Wir haben in der letzten Runde zur Bauordnung konkrete Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an Baustellen, da die Ersatzwege oft nicht für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfen passierbar sind, oder auch zur Schaffung für mehr barrierefreien Wohnraum, den wir schon aus demografischen Gründen heraus brauchen, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Wir halten es für sehr schade, dass diese Chance verpasst wurde.
Wir haben diese Anträge bewusst nicht noch einmal gestellt, weil sie schon einmal abgelehnt wurden. Trotzdem hoffen wir, dass bei dem dynamisierten Prozess, den wir mit der Bauordnung gerade erleben, auch diese Punkte zeitnah angegangen werden können. Wir stimmen dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalition zu,
bleiben aber dabei, dass weiterer Änderungsbedarf an der Bauordnung besteht. Dabei ist die Barrierefreiheit nur ein Beispiel, welches ich hier noch einmal anführen wollte.
Mit Frau Feiks haben wir die Rederunde abgeschlossen. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt.
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich herzlich bedanken für die Gesetzesinitiative der Koalition, womit das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU bezüglich der Bauvorlageberechtigung abgewendet werden kann, zumindest was Sachsen betrifft.
Ich unterstütze darüber hinaus die aus der Anhörung resultierenden Änderungen der Bauordnung, die die Kollegen Flemming und Löser und die Kollegin Pfeil schon umfänglich erläutert haben und mir die Chance geben, meine Rede zu Protokoll zu geben.
Vielen Dank, Herr Staatsminister; eine weise Entscheidung, die Ihnen viel Zustimmung einbringen wird.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache
7/15638. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können, wenn sich kein Widerspruch erhebt, darüber im Block abstimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Wir verfahren so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile jetzt vor: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Sächsischen Bauordnung, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Ingenieur-gesetzes und Artikel 4 Inkrafttreten.
Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 in der beschlossenen Fassung in der zweiten Beratung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine.
Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenhaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Nachdem wir im Juni 2022 die Sächsische Bauordnung mit Erfolg zukunftsfähig gemacht haben, stehen wir gut eineinhalb Jahre später erneut hier. Nicht etwa, weil unsere Bauordnung den inzwischen vorherrschenden Themen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit nicht genügen würde, sondern weil die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung moniert hat. Davon ist nicht nur Sachsen betroffen, sondern sämtliche Bundesländer; denn alle haben sich an der Musterbauordnung orientiert.
Doch worum geht es genau? Das möchte ich gerne kurz erläutern, ohne dabei zu sehr in die Details zu gehen. Wer in Deutschland bauen möchte, der braucht in aller Regel eine Baugenehmigung. Damit die Behörde überprüfen kann, ob alle notwendigen Vorschriften eingehalten wurden, muss der Bauherr einen detaillierten Plan vorlegen – die sogenannten Bauvorlagen. In den meisten Fällen macht das aber nicht der Bauherr selbst, sondern ein von ihm beauftragter Planer. Solche Planungen dürfen aber nur von bestimmten Personen angefertigt, unterzeichnet und den Behörden vorgelegt werden. Voraussetzung ist nämlich die sogenannte Bauvorlageberechtigung. So wird sichergestellt, dass der Planer die notwendige Erfahrung und das Fachwissen für eine solche Planung mitbringt; denn es geht beim Bauen um den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung.
Das gilt im Übrigen nicht nur für den Neubau, sondern auch für den An-, Um- und Ausbau bestehender Gebäude. Die Voraussetzungen, die ein Planer erfüllen muss, um eine Bauvorlageberechtigung zu erhalten, sind im Freistaat Sachsen in der Bauordnung festgelegt. Ingenieure müssen einen entsprechenden Hochschulabschluss und eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen. Und genau darum geht es; denn die Berufsqualifikationsrichtlinie der EU schreibt vor, dass jeder Mitgliedstaat grundsätzlich die Berufsqualifikation anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen hat. Insbesondere das Erfordernis einer zweijährigen Berufserfahrung wurde von der EU als nicht richtlinienkonform kritisiert.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der betreffende Paragraf in der Sächsischen Bauordnung geändert und stattdessen im Ingenieurgesetz geregelt, was genau für Ingenieure gelten soll. Die Bundesländer dürfen aber prüfen, ob der Ausbildungsnachweis, den ein ausländischer Ingenieur vorlegt, der Qualifikation an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Ist er es nicht, darf der betroffene Ingenieur versuchen, die eigene Qualifikation durch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen nachzubessern. Damit wurden die Forderungen der EU umgesetzt, die drohenden
Strafen abgewendet und die Sächsische Bauordnung ein weiteres Mal in dieser Legislaturperiode zukunftssicher gemacht.
Für ihre Initiative und ihre Bereitschaft, diesen Weg zu gehen, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen an dieser Stelle herzlich danken. Es freut mich darüber hinaus besonders, dass die Koalitionsfraktionen die notwendigen Änderungen zum Anlass genommen haben, um auch weitere – zum Teil seit Längerem diskutierte – Novellierungen in der Bauordnung vorzunehmen. Dies betrifft beispielsweise die Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum, die Förderung des Auf- und Ausbaus von Mobilfunknetzen und die Förderung der Elektromobilität.
Eine Erleichterung der Wohnraumschaffung betrifft beispielsweise den Dachgeschossausbau. Hier soll zukünftig in größerem Ausmaß als bisher auf ein Genehmigungsverfahren und auf die Stellplatzpflicht verzichtet werden. Zwar ist der Dachgeschossausbau bisher schon unter bestimmten Voraussetzungen verfahrens- und genehmigungsfrei. Nunmehr soll er aber zusätzlich – zusammen mit der Errichtung von Dachgauben – auch im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei gestellt werden. Um im übrigen Wohnraumschaffung nicht durch fehlende Parkplätze auszubremsen, werden die Bauherren im Zusammenhang mit dem Dachgeschossausbau und anderen Maßnahmen zur Wohnraumschaffung nun von der Pflicht befreit, eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen.
Neben der Schaffung von Wohnraum befasst sich der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch mit der Digitalisierung. Deswegen begrüße ich, dass der Ausbau des 5G-Netzes mit der vorliegenden Novellierung weiter vorangetrieben werden soll, indem die Errichtung von Mobilfunkmasten und Antennen in größerem Umfang
verfahrensfrei gestellt werden. Dies betrifft sowohl die Höhenbeschränkungen für neue Masten – die mit dem vorliegenden Änderungsantrag im Innen- und im Außenbereich um jeweils 5 Meter angehoben werden soll – als auch die Aufstockung bestehender Masten sowie die Errichtung mobiler Anlagen, die bis zu 24 Monate verfahrensfrei aufgestellt werden dürfen.
Mit ihrem Änderungsantrag nehmen die Koalitionsfraktionen auch die Elektromobilität in den Blick und folgen damit einmal mehr den Anregungen der Expertinnen und Experten aus der Anhörung; denn dort wurde unter anderem vorgetragen, dass Ladestationen für E-Busse einen Rauminhalt haben, der – wenn auch nur sehr knapp – zu groß ist, um noch verfahrensfrei zu sein. Aus diesem Grund soll der Grenzwert für verfahrensfreie Bauvorhaben im Be
reich der Elektromobilität angehoben und somit Erleichterungen für den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur geschaffen werden.
Mit ihrem Änderungsantrag gehen die Koalitionsfraktionen einen weiteren Schritt hin zu einer zukunftssicheren und an die aktuellen Bedürfnisse angepassten Sächsischen Bauordnung. Damit gehört der Freistaat Sachsen zu den ersten Ländern, in denen Änderungen umgesetzt werden,
die erst auf der Bauministerkonferenz im November 2023 – also vor weniger als drei Monaten – beschlossen wurden. Auch hierfür gilt Ihnen mein Dank.
Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Kollege Schultze das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat eine lange Diskussionsgeschichte. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen der Koalition mir aus ihrer Sicht sehr glaubwürdig vermitteln werden, dass es nie Anträge der Opposition gebraucht hätte, das es in Bewegung kommt.
Die feste Überzeugung dessen, dass die Opposition im Landtag – ich will nicht sagen, für viele von Ihnen – überflüssig ist, sitzt tief in Ihren Reihen. Ich glaube, dem ist nur leider nicht so. Die Rolle, die wir als Opposition einnehmen, ist eine ganz wichtige. Besonders bei diesem Gesetz ist es unsere Rolle, die dazu geführt hat, dass am Ende sehr viele Teile der Idee, die Sie in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben, die die demokratischen Parteien in diesem Haus mehrheitlich gehabt haben, nämlich die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Straßenausbaubeiträgen, zum Erfolg geführt haben – auch wenn es nicht der Erfolg ist, den wir gern gesehen hätten.
Aber es ist zweifelsfrei so, dass man überhaupt erst einmal über die Abschaffung dieser Beiträge diskutiert. Die Möglichkeit, als Kommune erst einmal davon Abstand zu nehmen, Straßenausbaubeiträge zu erheben und letztlich die Ablösung von der Pflicht bei Haushaltskonsolidierungen, ist tatsächlich ein Fortschritt.
Was wir nicht ganz verstehen ist die Sichtweise. Es wird immer gern die kommunale Selbstverwaltung angeführt. Ich wünsche mir – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –, dass das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung an anderen Stellen ebenso gesungen wird, wenn es
um die freie Verfügbarkeit von Fördermitteln geht und die goldenen Zügel aus Dresden etwas gelockert werden, damit die Kommunen wieder Geld haben, selbst zu entscheiden, was sie in ihrer Kommune machen, wenn es um die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen geht.
Es wäre gut, wenn man diesbezüglich das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung ähnlich singen würde, wie man es plötzlich bei 52 Gemeinden, die noch eine Satzung haben, singt und sagt, dass man die Freiwilligkeit unbedingt erhalten will.
Wir sehen das Ganze ein wenig aus der Sicht der Mieterinnen und Mieter, der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, der Anwohner und fragen: Warum brauchen wir einen Straßenausbaubeitrag, den eigentlich niemand will, der am Ende nur als Kann-Möglichkeit enthalten ist und wir dafür eine Verwaltungsvorschrift brauchen, die eine mögliche andere Regierung in einer möglichen anderen Haushaltskonstellation, in einem möglichen anderen Ministerium dann einfach wieder einmal ganz schnell ändern kann?
Ich würde uns wünschen, dass wir konsequenterweise den Weg gehen. Dafür legt Ihnen die Fraktion DIE LINKE heute noch einmal abschließend diesen Gesetzentwurf zur Beratung vor, damit wir es komplett aus dem Portfolio sächsischer Möglichkeiten herausnehmen. Damit legen wir Ihnen einen Vorschlag vor, wie der Übergang und die finanziellen Dinge geregelt werden sollen, weil es natürlich in Übergangsphasen vom Muss zum Kann bis zum Gehtnicht-mehr auch einen Weg geben muss, der für die Kommunen, aber auch für die Verwaltung handhabbar ist.
Weil wir Ihnen in den vielen Diskussionen alles schon gut erklärt und klargemacht haben, dass es hier am Ende um eine Verwaltungsvereinfachung geht und es nicht an einer Verwaltungsvorschrift oder an einer Verordnung hängt, sondern wir als Gesetzgeber in diesem Haus selbstbewusst sagen, dass wir mehrheitlich keine Straßenausbaubeiträge wollen und es diese deswegen auch nicht mehr gibt, und zwar egal, ob ein Ministerium eine Verordnung schreibt oder nicht, deswegen werden sie auch nicht mehr erhoben.
Das können wir heute mit diesem Gesetz ändern. Dann ist das endlich weg, dann ist das Ding Geschichte. Dann haben wir das tatsächlich geschrieben und können sagen: Wir sind weg vom Muss, hin zum Kann und haben am Ende das Ding aus dem Möglichkeitsportfolio herausgenommen.
Das ist kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern das ist die konsequente Weiterentwicklung eines guten Gedankens, nämlich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Belastung von Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.