Protokoll der Sitzung vom 31.01.2024

für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung

Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/15636 vor. Ich frage Herrn Lippmann, ob Sie als Berichterstatter zuvor das Wort ergreifen möchten.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!)

Das wünschen Sie nicht. Wunderbar. Dann erteile ich den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE, Anna Gorskih; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute erneut die Chance für ein modernisiertes Wahlrechtssystem, für die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre zu geben. Warum ist dieser Gesetzentwurf so notwendig und warum muss es gerade jetzt sein?

Halten wir uns vor Augen, was am 9. Juni dieses Jahres passieren wird: In Sachsen können die 16- und die 17-Jährigen wie überall in Deutschland erstmals über die Vertretung im Europäischen Parlament entscheiden. Sie werden

also den traditionell sehr langen Stimmzettel zu den Europawahlen in die Hand gedrückt bekommen und können in der Wahlkabine eine Auswahl aus mehreren Dutzend Parteien treffen. Was die Jugendlichen allerdings nicht bekommen, sind die Stimmzettel für die Kreistagswahlen, die Stadt- oder Gemeinderatswahlen, für die Ortschaftsrats- oder Stadtbezirksratswahlen.

Auf diesem Zettel kann man ganz konkrete Personen wählen, die in den nächsten fünf Jahren die Verantwortung für die Kommunalpolitik vor Ort und damit für die ganz konkreten Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in ihrem Wohnumfeld übernehmen, zum Beispiel für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in der Gemeinde oder in Stadtteilen. Über Politikerinnen und Politiker im Europaparlament können sie also entscheiden, aber von der Auswahl von Personen für die unmittelbar bedeutsamen Entscheidungen vor Ort sind die 16- und 17-Jährigen weiterhin ausgeschlossen. Ist das nicht absurd?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Es wird aber noch absurder, wenn man weiß, dass 16- und 17-Jährige am gleichen Tag in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und 14 Tage eher auch in Thüringen sehr wohl bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben können. Dort gilt nämlich das Wahlalter von 16 Jahren.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Am absurdesten wird es, wenn man sich vor Augen hält, was an diesem 9. Juni in Baden-Württemberg passiert. In Baden-Württemberg dürfen 16- und 17-Jährige an diesem Tag nicht nur ihre Kommunalparlamente wählen – das durften sie auch schon vor fünf Jahren –, in Baden-Württemberg können 16- und 17-Jährige auch in die Kommunalparlamente gewählt werden. Baden-Württemberg ist beim passiven Wahlrecht für Jugendliche, also dem Recht, gewählt werden zu können, der Vorreiter – und das immerhin unter einer grün-schwarzen Regierung und einem sehr konservativen CDU-Innenminister. Wahnsinn, was doch alles unter einer CDU-Regierung möglich ist!

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, Mensch!)

Aber um das passive Wahlrecht geht es heute nicht. In unserem Gesetzentwurf geht es um das aktive Wahlalter in Sachsen. Kürzlich hat eine weitere CDU-Fraktion, die sich bis dahin mit Händen und Füßen gegen die Wahlalterabsenkung gewehrt hat, ihren zähen Widerstand aufgegeben. Im Dezember letzten Jahres wurde auch im Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur entsprechenden Änderung der Verfassung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Dort kann man zukünftig auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus ab 16 Jahren wählen.

Die sächsische CDU steht also mit ihrer Blockadehaltung zunehmend einsam da. Aber wenn Sie heute unserem Gesetzentwurf zustimmen, wäre die Wahlalterabsenkung noch bis zum 9. Juni umsetzbar, und das würde Sachsen einige Peinlichkeiten ersparen; denn, dass 16-Jährige aktiv wählen können, ist mittlerweile im weit überwiegenden

Teil Deutschlands der Fall. In Sachsen werden aber immer wieder schwache Gegenargumente angeführt. Von diesen altbekannten Scheinargumenten werden wir sicherlich gleich wieder einige hören,

(Martin Modschiedler, CDU: Herzlichen Dank!)

zum Beispiel, dass junge Menschen in diesem Alter angeblich noch zu unreif seien, als ob junge Sächsinnen und Sachsen dümmer sind als die jungen Menschen in den zwölf anderen Bundesländern, in denen es das Wahlalter 16 Jahre bereits gibt. Ist das wirklich das, was Sie von jungen Menschen in Sachsen denken?

Auch sehr beliebt und mangels besserer Argumente oft wiederholt: Wenn wir das Wahlalter senken, dann müssen wir die Jugend auch genauso hart bestrafen wie die Erwachsenen. Alles andere führe zu einer Inkonsistenz der Rechtsordnung. Die Altersgrenzen im Strafrecht stellen den Schutz junger Menschen dar. Eingeschränkt strafmündig sind junge Menschen schon ab 14 Jahren, voll strafmündig ab 21 Jahren. Das Wahlalter, dass derzeit bei Bundestagswahlen und in Sachsen bei allen Wahlen bei 18 Jahren liegt, ist ganz offensichtlich weder an das eine noch an das andere Alter gekoppelt. Überhaupt: Das Wahlrecht ist laut Grundgesetz ein Grundrecht. Es darf daher an keine Bedingungen wie zum Beispiel an härteres Strafrecht für junge Menschen gekoppelt werden.

Ein anderer, für die CDU möglicherweise nicht uninteressanter Aspekt: Es wird schon ab einem Alter von 14 Jahren von der vollendeten Religionsmündigkeit ausgegangen. Die Frage der Religionszugehörigkeit war über Jahrhunderte hinweg eine weitaus wesentlichere, gravierendere Entscheidung als die Wahl von Parteien und Parlamenten. Man traut also den 14-Jährigen zu, eine solche nicht unerhebliche Entscheidung wie die Wahl der eigenen Religion zu treffen, aber 16- und 17-Jährige können nicht über die Zusammensetzung des Ortschaftsrats entscheiden? Es wird also irgendwie immer absurder.

Daher, meine sehr geehrten Abgeordneten: Wir müssen weder an den Altersgrenzen der Strafmündigkeit noch an den Altersgrenzen für den Führerschein oder an der generellen Volljährigkeit etwas ändern, wenn wir das Kommunal- und Landtagswahlrecht ab 16 Jahren einführen möchten. Anderslautende Argumente sind Nebelkerzen, die einen zwingenden Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Dingen suggerieren, die unabhängig voneinander entschieden werden können, zumal nahezu all diese Dinge bundesrechtlich entschieden werden, während das Wahlalter nun mal eine Sache des Landesrechts ist, zumindest bei der Kommunal- und Landtagswahl. Von diesem Landesrecht hat die Mehrheit der Bundesländer Gebrauch gemacht.

Deutschland ist wahlrechtlich betrachtet ein einziger Flickenteppich. Im Nachbarbundesland Brandenburg dürfen 16-Jährige bereits seit 2014 den Landtag wählen, in Sachsen nicht einmal ihren Stadt- und Gemeinderat. Sachsen erinnert in grotesker Weise an den kleinen Zentralschweizer Kanton Appenzell Innerrhoden, der sich bis in die 1980er

Jahre weigerte, das Frauenstimmrecht einzuführen. Sie wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist, oder? Dieser skurrile Sonderweg wurde 1990 beendet, als Appenzell Innerrhoden durch einen Gerichtsentscheid gezwungen wurde, das Frauenstimmrecht einzuführen. Wollen Sie riskieren, dass irgendwann das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der verfassungsrechtlichen Probleme bei der Gleichbehandlung junger Menschen das Wahlalter von 16 Jahren in Sachsen anordnet? Das kann ich mir nicht vorstellen.

(Sören Voigt, CDU: Das kann ich mir auch nicht vorstellen!)

Sie können dieser bizarren Situation heute zuvorkommen.

(Unruhe)

Sehr geehrte Abgeordnete! Zum Schluss möchte ich noch auf ein Gegenargument verweisen, das ich gehört habe und das wahrscheinlich die Liste der schlechtesten Argumente anführt. DIE LINKE oder wahlweise alle anderen Parteien links des politischen Spektrums wollten mit der Wahlalterabsenkung nur die eigene Wählerbasis vergrößern.

(Zurufe von der CDU)

Nun ja. Die jungen Menschen wählen ganz unterschiedlich. So, wie es die Jugend nicht gibt, gibt es auch nicht „die eine“ Partei, die die jungen Leute wählen. Ich kann Sie beruhigen, sie wählen nicht nur links, sie wählen auch konservativ, und leider wählen sie auch rechts und rechtsextrem. So ist das nun einmal. Aber das ist das, was uns von den Verfechtern dieses wirklich schlechten Arguments ganz grundsätzlich unterscheidet. Im Gegensatz zu denen, die dieses Argument vortragen, geht es uns nicht um das vermeintlich zu erwartende Wahlergebnis, sondern um die Gewährung eines Grundrechts, und zwar unabhängig davon, was die Menschen am Ende mit ihrem Grundrecht, dem Wahlrecht, anstellen.

Sehr geehrte Abgeordnete der Koalition! Geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie nicht zu, dass Sachsen wieder einmal Schlusslicht wird! Sehr geehrte Abgeordnete der CDU, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Lassen Sie die 16- und 17-Jährigen wählen! Vielleicht würden manche von ihnen sogar die CDU wählen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Herr Kollege Modschiedler.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Gorskih! Heute geht es nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal – the same procedure as every day – um das aktive Wahlrecht im Freistaat Sachsen ab 16 Jahre. Steigen wir in die Debatte ein.

Eines steht fest: Es ist ein Thema, das wir nicht nur im Parlament, sondern im Rahmen unserer Abgeordnetengespräche – Herr Kollege, wir erinnern uns –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

mit den Schülergruppen häufig diskutieren. Dabei fällt uns immer wieder ein Stimmungsbild – übrigens recht unterschiedlich – auf: Die Schülerinnen und Schüler sind sich oft überhaupt nicht einig. Sie diskutieren wild, und selbst nach intensiven Diskussionen im Unterricht – das wissen wir von den Lehrerinnen und Lehrern – halten sich Pro und Kontra die Waage. Das ist jedenfalls meine Beobachtung. Zudem habe ich in den Klassen so manche Abstimmung erlebt – und auch im Nachhinein noch einmal gefragt: Wie war es denn? –, bei der eine Absenkung des Wahlalters mehrheitlich abgelehnt wurde. Es ist das Interesse derer, die wählen wollen. Sie wurden befragt und sagen: hm.

Selbst im Lager der Unterstützerinnen und Unterstützer einer Absenkung des Wahlalters gibt es keine einheitliche bzw. klare Auffassung. Wenn wir weiter diskutieren, heißt es dann, Wahlrecht mit 16, ach, Wahlrecht mit 14, Wahlrecht, wer Lust hat, Wahlrecht ab Geburt? Das hatten wir alles schon.

(Starke Unruhe – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Ja, genau, das hatten wir auch einmal diskutiert, auf allen Seiten, auch bei uns; und zwar auf der kommunalen Ebene – auf der Landesebene hatten wir gerade die Diskussion – und auf Bundesebene. Es ist eine reine – da gebe ich allen recht – politische Entscheidung. Diese betrifft nicht nur das Wahlgesetz oder die Gemeindeordnung, sondern sie zieht eine Verfassungsänderung im Freistaat und sogar – wenn wir jetzt zum Bund schauen – eine Änderung des Grundgesetzes mit sich. Klar, liebe LINKE, wir wittern gerade bei der Verfassungsänderung Morgenluft, wir sind ja in der Diskussion.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Kommen wir zum Kernproblem: Wenn ich das machen will, dann muss ich es doch richtig machen. Frau Gorskih, Sie hatten selbst gesagt, dass dies ein Flickenteppich sei, und das ist es sowohl in den deutschen Bundesländern als auch im Bund.

Wir haben das Wahlrecht in den Kommunen, wir haben das Wahlrecht in den Ländern, und wir haben es im Bund. Gut, die europäische Entscheidung fällt nicht in unsere Kompetenz, die bundesrechtliche fällt aber auch nicht in die Entscheidung des Hohen Hauses. Es wird, wie in der Vergangenheit, wiederum nur an einzelnen kleinen Stellschrauben gedreht: immer mal an der Verfassung; manchmal auch mit dem Versuchen, es außerhalb der Verfassung zu probieren, also außerhalb des Grundgesetzes, weil es wohl einfacher ist.

Ich mache einmal eine kleine Zeitreise, Frau Gorskih. Sie hatten ein Beispiel gebracht, ich bringe Ihnen ein anderes. Die erste Entscheidung über das Wahlalter kommt aus den

Siebzigern des letzten Jahrhunderts. Man kam nach vielerlei politischer Diskussion und Erwägung zu dem Schluss: Das Wahlalter setzen wir herunter, und zwar von 21 Jahre auf 18 Jahre. Die Gründe lassen wir jetzt einmal außen vor.

Dabei muss man aber sehen – das muss man wirklich beachten –, dass sich die Verfassungsväter und die Verfassungsmütter im Rahmen der damaligen Wertediskussion des Verfassungskonvents zum Grundgesetz auf ein – ich sage jetzt einfach einmal – Mündigkeitsalter von 21 Jahren verständigt hatten: Wahlalter, passive und aktive Wählbarkeit, Volljährigkeit, volle Strafmündigkeit – nicht die ab 14, sondern die dann wieder ab 21 Jahre – und, das dürfen wir auch nicht vergessen, die Geschäftsfähigkeit – alles ab 21 Jahre.

Ich habe verstanden, dass die Zeit voranschreitet und die Gesellschaft sich weiterentwickelt. Das sehe ich genauso. Damals hat man gesagt: Okay, Absenkung des Wahlalters, an einer Schraube gedreht, wir senken das auf 18 Jahre. Und dann? Dann kam schon wenige Monate später die große Überraschung, als man merkte: Da stimmt doch etwas nicht, da funktioniert etwas nicht. Wählen mit 18 Jahren, Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Verträge abschließen ab 21 Jahre. Oh, das passt nicht.

Da kamen die ersten Schieflagen, also besserte man nach. Weil immer nur an einzelnen Rädchen – Sie drehen gerade wieder nur an einem einzelnen Rädchen – gedreht wurde, musste nachgebessert werden. Wir sind immer noch nicht am Ende.

Im Strafrecht gilt für die Heranwachsenden immer noch das Erwachsenenstrafrecht ab 21 Jahre. Die Diskussion unter den Juristinnen und Juristen ist immer noch nicht am Ende. Dabei geht es um die Frage: Ist das jetzt eine Entwicklungszeit? Ist es notwendig oder nicht? Natürlich, es ist eine geeignete Diskussion, ja; aber seien wir ganz ehrlich; Hand aufs Herz: Wählen gehen, aktives Wählen gehen und damit weitreichende Entscheidungen zu treffen, soll möglich sein, aber den Handyvertrag und den Mietvertrag für die Studentenbude unterschreiben, das müssen dann Mami und Papi machen. Das kann doch nicht wahr sein, da stimmt irgendetwas nicht. Rechte und Pflichten, Verantwortung tragen und Verantwortung übernehmen, das gehört für mich zusammen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Tobias Keller, AfD, und Ivo Teichmann, fraktionslos)

Deshalb müssen wir dieses Thema, die Absenkung des Wahlalters, im Ganzen betrachten und die Aspekte Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit einbeziehen. Dies ist keine Abhängigkeit, aber man sieht, dass es miteinander in der Waage steht. Etwas staatstragend formuliert würde es jetzt heißen: Es geht um die Kohärenz der Rechtsordnung.