Protokoll der Sitzung vom 31.01.2024

Das Dritte in dem Zusammenhang ist, dass die Aufstockung von Antennen an bestehenden Masten verfahrensfrei sein kann, wenn im Falle einer bereits vorliegenden Genehmigung die genehmigte Höhe nicht überschritten wird, sodass man Anschlusslösungen möglichst bürokratiefrei möglich macht.

Was haben wir in den letzten beiden Jahren bezüglich der Bauordnung lernen müssen? Es wird nicht mehr ausreichen, die Bauordnung im Interesse von Entbürokratisierung, Vereinfachung und Anpassung an die Praxis alle paar Jahre in die Hand zu nehmen. Ich denke, dass wir das zukünftig viel öfter machen müssen. Diesmal war es der Bau von Funkmasten, die Ladestationen oder der Ausbau von Dachgeschossen, die wir neu geregelt haben. Das sind alles Dinge, die bei genauer Betrachtung selbstverständlich sein sollten.

Es wird zukünftig viele weitere Dinge in einer zunehmend engeren Taktzahl geben, die einer Anpassung bedürfen und die an die heutigen Anforderungen angepasst werden müssen. Fakt ist, dass wir Verzögerungen teilweise in den letzten Jahren selbst verschuldet haben. Zu lange wird überlegt, ob Innovationen im Bausektor angewandt werden können, dürfen oder sollen.

Wir als Union fordern daher alle Beteiligten auf – auch uns selbst –, schneller zu handeln und Dinge zu ermöglichen und nicht alles als Bedenkenträger auf die lange Bank zu schieben. Es wird im Bereich der Bauordnung spannend bleiben.

Ich bin gespannt, was noch kommen wird und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Kollege Löser.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Flemming, für die Einbringung Ihrerseits. Gestatten Sie, dass wir die grüne Haltung zu diesen Dingen hier darlegen. Ich habe mich gefreut, dass wir bei dem Thema schnellere Änderungen der Bauordnungen näher zueinandergekommen sind. Wir haben das bei den letzten Änderungen bereits diskutiert. Unsere Haltung war, dass wir glauben, dass wir durch die Änderung der Musterbauordnung, durch viele Innovationen, die geschehen, zu einem dynamisierten Prozess kommen müssen. Insofern denke ich, werden wir uns bei diesem Thema hier öfters treffen.

Wir werden heute das Gesetz zur Bauvorlagenberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 verabschieden. Das klingt zunächst denkbar bürokratisch. Dahinter versteckt sich aber ein kleiner Meilenstein für die Entbürokratisierung des Bauens. In erster Linie geht es bei dem Gesetzentwurf darum, Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieursdisziplinen die Möglichkeit einzuräumen, ihren Beruf auch in Deutschland auszuführen. Dafür müssen Sie Bauanträge einreichen dürfen.

Die hierzulande lange gepflegte und aus meiner Sicht bewährte Herangehensweise, dass man zur Erlangung der sogenannten Bauvorlageberechtigung Mitglied in einer

Kammer sein muss, die wiederum Aufnahmekriterien und Weiterbildungspflichten festlegt, steht nicht im Einklang mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen unter den Mitgliedsstaaten der EU. Erfreulicherweise war es möglich, in der Sache einen Kompromiss mit der EU-Kommission zu erzielen, sodass wir unsere berufsständischen Regeln erhalten können, die für eine hohe Qualität bei Planungsaufgaben und für die Sicherheit für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sorgen.

Um allerdings Fachleuten aus dem europäischen Ausland ebenfalls die Möglichkeit zu geben, bei uns tätig zu werden, sind einige Änderungen am Sächsischen Architektengesetz und dem Sächsischen Ingenieursgesetz erforderlich, die wir mit dieser Änderung auf den Weg bringen. Allerdings ist es auch notwendig, den Paragrafen zur Bauvorlageberechtigung in der Sächsischen Bauordnung an diese Änderung anzupassen. Dies gab die Gelegenheit, weitere Modernisierungen in der Bauordnung vorzunehmen. Ich bin deshalb froh, dass wir einige Änderungen, auf die sich die Bauministerkonferenz im Herbst für die Musterbauordnung verständigt hat, nun relativ zügig auch in Sachsen umsetzen können.

Außerdem haben wir aus der Anhörung hier im Saal Anregungen entnehmen können, die wir dankbar aufgenommen haben. Dazu möchte ich mich bei meinen Kollegen von SPD und CDU recht herzlich bedanken. Ich habe schon gesagt, ich freue mich, dass wir das aufgesattelt noch hinbekommen.

Der Gebäudetyp E für einfaches Bauen ist bereits benannt worden. Es wird viel über Entbürokratisierung gesprochen. Man führt es in aller Munde, wenn es um die Frage der Baukosten geht. Hier machen wir das tatsächlich einmal. Ich glaube, das steht uns als sächsischer Koalition sehr gut zu Gesicht. In vielen Ländern sind beispielsweise auf Putz verlegte Leitungen im Neubau nach wie vor Standard. In Deutschland ist das nicht der Fall und führt zu höheren Kosten und zu einem erhöhten Einsatz von Ressourcen beim Bauen. Dabei würden sich viele Menschen mit einem sichtbaren Wasserrohr im Bad wahrscheinlich eher anfreunden können als mit einer hohen Miete, um bei meinem Beispiel zu bleiben.

(Zuruf)

Das gibt es in vielen Ländern, dass man das so macht.

Ich weiß, dass dazu privat- und vertragsrechtlich noch einige Dinge zu klären sind, bevor diese Regelungen in der Breite ihre Wirkung entfalten können. Der Bundesrat hat entsprechende Initiativen bereits auf den Weg gebracht, sodass nun das Bundesjustizministerium am Zug ist. Da es hier um eine Liberalisierung und Entbürokratisierung der Gesetzgebung geht, bin ich guter Dinge, dass es damit im Justizministerium in Berlin vorangehen wird.

Weiterhin konnten wir die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen – es ist bereits gesagt worden – für Wohnzwecke erreichen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Das heißt, man verzichtet im Einzelfall auf den Nachweis von Stellplätzen. Man kann Gebäude aufstocken, ohne, wie es

bisher war, Pkw-Plätze nachweisen zu müssen. Viele Bauherren bemängeln genau das, dass das im innerstädtischen Bau und beim Aufstocken ein großes Problem ist, dass es wahnsinnig teuer ist, diese Stellplätze zu schaffen, die am Ende zur Hälfte leer stehen. Damit wird die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden attraktiver, und wir können wiederum dort ressourcenschonend Wohnraum ergänzen, wo er stark nachgefragt wird.

Die Frage der Antennenmasten wurde bereits erwähnt. Ich will das nicht noch einmal wiederholen. Die Frage der Digitalisierung ist für uns ein wichtiger Punkt.

Was uns noch besonders wichtig ist, ist die Verfahrensweise dieser Ladestationen. Ich will ein Beispiel nennen: Wir haben in Dresden mit der DVB gesprochen. Die haben mittlerweile über 20 Elektrobusse im Einsatz. Das große Problem für sie ist, dass sie jeweils am Ende und am Anfang der Busstrecke Ladestationen brauchen. Dort checken sie ein und laden in 20 Minuten neu auf. Das hat zur Folge, dass sie mit kleineren Batterien fahren können, die Busse leichter werden und am Ende mehr Leute mitgenommen werden können. Bisher scheitert es daran, dass diese Ladestationen mit einem Verfahren beauflagt sind. Das ändern wir nun. Ich glaube, dass ist ein sehr guter Punkt. Insofern machen wir heute etwas Gutes für Sachsen, für die Entbürokratisierung beim Bauen. Wir freuen uns über Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Auf Herrn Kollegen Löser, BÜNDNISGRÜNE, folgt jetzt Frau Kollegin Pfeil. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben es gesagt, wir hatten eine Hausaufgabe. Diese haben wir erfüllt, aber wir haben als Koalition gesagt, wir machen noch die freiwilligen Zusatzaufgaben. Das ist immer ganz gut. Wir haben uns die Musterbauordnung herangenommen und einige Punkte daraus für uns umgesetzt.

Wir sehen bei der Bauordnung – – Gut, nun führe ich noch einen anderen Bereich an, nämlich den Bereich Kita. Dort läuft es genauso. Es erfolgt alles Schritt für Schritt, und das ist auch gut so. Schritt für Schritt gehen wir in Sachsen den Weg der Entbürokratisierung und des einfachen Bauens, was bedeutet, dass wir wieder günstiger bauen können.

Ich will nicht wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Herr Löser und Herr Flemming haben schon sehr weit ausgeführt, was die mittlere Bauvorlagenberechtigung und die einzelnen Punkte betrifft. Ich will mich noch einmal auf den Gebäudetyp E beziehen. Das ist uns besonders wichtig; denn wir erhoffen uns vom Gebäudetyp E einen besonderen Booster für den Wohnungsbau. Sie wissen, für uns ist das größte Anliegen an der Stelle, dass wir vor allen

Dingen den sozialen Wohnungsbau vorantreiben und günstigen Wohnraum schaffen können. Genau das kann mit dem Gebäudetyp E passieren.

Die Bayern haben es uns ein Stück weit vorgemacht. Sie sind schon mit 19 Modellprojekten ins Rennen gegangen, davon sind übrigens 15 Wohnungsbauprojekte. Drei davon sind Schulbauprojekte und eines ist ein Verwaltungsobjekt. Ich glaube, wir täten auch gut daran, solch einen Weg zu gehen und solche Pilotprojekte ins Leben zu rufen, die wir wissenschaftlich begleiten, um die Ergebnisse für uns mitnehmen zu können.

Uns geht es vor allem darum, dass Bauen wieder günstiger wird, damit viele Bauherren an der Stelle sagen: Ja, wir wagen wieder den Schritt. Uns geht es aber auch darum, dass wir endlich mit der Entbürokratisierung und der Digitalisierung in diesen Verfahren beginnen. Mittlerweile braucht man fast einen Studienabschluss, um einen Bauantrag zu stellen. Es ist nicht Sinn und Zweck der Sache, dass diese Verfahren so langwierig und schwierig sind. Sie müssen wieder einfacher sein und schnell beschieden werden, damit es losgeht, dass wir keine Bauverzögerungen haben, die die Verfahren teurer machen.

Wenn ich an der Stelle sage, Bauen soll günstiger werden, dann meine ich ganz klar nicht, dass auch nur ein Beschäftigter der Unternehmen einen Cent weniger verdient; denn das ist mit Sicherheit nicht unser Anliegen, sondern mit „günstiger“ meinen wir, dass es schneller und einfacher geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt, es wurde alles bereits ausgeführt. Wir haben heute noch einen langen Tag vor uns. Von daher bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfeil. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hentschel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die AfD-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Warum werden wir das tun? Unter anderem verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, die nachträgliche und bürokratiearme Herstellung von Wohnungen im Gebäudebestand zu erleichtern. Grundsätzlich begrüßen wir dies. Die AfD vertritt schon lange die Auffassung, dass die Bürokratie im Wohnungsbau abgebaut werden muss. Gerade in meiner Heimatstadt Leipzig ist das dringend nötig.

Der Wegfall der Stellplatzpflicht hat ein Für und Wider, aber in Abwägung ist dies verschmerzbar; denn in bereits bebauten Gebieten ist der Platz begrenzt und somit oftmals schwer umsetzbar. Aber in einer neu erschließbaren Bauregion darf es dadurch nicht zur Verschärfung der Stellplatzproblematik kommen; denn bereits jetzt ist in einigen Großstädten teilweise eine Überlastung des öffentlichen

Parkraums eingetreten. Eine Ausdehnung des ÖPNV-Angebots kann dieses Problem nur eingeschränkt lösen; denn viele Menschen sind auf das eigene Auto angewiesen, um den Arbeitsplatz zu erreichen oder um ihren Beruf auszuüben. Hier appellieren wir an die Kommunen, Ausweichmöglichkeiten zu schaffen.

Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf einen Punkt, der uns als AfD große Bauchschmerzen bereitet, nämlich die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Zwar wird der Richtlinie der EU Genüge getan, aber die echte Vergleichbarkeit der Ausbildung in der Realität dürfte schwierig werden. Hierzu müssten die zuständigen Stellen einen Vergleich der Ausbildungen und ihrer Inhalte in den jeweiligen Staaten durchführen. Während das in Österreich recht einfach ist, könnte dies bei Staaten wie Bulgarien, Griechenland oder Rumänien schwieriger werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Personen ihre fehlende Qualifikation hier nachholen können. Dies könnte im Zweifelsfall fast ein komplettes Studium umfassen.

Dem Ziel der nachträglichen und bürokratiearmen Herstellung von Wohnungen im Gebäudebestand wollen wir jedoch nicht im Wege stehen, daher werden wir uns enthalten und das Gesetz in der nächsten Wahlperiode auf den Prüfstand stellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Als Letzte in der Rederunde spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Feiks.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, das haben Frau Pfeil, Herr Löser und Herr Flemming gesagt, diente in seiner ursprünglichen Fassung dazu, EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Das ist richtig, und wir hoffen, dass damit die Änderungen zur Bauvorlagenberechtigung rechtssicher verankert werden.

Der Änderungsantrag der Koalition sieht weitere Punkte vor, die sich aufgrund der überarbeiteten Musterbauordnung ergeben haben. Wir begrüßen diese; denn sie dienen zum einen der Reduzierung von Bürokratie und zielen darauf ab, Verfahrenserleichterungen zu bringen, zum Beispiel bei Ladestationen für E-Busse, der Abschaffung der Stellplatzpflicht in bestimmten Fällen und den Dachgeschossausbau. Damit wird die Schaffung neuen Wohnraums erleichtert, und der Ausbau der Ladeinfrastruktur für den ÖPNV verfahrenstechnisch erleichtert. Gerade in Städten, in denen ein Mangel an Wohnraum herrscht, sind diese Änderungen eine kleine Hilfe, wenngleich sie die Probleme nicht lösen werden.

Bei der Weiternutzung bestehender Gebäude, der Erprobung neuer Bauformen und beim energieeffizienten Bauen sollen Abweichungen von den Normen der Bauordnung zukünftig zugelassen werden. Diesen Wechsel vom „Kann“ zum „Soll“ halten wir für richtig; denn auch die

Baubranche klagt über zu viel Bürokratie, zu viele kleinteilige Einzelnormen, die das Bauen erschweren und verzögern. Wir hoffen, dass diese Erleichterungen einen kleinen Beitrag zur Schaffung sozialen Wohnraums leisten, der so dringend nötig ist, und dem Flächenfraß ein wenig entgegenwirken können.

Mit der neuen Soll-Bestimmung bei Abweichungen von den Normen der Bauordnung könnte sich weiterhin ein neues Verwaltungsverständnis etablieren. Es kann konkret geschaut werden, welche Ziele mit dem Gesetz verfolgt und sich bei der Bearbeitung der Anträge darauf fokussiert werden. Diese Änderung könnte zu einem Mehr an Pragmatismus und Entscheidungsfreude führen. Wir hoffen, dass Behörden somit eher als Ermöglicherinnen und Ermöglicher statt Verhindererinnen und Verhinderer gesehen werden, was am Ende das Ansehen und Vertrauen stärken kann.

Das ist ein spannender und richtiger Ansatz und sollte in anderen Bereichen, wenn möglich, ebenso gegangen werden. Allerdings sehen wir eine Gefahr, die mit dieser Änderung einhergeht; denn Bürokratie und Verwaltung sollen auch Gerechtigkeit und gleiche Rechtsanwendung für alle garantieren. Die Bauordnung setzt wichtige Standards. Wie die individuelle Betrachtung, die nun erfolgen kann, in Gleichbehandlungsgrundsätze eingreift, muss dann die Praxis zeigen.

Uns ist an dieser Stelle wichtig, dass es bei den bestehenden Regelungen zu Barrierefreiheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit kein Zurückfallen hinter gesetzte Standards geben wird; denn was nützen am Ende schnell errichtete energieeffiziente Gebäude, wenn sie nur von einem Teil der Gesellschaft genutzt werden können?

Bei allem Guten und Positiven, was wir in den Änderungen sehen, gibt es einen Wermutstropfen. Es sind viele Anmerkungen aus der Anhörung aufgenommen worden. Wir hätten uns gewünscht, dass auch die Regelungen zur Barrierefreiheit noch einmal in den Blick genommen werden. Bei der letzten Änderung der Bauordnung, die wir im Landtag vorgenommen haben, gab es aus den meisten Fraktionen positive Stimmen; insbesondere im Lichte der Anhörung, die wir damals durchgeführt hatten.

Wir haben in der letzten Runde zur Bauordnung konkrete Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an Baustellen, da die Ersatzwege oft nicht für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfen passierbar sind, oder auch zur Schaffung für mehr barrierefreien Wohnraum, den wir schon aus demografischen Gründen heraus brauchen, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Wir halten es für sehr schade, dass diese Chance verpasst wurde.