Deshalb müssen wir dieses Thema, die Absenkung des Wahlalters, im Ganzen betrachten und die Aspekte Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit einbeziehen. Dies ist keine Abhängigkeit, aber man sieht, dass es miteinander in der Waage steht. Etwas staatstragend formuliert würde es jetzt heißen: Es geht um die Kohärenz der Rechtsordnung.
Also: Wenn wir diesen Weg der Absenkung gehen, dann nicht jedes Bundesland für sich, um einmal zu schauen, wie es funktioniert, und weil es gerade gut ins Programm oder in die Zeit passt, sondern dann machen wir es als Gesamtpaket und in sich schlüssig.
Ja, die EU-Kommission hat es mit ihrem Alleingang, den sie machen konnte, für uns nicht gerade einfacher gemacht, ein Gesamtpaket zu schnüren und auf das einzugehen. Zur Wahrheit gehört aber auch – da gebe ich Ihnen völlig recht; das haben auch die Schülerdiskussionen ergeben –: Unsere Gesellschaft wird älter.
Danke. Herr Modschiedler, Sie singen hier das Hohelied auf die Vereinheitlichung des Wahlrechts. Glauben Sie nicht, dass die Anpassung des Wahlalters auf 16 Jahre in Sachsen zur Vereinheitlichung beitragen würde, da in den meisten Bundesländern bereits mit 16 Jahre gewählt werden kann? Das heißt, würde Sachsen diesen Schritt gehen, würde es die Einheit des Wahlrechts herstellen und nicht die Spaltung fördern. Die Spaltung wird jetzt gefördert, da besteht eine Uneinheitlichkeit des Wahlrechts in den Bundesländern und Sachsen das Wahlalter nicht auf 16 Jahre absenkt. Sie singen das Lied der Einheit. Sehen Sie nicht auch, dass jetzt Sachsen am Zuge wäre und nicht der Bund?
Es ist die Frage, wie Sie das Lied singen. Ich singe es anders herum. Ich sage: Lieber Bund, mach deine Arbeit, wir machen sie mit, als wenn ich dann sage: Nein, ich tue es nicht. Damit komme ich zu diesen Stellschrauben und zu dieser Salamitaktik; das ist nämlich eine solche. Diesbezüglich denke ich anders herum. Ich sage: Lieber Bund, wir haben eine Verfassung, wir haben ein Grundgesetz, auf diesem ist aufgebaut worden und wir Länder haben uns diesem angeschlossen und dies ist bitte einheitlich zu regeln.
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, die Länder haben sich den Bund gegründet und nicht umgekehrt!)
Ja, aber das Land hat in der Verfassung vorgegeben, wie wir uns einheitlich sehen. Das haben die Verfassungsväter und -mütter gemacht. Dem haben wir uns damals übrigens auch angeschlossen.
Jetzt zu sagen, nein, jetzt kommen wir erst einmal als Land und üben Druck auf den Bund aus: nein, lieber anders herum. Das ist die Idee, die ich da drin habe, weil ich sage: Eine Salamitaktik ist für mich nicht der richtige Weg.
Damit komme ich wieder zu dem Weitergehenden. Wir ändern jetzt in Sachsen mal ein bisschen das Wahlalter und dann geben wir mal ein bisschen Marihuana frei. Das ist
nämlich dieselbe Diskussion. Wir probieren es in den Ländern, es wird irgendwann einmal funktionieren. Man dreht an kleinen Schräubchen herum und merkt nicht, dass es nicht funktioniert.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Das ist mein Thema. Wenn ich ein Thema an einer Verfassung angehe, sei es die Verfassung des Landes oder des Bundes, dann löse ich das insgesamt und drehe nicht immer an kleinen Schräubchen und wundere mich dann, dass es schiefgeht. Warum lernen wir nicht aus den Fehlern, die 1970 unter Willy Brandt gelaufen sind?
Dann macht es doch bitte richtig und es muss nicht wieder schiefgehen. Wir sind aber schon wieder auf demselben Weg und fangen dann wieder an nachzubessern. Also, dann macht es doch zusammen! Rot-Grün hätte es jetzt in der Hand, das zu tun. Aber so geht es nicht. Und damit, Frau Gorskih, haben wir ein kleines Problem, uns diesen Ruck zu geben; denn grundsätzliche Bereitschaft besteht, aber bitte zusammen und nicht jeder einzeln und irgendwie.
Wenn das übergreifend mit dieser verfassungsändernden Mehrheit im Bund und in den Ländern gewollt ist, dann gehen wir auch mal eine grundlegende Reform an. Nur: Mit dieser Salamitaktik wird es mit uns auf jeden Fall nichts. Es ist auch nicht so, dass ich jetzt störrisch bin, sondern ich sage: Bitte eine Gesamtlösung. Dafür bin ich Verfassungsjurist und habe dazu eine andere Auffassung.
Das war Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Kollege Dr. Dringenberg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Ihr Gesetzentwurf wirft im Kern die Frage nach dem Verhältnis von Rechten und Pflichten auf. Rechte und Pflichten sind unseres Erachtens zwei Seiten einer Medaille. So gibt es beispielsweise im Sport eine Medaille nur für denjenigen, der sich anstrengt und reüssiert; das müssen schon Kinder und Jugendliche lernen und das ist auch gut so.
Übertragen auf Ihren Gesetzentwurf bedeutet das, staatsbürgerliche Rechte einerseits und Pflichten bzw. Verantwortung andererseits müssen miteinander korrespondieren. Herr Modschiedler sprach von der Kohärenz der Rechtsordnung, und das negiert Ihr Gesetzentwurf.
Sie machen so ein wenig Rosinenpickerei: mit 16 Jahren wählen, aber nicht gewählt werden dürfen, über die Geschicke des Gemeinwesens mitbestimmen, aber selbst nicht in die Pflicht genommen werden können, ein wenig am Wahlrecht drehen, aber anderes unangetastet lassen.
Das ist, um im Bild zu bleiben, nicht ganz rund, Herr Lippmann. Es geht auch an den Erfahrungen vorbei, die viele Eltern mit ihren Sprösslingen machen. Ich bringe Ihnen dazu als Familienvater
einmal ein Beispiel aus der Praxis. Wir haben uns zu Hause vier Hühner für das sonntägliche Frühstücksei angeschafft. Da die Hühner bekanntlich etwas mehr Eier produzieren, haben unsere Kinder die Eier an die Nachbarn abgegeben. Die Nachbarn haben sich dafür erkenntlich gezeigt und immer einen Obolus gegeben. Das hat bei unseren Kindern den Entschluss reifen lassen, dass man die Hühnerschar deutlich aufstocken sollte, um in die Eierproduktion einzusteigen, damit man die gesamte Nachbarschaft mit Hühnereiern versorgen und den Erlös zur Aufbesserung des Taschengelds verwenden kann.
Das wurde dann – der eine oder andere Familienvater oder die eine oder andere Familienmutter weiß es – mit Verve und redundant vorgetragen, bis wir uns letztlich breitschlagen haben lassen – wider besseren Wissens. Wir haben es unter die Bedingungen gestellt, dass – erstens – von den Erlösen die Kosten bezahlt werden, und – zweitens – sich die Kinder regelmäßig um das Tierwohl kümmern müssen,
das heißt, dass die Versorgung mit Wasser und Futter jeden Morgen sichergestellt und auch der Hühnerstall einmal wöchentlich gereinigt werden muss. Das alles wurde uns hoch und heilig zugesichert, und Sie ahnen, wie es in praxi kommt. Genau: Die Rechte werden wahrgenommen,
Nun mag man einwenden, dass das Wahlrecht mit 16 Jahren nicht zwangsläufig mit anderen Rechten konform gehen muss. Das ist richtig.
Es ist unschlüssig, dass 16-Jährige zwar selbstständig keinen Handyvertrag – damit hat Herr Modschiedler vollkommen recht – abschließen dürfen – Stichwort: nicht lediglich rechtlich vorteilhaft –, aber nach Meinung der LINKEN an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen sollen.
Frau Gorskih bzw. Herr Gebhardt, Sie haben es in den Ausschusssitzungen schon erwähnt: Es sei inkonsistent, dass 16- oder 17-Jährige am 9. Juni erstmals das Europaparlament mitwählen dürfen, nicht aber den Gemeinderat. Das kann man in der Tat so sehen; das ist diskutabel. Allerdings ist gleichfalls zu beachten, dass die Wahlen mit 16 Jahren auf EU-Ebene nicht der Regelfall sind. Von den 27 Ländern haben nur 22 das 18. Lebensjahr als Mindestalter für das aktive Wahlrecht festgelegt, und damit ist das 16. Lebensjahr nicht die Regel, sondern der Sonderfall.
Aus unserer Sicht wollen Sie – wie so oft, auch das hat Herr Modschiedler kurz anskizziert – scheibchenweise ein wenig die Ausnahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme machen, und dann rügen Sie immer die daraus resultierenden Inkonsistenzen. Wenn hier beispielsweise die völlig gescheiterte Bundeshauptstadt Berlin als Beispiel dafür herangezogen wird, dass das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt wurde, dann kann ich darin keine Vorbildwirkung erkennen. Gerade in Berlin war es im Jahr 2021 so, dass die Wahl nicht so richtig funktioniert hat,
(Marco Böhme, DIE LINKE: Schlechte Wahlbeteiligung! – Weitere Zurufe von und Heiterkeit bei den LINKEN)
auch wenn oder vielleicht gerade weil die rot-rot-grünen Parteifreunde von Ihnen, Herr Gebhardt und Herr Lippmann, gemeinsam gewirkt haben.
Unseres Erachtens ist nicht die sukzessive Einführung des Wahlalters ab 16 Jahre geeignet, die Inkonsistenz aufzulösen, sondern die Beibehaltung oder die Orientierung am 18. Lebensjahr so, wie es im Übrigen auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag präferiert. Dann bleibt es bei diesem stimmigen Verhältnis.