Protokoll der Sitzung vom 31.01.2024

Aber ich denke, junge Menschen lassen sich damit nicht abspeisen. Den jungen Menschen in unserem Land, die sich für Politik interessieren und die schon gern mit 16 Jahren wählen gehen möchten, fehlt es ganz bestimmt nicht an der nötigen Reife. Diese Erfahrung mache ich jeden Tag bei meiner Arbeit, zum Beispiel im Rahmen von Beteiligungsformaten. Von denen gibt es in Sachsen mittlerweile einige, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Es gibt hochschwelligere Formate wie die Jugendparlamente. Aber es gibt auch offene Formen, in denen demokratische Prozesse erprobt, Probleme ausgehandelt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es gibt anlassbezogene Beteiligungsformen, wenn der Schulhof neu gestaltet wird oder im Ort ein leerstehender Raum wieder mit Leben gefüllt werden soll. Ganz zu schweigen von den vielen Anlässen, bei denen uns Jugendliche zeigen, wie groß ihr politisches Bewusstsein ist, wie groß ihre Sorge um unsere Lebensgrundlagen, unsere Demokratie und – ja – auch unsere Rechtstaatlichkeit ist.

In den letzten beiden Wochen sind in unserem Land Hunderttausende von Menschen auf die Straße gegangen, um Gesicht zu zeigen gegen Rechtsextremismus und gegen den Hass, um ein Zeichen zu setzen für Vielfalt und den friedlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt für unsere Demokratie. Ich selbst war hier in Dresden dabei gewesen und am vergangenen Sonntag mit Rico Gebhardt in Zwickau, den ich dort getroffen habe.

(Vereinzelt Heiterkeit bei LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Dort habe ich sehr viele Jugendliche getroffen. Die waren wirklich mit dem Herzen dabei. Sie haben friedlich protestiert für eine weltoffene Gesellschaft, in der sie gern zu Hause sein möchten.

(Thomas Thumm, AfD: Aber nicht die Mehrheit in Sachsen hat dort demonstriert, es war eine Minderheit, die dort demonstriert hat!)

Auf lange Sicht führt also kein Weg daran vorbei, dass wir die Rechte und Anliegen junger Menschen angemessen berücksichtigen.

(Thomas Thumm, AfD: Wenn man alle Minderheiten addiert, wird es niemals eine Mehrheit!)

Das zeigen mir – wie gesagt – auch meine täglichen Erfahrungen, das zeigt die Praxis aus den anderen Bundesländern, und das zeigt unter anderem der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, den nicht zuletzt engagierte junge Menschen erstritten haben.

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Am Mikrofon 4, bitte, Sören Voigt.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Mir sei die Frage gestattet: Es ist bei vorangegangenen Plenarsitzungen das eine oder andere Mal zum

Beispiel an Herrn Schuster die Frage gestellt worden, ob er die Meinung der Staatsregierung vertrete. Jetzt frage ich Sie, ob Sie bei dem Thema Wahlalter ab 16 Jahre die Meinung der Sächsischen Staatsregierung vertreten.

Vielen Dank.

(Thomas Thumm, AfD: Offensichtlich, Herr Voigt!)

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Danke für die Frage, Herr Voigt. Ich habe es am Anfang sehr deutlich gemacht, dass das nicht in unserem Koalitionsvertrag verankert ist, wir uns an Verträge halten und deshalb heute nicht zugestimmt wird. Ich habe, denke ich, sehr deutlich gemacht, dass ich hier meine Meinung wiedergebe und ich finde,

(Jörg Urban, AfD: Das ist aber nicht Sinn der Sache! – Proteste bei der AfD)

dass wir hier auf einem guten Weg sind.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Aufregung bei der AfD! – Unruhe im Saal)

Ich bitte um Ruhe im Saal. Frau Staatsministerin Meier hat weiter das Wort. Bitte schön.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Auf lange Sicht – und damit schließe ich mich den Worten der Vorredner an – führt also kein Weg daran vorbei, dass wir die Rechte und Anliegen junger Menschen angemessen berücksichtigen. Das zeigt, wie gesagt, meine tägliche Erfahrung. Das zeigt die Praxis in den anderen Bundesländern. Das zeigt unter anderem – ich habe es gesagt – der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, den nicht zuletzt engagierte junge Menschen erstritten haben.

Deshalb plädiere ich ausdrücklich dafür, dass wir junge Menschen aktiver beteiligen. Wir sollten ihnen eine Stimme geben, ihre Anliegen ernst nehmen und sie so zeitig wie möglich dafür begeistern, von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen, anstatt die Hürden unnötig hoch zu halten, anstatt sie damit vor den Kopf zu stoßen, dass ihre Stimme im Juni für Europa zählt, aber für die Kreistage und Stadträte noch nicht.

Ich sage es noch einmal: Junge Menschen in unserem Land wollen mehr mitgestalten, sie wollen sich einbringen. Das gilt im Großen, im Hinblick auf Klimaschutz, Rechtsstaatlichkeit, den friedlichen Zusammenhalt in Europa, genauso wie in der Tagespolitik, in unseren sächsischen Kommunen. Dieses Interesse, dieses Vertrauen, das die jungen Menschen unserer Demokratie entgegenbringen, können wir nicht hoch genug schätzen. Wenn wir die Absenkung

des Wahlalters dauerhaft ablehnen, würden wir diesem Interesse, diesem Vertrauen nicht gerecht werden.

Uns alle gemeinsam, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich dazu ermutigen, diesen Schritt in Zukunft zu gehen, auch als Zeichen der Wertschätzung junger Menschen und unserer Demokratie.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr (Sächsisches Wahlalter-16-Ge- setz). Es trägt die Drucksachennummer 7/12706 und ist ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Deshalb würden wir normalerweise artikelweise abstimmen, es sei denn, die Fraktion DIE LINKE ist damit einverstanden, dass wir im Block abstimmen. Ist sie das?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja.)

Wunderbar

Dann rufe ich jetzt auf: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 5 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 6 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen.

Ich frage, ob die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Frau Präsidentin!)

Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im

Freistaat Sachsen (Sächsisches Schwangerenselbstbestimmung

Stärkungsgesetz – SächsSchwSelbstbestStärkG)

Drucksache 7/13495, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/15637, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ich frage zu Beginn, ob Herr Scholz als Berichterstatter als Erstes das Wort wünscht?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sieht nicht so aus!)

Das ist nicht der Fall. Dann bekommen die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache wie üblich das Wort erteilt. Ich bitte für die Fraktion DIE LINKE, weil sie die einreichende Fraktion ist, Frau Kollegin Sarah Buddeberg ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! „Im Jahr 2024 wird die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein.“ Dieses Versprechen, das für manche von uns wie eine Utopie klingt, gilt leider nur für Frankreich. Denn das hat Emmanuel Macron schon im vergangenen Jahr gesagt. In dieser Woche hat die Nationalversammlung zugestimmt, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen.

Wenn wir dagegen nach Deutschland und speziell nach Sachsen schauen, dann sind wir davon weit entfernt; denn bei uns ist nicht einmal die Freiheit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gesetzlich verankert. Wir haben vielmehr seit 150 Jahren den Umstand, dass Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat sind. Im § 218 StGB ist geregelt, dass jeder Abbruch rechtswidrig ist. Er ist rechtswidrig, also eine Straftat, die nur unter bestimmten Umständen straffrei bleibt.

Ich habe diese Umstände schon oft im Plenum genannt, daher sind sie wahrscheinlich bekannt. Es gibt drei Möglichkeiten: entweder innerhalb der ersten zwölf Wochen mit Pflichtberatung oder weil die Schwangerschaft gesundheitsgefährdend ist oder weil sie die Folge einer Vergewaltigung ist, was dann nachgewiesen werden muss.

Das kann man aus meiner Sicht als nichts anderes als eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bezeichnen. Diese Kriminalisierung hat weitreichende Folgen. Sie erschwert die Gesundheitsvorsorge. Sie trägt erheblich zu Versorgungslücken bei, erschwert die Professionalisierung medizinischer Aus- und Weiterbildung und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Deshalb bleiben wir dabei: Der § 218 StGB muss abgeschafft und ersatzlos gestrichen werden. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

(Beifall bei den LINKEN)