade ausgeführt wurde –, müssen wir uns doch stellen.

Gleichzeitig haben wir weiterhin eine der härtesten, wenn nicht die härteste Schuldenregelung in Europa, in der Welt. Was haben wir davon? Wir haben eine marode Bahn. Wir haben ein Bildungssystem, das große Probleme hat –, auch im internationalen Vergleich. Wir haben eine zahnlose Bundeswehr und wir haben die niedrigste Schuldenquote der G7-Staaten. Super, da haben wir richtig was geschafft.

Diese Bilanz hat selbstverständlich kein anderes Land in der Welt dazu bewogen, die Schuldenbremsenregelung der Bundesrepublik Deutschland in ihre Regelungen zu übernehmen.

Unsere Quote war schon einmal besser, siehe BGB oder das Grundgesetz. Damit haben wir schon einmal bessere Vorlagen geliefert. Aber nun haben wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – im Übrigen ein Urteil des Gerichts, das auch der Bundesrepublik Deutschland ins Stammbuch geschrieben hat, dass der rechtzeitige Übergang zur Klimaneutralität auf jeden Fall zügig anzugehen ist.

Man fragt sich ein Stück weit: Wie passt das zusammen? Dieser Übergang geht nur mit Investitionen. Die Transformation der Wirtschaft, die Energiewende, der Aufbau der Wasserstoffindustrie – das alles ist in vollem Gange. Das müssen wir begleiten und das gibt es nicht zum Nulltarif.

Nun sprechen wir hier über die Schuldenbremse des Bundes. Wenn wir auf die Schuldenbremse des Landes schauen, dann ist die des Bundes noch um Längen besser; denn der Bund kann jedes Jahr 0,35 % seines BIP nominal als Kredite aufnehmen. Das sind beim Bund ungefähr 13,5 Milliarden Euro, die theoretisch möglich sind. Wenn wir das auf Sachsen übertragen würden, dann wären in Sachsen jedes Jahr 500 Millionen Euro möglich.

Aber Sachsen hat nun wirklich die härteste Schuldenregelung der Welt. Darauf können wir richtig stolz sein, das ist eine ganz tolle Geschichte – wenn wir ein kleines gallisches Dorf wären, wäre das alles richtig und schön. Wir sind aber kein gallisches Dorf, sondern wir sind ein Freistaat mit einer großen Historie und mit einem großen Anspruch an die Zukunft. Diesem Anspruch wollen wir doch gerecht werden. Das werden wir aber nicht durch Kaputtkürzen, sondern nur mit mutigen Investitionen.

Mittlerweile ist es so, dass wir in Sachsen zum Beispiel bei kommunalen Investitionen im Bundesländervergleich Vorletzter sind. Noch schlimmer: Statt sich für die Krise – in der wir gerade stecken – und die Transformationen zu wappnen, wurden die Kommunen in den letzten Jahren sogar dazu gezwungen, in Größenordnungen Schulden zu tilgen, und das haben sie gemacht. So doof ist ja noch nicht einmal Bayern. Der Freistaat zwingt die Kommunen dazu, aber gleichzeitig wird über die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen lamentiert. Das passt in unseren Augen nicht zusammen.

Wir freuen uns gleichzeitig immer über die hohe Investitionsquote. Aber auch das sage ich: Denkmalschutzsanierungen sind zwar schön, aber nicht unbedingt Zukunftsinvestitionen. Diese müssen deutlich zielgerichteter kommen. Das Problem ist ja nicht – wie vorhin gehört –, dass man Kredite in guten Zeiten nicht zurückzahlt. Das haben wir seit vielen Jahren getan, das ist auch richtig so; aber momentan sind die Zeiten nicht gut. Deshalb muss doch zumindest die Chance bestehen, darüber zu reden, wie wir die Investitionen der Zukunft tätigen wollen. Wenn das aus dem laufenden Geschäft geht, gar kein Problem, dann machen wir das. Wenn es aber nicht geht, dann ist es unserer Meinung nach eine Versündigung an den künftigen Generationen, darauf zu verzichten; denn wir können ihnen keine marode Infrastruktur hinterlassen oder ein Land, das im internationalen Kontext nicht wettbewerbsfähig ist.

Deshalb ist es in unseren Augen ein Gebot der Generationengerechtigkeit, zumindest darüber zu reden – auch über die sächsische Schuldenregelung –; denn Verfassungsrecht ist kein Naturgesetz, sondern es ist ein Gesetz, das man ändern kann. Oder wie der Verfassungsrechtler Udo Steiner einmal gesagt hat: „Wer Verfassungsrecht sät, wird Verfassungsrechtsprechung ernten.“ Das ist völlig logisch. Deswegen sind wir der Meinung, wir müssen über die Schuldenbremsenregelungen im Bund und im Land reden, weil es sonst für unsere Zukunftsfähigkeit keine Alternative gibt.

Herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. Volkmar Winkler und Albrecht Pallas, SPD, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Als nächster Redner spricht Herr Abg. Teichmann und danach Sie, Herr Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir debattieren heute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag über die Frage, ob die gesetzlich normierte Schuldenbremse aus dem Grundgesetz gestrichen werden soll.

Die Schuldenbremse ist bekanntlich normiert in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Gerade der ausgeglichene Haushalt beim Bund und bei den Ländern, insbesondere beim Freistaat Sachsen, also möglichst ohne Schulden zu wirtschaften und nicht über unsere Verhältnisse zu leben, ist ein Gebot der Vernunft. Vernünftige Haushaltspolitik ist gerade nicht die Stärke linker Politik beim Bund und bei den Ländern.

Die Schuldenbremse senkt die extrem hohen Staatsschulden. Die Schuldenbremse stärkt die Generationengerechtigkeit und die Handlungsfähigkeit für die Zukunft. Im Laufe der Zeit fressen die enormen Zinszahlungen einen Großteil der hart erarbeiteten Steuereinnahmen auf. Genau das soll die Schuldenbremse aber verhindern, sehr geehrte Kollegen. Die Schuldenbremse stabilisiert langfristig die finanzielle Situation des Bundes und der Bundesländer. Sparen ist kein Selbstzweck, sondern das Gebot der Vernunft.

Der Artikel 115 des Grundgesetzes lässt dem Bund bei besonderen Notlagen zudem ausreichend Spielraum. Statt die sinnvolle Schuldenbremse zu streichen, plädiere ich hiermit deshalb klar und deutlich für den Abbau teurer Bürokratie und Steuerverschwendung durch die öffentliche Hand. Es ist noch reichlich Geld vorhanden, um kluge Investitionen für unser Land zu tätigen. Tun wir alles dafür, dass dies so bleibt!

Für die Linksfraktion Herr Abg. Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie das in

einer Debatte um die Schuldenbremse so ist, sind wir relativ schnell bei prinzipiellen Fragen bzw. fast bei Glaubensfragen, die, unter der Lupe betrachtet, selten wenig mit einer dauerhaften Finanzierbarkeit der öffentlichen Haushalte zu tun haben. Wie das bei Glaubensfragen eben so ist – die Schuldenbremse und deren Sinnhaftigkeit ist eine Glaubensfrage –, basieren diese eher selten auf objektiv nachweisbaren Fakten; denn unter Ökonomen gilt eine Schuldenbremse keineswegs als der Weisheit letzter Schluss.