Wir helfen ihnen, sich wieder auf den Unterrichtsstoff zu konzentrieren, und mit dem Kopftuchverbot entlasten wir die Eltern, die selbst gegen das Kopftuch für ihre Töchter sind, sich aber dem Druck der Gemeinschaft beugen.
Mit einem Kopftuchverbot in den Schulen und Kindergärten unterstützen wir die Lehrer und Erzieher, indem wir klare Regelungen schaffen und ihnen eine rechtliche Handhabe geben, damit sie der Verhüllung und Sexualisierung von kleinen Mädchen nicht hilflos zusehen müssen.
Mit einem Kopftuchverbot in den Schulen und Kindergärten unterstützen wir die Lehrer und Erzieher, indem wir klare Regelungen schaffen und Ihnen eine rechtliche Handhabe geben, damit sie der Verhüllung und Sexualisierung von kleinen Mädchen nicht hilflos zusehen müssen. Ein Kopftuchverbot in Schulen steigert die Bildung des Mädchens und senkt das Konfliktpotenzial. Folgen wir dem Beispiel Frankreichs, wo es bereits seit dem Jahr 2004 ein generelles Kopftuchverbot mit deutlich positiven Effekten an Schulen gibt! Durch das Kopftuchverbot werden Integration und Diversität gefördert.
Zusätzlich wirkt das Verbot wie eine Bildungsoffensive. So ist die Lücke zwischen muslimischen und nicht muslimischen Mädchen beim Baccalauréat-Abschluss – vergleichbar mit unserem Abitur – deutlich geschrumpft.
(Sören Voigt, CDU: Das heißt Bachelor! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo haben Sie diese Erkenntnisse her?)
fowid.de, Meldung: „Frankreich: Die Effekte des Kopftuchverbots an Schulen“. Das können Sie nachlesen.
Es ist wichtig, dass wir jetzt eine flächendeckende politische Entscheidung treffen, bevor es zu spät ist und der politische Islam an unseren Schulen Einzug gehalten hat, wie es zum Teil in Westdeutschland zu beobachten ist.
Werte Abgeordnete, wir müssen uns mutig gegen den politischen Islam äußern und dementsprechend agieren. Das Kopftuchverbot soll bewirken, dass wir die integrationspolitischen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen können. Wir als Freistaat haben die Kompetenz, im Rahmen der Bildungspolitik Regelungen zu erlassen. Es gibt eine Eingriffsrechtfertigung durch den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Schulwesen. Auch das Elternrecht – ebenso wie die Religionsfreiheit, wenn sie den Kopftuchzwang unbedingt unter Religion subsumieren möchten – findet seine Grenzen in der Integrationsaufgabe der öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Letztlich geht es um die Frage, inwieweit Rechte eingeschränkt und Freiheiten beschnitten werden dürfen, um den Mädchen auf diese Weise eine ungestörte Entwicklung zu einer autonom handelnden Persönlichkeit zu ermöglichen. Mein Kollege Alexander Wiesner hat hierzu ausführlich ausgeführt. Wir als Staat haben die Aufgabe, unsere Kinder zu schützen. Auch die muslimischen Mädchen haben ein Recht auf Kindheit.
Die öffentlichen Kitas und Schulen haben einen verfassungsrechtlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie sollen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten fördern und sie sozial in ein Gemeinwesen integrieren. Die Schule hat dafür zu sorgen, dass Kinder ihren Weg gehen können. Das Verbot eines Kinderkopftuches ist Voraussetzung dafür, dass die Schulen diesem Auftrag nachkommen können.
Verstehen Sie unser Gesetz als wichtigen Beitrag für eine gelingende Integrationspolitik! Stimmen Sie zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte eine Kurzintervention halten, weil Frankreich genannt wurde, allerdings wahrscheinlich wider besseren Wissens. In Frankreich gilt seit 1905 das „loi de la laïcité“, eine laizistische Grundeinstellung, die den Staat kennzeichnet. Seitdem, meine Damen und Herren, ist es in den französischen Schulen konsequent verboten, jegliches Signal, jegliches Symbol der Weltanschauung zu zeigen. Seitdem – seit 2004 gilt das auch für das Kopftuch – ist es an französischen Schulen verboten, Kreuze zu zeigen, einen Buddha aufzustellen oder auch nur darüber zu reden. Dieses System der Laïcité hat mit unserem föderalen Bildungssystem nichts zu tun. Es ist eine völlig andere Welt. Wenn Sie hier von Frankreich reden, bitte ich Sie, dass Sie sich
Vielleicht machen Sie etwas leiser; danke schön. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ist nicht. Bitte schön, Herr Staatsminister Piwarz.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gerade in Ansehung dieser Debatte möchte ich eines vorweg klarstellen: Wenn muslimische Eltern ihre Tochter nötigen, ein Kopftuch zu tragen, dann ist das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes und mit unserem Wertekanon und unserer Verfassung nicht vereinbar.
Die Damen und Herren der AfD geben hierfür aber wieder einmal eine pauschale, eine viel zu einfache Antwort, die ebenfalls mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. Der vorgeschlagene Gesetzestext zum pauschalen Verbot eines Kopftuches von Minderjährigen in Kitas und Schulen bildet die erforderliche differenzierte Auseinandersetzung mit widerstreitenden verfassungsrechtlichen Aspekten nicht ab. Sie missachten den hohen Wert der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit.
In der deutschen Rechtsprechung und im juristischen Diskurs werden an ein gesetzliches Kopftuchverbot hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Anforderungen gestellt, übrigens auch von den Befürwortern. Diese Anforderungen erfüllt der Gesetzentwurf nicht. Er berücksichtigt nicht den gebotenen Ausgleich gleichsam verfassungsrechtlich geschützter Rechte wie der freien Religionsausübung und dem elterlichen Erziehungsrecht.
Sollten Kinder aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen? Ich meine, nein. Aber der Antrag zielt nicht wirklich auf Kinder, auch wenn Sie bewusst von Kinderkopftuch sprechen. Ihr Antrag zielt auf muslimische Mädchen bis zum 18. Lebensjahr. Seien Sie ehrlich, er zielt auch nicht darauf ab, deren autonome Entscheidung gegenüber ihren Eltern zu schützen; denn ältere Mädchen muslimischen
Glaubens, die sich frei und selbstständig für das Tragen eines Kopftuches entscheiden, dürften das nach Ihrer Vorstellung generell in Schulen nicht mehr.
Meine Damen und Herren, unbestritten wird das Kopftuchtragen auch unter Muslimen mehrdeutig interpretiert. Für die Bewertung dieses Antrages ist aktuell entscheidend, dass er pauschal Schülerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuches verbietet. Religiös motivierte
Kopfbedeckungen, Bekleidung oder Symbole anderer Religionen wie das Kreuz oder die Kippa werden hingegen nicht eingeschränkt. Damit verstößt der Gesetzentwurf auch nach Auffassung der Staatsregierung gegen das Gebot der staatlichen Neutralität und gegen das Diskriminierungsverbot. Ich empfehle daher, den vorliegenden Normtext abzulehnen.
Das war Herr Staatsminister Piwarz. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Herr Wiesner hat vorhin darauf verwiesen, dass der Änderungsantrag eingebracht ist. Das will ich vorwegschicken. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines Kopftuchverbots an Schulen und in Kindertageseinrichtungen, Drucksache 7/11343, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Wie gesagt, es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/15647, vor. Da er schon ein
gebracht ist, ist die Frage: Möchten sich die anderen Fraktionen zu diesem Änderungsantrag äußern? – Das sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, über den Änderungsantrag abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 7/15647 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Mit keiner Stimmenthaltung, vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen.
Jetzt stimmen wir, meine Damen und Herren, über den Gesetzentwurf, der die Grundlage für die Abstimmung ist, ab. Ich schlage Ihnen vor – wenn die AfD nichts dagegen hat –, dass wir im Block abstimmen. Oder wollen wir artikelweise abstimmen?
Wunderbar, dann stimmen wir im Block ab. Wir stimmen jetzt über Überschrift Artikel 1 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen, Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung erteilt, bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf somit nicht entsprochen.
Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie eine Schlussabstimmung wünscht. – Das wünschen sie nicht. Damit ist die zweite Beratung hiermit abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.