Unseres Erachtens ist nicht die sukzessive Einführung des Wahlalters ab 16 Jahre geeignet, die Inkonsistenz aufzulösen, sondern die Beibehaltung oder die Orientierung am 18. Lebensjahr so, wie es im Übrigen auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag präferiert. Dann bleibt es bei diesem stimmigen Verhältnis.
Im Übrigen abschließend: Der Vorschlag kommt ein wenig spät, denn die Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2024 in den Gemeinden sind im Prinzip schon fast abgeschlossen. Insofern ist er nicht mehr von Relevanz – zumindest nicht für dieses Jahr. Zusammengefasst lehnen wir das ab.
(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der an Argumentation reichen Ablehnung war das jetzt eine interessante. Herr Kollege Dringenberg, vielleicht schauen Sie mal in das Kommunalwahlgesetz, wann die Wählerverzeichnisse aufgestellt werden. Sie werden dann feststellen, dass es beileibe nicht zu spät für solche Gesetzentwürfe ist. Aber gut, sei es drum.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wahlrechtsfragen sind entscheidend für das Heil unserer Demokratie, so heißt es immer wieder, wenn unvermeidlich Ortega y Gasset zitiert wird, denn die Frage, wem das Recht zur Kreation der Vertretung des Souveräns zukommt, zeigt das zeitgemäße Verständnis einer jeden Demokratie. Für das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht wurde jahrhundertelang gekämpft und Freiheit und Leben vieler geopfert. Für die anschließende Ausweitung des Wahlrechts auf alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig ihres Einkommens und ihres Geschlechts – musste dann noch mal so lange gestritten werden. Die Frage, wer wählen darf, ist somit Ausdruck einer verfassungsmäßigen Leitentscheidung, wer Teil der Republik ist, wer die Möglichkeit hat, die Res Publica zu gestalten.
Während das Frauenwahlrecht heute eine Selbstverständlichkeit ist, das Einkommen keine Rolle mehr spielt und das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise auch die Wahlrechtsausschüsse für Betreute im Jahr 2019 kippte, geht es bei der Frage nach einem zeitgemäßen Wahlrecht in diesem Bereich nunmehr vorrangig um die Frage, ab wann man wählen darf.
Wir BÜNDNISGRÜNEN haben innerhalb der Koalition für eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gekämpft, um jungen Menschen mehr demokratische Teilhabe vor Ort zu ermöglichen. Das ist in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie Sie gerade auch gehört haben. Den Grundgedanken des vorliegenden Gesetzentwurfs – die stärkere Einbeziehung junger Menschen in die Politik durch Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre vorzusehen – begrüßen wir dabei ausdrücklich.
Die Frage, ab wann man das Wahlrecht ausüben kann, ist – insofern bin ich dem Kollegen Modschiedler dankbar – eine rein politische, denn die Altersgrenzen in Deutschland folgen bei vielen Rechten und Pflichten eben keineswegs starr der Volljährigkeit. Ich möchte gar nicht die Konstellation mit 14 Jahren Strafmündigkeit bemühen, sondern etwas anderes: Mit 14 Jahren dürfen Sie einen amtlichen Sportbootsführerschein für Segelboote oder eine Pilotenlizenz für Segelflugzeuge erwerben.
Nun möchte ich gar nicht die Frage erörtern, was für Gemeinden gefährlicher sein könnte, ein 14-Jähriger in einem
Segelflugzeug oder eine 16-Jährige, die am Massengeschäft Wahlen teilnimmt. Das Beispiel zeigt aber, dass die Rechtsordnung die Frage, welche Überschaubarkeit von Handeln wir Menschen in welchem Alter zugestehen, keineswegs einer so dogmatischen Logik folgt, wie das die Vertreter der Absenkung des Wahlalters immer behaupten.
Dass ausgerechnet das Wahlrecht – als elementarer Kern unserer parlamentarischen Demokratie – nun jungen Menschen weiter vorenthalten wird, führt zu deren Politikverdrossenheit, für Menschen, die sich für Belange wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit, soziale Sicherheit und Frieden unzweifelhaft einsetzen. Es führt zu Unverständnis bezüglich der Zersplitterung der Altersgrenzen im Wahlrecht von Bund und Ländern, wie wir heute auch schon gehört haben.
In der Sachverständigenanhörung und auch in der heutigen Debatte wurde noch mal sehr deutlich die Absurdität vor Augen geführt, die nun wirklich kaum erklärbar ist, dass 16- und 17-jährige Sächsinnen und Sachsen im Juni bei der Europawahl abstimmen können, aber bei der Kommunalwahl nicht. Sie erscheinen dem Bundesgesetzgeber auf der einen Seite kompetent genug, Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg zu mandatieren, aber nicht im Stadtrat ihrer Heimatgemeinde und nicht im Freistaat Sachsen, in dem sie zur Schule gegangen sind bzw. vielleicht noch gehen und leben. Das ist nicht erklärbar.
Wir BÜNDNISGRÜNE bleiben daher bei unserer Auffassung, dass 16-Jährige sehr wohl die nötige Reife für die Teilnahme an Wahlen haben, denn das aktive Wahlrecht ist keine primäre Frage des Alters, sondern der gesellschaftlichen Teilhabe und der politischen Partizipation.
Erstens ermöglicht daher eine Ausweitung des Wahlrechts 16-Jährigen jungen Menschen, ihrem politischen Engagement an der Wahlurne Ausdruck zu verleihen. In der krisengebeutelten Zeit, in der sie bereits vielfach Verantwortung in vielen Bereichen übernehmen, ist es nur gerecht, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung auch durch Wahlen auszudrücken. Das stärkt das demokratische Selbstbewusstsein und die Selbstermächtigung von jungen Menschen für demokratische Grundwerte. Das ist eigentlich etwas, bei dem wir uns gemeinsam einig sind, dass wir das fördern wollen.
Zweitens sind Jugendliche ab 16 Jahren durchaus informiert und politisch interessiert. Das zeigen alle Statistiken und auch der gegenwärtige Stand der Forschung. Sie haben Zugang zu einer Vielzahl von Informationen und bringen sich aktiv in politische Diskussionen ein, fordern im Schulsystem Mitsprache und in der Ausbildung Mitbestimmung. Durch ein Wahlrecht könnten sie ihre Anliegen und Interessen direkt in politische Entscheidungsprozesse einbringen. Dies fördert die Vielfalt der politischen Meinung und ermöglicht eine breite Repräsentation der sächsischen Bevölkerung.
Drittens tragen die in der Sachverständigenanhörung vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken nun überhaupt nicht. Wie soll die Ausweitung eines Wahlrechts auf 16-Jährige denn bitte in die Allgemeinheit der Wahl eingreifen? Das ist nicht nachvollziehbar. Dieser Logik folgend müsste dann hinterfragt werden: Warum gibt es keine Altersgrenze nach oben? Weil das Wahlrecht keine Frage der individuellen Befähigung, sondern der demokratischen Teilhabe einer Republik ist; so einfach ist die Antwort.
Herr Kollege Modschiedler, ich bin der festen Überzeugung, dass die Länder Staatsqualität und vor diesem Hintergrund eine eigenständige Verfassungsordnung haben und deshalb auch frei sind, im Rahmen des Homogenitätsgebots des Grundgesetzes 5igene Entscheidungen zu treffen. Wenn wir jetzt eine Vereinheitlichung sämtlicher wahlrechtlicher Leitbestände der Bundesrepublik Deutschland fordern, dann ist das meines Erachtens gegen den Grundgedanken des Föderalismus und gegen den Grundgedanken der Mütter und Väter des Grundgesetzes, die bereits bei der Verabschiedung der Verfassung wussten, dass es unterschiedliche Bewertungen auch hinsichtlich des Wahlalters in einzelnen Einzelstaaten geben wird.
Zum Abschluss möchte ich dieser Debatte dennoch zwei Gedankenanstöße mitgeben. Den einen kennen Sie aus dem Rechtsausschuss: Historisch gesehen ist das Wahlrecht als Ausgestaltung der irdischen Verhältnisse lange Zeit deutlich unbedeutender gewesen als der rechte Glaube an das Überirdische. Der Abfall vom rechten Glauben insoweit ist in einigen Teilen der Gesellschaft heute wahrscheinlich noch relevanter als das vermeintliche falsche Kreuz auf dem Stimmschein. Warum gestehen wir dann – dieser Logik folgend – jungen Menschen mit 14 Jahren die vollständige Religionsmündigkeit zu – also die Möglichkeit, den Glauben zu wechseln –, aber nicht 16-Jährigen das Wahlrecht?
Aus konservativer Sicht lässt sich das wohl kaum begründen. Da ich liberal bin, interessiert es mich relativ wenig, wie Sie das für sich begründen; aber es könnte ein Gedankenanstoß sein zu sagen, dass wir doch eine sehr hinreichende und große Überschaubarkeit junger Menschen voraussetzen, dass sie nämlich schon wesentlich früher den Glauben frei wählen können. Und das dürfte, wie gesagt, in einigen Bereichen relevanter sein als die Abgabe eines Stimmzettels.
Zweitens kann ich als jemand, der seine Masterarbeit zur Wahlrechtsentwicklung nach 1990 in den deutschen Ländern geschrieben und sich mit der Entwicklung historischer und wahlrechtlicher Leitbestände intensiv beschäftigt hat, nur sagen: Der Tag wird kommen, an dem das Wahlrecht auch mit 16 Jahren im Freistaat Sachsen gelten wird. Sehen Sie das nicht als Drohung, sondern als Versprechen; denn das ist die Erkenntnis aus der Entwicklung der letzten Jahre. Für heute müssen wir den Gesetzentwurf leider ablehnen. Ich glaube nicht, dass dieses Thema uns und mich nicht sehr bald wieder ereilen wird.
Vielen Dank Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den juristischen Ausführungen des Kollegen Lippmann vorbehaltlos und umfänglich an und die Zeit, die ich dadurch gespart habe, will ich noch einmal für einen anderen Blickwinkel nutzen.
Wir haben hier etwa einen Kilometer elbabwärts zweimal im Jahr den Rummel. Auf dem Rummel haben die Schausteller im Sommer immer zum Vogelschießen eingeladen. Das macht total Spaß. Alle Dresdner Stadträtinnen und Stadträte nehmen daran teil. Ich bin immer gerne dorthin gegangen, weil ich gut genug geschossen habe, um irgendein Teil herunterzubekommen, weil ich aber auch schlecht genug geschossen habe, um nicht Schützenkönigin zu werden, denn das wird teuer.
Dort unterhalte ich mich immer gern mit den Schaustellern, vor allem mit dem Richard vom Autoscooter. Mit dem habe ich mich lange über viele politische Fragen unterhalten. Er sagte mir am Ende: Sabine, weißt du was, ich wähle immer den Stadtrat XY, es war ein Kollege von der CDU. Das ist eben so, das muss man hinnehmen. Und er sagte: Und weißt du, warum? Der kommt immer zu uns auf den Rummel, und wenn er hier mit seinen vier Kindern auftaucht, die alle dastehen wie die Orgelpfeifen, dann sieht das so niedlich aus, den wähle ich.
Es war für mich ganz schön viel innere Arbeit damit umzugehen, dass ich, die ich mir so viel Mühe mit den Fragen, den Anträgen und den Reden im Stadtrat gebe, nicht gewählt werde, während mein Kollege mit den vier Kindern, die wie Orgelpfeifen dastehen und so niedlich aussehen, gewählt wird. Ich habe lange gebraucht, bis ich verstanden habe, dass das völlig legitim ist. Das ist völlig legitim, denn freie Wahl heißt: Die Menschen können frei wählen, wen sie wollen, und sie sind frei, aus Gründen zu wählen, die sie ganz allein selbst bestimmen.
Diese Erkenntnis führt mich dazu, allen diesen Argumenten, die ich jetzt höre – dass man mit Reife, Urteilsfähigkeit, Verantwortungsgefühl bei jungen Menschen
vorsichtig sein müsse – keine Substanz mehr entnehmen zu können. Mit dem gleichen Argument muss man auch sagen: Bei Erwachsenen wird nicht darauf geachtet, ob sie die Reife, das Verantwortungsgefühl und die Urteilsfähigkeit besitzen, sonst müsste man – das ist schon angesprochen worden – vielleicht ein Höchstalter einziehen. Dazu sagt aber das Bundesverfassungsgericht sehr klar: Die möglicherweise abnehmenden Fähigkeiten älterer Menschen können kein Kriterium für den Entzug des Wahlrechts ab einer bestimmten Altersgrenze sein. Wie Herr Lippmann zutreffend ausgeführt hat, ist das Wahlrecht keine Frage der individuellen Befähigung, sondern der demokratischen Teilhabe.
Deshalb ist das Wahlrecht historischen Änderungen unterworfen, weil es politisch festgesetzt wurde und politisch festgesetzt wird. Vor mehr als 50 Jahren, 1970, lag das Wahlalter noch bei 21, und es wurde auf 18 Jahre herabgesetzt. Diese Grenze, die wir heute so ungemein natürlich empfinden, ist keine natürliche Grenze. Im Jahr 1996 hat das erste Bundesland das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, nämlich Niedersachsen. Das war vor 28 Jahren. Die 16 Jahre sind heute in Niedersachsen so selbstverständlich wie die 18 Jahre für uns.
Ich glaube und hoffe, es wird nicht noch einmal die restlichen 22 Jahre dauern, bis wir auch in Sachsen partei- und fraktionsübergreifend zu der Einsicht gekommen sind, dass das Wahlrecht ab 18 Jahre nicht mehr zeitgemäß ist. Ich bin dabei auch etwas optimistisch. Für heute müssen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen, weil, wie Sie gesehen haben, nicht alle drei Koalitionspartner der Meinung sind, dass man etwas verändern muss. Wenn nicht alle der Meinung sind, dass man etwas verändern muss, bleibt es leider beim Status quo. Das ist ebenfalls eine schmerzhafte Einsicht in Koalitionen.
Was macht mich aber optimistisch? Vor fünf Jahren, am Ende der 6. Wahlperiode, haben wir gemeinsam das Wahlrecht erweitert. Deswegen macht es mir Freude, hier aus der Rede eines Kollegen von der CDU-Fraktion zu zitieren. Ich glaube, dieser Beitrag passt sehr gut auf junge Menschen. Er sagte vor fünf Jahren: „Wenn wir gemeinsam der Meinung sind, dass in diesem Personenkreis wesentliche Potenziale für unsere Gesellschaft stecken, dass dort Stärken schlummern, die gehoben werden müssen, dass wir die Gestaltungskraft dieser Menschen brauchen, dann sollte man sie natürlich zuvorderst nicht vom höchsten demokratischen Recht ausschließen, nämlich dem Wahlrecht.“
In der Konsequenz dessen haben wir damals das Wahlrecht erweitert und Wahlrechtsausschlüsse beseitigt. Ich hoffe, dass vielleicht sogar derselbe Kollege in fünf Jahren seine Rede wieder halten kann, wenn dann die Erweiterung auf die 16-Jährigen geglückt ist.
Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? Wir könnten noch eine weitere Runde eröffnen. – Den sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt der Staatsregierung, Frau Staatsministerin Katja Meier, das Wort geben.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr eindrücklich gezeigt, dass die Meinung zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre innerhalb der Regierungskoalition doch sehr differiert. Sie wissen, wir haben die Senkung des Wahlalters im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, wenngleich wir uns – das ist
auch dargestellt worden, ich nehme dazu auch die SPD – an der Stelle dafür eingesetzt haben. Verträge gelten aber, deswegen werden die Koalitionsfraktionen heute nicht zustimmen. Das haben sie so bereits artikuliert.
Trotzdem will ich sagen – das wissen Sie, glaube ich, auch –, dass ich dieses Anliegen teile. Ich halte die Absenkung des Wahlalters für richtig und auch für zeitgemäß. Ich bin zuversichtlich – Herr Lippmann und Frau Friedel scheinen es auch zu sein,
In gut vier Monaten dürfen auch hier in Sachsen junge Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihre Stimme für ein neues Europaparlament abgeben. Europa macht an diesem Tag die Tür weit auf und lädt mehr Menschen als je zuvor dazu ein, ihre Stimme abzugeben. Am selben Tag aber macht der Freistaat Sachsen diese Tür leider wieder ein Stück zu; denn bei der Kommunalwahl müssen die Jugendlichen draußen warten, während die Erwachsenen ihre Stimme abgeben können. Ich gebe zu, das ist bitter, zumal in den meisten deutschen Bundesländern das Wahlalter auf kommunaler Ebene schon auf 16 Jahre gesenkt worden ist. Wir haben es gehört. In einigen Ländern ist es sogar schon bei den Landtagswahlen abgesenkt worden.
Ich gebe zu, dazu stelle ich mir natürlich Fragen: Warum tun wir uns in Sachsen so schwer damit und wovor haben wir eigentlich Angst? Warum verweigern wir jungen Menschen die politische Teilhabe, von der sie an anderer Stelle bereits verantwortungsvoll Gebrauch machen? Begründet wird das Wahlalter von 18 unter anderem damit, dass nur diejenigen wählen dürften, die in vollem Umfang geschäftsfähig seien. Wir haben es gerade gehört.
Wollen wir ein Wahlrecht, das an Bedingungen geknüpft ist? Ich glaube es kaum. Ich möchte daran erinnern, dass das Wahlrecht gerade nicht an die Volljährigkeit geknüpft ist. Deshalb würden wir mit der Absenkung des Wahlalters auch nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. Stattdessen könnten wir damit unserer Demokratie einen großen Dienst erweisen; denn damit bliebe sie lebendig. Damit sich die Menschen aktiv einbringen, müssen wir Beteiligungsmöglichkeiten schaffen, wo immer wir es können. Wir müssen politisches Interesse fördern.
An vielen anderen Stellen wird Jugendlichen durchaus schon etwas zugetraut. Laut unserer Rechtsordnung dürfen 16-Jährige ein Testament aufsetzen und über ihre Konfession entscheiden; das ist schon gesagt worden. Sie dürfen eine Lehrstelle annehmen und können in die Jugendvertretung ihres Betriebs gewählt werden. Aber ihre Stadträtin oder ihren Stadtrat dürfen sie nicht wählen. Diese Unterscheidung dürfte 16-Jährigen genauso wenig einleuchten wie 60-Jährigen. Wenn man das alles zusammennimmt, dann bleibt als Begründung nicht viel mehr übrig als: Dann müssen sie sich halt noch zwei Jahre gedulden.
Aber ich denke, junge Menschen lassen sich damit nicht abspeisen. Den jungen Menschen in unserem Land, die sich für Politik interessieren und die schon gern mit 16 Jahren wählen gehen möchten, fehlt es ganz bestimmt nicht an der nötigen Reife. Diese Erfahrung mache ich jeden Tag bei meiner Arbeit, zum Beispiel im Rahmen von Beteiligungsformaten. Von denen gibt es in Sachsen mittlerweile einige, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Es gibt hochschwelligere Formate wie die Jugendparlamente. Aber es gibt auch offene Formen, in denen demokratische Prozesse erprobt, Probleme ausgehandelt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es gibt anlassbezogene Beteiligungsformen, wenn der Schulhof neu gestaltet wird oder im Ort ein leerstehender Raum wieder mit Leben gefüllt werden soll. Ganz zu schweigen von den vielen Anlässen, bei denen uns Jugendliche zeigen, wie groß ihr politisches Bewusstsein ist, wie groß ihre Sorge um unsere Lebensgrundlagen, unsere Demokratie und – ja – auch unsere Rechtstaatlichkeit ist.